Familie. Leitbilder, Politiken und Praktiken in Deutschland
Version: 1, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 17.04.2026
https://docupedia.de/zg/neumaier_familie_v1_de_2026
DOI: https://doi.org/
Begriffe, Methoden und Debatten
der zeithistorischen Forschung
Version: 1, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 17.04.2026
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„Die Familie gibt es selbst innerhalb relativ enger Untersuchungsräume nicht“,[1] betont der Historiker Andreas Gestrich, denn sowohl das zeitgenössische Verständnis von Familie wie auch das Familienleben unterlagen einem konstanten Wandel. In den gegenwärtigen Diskursen konkurrieren unterschiedliche Vorstellungen von „Familie“ miteinander. Die einen verstehen unter einer Familie ein heterosexuelles Ehepaar, das mit gemeinsam gezeugten minderjährigen Kindern in einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt (christlich-bürgerliche Kernfamilie). Anderen gilt eine Eltern-Kind-Beziehung als konstitutiv für eine Familie, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind. Dritte schließlich meinen mit „Familie“ nurmehr Solidargemeinschaften von (mindestens) zwei Personen, ob mit oder ohne Kind, und unabhängig von der sexuellen Orientierung der Partner.
Diese Deutungen sind historisch gewachsen und waren zwischen dem späten 19. und dem frühen 21. Jahrhundert unterschiedlich wirksam. Die christlich-bürgerliche Kernfamilie dominierte das Familienverständnis vom späten 19. Jahrhundert bis in die 1960er-Jahre. Gegen Ende dieses Jahrzehnts entwickelte sich die Eltern-Kind-Beziehung zum entscheidenden Definitionskriterium einer Familie. Im frühen 21. Jahrhundert wird von einer wachsenden Personengruppe eine Solidargemeinschaft von (mindestens) zwei Personen als Familie verstanden, wenngleich die Mehrzahl der Bürger:innen „Familie“ weiterhin vorrangig über die Eltern-Kind-Beziehung definiert.[2]
Die jeweiligen gesellschaftlich akzeptierten Familienvorstellungen und das alltägliche Familienleben beeinflussen die gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und bringen Leitbilder und Normen hervor.[3] Diese wiederum determinieren, welche „Lebensformen gesellschaftlich diskriminiert oder legitimiert werden und damit aus Sicht des Staates als schutz- und förderungswürdig angesehen werden oder nicht“.[4]
Dabei prägt der jeweilige nationalstaatliche Kontext das Verständnis von „Familie“, weshalb sich Sozialwissenschaftler:innen und Historiker:innen dem Untersuchungsgegenstand in der Regel aus ebendieser Perspektive nähern. Soziolog:innen analysieren die Familie entweder über einen Zeitraum mittlerer Länge von meist zehn bis dreißig Jahren oder konzentrieren ihre Forschung auf einen Themenschwerpunkt zu einem bestimmten Zeitpunkt, etwa die nichteheliche Mutterschaft oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.[5] Seit den 1990er-Jahren hat sich die Familiensoziologie internationalisiert und geht methodisch zunehmend vergleichend vor.[6] So zeigen Sozialwissenschaftler:innen auf, inwiefern sich nationale Entwicklungen ähneln oder unterscheiden und ob sie sich in einem Zeitraum mittlerer Länge konvergent oder divergent zueinander verhalten. Allerdings werden bei diesen Vergleichen in der Regel nur bestimmte Aspekte ausgewählt, wie Heirats-, Geburten- oder Ehescheidungszahlen bzw. der Anteil der nichtehelichen Lebensgemeinschaften an allen Paarhaushalten, die sich auf der Basis aggregierter und standardisierter Daten vergleichen lassen.
Gleichzeitig wird der geografische Fokus wissenschaftlicher Studien auf Regionen beschränkt wie „Westeuropa“, „Mittel- und Osteuropa“ bzw. auf die „postsozialistischen Länder Europas“, „Lateinamerika“, „Afrika“ oder „Asien“, da andernfalls aufgrund des Variantenreichtums an Lebenspraktiken sowie politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein Vergleich methodisch nur schwer umzusetzen ist.[7] Stets muss bei dieser Art der Analyse berücksichtigt werden, dass aggregierte statistische Daten homogene Entwicklungen suggerieren können, obwohl innerhalb eines geografischen Raums – wie Europa oder einem Nationalstaat – deutliche regionale Differenzen vorliegen können. So lag in Deutschland zum Beispiel die Nichtehelichenquote bei den Geburten im Jahr 2019 bei 33 Prozent. Erst ein Blick auf die Quote in den östlichen und westlichen Bundesländern zeigt die deutlichen Unterschiede innerhalb Deutschlands auf: Während die Nichtehelichenquote im Westen bei 29 Prozent lag, erreichte sie demgegenüber im Osten 53 Prozent.[8] Um solche Differenzen aufzeigen zu können, bietet es sich an, die Familie aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu untersuchen und verschiedene methodische Ansätze wie auch empirische Daten und Quellen heranzuziehen.
Historiker:innen analysieren die Geschichte der Familie ebenfalls meist aus nationalstaatlicher Perspektive, da dies aus zwei Gründen einen Erkenntnisgewinn verspricht. Erstens lässt sich so die Geschichte der Familie über einen längeren Zeitraum von einem Jahrhundert in ihren Differenzierungen und Schattierungen darstellen. Zweitens prägt der nationalstaatliche Rahmen über die politischen Unterstützungsleistungen das familiale Zusammenleben maßgeblich.[9] Die geografische Fokussierung auf einen Staat hat sich aus letzterem Grund auch bei historischen Studien durchgesetzt, die entweder einen Zeitabschnitt (Deutsches Kaiserreich, Weimarer Republik, Nationalsozialismus, deutsche Zweistaatlichkeit) oder einen Aspekt von Familie betrachten (wie Ehescheidung, Unehelichkeit).[10] Die Geschichtsschreibung zur Familie hat viel von der Geschlechtergeschichte profitiert, da die Geschichte der Frauen oftmals die Familie als Teilaspekt des weiblichen Lebenszusammenhangs mitverhandelt hat. Auch diese Arbeiten schränken ihren geografischen Fokus meist auf ein Land oder eine bestimmte Region ein.[11] Gerade sie haben dazu beigetragen, dass die historische Forschung mittlerweile „Geschlecht“ als zentrale Ordnungskategorie versteht, die gesellschaftlich hergestellt wird.[12]
Neben den Arbeiten aus nationalstaatlicher Perspektive liegen mittlerweile zahlreiche Studien vor, die spezifische Aspekte von Familie im transnationalen Vergleich untersuchen. Dazu gehören beispielsweise Studien zur Geschichte der Säuglingsernährung in Deutschland und in Schweden während des 20. Jahrhunderts, zur Verbindung von Empfängnisverhütung, Abtreibung und Bevölkerungspolitik in Deutschland und Frankreich oder zur Elternschaft im schwedischen und westdeutschen Sozialstaat.[13]
Allgemein lässt sich festhalten, dass historische Arbeiten den Aushandlungscharakter und die Wandelbarkeit der Institution Familie und der Sozialbeziehungen zwischen Partnern, Kindern und anderen Verwandten betont haben. Großen Einfluss auf die Geschichtswissenschaft hatten stets die Theoriebildung und die Theoreme der (Familien-)Soziologie. So haben Soziolog:innen verschiedene Kriterien entwickelt, um Familien in Geschichte und Gegenwart zu definieren: die Generationsdifferenzierung, das Kooperations- und Solidaritätsverhältnis zwischen den Familienmitgliedern, und die „biologisch-soziale Doppelnatur“, nach der der Familie einerseits eine (biologische) Reproduktions-, andererseits eine Sozialisationsfunktion zukommt. Zahlreiche Historiker:innen haben mit diesen Kriterien gearbeitet und dabei insbesondere die stratifikatorischen, soziale Ungleichheit in der Regel reproduzierenden Effekte der Sozialisationsfunktion untersucht.[14] Soziolog:innen benennen noch zwei weitere zentrale Merkmale von Familie. So müsse sowohl eine Generationsdifferenzierung wie auch ein Kooperations- und Solidaritätsverhältnis zwischen den Familienmitgliedern vorliegen.[15]
Überdies attestieren Sozialwissenschaftler:innen der Familie einen „Doppelcharakter“:[16] Zum einen ordnet und strukturiert sie als „Basisinstitution“ das gesellschaftliche Zusammenleben und übernimmt dabei spezifische Funktionen, wie die Zeugung und Erziehung von Kindern.[17] Zum anderen ist Familie aber auch „ein individuell gestaltetes soziales Beziehungsnetz und damit eine wandelbare Konstruktion, die subjektiv mit Sinn versehen wird“.[18] Historische Studien haben diese Überlegungen aufgegriffen und überdies sowohl empirisch die Bedeutung der Institution Familie für politische und rechtliche Entscheidungsprozesse rekonstruiert wie auch die Beziehungsdynamiken von Familien in unterschiedlichen sozialen Schichten untersucht.[19]
Soziologische wie auch historische Studien verstehen die Familie insofern als soziales Beziehungsgefüge und als Institution, in die soziale Bedeutungen oder Funktionen eingeschrieben sind. Familie ist folglich immer ein „ideologisches und rechtliches Konstrukt“, eine „Metapher, derer wir uns bedienen, um unser Denken über gesellschaftliche, soziale, politische und sogar wirtschaftliche Interaktionen zu organisieren“,[20] argumentiert daran anschließend der Historiker Robert G. Moeller. Diese Sichtweise akzentuiert den gesellschaftlichen Rahmen, in den die Institution Familie eingebettet ist. Die interpersonalen Beziehungsgefüge der Familienmitglieder bilden wiederum u.a. Intimität, Emotionalität und Sexualität ab. Zugleich muss im Familienalltag das Verhältnis der Generationen und Geschlechter ausgehandelt werden. Darin zeigen sich einerseits die familialen Machtkonstellationen. Andererseits wird so auch das Verhältnis zwischen Individual- und Gemeinschaftsinteressen verhandelt. Da sich die jeweiligen Vorstellungen von „Familie“ genauso wie der Familienalltag verändern können, müssen die Zuschreibungen an Familie genauso wie die rechtlichen Rahmungen und die Entwicklungen des Familienlebens historisiert werden.[21]
Im Folgenden wird zunächst die Kategorie „Familie“ historisiert und gezeigt, wie sich in Deutschland während des 20. Jahrhunderts das Verständnis von „Familie“ gewandelt hat. In Debatten um die „richtigen“ Familienvorstellungen und das „gute“ Familienleben verhandelten Politiker:innen, Kirchenvertreter, Jurist:innen, Publizist:innen oder Wissenschaftler:innen, wie das gesellschaftliche Zusammenleben organisiert werden sollte.[22] Im späten 19. Jahrhundert verengte sich das Verständnis von Familie vom „Haus“ auf die christlich-bürgerliche Kernfamilie. Die 1960er- und 1970er-Jahre bildeten eine weitere, juristische und diskursive Zäsur, da sich nun die normativ weniger aufgeladene Eltern-Kind-Beziehung als maßgebliche Definition von Familie durchsetzte – wenngleich die sozialen Praktiken von Kontinuitäten geprägt waren. In einem eigenständigen, zeitlich querliegenden Kapitel wird untersucht, wie NS-Rassenideologie und NS-Bevölkerungspolitik Familienpolitik und Familienrecht beeinflussten und welche Folgen das für das Familienleben hatte. Dann wird dargelegt, wie über das gesamte 20. Jahrhundert Politik und Wissenschaft das zeitgenössische Verständnis von Familie maßgeblich prägten und ab den 1970er-Jahren die Wirtschaftswissenschaften Familie als Untersuchungsgegenstand entdeckten. Abschließend wird am Beispiel des Familienrechts aufgezeigt, innerhalb welcher Konstellationen vonseiten der Politik Recht gesetzt wurde und inwiefern mit der Rechtssetzung auf sich verändernde soziale Praktiken reagiert wurde.
Das Wort „Familie“ verbreitete sich in Deutschland erst im Laufe des 18. Jahrhunderts, nachdem das französische Lehnwort famille Eingang in die deutsche Sprache gefunden hatte. Zunächst wurde „Familie“ synonym mit dem älteren Begriff „Haus“ verwendet. Das „Haus“ setzte sich aus der Gemeinschaft der Eltern, Kinder und aller zum Haushalt gehörenden Personen zusammen. Es umfasste insofern neben den Großeltern und entfernten Verwandten auch das Gesinde. Die Mitglieder des „Hauses“ bildeten eine Rechts-, Arbeits-, Konsum- und Wirtschaftsgemeinschaft. Im 19. Jahrhundert verengte sich das zeitgenössische Familienverständnis von diesem breit gefassten Ideal immer mehr auf die Kernfamilie. Diese Entwicklung erfasste die Familien von Adeligen, Bauern und Handwerkern sowie Heimarbeitern genauso wie die beiden als „modern“ konnotierten Varianten der Kernfamilie: die bürgerliche Familie und die Arbeiterfamilie.[23] Die Strahlkraft des „bürgerlichen Wertehimmels“[24] sorgte dafür, dass das Modell der bürgerlichen Familie die Familienvorstellungen bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts in allen gesellschaftlichen Schichten prägte.[25]
Der semantische Wandel lässt sich als Verengung beschreiben: vom „Haus“, also der Gemeinschaft aller zu einem Haushalt gehörenden Personen, zur christlich-bürgerlichen Kernfamilie, die sich aus einem in einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft lebenden heterosexuellen Ehepaar und gemeinsam gezeugten minderjährigen Kindern zusammensetzte.[26] Die christlichen Glaubensgrundsätze dieses Familienmodells zeigten sich, erstens, darin, dass dem Ehemann und Vater als Familienvorstand eine Vormachtstellung gegenüber Ehefrau und Kindern eingeräumt wurde. Neben der ausgeprägten hierarchischen Struktur dieses Familienmodells war, zweitens, die Ehe zwischen beiden Eltern konstitutiv für die Familie. Drittens galt die Erziehung der Kinder als genuine Pflicht der Eltern.[27]
Da die bürgerlichen und proletarischen Kernfamilien als neue soziale Erscheinungen galten, hat sich die historische Familienforschung bis in die 1990er-Jahre auf die Geschichte eben dieser Familien konzentriert.[28] In den Studien wurde danach gefragt, wie sich die semantische Kontraktion vom „Haus“ zur Kernfamilie vollzog und wie der Familienalltag, die Wohnsituation und die Kindererziehung sowie die Geschlechterrollenverteilung ausgestaltet waren. Zudem wurden zeitgenössische Vorstellungen von „Mütterlichkeit“ und „Väterlichkeit“ untersucht und wie sich vor diesem Hintergrund die weibliche Berufsarbeit entwickeln konnte.[29]
Die historiografische Priorisierung der Kernfamilie wurde durch spezifische Forschungskonjunkturen in der Geschichtswissenschaft befördert. Erstens haben viele Studien untersucht, wie im 19. Jahrhundert das „Bürgertum“ als soziale Formation entstand. Ihre zentralen Forschungsfragen adressierten, welche sozialen Gruppen als „bürgerlich“ klassifiziert wurden und inwiefern diese unterschiedlichen Gruppierungen als eine zusammengehörige Sozialformation anzusehen sei. Neben den Idealen Leistung, Arbeit, Selbstständigkeit und Bildung galt das bürgerliche Familienmodell als einendes Kriterium.[30] Historische Studien analysierten letzteres eingehend und fragten danach, wie sich die rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für bürgerliche Familien im 19. und frühen 20. Jahrhundert entwickelten und wie das wiederum mit dem Familienalltag korrespondierte. Dabei wird nach wie vor auch diskutiert, wie bürgerliche Ideale in die Weimarer Republik ausstrahlten. Zweitens entwickelte sich die Arbeiterschaft zu einem zentralen Gegenstand der historischen Forschung. Dabei wurde nicht nur der Arbeitsalltag im Industriebetrieb, sondern auch der Lebensalltag von Arbeiterfamilien untersucht, da beides als konstitutiv für die soziale Gruppe der Arbeiterschaft gilt.
Drittens untersuchten Frauen- und geschlechtergeschichtliche Forschungsarbeiten soziale Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern und fragten danach, wie sich die rechtliche und soziale Emanzipation vollzog und inwiefern die innerfamilialen asymmetrischen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern fortbestanden. Da in die christlich-bürgerlichen Kernfamilien Machtverhältnisse eingeschrieben waren und im 20. Jahrhundert zahlreiche Reformvorhaben diese Ungleichheiten adressierten, entwickelte sich die Familie zu einem zentralen Untersuchungsgegenstand der Geschlechtergeschichte. In der Forschung wurden die rechtlichen Emanzipationsbestrebungen mit den sozialen Praktiken in den Beziehungen kontrastiert, da in der innerfamilialen Rollenverteilung die Ungleichheit der Geschlechter fortbestand.[31] In diesem Zusammenhang wurde sich in der historischen Forschung auch mit lediger Mutterschaft auseinandergesetzt, die in der Arbeiterschaft viel weiter verbreitet war als im Bürgertum.[32]
Wenngleich sich bürgerliche und proletarische Familien dahingehend glichen, dass Wohn- und Arbeitsort räumlich voneinander getrennt waren, unterschieden sie sich hinsichtlich ihrer sozialen und materiellen Lebenslagen signifikant. So waren Bürger meist Unternehmer oder Beamte, wohingegen Arbeiter in der Regel in Industriebetrieben in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis standen und einen wesentlich niedrigeren Verdienst erzielten. Um ein zusätzliches Einkommen zu erhalten, vermieteten Arbeiterfamilien den knappen Wohnraum ihrer überfüllten Wohnungen an „Schlafgänger“. Damit gehörte, anders als im Bürgertum, räumliche Enge zum Lebensalltag von Arbeiterfamilien.[33] Infolgedessen wird in der Forschung argumentiert, dass sich die „Privatisierung und Emotionalisierung der Familie“[34] im Kaiserreich lediglich im Bürgertum vollzog und in der Arbeiterschaft aufgrund der „Aftermieter“ eine „halb-offene Familienstruktur“[35] fortbestand.
An der Wende zum 20. Jahrhundert hatten sich Arbeiterfamilien in Deutschland zur größten sozialen Gruppe entwickelt (auch wenn sich ihre Zahl nicht genau bestimmen lässt). Doch auch für die Arbeiterschaft fungierte die bürgerliche Familie als Projektionsfläche für das „ideale“ Familienleben. Gerade finanziell besser gestellte (Vor-)Arbeiter versuchten, den Lebensstil des Bürgertums zu imitieren.[36] Insofern internalisierten und praktizierten auch Arbeiterfamilien – sofern die materiellen Voraussetzungen gegeben waren – bürgerliche Ideale. In der Geschichtswissenschaft und historischen Soziologie wird diese soziale Gruppe als „respektable Arbeiterfamilie“ bezeichnet.[37] Doch erst für die Zeit nach 1914 kann man aufgrund steigender Reallöhne, verkürzter Arbeitszeiten und einer verbesserten Wohnsituation auch von einer „Privatisierung der Arbeiterfamilie“ sprechen.[38]
Bürgerliche Familienideale setzten sich praktisch nicht in jeder Hinsicht durch. Die strikte Rollentrennung zwischen berufstätigen Männern und im Haushalt beschäftigten Frauen, und die damit verknüpfte „Polarisierung der ‚Geschlechtscharaktere‘“ (Karin Hausen),[39] ließ sich in der Arbeiterschaft nicht ohne Weiteres realisieren. In sozialgeschichtlichen Arbeiten ist gezeigt worden, dass hier der Verdienst des männlichen „Ernährers“ schlichtweg nicht ausreichte, um die Familie allein zu versorgen, weshalb Ehefrauen und ältere Kinder dazuverdienen mussten.[40] Zudem wurde in diesen Arbeiten untersucht, wie innerhalb der Familie die Rollenverteilung geregelt war. Die Soziologin Heidi Rosenbaum zeigte in historischen Studien zur Arbeiterfamilie der 1920er-Jahre, dass sich nicht nur in bürgerlichen, sondern auch in proletarischen Familien die Väter an der Erziehung (älterer) Kinder beteiligten. Bei den Hausarbeiten brachten sich die Ehemänner und Väter demgegenüber primär bei Reparatur- und Renovierungsarbeiten ein, holten die Kohlen aus dem Keller oder übernahmen Gartenarbeiten. Die zeit- und arbeitsintensiven Hausarbeiten, wie Wäsche waschen, kochen und putzen, übernahmen sie dabei genauso wenig wie die Pflege von Säuglingen und erkrankten Kindern.[41]
Während für die Zeit des Nationalsozialismus insbesondere die politischen Interventionen analysiert wurden (s. Kap. 3), untersuchten historische und soziologische Studien zur Familie nach 1945 entweder deren strukturelle Zusammensetzung (Morphologie) oder die Geschlechterrollen. Zunächst fällt auf, dass für die Zeit bis in die 1970er-Jahre die Kernfamilie ein primärer Untersuchungsgegenstand sowohl innerhalb der Sozialwissenschaften wie auch der Geschichtswissenschaft blieb,[42] wenngleich die Geschichte lediger Mütter und ihrer Kinder oder für die 1950er-und 1960er-Jahre die „Onkelehen“[43] durchaus in einzelnen Studien untersucht wurden.[44] In soziologischen und historischen Studien wird für die Zeit nach 1945 insbesondere danach gefragt, wie sich das Familienleitbild, das Familienrecht und die Familienpolitik entwickelten. Darüber hinaus analysieren die Arbeiten, wie Geschlechterrollen und die Vorstellungen zu Mütterlichkeit sowie Väterlichkeit gesellschaftlich verhandelt wurden.[45]
Die Arbeiten zeigen auf, dass sich ab den späten 1960er-Jahren das Familienleitbild sowie die politischen und juristischen Rahmenbedingungen signifikant wandelten. Das Familienleitbild und damit einhergehend das gesellschaftliche Verständnis von Familie veränderten sich, als die Engführung auf die bürgerliche Kernfamilie seit den späten 1960er-Jahren allmählich verschwand. Zu fragen wäre, inwiefern sich diese Entwicklung einpasste in die oftmals konstatierte Liberalisierung in Westdeutschland,[46] als sich in Politik und Sozialwissenschaften das Familienverständnis weitete und infolgedessen die Eltern-Kind-Beziehung zum entscheidenden Definitionskriterium von Familie wurde. Zunächst galten ledige Mütter und ihre Kinder sowie geschiedene Paare mit Kindern, ab den späten 1980er- bzw. den 1990er-Jahren aber auch unverheiratete Paare mit Kindern sowie ab dem frühen 21. Jahrhundert auch gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern als „Familie“. Bis in die 1990er-Jahre blieben „Regenbogenfamilien“[47] – so der Duden von 2009 – aus gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Debatten um die Familie ausgeklammert. Ob auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürften, wurde aber bereits seit den späten 1970er-Jahren diskutiert. Die gesetzlichen Bestimmungen änderten sich 2001 mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz, und 2017 folgte die gleichgeschlechtliche Ehe.[48]
Zudem entwickelte sich Migration ab den späten 1970er-Jahren zu einem Forschungsthema von Familiensoziolog:innen. Im „Dritten Familienbericht“ von 1979 wurde ein „Exkurs“-Kapitel aufgenommen, das sich mit der Bedeutung „ausländische[r] Familien in der Bundesrepublik“ auseinandersetzte. In den folgenden Jahrzehnten gewannen migrantische Familien als Forschungsthema weiter an Relevanz, schon allein deswegen, weil ihre Zahl immer weiter zunahm. So stieg der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund von weniger als sieben Prozent der Gesamtbevölkerung Mitte der 1970er-Jahre auf knapp über 30 Prozent im Jahr 2024 an. Auch der Anteil der Familien mit Migrationshintergrund nahm infolgedessen zu. Im Jahr 2021 hatte in 40 Prozent der Familien mindestens ein Elternteil einen Migrationshintergrund.[49]
Historische Studien untersuchen mittlerweile ebenfalls, wie Migration das Familienleben in Deutschland beeinflusste. Erstens befassen sich die Arbeiten mit binationalen Eheschließungen, die es bereits seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert gab und deren Zahl gegen Ende des 20. Jahrhunderts deutlich anstieg. Zweitens fragen sie, wie sich Zusammensetzung und Alltag von migrantischen Familien von Familien ohne Migrationshintergrund unterscheiden.[50]
Seit dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts hat sich das öffentliche Sprechen über Familie merklich verändert: Die bis über die Jahrhundertmitte verbreiteten normativen sprachlichen Auf- und Abwertungen, wie „Normalfamilie“ bzw. „vollständige Familie“ (Kernfamilie) oder „Halbfamilie“ bzw. „unvollständige Familie“ (ledige Mütter mit Kindern), verschwanden ab den 1970er-Jahren sukzessive aus der Politik und aus den Sozialwissenschaften, wenngleich es bis zum Ende des 20. Jahrhunderts dauerte, bis alleinerziehende Mütter und ihre Kinder mehrheitlich als „Ein-Eltern-Familien“ bezeichnet wurden. Zudem stellten sich Soziolog:innen in den frühen 1980er-Jahren die Frage, wie den veränderten Einstellungen zu Paarbeziehungen und Familien sprachlich Rechnung getragen werden könne. Im Jahr 1982 beschrieben Alois Herlth und Franz-Xaver Kaufmann die wahrgenommene Veränderung als eine „Pluralisierung der normativ-institutionellen Basis familialer Lebensformen“.[51] Auf dem Soziologentag 1984 schloss sich Kurt Lüscher dieser Position mit seinem Vortrag „Moderne familiale Lebensformen als Herausforderung der Soziologie“ an.[52]
Aufbauend auf diesen neuen Begrifflichkeiten ließen sich sowohl unterschiedliche Familienformen wie auch die Lebenskonstellationen ohne Kinder sprachlich einhegen. Für das ausgehende 20. Jahrhundert konstatieren Familiensoziolog:innen eine „Polarisierung der Lebensformen in einen Familien- und Nicht-Familiensektor“.[53] Zudem zeigen sie die Grenzen der gesellschaftlichen Veränderungen auf: Insbesondere in der Alterskohorte der 18- bis 35-Jährigen pluralisierten sich die Wahlmöglichkeiten der individuellen Lebensgestaltung. In den Lebensphasen davor und danach lebten demgegenüber die meisten Deutschen weiterhin zumindest temporär in der „traditionellen“ Kernfamilie. Aufgrund dieses Befunds werden sowohl in der soziologischen wie auch historischen Forschung die Veränderungen seit den 1970er-Jahren als eine „Pluralisierung in Grenzen“[54] bzw. als eine „sanfte Pluralisierung“ bewertet,[55] die sich in Ost- und Westdeutschland für die Zeit ab den 1970er-Jahren gleichermaßen feststellen lässt.[56]
In der nationalsozialistischen Doktrin galt die Familie als „Keimzelle der Volksgemeinschaft“,[57] weshalb ihr eine zentrale Bedeutung für die Machtsicherung zukam. Über die Familie sollten die rassenideologischen und bevölkerungspolitischen genauso wie die kriegspolitischen Ziele des NS-Regimes verwirklicht werden. Hier zeigt sich, wie durch politische und juristische Richtungsentscheidungen spezifische Familienformen legitimiert, andere delegitimiert und diskriminiert wurden – was zur Deportation und Ermordung der Menschen führen konnte. Die nationalsozialistische Familienpolitik intervenierte in die Familie und hob die Trennung zwischen privatem und öffentlichem Raum somit auf. Dies betraf nicht nur politisch oder „rassisch“ verfolgte Personen, sondern mitunter auch die „arische Mehrheitsgesellschaft“, wenn Vertreter des NS-Regimes ins Privatleben eingriffen, um ideologische oder auch persönliche Ziele zu erreichen.[58]
Um Zugriff auf die Familie und ihre Mitglieder zu erhalten, etablierte das NS-Regime ein System der Kontrolle und Überwachung, wodurch das Familienleben genauso wie Sexualität und Fortpflanzung staatlich reguliert wurden. Aufgrund dieser Intervention in den Privatraum der Familie wird in der Forschung vom „kontrollierte[n] Paar“ gesprochen.[59] Die nachwachsende Generation wollte das NS-Regime ebenfalls kontrollieren und lagerte daher die Kindererziehung in Massenorganisationen wie die Hitlerjugend (HJ) oder den Bund Deutscher Mädel (BDM) aus.[60] Historiker:innen haben allerdings herausgearbeitet, dass sich Paare und Eltern dem politischen Zugriff in gewissen Grenzen entziehen konnten, wenngleich dies vornehmlich für als „arisch“ und „erbgesund“ eingestufte Bevölkerungsgruppen galt. Alle anderen Gruppen spürten demgegenüber die NS-Gewaltpolitik deutlich.[61]
Familienpolitik war im Nationalsozialismus somit Teil einer „systemstabilisierende[n] Herrschaftstechnik“.[62] Dies zeigte sich insbesondere in der bevölkerungspolitischen und v.a. rassenideologischen Ausrichtung des Familienrechts und der Familienpolitik. Diese war pronatalistisch ausgerichtet, sofern die Familien der NS-Rassenideologie entsprachen, und zielte in erster Stelle auf einen Anstieg der Geburtenrate in „arischen“ Familien.[63] In historischen Studien wird argumentiert, dass im Nationalsozialismus die Geburtenzahlen zwar anstiegen, die NS-Bevölkerungspolitik jedoch keinen entscheidenden Einfluss auf die Geburtenrate hatte. Zudem stand der pronatalistischen Perspektive stets eine antinatalistische Politik gegenüber, die auf Sterilisation und Ermordung setzte, sofern die Familie nicht den rassenideologischen Vorgaben entsprach.[64]
Als Charakteristika der NS-Familienpolitik benennt die Historikerin Birthe Kundrus „Destruktion, Indoktrination und Funktionalisierung“.[65] Erstens ging es darum, als „wertlos“ definierte Familien auszugrenzen und zu vernichten. Mehrere Gesetze beschnitten bereits zwischen 1933 und 1935 die Rechte der als „wertlos“ definierten Bevölkerungsgruppen. So schrieb das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ („Sterilisationsgesetz“) vom 14. Juli 1933 die Zwangssterilisation bei Krankheiten wie „Schwachsinn“ vor. Den zweiten markanten Einschnitt brachten 1935 die Nürnberger Gesetze, wie das „Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutze deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ („Blutschutzgesetz“) vom 15. September 1935, womit die Eheschließung und der außereheliche Geschlechtsverkehr zwischen „Volljuden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“ verboten wurden. Das „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des Deutschen Volkes“ („Ehegesundheitsgesetz“) vom 18. Oktober 1935 intervenierte in das Binnenverhältnis von Paarbeziehungen, da es „ansteckende Krankheiten“ und „asoziales“ Verhalten als Ehehindernisse einführte. Zudem mussten Verlobte ein vom Gesundheitsamt ausgestelltes „Ehetauglichkeitszeugnis“ vorlegen, damit sie heiraten konnten. In der Forschung wird argumentiert, dass diese Vorgabe in der Praxis vielfach nicht konsequent umgesetzt wurde, da schlicht die personellen Ressourcen fehlten. Allerdings konnten die Gutachter in „Zweifelsfällen“ das Zeugnis verwehren, was wiederum repressive Maßnahmen gegen die Betroffenen wahrscheinlich machte.[66]
Die Interventionen und Gesetzesänderungen stehen symptomatisch für eine „Destruktion“ tradierter Familienvorstellungen, da sich Ehe und Familie im Nationalsozialismus den imaginierten Vorstellungen einer rassenideologischen „Volksgemeinschaft“ unterordnen mussten. Überdies galt die Familie als „funktionale Einheit“,[67] die dazu beitragen sollte, die rassenideologischen und bevölkerungspolitischen Vorgaben des NS-Regimes zu erfüllen.[68] Folglich zielten die Gesetzesänderungen und Interventionen darauf, dass die Familien die NS-Ideale „Unterordnung, Anpassung, Gemeinschaftssinn, Verzicht und Opferbereitschaft“ übernehmen sollten.[69] Zudem hoben die NS-Gesetze den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit auf, wonach alle Staatsbürger:innen gleich vor dem Gesetz waren. Stattdessen unterschieden sie zwischen „erbgesunden“ und „arischen“ sowie „wertlosen“ Bevölkerungsgruppen, womit insbesondere die Familien der letzteren eine deutliche Diskriminierung erfuhren, gegen die sie sich kaum zur Wehr setzen konnten und die schließlich zur Deportation und Ermordung von Millionen von Menschen führte.[70]
Die funktionelle Ausrichtung der Rassenideologie und Bevölkerungspolitik zeigte sich auch dahingehend, dass, sofern sexuelle Beziehungen der Zeugung „erbgesunder“ Kinder dienten, die Sexualmoral keinesfalls repressiv war, zumal außereheliche und voreheliche Sexualität toleriert wurde, wie Dagmar Herzog argumentiert.[71] Heinrich Himmler beispielsweise vertrat 1939 die Ansicht, dass Angehörige der SS und der Polizei möglichst viele Nachkommen zeugen sollten – notfalls auch außerhalb der Ehe. Diese Position schloss an den SS-Verlobungs- und Heiratsbefehl vom 31. Dezember 1931 an.[72] Gemeinsam ist den Gesetzesänderungen und politischen Vorgaben der 1930er-Jahre, dass sie den rechtlichen Rahmen der NS-Rassenideologie absteckten und die Rechte von Personen beschnitten, die als „minderwertig“ oder „wertlos“ angesehen wurden. Gleichzeitig weiteten sie den sexualmoralischen Spielraum aus, wenn Personen als „wertvoll“ klassifiziert wurden und dies auch aus bevölkerungspolitischen Gründen opportun schien. Diese Regelungen begünstigten meist Männer.
Die Forschung attestiert dem NS-Regime daher eine Doppelstrategie, die zwischen Männern und Frauen unterschied. Ehemänner und Väter wurden von der NS-Propaganda nicht nur als Beschützer und Ernährer der Familie sowie als heroische Verteidiger des „Dritten Reichs“ inszeniert, sondern auch rechtlich privilegiert. Das „Großdeutsche Ehegesetz“ von 1938 spiegelte die rechtliche Bevorzugung der Ehemänner und war diesbezüglich ein „gesetzgeberischer Paukenschlag“:[73] Fortan konnte eine zerrüttete Ehe geschieden werden, sofern dies bevölkerungspolitisch gewünscht war (§ 55).[74] Wenngleich der Gesetzestext geschlechtsneutral formuliert war, begünstigte diese Regelung faktisch die Ehemänner, die sich wesentlich häufiger als Frauen auf diesen Paragraphen beriefen und nun – auch gegen den Widerstand der Ehefrau – auf Scheidung klagen konnten, um mit einer neuen Frau „völkisch wertvolle“ Kinder zu zeugen.[75] Zudem zeigt sich in diesem „Schlüsselparagraph“[76] die „‚Verstaatlichung‘ der Ehe“,[77] da nun auch im Familienrecht die NS-Rassenideologie und NS-Bevölkerungspolitik Eingang fanden.
Die Politik des NS-Regimes gegenüber Ehefrauen, Hausfrauen und Müttern war hingegen von opportunistischen Richtungswechseln geprägt. Nach 1933 wurden Frauen zunächst auf ihre Aufgaben als Hausfrauen und Mütter reduziert: Sie sollten aus dem Berufsleben ausscheiden, Kinder gebären und sich als verheiratete Mütter um die Familie kümmern. Die Ausgestaltung des „Ehestandsdarlehens“ etwa, das im Zuge des „Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“ vom Juni 1933 eingeführt wurde, förderte zunächst die Zurückdrängung der Frauen in die Häuslichkeit. Denn eine Voraussetzung für das Darlehen war bis 1936/37, dass die Ehefrau mit der Heirat ihre Berufstätigkeit aufgab.[78] Das Gesetz sollte die Arbeitslosenquote im Deutschen Reich senken, festigte aber auch patriarchale Geschlechterrollen.
Der frauenpolitische Opportunismus des NS-Regimes zeigte sich in diesem Zusammenhang ab 1937, als es zu einem allgemeinen Arbeitskräftemangel kam und infolgedessen die Bestimmungen modifiziert wurden: Nun stand auch Paaren das Darlehen zu, ohne dass die Ehefrau ihren Beruf aufgeben musste.[79] Weniger biegsam erwies sich die Frauenpolitik hingegen in ideologischer Hinsicht. Für die gesamte Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft lässt sich die ideologische Überhöhung der Frau als Mutter konstatieren: bei der Inszenierung des Muttertags (der schon kurz nach der „Machtübertragung“ zum Nationalfeiertag erklärt wurde) oder beim Reichsmütterdienst (den die NS-Frauenschaft, das Deutsche Frauenwerk und die NS-Volkswohlfahrt zum Muttertag 1934 ins Leben riefen). Die Historikerin Ute Frevert schlussfolgert daraus, dass so Mutterschaft und Hausarbeit „‚professionalisiert‘ und in ihrer Bedeutung für die ‚Volksgemeinschaft‘ sozial aufgewertet“[80] worden seien.[81] Auch als nach 1937 die Berufsarbeit von Frauen eingefordert wurde, sollten sie weiterhin möglichst viele Kinder gebären. Dieses bevölkerungspolitische Anliegen kam zum Beispiel durch das 1938 eingeführte „Ehrenkreuz der deutschen Mutter“ zum Ausdruck, das aber nur verliehen wurde, sofern beide Elternteile als „deutschblütig und erbtüchtig“ eingestuft worden waren. Die pronatalistische Politik des NS-Regimes blieb folglich stets auf die NS-Rassenideologie bezogen.[82] In diesen Zusammenhang muss man auch die staatliche Förderung nichtehelich geborener Kinder einordnen, sofern diese als „erbgesund“ galten. Die Rassenideologie überformte die traditionelle Stigmatisierung unehelicher Kinder.[83]
In der historischen Forschung wurde kontrovers darüber diskutiert, „wie die Handlungsmacht (agency) von Frauen und deren Verantwortung für die nationalsozialistische Politik zu deuten sei“. Die Auseinandersetzung verweist auf divergierende Ansichten „zwischen einem Feminismus, der ‚Gleichheit‘ als unbedingte Voraussetzung der Emanzipation betonte, und einem Feminismus, der ‚Differenz‘ als Hauptquelle für weibliche Handlungsfähigkeit sah“.[84] Auf den Nationalsozialismus übertrugen Claudia Koonz und Gisela Bock diese Perspektiven und initiierten damit eine Forschungskontroverse, die in der Geschichtswissenschaft als „Historikerinnenstreit“ bezeichnet wird. Während Bock betonte, dass die NS-Politik darauf gezielt habe, die Geburt unerwünschter Kinder durch antinatalistische Maßnahmen zu verhindern, stellte Koonz darauf ab, dass das NS-Regime die Familie als einen „Schutzraum“ für „arische“ Mütter konstruiert habe. Damit seien Frauen keine Opfer der NS-Politik, sondern vielmehr „Komplizinnen beim Massenmord“ gewesen.[85] Aufbauend auf die Kontroverse hat die Geschichtswissenschaft sich seitdem darum bemüht, binäre Schemata von „Tätern“ und „Opfern“ aufzubrechen und die fließenden Übergänge zwischen Partizipation, Widerstand und Leid differenziert darzustellen.[86]
Der Beginn des Zweiten Weltkriegs markierte nicht nur einen fundamentalen Einschnitt in das familiale Zusammenleben, sondern veränderte auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Familienlebens signifikant. Trotz des Kriegs sollten weiterhin Ehen geschlossen und „erbgesunde“ Kinder geboren werden. Daher wurde zum Beispiel bei sogenannten Kriegstrauungen die Eheschließung erleichtert, insofern Paare nunmehr nur noch ihre „deutschblütige Abstammung“ schriftlich erklären mussten, ohne dass eine gesundheitliche Untersuchung erfolgte – sofern der Ehemann Wehrmachtssoldat war. Zudem wurde die Ehetauglichkeitsuntersuchung Ende August 1939 ausgesetzt. Darüber hinaus führte das NS-Regime im November 1939 die „Ferntrauung“ ein, bei der die Eheschließung vollzogen wurde, ohne dass beide Partner anwesend sein mussten. So konnten insbesondere schwangere Frauen ihre an der Front kämpfenden Männer heiraten, wodurch ihnen und ihren Kindern der „Makel der Unehelichkeit“[87] erspart blieb. Eine weitere Maßnahme war die Einführung der postmortalen Eheschließung, die im Volksmund als „Leichentrauung“ bezeichnet wurde. Bei dieser Konstellation konnte eine Frau ihren gefallenen Mann heiraten, sofern dieser die Heiratsabsichten in Briefen oder sonstigen Äußerungen bekundet hatte. Den Frauen stand anschließend die finanzielle Unterstützungsleistung für Kriegerwitwen zu.[88]
Der familiäre Alltag veränderte sich erheblich, da die Männer mit ihrer Einberufung aus dem Familienleben ausschieden und die Ehefrauen zusätzlich die Rolle der Ernährerin übernehmen mussten. Zu Konflikten kam es insbesondere dann, wenn die Ehemänner im Fronturlaub mit dem veränderten Rollenverhalten ihrer Frauen konfrontiert wurden: Während die Ehemänner meist in traditionellen Rollenvorstellungen verhaftet blieben, bewältigten ihre vielfach berufstätigen Ehefrauen nun den Alltag unabhängig und eigenständig ohne männliche Hilfe. Da das NS-Regime „häusliche Harmonie“[89] zur obersten Maßgabe erhob, sanktionierte es Konflikte in den Familien, indem es disziplinierend eingriff und zum Beispiel Ehebruch von Ehefrauen mit Kriegsgefangenen unter Strafe stellte. Frauen wurden in der Regel zu Haftstrafen, die Kriegsgefangenen zum Tode verurteilt.[90] Die Historikerin Hester Vaizey betont allerdings, dass die unterschiedlichen Kriegserfahrungen in manchen Konstellationen auch einend auf Familien wirken konnten. In diesen Fällen führten die erheblichen physischen und psychischen Belastungen dazu, dass sich die Familie für ihre Mitglieder zu einem „Zufluchtsort vor externen Bedrohungen“ und zu einem „Hort emotionaler Geborgenheit“ entwickelte und die Familienmitglieder sie so „als eine funktionell ausgestaltete, aufs Überleben getrimmte Einheit“[91] verstanden.[92]
Gleichzeitig blieben Konflikte Teil des Familienalltags, da zum Beispiel von den Ehefrauen vonseiten der Propaganda Verständnis für außereheliche Beziehungen ihrer Männer im Fronteinsatz eingefordert wurde, während der Ehebruch der Frauen sanktioniert wurde. Die Historikerin Michelle Mouton schlussfolgert daraus: „,Marital fidelity‘ was not a moral issue but rather, a racial imperative and in wartime a national obligation in service of the ,Volk community‘.“[93] Infolge der langen Trennung entfremdeten sich zudem zahlreiche Paare, was in vielen Fällen zur Scheidung führte. Gerade letzteres war typisch für die Nachkriegszeit bis Anfang der 1950er-Jahre, als die Männer direkt nach Kriegsende oder nach ihrer Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft in die Familien zurückkehrten. Ehefrauen und Kinder empfanden die Ehemänner und Väter nun oftmals als „Störfaktor für den Familienalltag“.[94] Diese Entwicklung interpretiert die Historikerin Svenja Goltermann als eine „Privatisierung der Kriegsfolgen“,[95] da Familien die Lösung der sozialen Spannungen aufgebürdet wurde.[96] Noch härter traf diese Form der Lastenverteilung diejenigen Familien, deren Väter im Krieg gefallen waren. Infolge des Zweiten Weltkriegs hatten 1,7 Millionen Frauen ihren Mann im Krieg verloren, 2,5 Millionen Halbwaisen und 100.000 Vollwaisen wuchsen ohne Vater auf. Die Historikerin Lu Seegers spricht daher von der „Vaterlosigkeit“ als gesellschaftlichem „Massenphänomen“, das ganz besonders die Geburtenjahrgänge zwischen 1935 und 1947 betraf.[97] Im Rückblick verwundert es, dass in den Nachkriegsgesellschaften eine präzedenzlose Vielzahl vaterloser Familien existierte – und dass das christlich-bürgerliche Ideal der Vater-Mutter-Kind-Familie dennoch seine normierende Prägekraft behielt.
Auch im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, in der BRD und in der DDR versuchte der Staat, politischen Einfluss auf Familien auszuüben (auch wenn diese Formen von Familienpolitik zu der rassistisch getriebenen Politik der Nationalsozialisten in keinem Verhältnis standen).[98] Darüber hinaus versuchten die Kirchen, auf gesellschaftliche Diskurse über Wesen und Funktion der Familie einzuwirken. In der Bundesrepublik machte sich hier an erster Stelle die katholische Kirche geltend, in der DDR konnte die evangelische Kirche bis in die 1960er-Jahre einen gewissen diskursiven Einfluss behaupten.[99] Bereits im Kaiserreich hatten sich Kirchenvertreter zu der Frage positioniert, wie Familienalltag und Geschlechterrollen ausgestaltet werden sollten, durch Publikationen in Tageszeitungen und Redebeiträge auf öffentlichen Veranstaltungen wie dem Katholikentag. Auch Politiker:innen nahmen hierauf Einfluss. Entweder erfolgte das diskursiv über Reden im Reichstag oder ganz praktisch, wenn über staatliche Unterstützungsleistungen entschieden wurde. So fungierte die Versorgung der Ehefrauen von Soldaten beispielsweise als Steuerungsinstrument, um die traditionelle Ordnung der Geschlechter aufrechtzuerhalten. Birthe Kundrus argumentiert in diesem Sinne, dass der Erste Weltkrieg nur einem Teil der Ehefrauen emanzipatorische Freiräume eröffnet und dass die Mehrzahl an traditionellen Geschlechterrollenmodellen festgehalten habe.[100]
Gleichzeitig veränderten sich im Zuge des Kriegs das Familienleben und damit der Alltag zahlreicher Frauen erheblich, wie Ute Daniel betont. Sie resümiert, dass sich die Familie von einer Institution, die gesellschaftliche Reproduktions- und Erziehungsfunktionen übernahm, zu einer Produktions- und Konsumtionsgemeinschaft entwickelte: Familien sicherten die Versorgung mit knappen Nahrungsmitteln durch den Anbau von Obst und Gemüse. Außerdem besorgten die Familienmitglieder – in der Regel die Ehefrauen und Mütter – Konsumgüter, in dem sie diese kauften, tauschten und v.a. ab der zweiten Kriegshälfte durch Hamstern oder durchaus auch Diebstahl beschafften.[101]
Darüber hinaus befeuerte der Erste Weltkrieg eine Debatte, die ihren Ausgang bereits im 19. Jahrhundert genommen hatte und die Historiker:innen und Bevölkerungswissenschaftler:innen bis heute fortführen. Im Zentrum dieser Auseinandersetzung stand und steht die Frage, wieso sich die Fertilitätsmuster im späten 19. Jahrhundert veränderten. Im Kontext des Kriegs schien der Geburtenrückgang die „Wehrfähigkeit“[102] der Nation zu bedrohen.[103] In diesem Zusammenhang wurde auch die kriegsbedingte Entwicklung diskutiert, dass nun zahlreiche Frauen in ein Beschäftigungsverhältnis (insbesondere in der Rüstungsindustrie) traten, wodurch tradierte Geschlechterrollenideale und Familienvorstellungen nun auch von dieser Seite „gefährdet“ wären. Daniel widerlegt jedoch diese zeitgenössische Annahme, indem sie zeigt, dass die Berufsarbeit von Ehefrauen und Müttern in Industriebetrieben nur eine temporäre Entwicklung darstellte. Schließlich gaben die Frauen nach Kriegsende die Erwerbsarbeit wieder auf, weshalb Daniel die Veränderungen als „Emanzipation auf Leihbasis“[104] einstuft.[105]
Der Erste Weltkrieg kann somit im Hinblick auf Geschlechterrollen und Familienvorstellungen nicht als Zäsur interpretiert werden, da es nicht zu einem Bruch mit dem bürgerlichen Familienmodell und den tradierten Geschlechterrollen kam. Diesen Befund stützen weitere Arbeiten zur Geschichte der Industriearbeiter sowie der Arbeiterfrauen und ihrer Wohnkultur. Sie argumentieren, dass sich zumindest zwischen den finanziell bessergestellten Facharbeiterfamilien oder den der sozialdemokratischen Partei nahestehenden sowie den bürgerlichen Familien der Angestellten und Beamten die Lebensverhältnisse anglichen und sich damit das Modell der christlich-bürgerlichen Kernfamilie schichtübergreifend verbreitete.[106] Selbst in den Bevölkerungsschichten, die sich aus finanziellen Gründen nicht an das Bürgertum annähern konnten, blieben die bürgerliche Ehe und Familie der zentrale Bezugspunkt.[107]
Auch nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs setzten sich die „Deutungskämpfe um die Ordnung der Geschlechter“[108] fort, wie Isabel Heinemann und Martina Steber am Beispiel der Bundesrepublik zeigen. Eher konservative Politiker:innen, Wissenschaftler:innen oder Kirchenvertreter verfolgten dabei eine Strategie der doppelten Abgrenzung. Merith Niehuss und Robert G. Moeller sprechen diesbezüglich von einer „Refamiliarisierung“[109] bzw. einer „Restauration der traditionellen Kernfamilie“.[110] Sie argumentieren, dass Politiker:innen und Kirchenvertreter in der Bundesrepublik zum einen an das Ideal der christlich-bürgerlichen Kernfamilie des 19. Jahrhunderts anschlossen und sich so vom Familienideal des Nationalsozialismus distanzierten. Zeitgenössisch prägte der Soziologe Helmut Schelsky die Formulierung von der Kernfamilie als „Stabilitätsrest in unserer Gesellschaftskrise“.[111] Die Familie sorge für Sicherheit und Orientierung, indem sie die Gesellschaft ordne und strukturiere. Diese Entwicklung interpretiert die Historikerin Hanna Schissler als einen Prozess der „Normalisierung“, im Zuge dessen nach dem Nationalsozialismus und den Kriegswirren die „normalen“ bürgerlichen Geschlechterrollenbilder und Familienvorstellungen retabliert werden sollten.[112] Zum anderen bezogen westdeutsche Politiker:innen mit dem Rekurs auf die christlich-bürgerliche Kernfamilie explizit eine Gegenposition zur „sozialistischen Familie“ der DDR (und dies geschah auch umgekehrt). Dabei handelte sich allerdings nur um rhetorische Manöver, da sich die Geschlechterrollen in ost- und westdeutschen Familien weitgehend glichen.[113]
Die Auseinandersetzung mit den zeitgenössischen Debatten über Familie und Geschlechterrollen eröffnet neue Perspektiven auf die deutsche Zeitgeschichte, die gängige, sich an den großen politischen Zäsuren (1945, 1949) orientierende Annahmen unterlaufen. So zeigt die Historikerin Elizabeth D. Heineman, dass zwischen 1942 und 1948 Frauen das gesellschaftliche Leben in Deutschland prägten: Sie waren berufstätig und vertraten die Interessen ihrer Familien allein, schließlich waren die Männer noch nicht aus dem Krieg zurückgekehrt. Auch wenn Frauen in den politischen Debatten sowohl im NS als auch in der Nachkriegszeit marginalisiert wurden, schrieb sich die „Stunde der Frauen“ ins kollektive Gedächtnis der Deutschen ein.[114]
Um die Rolle von Frauen in der Zeitgeschichte sichtbar zu machen, plädiert die Forschung erstens dafür, die Agency von Frauen zu untersuchen.[115] Zweitens sollten die zeitgenössische normative Überhöhung der christlich-bürgerlichen Kernfamilie als „Normalfamilie“ dekonstruiert und davon abweichende Familienformen, die zeitgenössisch als „unvollständige Familien“ abgewertet wurden (geschiedene Eltern, vaterlose Familien, „Onkelehen“), vorurteilsfrei analysiert werden.[116] Dadurch ergeben sich neue Perspektiven auf das „Golden Age of Marriage“ der 1950er- und frühen 1960er-Jahre, das im Verlauf des 20. Jahrhunderts nicht als Normalzustand, sondern als Ausnahmephase erscheint: Weder im Kaiserreich und in der Weimarer Republik oder im Nationalsozialismus erreichte die quantitative Verbreitung von Ehepaaren und deren Bedeutung für die öffentliche Debatte eine ähnliche Reichweite wie zur Jahrhundertmitte. Aus dieser Perspektive relativiert sich die zeitgenössische Bewertung des Rückgangs der Geburten- und Heiratszahlen sowie des parallelen Anstiegs der Scheidungszahlen der 1960er- und 1970er-Jahre oder des sich verändernden Umgangs mit Sexualität und Empfängnisverhütung als Ausdruck einer „Krise“ der Familie. Demgegenüber liegt es nahe, die Entwicklungen nun als eine Rückkehr zu pluralen sozialen Praktiken zu interpretieren, die seit den 1970er-Jahren gleichwohl noch einmal deutlich zunahmen.[117] In diesem Zusammenhang interessiert auch die Frage, wie sich in Deutschland der Umgang mit Familien mit behinderten Kindern veränderte. Während ihre Position in beiden Teilen Deutschlands zunächst marginalisiert war, erfuhren sie in der Bundesrepublik im Zuge des Contergan-Skandals der 1960er-Jahre nicht nur mediale Aufmerksamkeit. Vielmehr verbesserte sich die politische und gesellschaftliche Situation von Familien mit behinderten Kindern, da die Förderungsmöglichkeiten für die Kinder ausgebaut wurden.[118]
Doch die bürgerlich-christliche Kernfamilie prägte die westdeutsche Familienpolitik bis in die 1970er-Jahre, allein schon deshalb, weil die Unterstützungsleistungen ausschließlich eben dieses Familienmodell adressierten.[119] In der DDR wiederum gab es zwischen 1945 und 1965 keine eigenständige Familienpolitik. Vielmehr wurden Familien indirekt über die Sozialpolitik, die Bildungspolitik und die Frauenpolitik gefördert. Dabei war letzteres v.a. als Frauenarbeitspolitik konzipiert, um die politisch gewünschte Emanzipation der Frauen durch Berufsarbeit zu realisieren. In historischen Studien konnte allerdings eindeutig aufgezeigt werden, dass nicht die sozialistischen Ideale, sondern zwei realpolitische Motive die Frauenpolitik der DDR maßgeblich prägten: Die politischen Entscheidungen zielten erstens darauf, durch die Berufstätigkeit von Frauen den allgemeinen Mangel an Arbeiter:innen zu kompensieren. Zweitens sollten die Maßnahmen dazu beitragen, dass sich die Geburtenrate erhöhte, damit zukünftig ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung standen.[120] Darüber hinaus dürfen die politischen Entscheidungen nicht verdecken, dass auch in der DDR die bürgerliche Kernfamilie eine besondere Wertschätzung erfuhr, wie Gunilla Budde argumentiert,[121] wenngleich die Rollen ostdeutscher Mütter vom bürgerlichen Ideal insofern abwichen, als sie neben der politisch eingeforderten Berufsarbeit auch weiterhin für Haushaltsführung und Kindererziehung zuständig waren. So entwickelte sich in der DDR die „Zwei-Ernährer-Hausfrau-Familie“ bzw. die „Doppelverdiener-Ehe“ zum Leitbild. Demgegenüber erfuhren in der Bundesrepublik der 1950er-Jahre „Nur-Hausfrauen“ eine besondere Wertschätzung, die jedoch ab den 1960er-Jahren erodierte, als sich die weibliche Teilzeitarbeit zum Ideal entwickelte. Daher fungierte zunächst das „“ als Leitbild, das sukzessive durch das „Ernährer-Zuverdienerin-Modell“ substituiert wurde.[122]
Aufgrund dieser Befunde werden die 1950er-Jahre in historischen Studien als ein konservatives Jahrzehnt interpretiert, in dem insbesondere christliche Ideale eine besondere Wertschätzung erfuhren. Gleichzeitig zeichneten sich Veränderungen unter der Oberfläche ab. Infolgedessen bezeichnet Thomas Großbölting die „Rechristianisierung“ der Nachkriegszeit als „Chimäre“.[123] Zudem veränderte sich allmählich das Verständnis von väterlicher Autorität, die „nicht mehr als ein natürliches Entscheidungsrecht des Mannes und als ein hierarchisches Verhältnis von Befehl und Gehorsam“ interpretiert wurde, so Till van Rahden.[124] Nach dieser Lesart kann die zweite Hälfte der 1950er-Jahre durchaus als Jahrzehnt der Weichenstellung verstanden werden, das den Weg bereitete für den Wandel der Familie in den folgenden Jahrzehnten.
Die Veränderungen zeigten sich schließlich in den 1970er-Jahren, als sich das kindzentrierte Familienverständnis in Westdeutschland durchsetzte. So definierte der familienpolitische Ausschuss der SPD 1975 die Familie als „auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften eines oder mehrerer Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern“.[125] Damit entwickelte sich innerhalb der SPD, aber auch der FDP, die Eltern-Kind-Beziehung zum konstitutiven Element von Familie. Wenngleich immer wieder betont wurde, dass die Ehe weiterhin eine zentrale Wertschätzung erfahre, so zielte diese Veränderung darauf, die soziale Diskriminierung von alleinerziehenden Müttern und ihren Kindern zu beseitigen. Diese Veränderungen spiegelten sich auch in der familienpolitischen Ausrichtung der sozialliberalen Koalition, die eine „rationale“ Familienpolitik etablierte. Fortan zielten Unterstützungsleistungen darauf ab, dass Familien ihre spezifischen gesellschaftlichen Funktionen übernehmen konnten, wie eben die Sozialisation der Kinder.[126] Um dies zu gewährleisten, wurden zum Beispiel mit dem Bundeskindergeldgesetz von 1975 alle Kinder gleichbehandelt. So wurde Kindergeld nicht nur bereits ab dem ersten Kind ausbezahlt, sondern auch der Betrag erhöht (gestaffelt nach der Anzahl der Kinder).[127] Damit stärkte die westdeutsche Familienpolitik die individuellen Belange der Familienmitglieder.
In der DDR wollte die SED mit ihrer Familienpolitik, die dezidiert berufstätige Mütter adressierte, die Belastungen durch Berufsarbeit abmildern und zugleich Anreize dafür setzen, die Geburtenzahlen zu steigern. Diese Maßgaben wurden 1971 auf dem VIII. Parteitag umgesetzt und umgangssprachlich als „Muttipolitik“ diskreditiert. Da keine Unterstützung der Männer bei der Haushaltsführung oder Kindererziehung eingefordert wurde, sondern nur die Bedingungen für Mütter erleichtert wurden, trug die DDR-Familienpolitik dazu bei, dass sich in Familien traditionelle Geschlechterrollen hielten.[128]
Zudem setzte im Westen in den 1970er- und 1980er-Jahren eine Debatte um eine Ökonomisierung der Gesellschaft ein.[129] Die Diagnose einer „Ökonomisierung nahezu aller Lebensbereiche“[130] führte nun auch die Wirtschaftswissenschaftler:innen zur Familie als Forschungsgegenstand. Dieses Interesse hatte bereits in den 1950er-Jahren eingesetzt, als Ökonomen versuchten, menschliches Verhalten als wirtschaftlich determiniert zu beschreiben. Aus diesem Ansatz ging in den 1970er-Jahren die New Home Economics mit ihren beiden Hauptvertretern Gary S. Becker und Theodore Schultz hervor.[131] Diese Landnahme der Ökonomie im Terrain der Soziologie, Psychologie, Theologie und Rechtswissenschaften evozierte den Vorwurf, dass Becker einen „ökonomischen Imperialismus“ betreiben würde.[132] Da nach Beckers Selbstverständnis die Wirtschaftswissenschaften tatsächlich die „Speerspitze der Sozialwissenschaften“[133] darstellten, nahm er diese Anschuldigung als Ansporn, die Korrektheit seiner Thesen mittels mathematischer Berechnungen zu belegen.
Becker argumentierte, dass sich die Geburt von Kindern, die Eheschließung wie auch die Ehescheidung und die innerfamiliale Aufgabenverteilung anhand ökonomischer Kriterien analysieren und letztlich erklären ließen.[134] Die zentrale Annahme Beckers besagte, dass Individuen als Nutzenmaximierer agierten, ihnen dabei aber stets unvollständige Informationen zur Verfügung ständen. Mit Blick auf die Familie bedeutete dies, den Ertrag der commodities (Güter) – und das heißt hier zum Beispiel: Kinder, Prestige, Gesundheit, Erholung, Partnerschaft oder Liebe – zu optimieren. Limitierend wirkten dabei insbesondere zwei Faktoren: das verfügbare Einkommen und die verfügbare Zeit.[135]
Als Anfang der 1960er-Jahre die Geburtenrate in den USA genauso wie in Westeuropa sank, erklärte Gary Becker diese Entwicklung anhand ökonomischer Indikatoren. Seiner Ansicht nach führten ein steigender Wohlstand und die Zunahme höherer Bildungsabschlüsse von Frauen zu einem Geburtenrückgang. Da trotz des allgemeinen Wohlstandszuwachses das Familienbudget in den jeweiligen Familien begrenzt sei, führe eine größere Zahl von Kindern zu geringeren Bildungsausgaben pro Kind. Becker leitete aus seinen Kalkulationen ab, dass Eltern das ablehnen würden, da dies die Entwicklungschancen ihrer Kinder schmälere. Infolgedessen würden sie sich gegen eine größere Zahl von Kindern entscheiden. Zudem begründete Becker die Entscheidung von Frauen gegen Kinder mittels Opportunitätskosten: Die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt seien aufgrund besserer Bildungsabschlüsse in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts insgesamt gestiegen. Mit der Entscheidung für Kinder büßten Frauen aber Chancen und potenzielle Gewinne ein. Im Wissen darum entschieden sich Frauen daher nun vermehrt gegen Kinder. Wenngleich die Entscheidung für oder gegen Kinder stets von mehreren Faktoren und nicht nur von ökonomischer Rentabilität abhängt,[136] entfalteten Beckers Thesen zwischen den 1960er- und frühen 1990er-Jahren enorme öffentliche Aufmerksamkeit. Das lag auch daran, dass seine Position polarisierte, schließlich stufte er Kinder als langlebige Konsumgüter mit einem spezifischen ökonomischen Wert ein – analog zu einem Automobil.[137]
Beckers Ansatz basierte damit auf einer ökonomischen Quantifizierung von individuellen Lebensentscheidungen,[138] was von Soziolog:innen, aber durchaus auch von Ökonom:innen sowie Feministinnen immer wieder kritisiert worden ist, da soziales Rollenverhalten genauso unberücksichtigt blieb wie die ungleichen Machtpositionen der Partner in einer Beziehung.[139] Zudem vertrat Becker ein „traditionelles“ Familienverständnis mit Eheschließung und Kernfamilie als zwei zentralen Setzungen. Beckers gesellschaftspolitischer Konservatismus zeigt sich überdies in einer weiteren, zentralen Grundannahme: Bei der Eheschließung würden Männer attraktivere Partnerinnen favorisieren, wohingegen für die Frauen der Verdienst des potenziellen Ehemannes ein zentrales Entscheidungskriterium darstelle. Diese Perspektive auf Geschlechterrollen zeigt sich ebenfalls bei Beckers Modellierung der innerfamilialen Aufgabenverteilung. Wenngleich Beckers Modell in der Theorie geschlechtsneutral konstruiert war, beinhaltete es faktisch einen Gender Bias: Seiner Annahme nach spezialisierte sich die Person mit dem höheren Einkommen auf die Berufsarbeit, die mit dem niedrigeren Einkommen auf die Familienarbeit. Damit lieferte er eine Erklärung, wieso Frauen aus dem Erwerbsleben ausschieden, ohne dabei auf die Gründe für den Gender Pay Gap einzugehen und die ökonomische Benachteiligung von Frauen zu berücksichtigen. Beckers Geschlechterrollenideal lieferte eine weitere Begründung, wieso Frauen aus dem Erwerbsleben ausscheiden sollten: Seiner Ansicht nach waren Frauen für Hausarbeit qualifizierter als Männer, da sich diese Tätigkeit „besser“ mit Schwangerschaft und Stillzeit verbinden ließe.[140]
Die Geschichte des Familienrechts haben sowohl Historiker:innen wie auch Jurist:innen untersucht. Sie legen dar, wie die Ausgestaltung des Rechts Eheschließung und -scheidungen genauso wie das Familienleben, die Kindererziehung und die Verteilung des ehelichen Besitzes regelt.[141] Zudem zeigen diese Arbeiten, welche Familien- und Geschlechterrollenvorstellungen gesellschaftlich verhandelt wurden.[142] Dabei markiert die Einführung der obligatorischen Zivilehe 1875 einen entscheidenden Einschnitt, da damit die Beschränkungen aufgehoben wurden, die zuvor Personen untersagt hatten zu heiraten, wenn sie keine Familie ernähren konnten. Infolge der Gesetzesänderung stieg die Heiratsquote an, wodurch sich die Ehe als Wesenskern des bürgerlichen Familienbegriffs zur sozialen Norm entwickeln konnte.[143]
Eine weitere einschneidende Veränderung war die Inkraftsetzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Jahr 1900, dessen familienrechtlicher Teil nicht auf den bürgerlich-liberalen Grundsätzen von Individualismus, Vertragsfreiheit und Rechtsgleichheit basierte, sondern vielmehr auf patriarchalische Familienvorstellungen und das Ideal der christlich-bürgerlichen Kernfamilie rechtlich kodifizierte. Diese Entwicklung interpretiert die Historikerin Monika Wienfort als „Rechristianisierung der Ehe“.[144] Ferner ist in der historischen Forschung herausgearbeitet worden, wie das BGB den Handlungsspielraum der Ehefrau einschränkte und diese Bestimmungen bis weit über die Jahrhundertmitte gültig blieben: Die Ehefrau war für die Haushaltsführung zuständig, und der Ehemann konnte seiner Frau die Berufstätigkeit untersagen („Hausfrauenehe“). Zudem verlor die Ehefrau die Verfügungsgewalt über das in die Ehe eingebrachte und das während der Ehe erworbene Vermögen. Darüber hinaus besaß der Vater bei strittigen Fragen der Familienführung und der Kindererziehung das Entscheidungsrecht (Stichentscheid). Eine Lösung der Ehe war überdies nur dann zulässig, wenn sich zuvor ein Ehepartner schuldhaft verhalten hatte (Schuldprinzip), zum Beispiel wenn er oder sie Ehebruch begangen hatte. Insbesondere in Studien zur Geschichte der Frauenbewegung ist herausgearbeitet worden, dass das BGB ein konservativ-bürgerliches Familienleitbild etablierte und eine Geschlechterungleichheit festschrieb.[145]
Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Ausgestaltung des Nichtehelichenrechts und des Scheidungsrechts intensiv diskutiert. Bei den Debatten um das Nichtehelichenrecht ging es insbesondere um die Frage, welcher rechtliche Schutz ledigen Müttern und ihren Kindern zukommen sollte. Zunächst blieb eine Rechtsreform aus. Erst 1969/70 wurde in der Bundesrepublik ledigen Müttern das Sorgerecht über ihre Kinder zugesprochen. Zudem wurden nichtehelich geborene Kinder rechtlich mit ehelich geborenen Kindern gleichgestellt.[146]
1976/77 wurde in Westdeutschland schließlich das Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst und das Unterhaltsrecht zugunsten der sozial schlechter gestellten Parteien (in der Regel die Ehefrau und die Kinder) geändert. Die Reform des Ehe- und Scheidungsrechts markiert damit einen Wendepunkt bei der Ausgestaltung des Familienrechts. Zum einen wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen an die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse des letzten Drittels des 20. Jahrhunderts angeglichen: die Debatten um Gleichberechtigung und Emanzipation oder den allgemeinen Anstieg der Scheidungsrate seit den 1960er-Jahren. Zum anderen kam das Reformgesetz den bereits in der Weimarer Republik und der frühen Bundesrepublik vorgebrachten Forderungen nach, die „Hausfrauenehe“ und die Verfügungsgewalt des Mannes über die Ehefrau abzuschaffen. Nach dem reformierten Familienrecht basierte eine Ehe auf einer partnerschaftlichen Beziehung zweier gleichberechtigter Partner.[147]
Das Reformgesetz kann auch als Endpunkt einer Debatte angesehen werden, in der um die familienrechtliche Umsetzung der Vorgaben des Grundgesetzes – Art. 3: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – in der Bundesrepublik seit den 1950er-Jahren gerungen wurde. Für diese Auseinandersetzung steht insbesondere das 1957 erlassene „Gleichberechtigungsgesetz“ bzw. „Familienanpassungsgesetz“. Obschon das Gesetz die Rechte der Frauen geringfügig stärkte, festigte es doch tradierte Geschlechterrollen: Es waren nun zwar beide Elternteile sorgeberechtigt, jedoch behielt der Ehemann bei Fragen der Kindererziehung die Entscheidungsgewalt (Stichentscheid). Zwei Jahre später kassierte das Bundesverfassungsgericht diese Regelung, da sie unvereinbar mit dem Grundgesetz war. Das „Gleichberechtigungsgesetz“ ließ dabei das Modell der „Hausfrauenehe“ unberührt, das erst 20 Jahre später abgeschafft wurde.[148] Insofern hielt sich in der Bundesrepublik bis ins letzte Drittel des 20. Jahrhunderts der familienrechtliche Anteil des BGB, der den Familienvorstellungen der Jahrhundertwende entsprach. Die Persistenz tradierter Vorstellungen im Recht zeigte sich auch darin, dass Vergewaltigung in der Ehe erst 1997 als Straftatbestand galt.[149]
Die Forschung konnte zudem zeigen, dass sich auch in der sozialistischen DDR das bürgerliche Familienmodell und bürgerliche Geschlechterrollenvorstellungen hielten – trotz einer Frauenpolitik, die die weibliche Berufsarbeit und die Emanzipation der Frau zu befördern behauptete.[150] Insofern war für beide Teile Deutschlands die hohe Wertschätzung der Kernfamilie konstitutiv. Während dies in der Bundesrepublik explizit kritisiert werden konnte,[151] blieb das Thema in der DDR in politischen Debatten ausgespart. Zugleich wurde die ideologische Persistenz der bürgerlichen Kernfamilie in der DDR durch die Arbeiten an einer Reform des Familienrechts verdeckt, die 1954 allerdings zunächst scheiterte. Eine Abkehr vom BGB erfolgte dann zumindest beim Scheidungsrecht mit der Eheverordnung von 1955, als das Zerrüttungsprinzip eingeführt wurde – mehr als 20 Jahre früher als in der Bundesrepublik.[152]
Der endgültige Bruch mit der bürgerlichen Rechtstradition kam in der DDR 1965 mit der Verabschiedung des Familiengesetzbuches (FGB),[153] das die Familie als die „kleinste Zelle der Gesellschaft“ definierte.[154] Eine auf Lebenszeit geschlossene Ehe und die formale Gleichberechtigung von Ehemann und Ehefrau waren zentrale Merkmale der „sozialistischen“ Familie. Ersteres stand dabei in der Tradition des ehezentrierten Familienverständnisses; letzteres hingegen markierte eine bewusste Abkehr vom BGB, das sich an einem patriarchalischen Geschlechterrollenverständnis orientierte. Darüber hinaus wurde im FGB argumentiert, dass die Interessen der Familie und ihrer Mitglieder deckungsgleich mit denen der Gesellschaft seien. Demnach mussten sich die Individualinteressen der Familienmitglieder den staatlichen Interessen unterordnen.[155]
Die familienrechtlichen Entwicklungen in Ost- und Westdeutschland zeigen, dass die 1960er- und 1970er-Jahre eine „diskursive und juristische Zäsur“[156] waren, da sich nicht nur das Sprechen über Familie, sondern auch die gesetzlichen Bestimmungen grundlegend veränderten. Dies lässt sich auch anhand der 1979/80 umgesetzten Reform des Sorgerechts in der Bundesrepublik belegen. Mit der Gesetzesänderung verschwand der traditionelle Begriff von der „elterlichen Gewalt“ aus dem BGB und wurde durch die „elterliche Sorge“ ersetzt. Das neue Gesetz stärkte nicht nur die Rechte der Kinder, sondern trug auch einer sprachlichen Verschiebung Rechnung: Familie sei kein Herrschaftsverhältnis mehr, das durch Gehorsam und Unterordnung geprägt sei, vielmehr basiere sie auf einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern.[157]
Zeitgenössisch hatten die Familienrechtsreformen in beiden Teilen Deutschlands erhebliche Folgen für Familien. Zudem entfalteten insbesondere die westdeutschen Reformen auch eine Langzeitwirkung: Sie prägen das Verständnis von Familie bis heute, da die gesetzlichen Bestimmungen nach der Wiedervereinigung auch in den neuen Bundesländern galten.
Die Familie bleibt auch in der jüngsten Zeitgeschichte ein eminent wichtiges Forschungsfeld. Ein Schwerpunkt soziologischer und historischer Studien liegt erstens auf der Frage, inwiefern sich im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts Familienformen bzw. das gesellschaftliche Zusammenleben pluralisierten. Zweitens wird die Entwicklung der Geschlechterrollen untersucht; dabei wird in der Regel betont, dass weiterhin mehrheitlich eine traditionelle Rollenverteilung insofern vorliege, als Ehefrauen und Mütter wesentlich mehr häusliche Aufgaben übernehmen als ihre Partner.[158] Drittens ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie seit den 1980er-Jahren in den Fokus der wissenschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt, weil die Erwerbsquote von Müttern mit minderjährigen Kindern erheblich angestiegen ist. In diesem Zusammenhang bestimmen Fragen nach der Ausgestaltung von Kinderbetreuung, Unterstützungsleistungen (Erziehungsgeld, Elterngeld) und nach der beruflichen und finanziellen Benachteiligung von Müttern (Gender Pay Gap) die wissenschaftlichen und politischen Debatten. Warum sich – trotz der rechtlichen Gleichberechtigung – in den sozialen Praktiken Ungleichheiten gehalten haben (Verteilung der Hausarbeit, der Kindererziehung, der Entlohnung), wie sich Beruf und Familie vereinbaren lassen und inwiefern migrantische Familien zum Wandel von Familienbildern und familialen Praktiken beitragen werden, wird weiterhin rege diskutiert und beforscht.
[1] Andreas Gestrich, Geschichte der Familie im 19. und 20. Jahrhundert, München ³2013 (1. Aufl. 1998), S. 2 [Hervorhebung im Original; C.N.].
[2] Vgl. Christopher Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert. Konflikte um Ideale, Politiken und Praktiken, Berlin, Boston 2019, S. 17; Norbert F. Schneider, Familie und private Lebensführung in West- und Ostdeutschland. Eine vergleichende Analyse des Familienlebens 1970-1992, Stuttgart 1994, S. 14-16; Norbert F. Schneider, Grundlagen der sozialwissenschaftlichen Familienforschung. Einführende Betrachtungen, in: ders. (Hrsg.), Lehrbuch Moderne Familiensoziologie. Theorien, Methoden, empirische Befunde, Opladen 2008, S. 9-21, hier S. 12f.; Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) (Hrsg.), Familienleitbilder. Vorstellungen. Meinungen. Erwartungen, Wiesbaden 2013, S. 10, online https://www.bib.bund.de/Publikation/2013/Familienleitbilder-Vorstellungen-Meinungen-Erwartungen.html?nn=127496 [10.04.2026].
[3] Vgl. Paul B. Hill/Johannes Kopp, Zum Stand der Dinge, in: dies. (Hrsg.), Handbuch Familiensoziologie, Wiesbaden 2015, S. 9-17, hier S. 9f.; Norbert F. Schneider, Familie in Westeuropa, in: Oliver Arránz Becker/Karsten Hank/Anja Steinbach (Hrsg.), Handbuch Familiensoziologie, Wiesbaden ²2023, S. 157-186, bes. S 160.
[4] Schneider, Grundlagen, S. 13.
[5] Vgl. René König, Familiensoziologie. Herausgegeben und mit einem Nachwort versehen von Rosemarie Nave-Herz, Opladen 2002; Paul B. Hill/Johannes Kopp, Familiensoziologie. Grundlagen und theoretische Perspektiven, Wiesbaden, 5. Aufl. 2013; Johannes Huinink/Dirk Konietzka, Familiensoziologie. Eine Einführung, Frankfurt a.M./New York 2007; Rosemarie Nave-Herz, Ehe- und Familiensoziologie. Eine Einführung in Geschichte, theoretische Ansätze und empirische Befunde, Weinheim/Basel ³2013; Rüdiger Peuckert, Familienformen im sozialen Wandel, Wiesbaden, 9. Aufl. 2019; Dirk Konietzka/Michaela Kreyenfeld, Nichteheliche Mutterschaft und soziale Ungleichheit im familialistischen Wohlfahrtsstaat. Zur sozioökonomischen Differenzierung der Familienformen in Ost- und Westdeutschland, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 57 (2005), H. 1, S. 32-61; Ina Berninger, Welche familienpolitischen Maßnahmen fördern die Arbeitsmarktpartizipation von Müttern?, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 61 (2009), H. 3, S. 355-385; Gesche Brandt, Elternzeit von Vätern als Verhandlungssache in Partnerschaften, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 69 (2017), H. 4, S. 593-622. Für unterschiedliche fachliche Zugriffe im Feld der „Familienwissenschaft“ vgl. Astrid Wonneberger/Katja Weidtmann/Sabina Stelzig-Willutzki (Hrsg.), Familienwissenschaft. Grundlagen und Überblick, Wiesbaden 2018. Zudem rückte in den 1970er-Jahren die Familie in den Fokus der Psychologie, als die in den USA entwickelten Konzepte der Familientherapie in Deutschland rezipiert wurden. Vgl. Jens Elberfeld, „Patient Familie“. Diskurs und Praxis der westdeutschen Familientherapie der „langen 1970er“, in: Pascal Eitler u.a. (Hrsg.), Das beratene Selbst. Zur Genealogie der Therapeutisierung in den „langen“ Siebzigern, Bielefeld 2011, S. 97-136; Jens Elberfeld, Horst-Eberhard Richter oder die Entdeckung der Familie als psychosozialer Krankheitsfaktor, in: Alexa Geisthövel/Bettina Hitzer (Hrsg.), Auf der Suche nach einer anderen Medizin. Psychosomatik im 20. Jahrhundert, Berlin 2019, S. 349-360; Jens Elberfeld, Ambivalenzen der Kritik. Familientherapie und die Debatte um Schizophrenie in den 1970er Jahren, in: Viola Balz/Lisa Malich (Hrsg.), Psychologie und Kritik. Formen der Psychologisierung nach 1945, Wiesbaden 2020, S. 187-219; Jens Elberfeld, Anleitung zur Selbstregulation. Eine Wissensgeschichte der Therapeutisierung im 20. Jahrhundert, Frankfurt a.M. u.a. 2020.
[6] Vgl. Norbert F. Schneider/Michaela Kreyenfeld, Introduction, The Sociology of the Family. Towards a European Perspective, in: Norbert F. Schneider/Michaela Kreyenfeld (Hrsg.), Research Handbook on the Sociology of the Family, Cheltenham, Northampton 2021, S. 2-20, hier S. 2; Dirk Konietzka u.a., Family and Intimate Relationships, in: Betina Hollstein u.a. (Hrsg.), Soziologie – Sociology in the German Speaking World, Berlin, Boston 2020, S. 99-115, hier S. 100f., online https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/48429 [10.04.2026].
[7] Vgl. Hill/Kopp (Hrsg.), Handbuch; Arránz Becker/Hank/Steinbach (Hrsg.), Handbuch.
[8] Vgl. Schneider, Familie in Westeuropa, S. 160.
[9] Vgl. Reinhard Sieder, Sozialgeschichte der Familie, Frankfurt a.M. 1987; Monika Wienfort, Verliebt, verlobt, verheiratet. Eine Geschichte der Ehe seit der Romantik, München 2014; Isabel Heinemann, Wert der Familie. Ehescheidung, Frauenarbeit und Reproduktion in den USA des 20. Jahrhunderts, Berlin/Boston 2018; Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert.
[10] Für den ersten Zuschnitt vgl. exemplarisch Isabel Heinemann, Familie in den Vereinigten Staaten. Zwischen Hegemonie der Kernfamilie und Wandel der Familienwerte, in: Hill/Kopp (Hrsg.), Handbuch, S. 91-122; Elizabeth D. Heineman, What Difference Does a Husband Make? Women and Marital Status in Nazi and Postwar Germany, Berkeley, Los Angeles/London 1999; Lisa Pine, Nazi Family Policy, 1933-1945, Oxford/New York 1997; Michelle Mouton, From Nurturing the Nation to Purifying the Volk. Weimar and Nazi Family Policy, 1918-1945, Cambridge u.a. 2007; Ute Schneider, Hausväteridylle oder sozialistische Utopie? Die Familie im Recht der DDR, Köln u.a. 2004; Klaus-Jörg Ruhl, Verordnete Unterordnung. Berufstätige Frauen zwischen Wirtschaftswachstum und konservativer Ideologie in der Nachkriegszeit (1945-1963), München 1994; Robert G. Moeller, Geschützte Mütter. Frauen und Familien in der westdeutschen Nachkriegspolitik. Aus dem Amerikanischen von Heidrun Homburg, München 1997; Merith Niehuss, Familie, Frau und Gesellschaft. Studien zur Strukturgeschichte der Familie in Westdeutschland 1945-1960, Göttingen 2001, online https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00048352?page=,1; Christiane Kuller, Familienpolitik im föderativen Sozialstaat. Die Formierung eines Politikfeldes in der Bundesrepublik 1949-1975, München 2004, online https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1524/9783486594621/html. Für den zweiten Zuschnitt vgl. exemplarisch Dirk Blasius, Ehescheidung in Deutschland 1794-1945. Scheidung und Scheidungsrecht in historischer Perspektive, Göttingen 1987, online https://www.digitale-sammlungen.de/de/details/bsb00051645 [alle 10.04.2026]; Lukas Rölli-Alkemper, Familie im Wiederaufbau. Katholizismus und bürgerliches Familienideal in der Bundesrepublik Deutschland 1945-1965, Paderborn u.a. 2000; Sybille Buske, Fräulein Mutter und ihr Bastard. Eine Geschichte der Unehelichkeit in Deutschland 1900-1970, Göttingen 2004; Michael Mitterauer, Ledige Mütter. Zur Geschichte illegitimer Geburten in Europa, München 1983.
[11] Vgl. exemplarisch Ute Daniel, Arbeiterfrauen in der Kriegsgesellschaft. Beruf, Familie und Politik im Ersten Weltkrieg, Göttingen 1989; Karen Hagemann, Frauenalltag und Männerpolitik. Alltagsleben und gesellschaftliches Handeln von Arbeiterfrauen in der Weimarer Republik, Bonn 1990; Birthe Kundrus, Kriegerfrauen. Familienpolitik und Geschlechterverhältnisse im Ersten und Zweiten Weltkrieg, Hamburg 1995, online https://zeitgeschichte-hamburg.de/files/public/FZH/Publikationen_digital/Birthe%20Kundrus%20Kriegerfrauen.pdf; Gunilla-Friederike Budde, Frauen der Intelligenz. Akademikerinnen in der DDR 1945 bis 1975, Göttingen 2003, online https://www.digitale-sammlungen.de/de/details/bsb00040360 [beide 10.04.2026]; Donna Harsch, Revenge of the Domestic. Women, the Family, and Communism in the German Democratic Republic, Princeton/Oxford 2007.
[12] Vgl. Claudia Kemper/Kirsten Heinsohn, Geschlechtergeschichte, in: Frank Bösch/Jürgen Danyel (Hrsg.), Zeitgeschichte – Konzepte und Methoden. Unter Mitarbeit von Christine Bartlitz, Karsten Borgmann, Christoph Kalter und Achim Saupe, Göttingen 2012, S. 329-351; Kirsten Heinsohn/Claudia Kemper, Geschlechtergeschichte, Version 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 04.12.2012, https://www.docupedia.de/zg/heinsohn_geschlechtergeschichte_v1_de_2012 [10.04.2026]; Julia Paulus/Eva-Maria Silies/Kerstin Wolff, Die Bundesrepublik aus geschlechterhistorischer Perspektive, in: dies. (Hrsg.), Zeitgeschichte als Geschlechtergeschichte. Neue Perspektiven auf die Bundesrepublik, Frankfurt a.M./New York 2012, S. 11-27; Claudia Opitz-Belakhal, Geschlechtergeschichte, Frankfurt a.M./New York ²2018; Jürgen Martschukat/Olaf Stieglitz, Geschichte der Männlichkeiten, Frankfurt a.M./New York ²2018.
[13] Vgl. Verena Limper, Flaschenkinder. Säuglingsernährung und Familienbeziehungen in Deutschland und Schweden im 20. Jahrhundert, Wien u.a. 2021; Christiane Dienel, Kinderzahl und Staatsräson. Empfängnisverhütung und Bevölkerungspolitik in Deutschland und Frankreich bis 1918, Münster 1995; Malte König, Geburtenkontrolle. Abtreibung und Empfängnisverhütung in Frankreich und Deutschland, 1870-1940, in: Francia. Forschungen zur westeuropäischen Geschichte 38 (2011), S. 127-148; Wiebke Kolbe, Elternschaft im Wohlfahrtsstaat. Schweden und die Bundesrepublik im Vergleich 1945-2000, Frankfurt a.M./New York 2002.
[14] Vgl. Gunilla-Friederike Budde, Familie im Fokus der Geschichtswissenschaften, in: Wonneberger/Weidtmann/Stelzig-Willutzki (Hrsg.), Familienwissenschaft, S. 149-174, bes. S. 160; Jürgen Kocka u.a., Familie und soziale Plazierung. Studien zum Verhältnis von Familie, sozialer Mobilität und Heiratsverhalten an westfälischen Beispielen im späten 18. und 19. Jahrhundert, Opladen 1980.
[15] Vgl. Rosemarie Nave-Herz, Familiensoziologie. Historische Entwicklung, theoretische Ansätze, aktuelle Themen, in: Wonneberger/Weidtmann/Stelzig-Willutzki (Hrsg.), Familienwissenschaft, S. 119-147, hier. S. 124; Rosemarie Nave-Herz, Familiensoziologie, in: Günter Endruweit/Gisela Trommsdorff (Hrsg.), Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart ²2002, S. 148-152, hier S. 149.
[16] Schneider, Grundlagen, S. 12.
[17] Vgl. Hartmut Rosa, Beschleunigung. Die Veränderung der Zeitstrukturen in der Moderne, Frankfurt a.M. 2005, S. 179; Dirk Konietzka/Michaela Kreyenfeld, Familie und Lebensformen, in: Steffen Mau/Nadine M. Schöneck (Hrsg.), Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands, Bd. 1, Wiesbaden ³2013, S. 257-271, hier S. 257.
[18] Schneider, Grundlagen, S. 12.
[19] Vgl. exemplarisch Moeller, Geschützte Mütter; Niehuss, Familie; Rölli-Alkemper, Familie; Buske, Fräulein.
[20] Robert G. Moeller, Unbenannt und allgegenwärtig. Die Familie in der deutschen Zeitgeschichtsschreibung, in: Karen Hagemann/Jean H. Quataert (Hrsg.), Geschichte und Geschlechter. Revisionen der neueren deutschen Geschichte, Frankfurt a.M. 2008, S. 317-346, hier S. 320.
[21] Vgl. ebd., S. 320; Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 11.
[22] Für diese Forderung vgl. Moeller, Unbenannt und allgegenwärtig, S. 320.
[23] Vgl. Dieter Schwab, Familie, in: Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart Koselleck (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 2: E-G, Stuttgart 21992 (1. Aufl. 1975), S. 253-301, hier S. 266-270; Gestrich, Geschichte, S. 4f. Zur Entstehung der „modernen“ Familie vgl. Heidi Rosenbaum, Formen der Familie. Untersuchungen zum Zusammenhang von Familienverhältnissen, Sozialstruktur und sozialem Wandel in der deutschen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts, Frankfurt a.M. 1982.
[24] Für dieses Zitat vgl. Manfred Hettling/Stefan-Ludwig Hoffmann, Der bürgerliche Wertehimmel. Zum Problem individueller Lebensführung im 19. Jahrhundert, in: Geschichte und Gesellschaft 23 (1997), S. 333-359; dies. (Hrsg.), Der bürgerliche Wertehimmel. Innenansichten des 19. Jahrhunderts, Göttingen 2000. Für einen Überblick zu „Werten“ und deren Veränderung vgl. exemplarisch Isabel Heinemann, Wertewandel. Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 22.10.2012, https://docupedia.de/zg/heinemann_wertewandel_v1_de_2012 [10.04.2026].
[25] Vgl. Christopher Neumaier, Familie. Version 1.0, 18.12.2024, in: Ernst Müller/Barbara Picht/Falko Schmieder (Hrsg.), Das 20. Jahrhundert in Grundbegriffen. Lexikon zur historischen Semantik in Deutschland, Basel, Berlin 2024, online https://doi.org/10.31267/Grundbegriffe_55498968 [10.04.2026].
[26] Vgl. Schwab, Familie; Schneider, Familie und private Lebensführung, S. 14-16; Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 17; Neumaier, Familie, S. 1f. Zur Debatte um den Begriff „Haus“ bzw. „ganzes Haus“ vgl. Otto Brunner, Das „ganze Haus“ und die alteuropäische „Ökonomik“, in: ders., Neue Wege der Verfassungs- und Sozialgeschichte, Göttingen ²1968, S. 103-127; Claudia Opitz, Neue Wege der Sozialgeschichte? Ein kritischer Blick auf Otto Brunners Konzept des „Ganzen Hauses“, in: Geschichte und Gesellschaft 20 (1994), H. 1, S. 88-98.
[27] Vgl. Neumaier, Familie, S. 46-48.
[28] Vgl. exemplarisch Gunilla-Friederike Budde, Auf dem Weg ins Bürgerleben. Kindheit und Erziehung in deutschen und englischen Bürgerfamilien, 1840-1914, Göttingen 1994, online https://www.digitale-sammlungen.de/en/details/bsb00049951 [10.04.2026]; Ute Frevert, Bürgerliche Familie und Geschlechterrollen: Modell und Wirklichkeit, in: Lutz Niethammer (Hrsg.), Bürgerliche Gesellschaft in Deutschland. Historische Einblicke, Fragen, Perspektiven, Frankfurt a.M. 1990, S. 90-98; Josef Mooser, Arbeiterleben in Deutschland 1900-1970. Klassenlagen, Kultur und Politik, Frankfurt a.M. 1984, S. 80-103; Josef Mooser, Arbeiterfamilien im katholischen und sozialdemokratischen Milieu Deutschlands. Verflechtungen und Entfremdungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in: Andreas Holzem/Ines Weber (Hrsg.), Ehe – Familie – Verwandtschaft. Vergesellschaftung in Religion und sozialer Lebenswelt, Paderborn u.a. 2008, S. 421-435; Gerhard A. Ritter/Klaus Tenfelde, Arbeiter im Deutschen Kaiserreich 1871 bis 1914, Bonn 1992, S. 537-675; Klaus Tenfelde, Arbeiterfamilien und Geschlechterbeziehungen im Deutschen Kaiserreich, in: Geschichte und Gesellschaft 18 (1992), S. 179-203.
[29] Vgl. Josef Ehmer, Vaterlandslose Gesellen und respektable Familienväter. Entwicklungsformen der Arbeiterfamilie im internationalen Vergleich, 1850-1930, in: Helmut Konrad (Hrsg.), Die deutsche und die österreichische Arbeiterbewegung zur Zeit der Zweiten Internationalen, Wien 1982, S. 109-153, hier S. 115-127; Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1866-1918, Bd. 1: Arbeitswelt und Bürgergeist, München 1998, S. 47f.; Rosenbaum, Formen. Für einen Überblick der Forschungsliteratur vgl. u.a. Gestrich, Geschichte, S. 132-155.
[30] Für einen Überblick vgl. Jürgen Kocka, Das lange 19. Jahrhundert. Arbeit, Nation und bürgerliche Gesellschaft, Stuttgart 2002; Michael Schäfer, Geschichte des Bürgertums. Eine Einführung, Köln u.a. 2009; Manfred Hettling, Bürger, Bürgertum, Bürgerlichkeit. Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 04.09.2015, https://docupedia.de/zg/hettling_buerger_v1_de_2015 [10.04.2026].
[31] Exemplarisch zur Geschichte der Arbeiterfamilie vgl. Richard J. Evans, Politics and the Family. Social Democracy and the Working-Class Family in Theory and Practice Before 1914, in: ders./William Robert Lee (Hrsg.), The German Family. Essays on the Social History of the Family in Nineteenth- and Twentieth-Century Germany, London 1981, S. 256-288; Ehmer, Gesellen; Klaus Saul u.a. (Hrsg.), Arbeiterfamilien im Kaiserreich. Materialen zur Sozialgeschichte in Deutschland 1871-1914, Düsseldorf 1982; Mooser, Arbeiterleben, S. 80-100; Heidi Rosenbaum, Proletarische Familien. Arbeiterfamilien und Arbeiterväter im frühen 20. Jahrhundert zwischen traditioneller, sozialdemokratischer und kleinbürgerlicher Orientierung, Frankfurt a.M. 1992; Tenfelde, Arbeiterfamilien. Exemplarisch zur Geschichte der bürgerlichen Familie vgl. Richard J. Evans, Family and Class in the Hamburg Grand Bourgeoisie 1815-1914, in: David Blackbourn/Richard J. Evans (Hrsg.), The German Bourgeoisie. Essays on the Social History of the German Middle Class from the Late Eighteenth to the Early Twentieth Century, London, New York 1991, S. 115-139; Frevert, Familie; Budde, Weg. Exemplarisch zur Frauen- und Geschlechtergeschichte vgl. Irene Stoehr, „Organisierte Mütterlichkeit“. Zur Politik der deutschen Frauenbewegung um 1900, in: Karin Hausen (Hrsg.), Frauen suchen ihre Geschichte. Historische Studien zum 19. und 20. Jahrhundert, München ²1987 (1. Aufl. 1983), S. 225-253; Ute Frevert, Frauen-Geschichte. Zwischen Bürgerlicher Verbesserung und Neuer Weiblichkeit, Frankfurt a.M. 1986; Yvonne Schütze, Die gute Mutter. Zur Geschichte des normativen Musters „Mutterliebe“, Bielefeld 1986; Ann Taylor Allen, Feminismus und Mütterlichkeit in Deutschland 1800-1914. Aus dem Amerikanischen von Regine Othmer, Weinheim 2000; Hagemann, Frauenalltag; Cornelie Usborne, Frauenkörper – Volkskörper. Geburtenkontrolle und Bevölkerungspolitik in der Weimarer Republik. Aus dem Englischen übersetzt von Juliane Gräbener-Müller und Cornelie Usborne, Münster 1994; Christoph Sachße, Mütterlichkeit als Beruf. Sozialarbeit, Sozialreform und Frauenbewegung 1871-1929, Wiesbaden ²1994.
[32] Vgl. Stefan Bajohr, Uneheliche Mütter im Arbeitermilieu. Die Stadt Braunschweig 1900-1930, in: Geschichte und Gesellschaft 7 (1981), H. 3/4, S. 474-506; Mitterauer, Mütter.
[33] Vgl. Sieder, Sozialgeschichte, S. 125-149, S. 183-191; Renate Kastorff-Viehmann, Kleinhaus und Mietskaserne, in: Lutz Niethammer (Hrsg.), Wohnen im Wandel. Beiträge zur Geschichte des Alltags in der bürgerlichen Gesellschaft, Wuppertal 1979, S. 271-291, hier S. 271; Franz-Josef Brüggemeier/Lutz Niethammer, Schlafgänger, Schnapskasinos und schwerindustrielle Kolonie. Aspekte der Arbeiterwohnungsfrage im Ruhrgebiet vor dem Ersten Weltkrieg, in: Jürgen Reulecke/Wolfhard Weber (Hrsg.), Fabrik – Familie – Feierabend. Beiträge zur Geschichte des Alltags im Industriezeitalter, Wuppertal 1978, S. 135-175, bes. S. 152f.
[34] Gestrich, Geschichte, S. 5.
[35] Für diesen Begriff vgl. Brüggemeier/Niethammer, Schlafgänger, S. 153.
[36] Vgl. Tenfelde, Arbeiterfamilien, S. 179; Rosenbaum, Formen, S. 476-483; Gunilla-Friederike Budde, The Family in Imperial Germany, in: Lisa Pine (Hrsg.), The Family in Modern Germany, London u.a. 2020, S. 27-58, hier S. 28.
[37] Vgl. Heidi Rosenbaum, Typen väterlichen Verhaltens. Der Vater in deutschen Arbeiterfamilien am Ausgang des Kaiserreichs und in der Weimarer Republik, in: Zeitschrift für Sozialisationsforschung und Erziehungssoziologie 8 (1988), H. 4, S. 246-263, hier S. 260; Rebecca Heinemann, Familie zwischen Tradition und Emanzipation. Katholische und sozialdemokratische Familienkonzeptionen in der Weimarer Republik, München 2004, S. 136-138.
[38] Sieder, Sozialgeschichte, S. 185 [Hervorhebung des Originals entfernt; C.N.].
[39] Karin Hausen, Die Polarisierung der „Geschlechtscharaktere“. Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben, in: Werner Conze (Hrsg.), Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas, Stuttgart 1976, S. 363-393.
[40] Vgl. Sieder, Sozialgeschichte, S. 125-149, S. 183-191; Frevert, Frauen-Geschichte, S. 88.
[41] Vgl. Rosenbaum, Familien; dies., Typen.
[42] Für einen Forschungsüberblick vgl. Moeller, Unbenannt und allgegenwärtig; Gunilla-Friederike Budde, Alles bleibt anders. Die Institution „Familie“ zwischen 1945 und 1975 im deutsch-deutschen Vergleich, in: Maria Oppen/Dagmar Simon (Hrsg.), Verharrender Wandel. Institutionen und Geschlechterverhältnisse, Berlin 2004, S. 69-98.
[43] Hierbei handelt es sich um eine Beziehungsform, in der Kriegswitwen mit einem neuen Partner zusammenlebten, ohne diesen zu heiraten, um so den Verlust der Kriegswitwenrente zu vermeiden. Daher wurden diese Konstellationen auch „Rentenkonkubinate“ genannt.
[44] Vgl. Buske, Fräulein.
[45] Vgl. exemplarisch Schneider, Familie und private Lebensführung; Niehuss, Familie; Kuller, Familienpolitik; Rosemarie Nave-Herz, Familie heute. Wandel der Familienstrukturen und Folgen für die Erziehung, Darmstadt, 4. Aufl. 2009; Schneider, Hausväteridylle; Budde, Frauen.
[46] Vgl. Ulrich Herbert (Hrsg.), Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Belastung, Integration, Liberalisierung 1945-1980, Göttingen 2002.
[47] Duden. Die deutsche Rechtschreibung. 25., völlig neu bearbeitete und erweiterte Aufl., hrsg. von der Dudenredaktion, auf der Grundlage der aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln, Mannheim u.a. 2009, S., 889.
[48] Vgl. Neumaier, Familie, S. 6-8. Siehe auch Schneider, Familie (1994), S. 14f.; Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 17; Mitterauer, Mütter; Buske, Fräulein; Benno Gammerl, Anders fühlen. Schwules und lesbisches Leben in der Bundesrepublik. Eine Emotionsgeschichte, München 2021, S. 231 u. S. 263; Michael Homberg/Christopher Neumaier, Die Grenzen der Beziehungen. Nichteheliche Lebensgemeinschaften in Ost- und Westdeutschland, 1970er bis 1990er Jahre, in: Geschichte und Gesellschaft 48 (2022), H. 3, S. 483-513, hier S. 504-507.
[49] Vgl. Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland. Dritter Familienbericht. Bericht der Sachverständigenkommission der Bundesregierung, Bonn 1979, S. 153; Wolfgang Seifert, Migration. Vom Gastarbeiter zum Menschen mit Migrationshintergrund, in: Stefan Hradil (Hrsg.), Deutsche Verhältnisse. Eine Sozialkunde. In Zusammenarbeit mit Adalbert Hepp, Bonn 2012, S. 67-94, bes. S. 72; Peuckert, Familienformen, S. 164-171; Helen Baykara-Krumme, Migrantenfamilien, in: Arránz Becker/Hank/Steinbach (Hrsg.), Handbuch, S. 757-782; Bundeszentrale für politische Bildung, kurz&knapp: Bevölkerung mit Migrationshintergrund, 07.07.2025, https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61646/bevoelkerung-mit-migrationshintergrund/ [10.04.2026].
[50] Vgl. Christoph Lorke, Liebe verwalten. „Ausländerehen“ in Deutschland 1870-1975, Paderborn 2020; ders., Binationale Paarbeziehungen und Eheschließungen im geteilten Deutschland. Praktiken, Deutungen und Agency, in: Geschichte und Gesellschaft 48 (2022), H. 3, S. 394-427; Lauren Stokes, Fear of the Family. Guest Workers and Family Migration in the Federal Republik of Germany, New York 2022; Peuckert, Familienformen, S. 43-53. Zur Geschichte der Migranten und deren Familien in Deutschland vgl. exemplarisch Maria Alexopoulou, Deutschland und die Migration. Geschichte einer Einwanderungsgesellschaft wider Willen, Ditzingen 2020; Monika Mattes, „Gastarbeiterinnen“ in der Bundesrepublik“. Anwerbepolitik, Migration und Geschlecht in den 50er bis 70er Jahren, Frankfurt a.M./New York 2005; Jennifer A. Miller, Turkish Guest Workers in Germany. Hidden Lives and Contested Borders, 1960s-1980s, Toronto, Buffalo, London 2018.
[51] Alois Herlth/Franz-Xaver Kaufmann, Zur Einführung. Familiale Probleme und sozialpolitische Intervention, in: Franz-Xaver Kaufmann (Hrsg.), Staatliche Sozialpolitik und Familie, München 1982, S. 1-22, hier S. 5 [Entfernung d. Hvh. im Original, C.N.].
[52] Kurt Lüscher, Moderne familiale Lebensformen als Herausforderung der Soziologie, in: Burkart Lutz (Hrsg.), Soziologie und gesellschaftliche Entwicklung. Verhandlungen des 22. Deutschen Soziologentages in Dortmund 1984, Frankfurt a.M./New York 1985, S. 110-127, hier S. 110.
[53] Peuckert, Familienformen, S. 228.
[54] Norbert F. Schneider, Pluralisierung der Lebensformen. Fakt oder Fiktion?, in: Zeitschrift für Familienforschung 13 (2001), H. 2, S. 85-90, S. 88, online https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/29101 [10.04.2026].
[55] Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 488.
[56] Vgl. Homberg/Neumaier, Grenzen, S. 487-495.
[57] Ferdinand Mößmer, Eherecht (1. Teil: Eheschließung und Ehescheidung), München 1931, S. 3.
[58] Vgl. Johannes Hürter/Andreas Wirsching, Editorial, in: Annemone Christians, Das Private vor Gericht. Verhandlungen des Eigenen in der nationalsozialistischen Rechtspraxis, Göttingen 2020, S. 7-9 [Zitat S. 7].
[59] Gabriele Czarnowski, Das kontrollierte Paar. Ehe- und Sexualpolitik im Nationalsozialismus, Weinheim 1991.
[60] Vgl. Arno Klönne, Widersprüche der HJ-Sozialisation, in: Ulrich Herrmann (Hrsg.), „Die Formung des Volksgenossen“. Der „Erziehungsstaat“ des Dritten Reiches, Weinheim, Basel 1985, S. 206-215; André Postert, Die Hitlerjugend. Geschichte einer überforderten Massenorganisation, Göttingen 2021; Gisela Miller-Kipp, „Totale Erziehung“ im nationalsozialistischen Deutschland. Die Hitler-Jugend, in: Klaus-Peter Horn u.a. (Hrsg.), Pädagogik im Militarismus und im Nationalsozialismus. Japan und Deutschland im Vergleich, Bad Heilbrunn 2006, S. 207-226.
[61] Vgl. Mouton, Nurturing, S. 48; Hester Vaizey, Surviving Hitler΄s War. Family Life in Germany, 1939-48, Basingstoke 2010, S. 22-35; Heineman, Difference, S. 73.
[62] Gestrich, Geschichte, S. 8.
[63] Zur NS-Familien- und NS-Bevölkerungspolitik und zum NS-Familienrecht vgl. Dieter Schwab, Entwicklungen im Familienrecht vor und nach 1945, in: Manfred Görtemaker/Christoph Safferling (Hrsg.), Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – eine Bestandsaufnahme, Göttingen 2013, S. 296-326; Werner Schubert, Einleitung, in: ders. (Hrsg.), Familienrechtsausschuß. Unterausschuß für eheliches Güterrecht, Berlin/New York 1989, S. 1-54; Pine, Nazi Family Policy; Claus Mühlfeld/Friedrich Schönweis, Nationalsozialistische Familienpolitik. Familiensoziologische Analyse der nationalsozialistischen Familienpolitik, Stuttgart 1989; Lisa Pine, „The Germ Cell of the Nation“. The Family in the Third Reich, in: dies. (Hrsg.), The Family in Modern Germany, London u.a. 2020, S. 91-116.
[64] Vgl. Pine, Germ Cell, S. 94; Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik, Münster 22010 (1. Aufl. 1986), S. 153-158, online https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/23087/Zwangssterilisation_im_Nationalsozialismus.pdf [10.04.2026].
[65] Kundrus, Kriegerfrauen, S. 232.
[66] Vgl. Mühlfeld/Schönweis, Familienpolitik, S. 161-186; Merith Niehuss, Familie und Geschlechterbeziehungen von der Zwischenkriegszeit bis in die Nachkriegszeit, in: Anselm Doering-Manteuffel (Hrsg.), Strukturmerkmale der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Unter Mitarbeit von Elisabeth Müller-Luckner, München 2006, S. 147-165, hier S. 151; Lothar Gruchmann, „Blutschutzgesetz“ und Justiz. Zu Entstehung und Auswirkung des Nürnberger Gesetzes vom 15. September 1935, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 31 (1983), H. 3, S. 418-442, hier S. 432, online https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1983_3_3_gruchmann.pdf [10.04.2026]; Bock, Zwangssterilisation, S. 82-104; Gabriele Czarnowski, „Der Wert der Ehe für die Volksgemeinschaft“. Frauen und Männer in der nationalsozialistischen Ehepolitik, in: Kirsten Heinsohn/Barbara Vogel/Ulrike Weckel (Hrsg.), Zwischen Karriere und Verfolgung. Handlungsräume von Frauen im nationalsozialistischen Deutschland, Frankfurt a.M./New York 1997, S. 78-95, hier S. 80f.; Dorothee Klinksiek, Die Frau im NS-Staat, Stuttgart 1982, S. 72-76; Pine, Germ Cell, S. 104.
[67] Gestrich, Geschichte, S. 8.
[68] Vgl. Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 199f.
[69] Klinksiek, Frau, S. 35.
[70] Vgl. Ulrich Herbert, Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert, München 2014, S. 334-341; Pine, Germ Cell, S. 105-107.
[71] Vgl. Dagmar Herzog, Die Politisierung der Lust. Sexualität in der deutschen Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts. Aus dem Amerikanischen von Ursel Schäfer und Anne Emmert, München 2005.
[72] Vgl. Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 202, 250f.
[73] Christians, Das Private vor Gericht, S. 107.
[74] Vgl. Blasius, Ehescheidung, S. 208; Lothar Gruchmann, Das Ehegesetz vom 6. Juli 1938. Entstehung und Beurteilung, in: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 11 (1989), S. 63-83, hier S. 66f.
[75] Vgl. Czarnowski, Wert, S. 86 [Zitat], 88; Gruchmann, Ehegesetz, S. 79; Blasius, Ehescheidung, S. 207-209; Schwab, Entwicklungen, S. 305-309.
[76] Blasius, Ehescheidung, S. 208.
[77] Czarnowski, Wert, S. 84.
[78] Vgl. Gisela Bock, Frauen und ihre Arbeit im Nationalsozialismus, in: Annette Kuhn/Gerhard Schneider (Hrsg.), Frauen in der Geschichte, Bd. 1: Frauenrechte und die gesellschaftliche Arbeit der Frauen im Wandel. Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien zur Geschichte der Frauen, Düsseldorf 1979, S. 113-149, hier S. 117f.; Bock, Zwangssterilisation, S. 158-160; Klinksiek, Frau, S. 87-90; Pine, Germ Cell, S. 93.
[79] Vgl. Czarnowski, Paar, S. 103-105; Mouton, Nurturing, S. 57-62, S. 139-149.
[80] Frevert, Frauen-Geschichte, S. 226. Siehe auch Nicole Kramer, Haushalt, Betrieb, Ehrenamt. Zu den verschiedenen Dimensionen der Frauenarbeit im Dritten Reich, in: Marc Buggeln/Michael Wildt (Hrsg.), Arbeit im Nationalsozialismus, München 2014, S. 33-58, bes. S. 43.
[81] Vgl. Mouton, Nurturing, S. 116-139; Frevert, Frauen-Geschichte, S. 226f.; Irmgard Weyrather, Muttertag und Mutterkreuz. Der Kult um die „deutsche Mutter“ im Nationalsozialismus, Frankfurt a.M. 1993, S.18-39; Klaus-Jörg Ruhl, Brauner Alltag. 1933-1939 in Deutschland, Düsseldorf 1990, S. 60f.
[82] Vgl. Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 219f.; Mouton, Nurturing, S. 124-130; Birthe Kundrus, Frauen und Nationalsozialismus. Überlegungen zum Stand der Forschung, in: Archiv für Sozialgeschichte 36 (1996), S. 481-499, hier S. 496f., online https://collections.fes.de/archiv-fuer-sozialgeschichte/periodical/titleinfo/1388930 [10.04.2026]; Pine, Germ Cell, S. 94.
[83] Vgl. Pine, Germ Cell, S. 101-103; Bock, Zwangssterilisation, S. 126f.; Klinksiek, Frau, S. 96-98.
[84] Vgl. Moeller, Unbenannt und allgegenwärtig, S. 318f.; Nicole Kramer, Volksgenossinnen an der Heimatfront. Mobilisierung, Verhalten, Erinnerung, Göttingen 2011, S. 22f.
[85] Moeller, Unbenannt und allgegenwärtig, S. 318. Für die Argumentation in der Auseinandersetzung vgl. Claudia Koonz, Mütter im Vaterland. Frauen im Dritten Reich. Aus dem Englischen von Cornelia Holfelder von der Tann, Reinbek bei Hamburg 1994; Bock, Zwangssterilisation; Gisela Bock, Die Frauen und der Nationalsozialismus. Bemerkungen zu einem Buch von Claudia Koonz, in: Geschichte und Gesellschaft 15 (1989), H. 4, S. 563-579; Claudia Koonz, Erwiderung auf Gisela Bocks Rezension von „Mothers in the Fatherland“, in: Geschichte und Gesellschaft 19 (1992), S. 394-399; Gisela Bock, Ein Historikerinnenstreit?, in: Geschichte und Gesellschaft 18 (1992), H. 3, S. 400-404; Gisela Bock, Gleichheit und Differenz in der nationalsozialistischen Rassenpolitik, in: Geschichte und Gesellschaft 19 (1993), S. 277-310.
[86] Vgl. Atina Grossmann, Feminist Debates about Women and National Socialism, in: Gender & History 3 (1991), H. 1, S. 350-358, hier S. 350-353; Dagmar Reese/Carola Sachse, Frauenforschung und Nationalsozialismus. Eine Bilanz, in: Lerke Gravenhorst/Carmen Tatschmurat (Hrsg.), Töchter-Fragen. NS-Frauen-Geschichte, Freiburg im Breisgau 1990, S. 73-106; Elizabeth Harvey, „Der Osten braucht dich!“. Frauen und nationalsozialistische Germanisierungspolitik, Hamburg 2010; Franka Maubach, Die Stellung halten. Kriegserfahrungen und Lebensgeschichten von Wehrmachthelferinnen, Göttingen 2009; Kramer, Volksgenossinnen.
[87] Buske, Fräulein, S. 174.
[88] Vgl. Kundrus, Kriegerfrauen, S. 233, 362f.; Cornelia Essner/Edouard Conte, „Fernehe“, „Leichentrauung“ und „Totenscheidung“. Metamorphosen des Eherechts im Dritten Reich, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 44 (1996), H. 2, S. 201-227, hier S. 208-221, online https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1996_2_2_essner.pdf 10.04.2026]; Buske, Fräulein, S. 173f.
[89] Christian Packheiser, Heimaturlaub. Soldaten zwischen Front, Familie und NS-Regime, Göttingen 2020, S. 12.
[90] Vgl. Kundrus, Kriegerfrauen, S. 369-373; Mouton, Nurturing, S. 63f.; Packheiser, Heimaturlaub, S. 392.
[91] Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 259.
[92] Vgl. Vaizey, Surviving, S. 77f.
[93] Mouton, Nurturing, S. 63.
[94] Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 274. Siehe auch Budde, Alles bleibt anders, S. 73f.
[95] Svenja Goltermann, Die Gesellschaft der Überlebenden. Deutsche Kriegsheimkehrer und ihre Gewalterfahrungen im Zweiten Weltkrieg, München 2009, S. 129-162. Zur Herleitung vgl. Vera Neumann, Nicht der Rede wert. Die Privatisierung der Kriegsfolgen in der frühen Bundesrepublik. Lebensgeschichtliche Erinnerungen. Mit einem Vorwort von Lutz Niethammer, Münster 1999.
[96] Für diese Argumentation vgl. Kundrus, Kriegerfrauen, S. 369-373; Sibylle Meyer/Eva Schulze, Auswirkungen des II. Weltkriegs auf Familien. Zum Wandel der Familie in Deutschland, Berlin 1989, S. 203, S. 257-273; Sibylle Meyer/Eva Schulze, Krieg im Frieden. Veränderungen des Geschlechterverhältnisses untersucht am Beispiel familiärer Konflikte nach 1945, in: Jutta Dalhoff/Uschi Frey/Ingrid Schöll (Hrsg.), Frauenmacht in der Geschichte. Beiträge des Historikerinnentreffens 1985 zur Frauengeschichtsforschung, Düsseldorf 1986, S. 184-193, bes. S. 185; Sibylle Meyer/Eva Schulze, „Als wir wieder zusammen waren, ging der Krieg im Kleinen weiter“. Frauen, Männer und Familien im Berlin der vierziger Jahre, in: Lutz Niethammer/Alexander von Plato (Hrsg.), „Wir kriegen jetzt andere Zeiten“. Auf der Suche nach der Erfahrung des Volkes in nachfaschistischen Ländern. Lebensgeschichte und Sozialkultur im Ruhrgebiet 1930 bis 1960. Bd. 3, Bonn 1985, S. 305-326, bes. S. 306f.; Niehuss, Familie, S. 106; Hanna Schissler, „Normalization“ as Project. Some Thoughts on Gender Relations in West Germany During the 1950s, in: Hanna Schissler (Hrsg.), The Miracle Years. A Cultural History of West Germany, 1949-1968, Princeton, Oxford 2001, S. 359-375, bes. S. 361f.; Frank Werner, „Es ist alles verkehrt in der Welt“. Eine Ehe als Leistungsgemeinschaft im Krieg, in: Klaus Latzel/Elissa Mailänder/Franka Maubach (Hrsg.), Geschlechterbeziehungen und „Volksgemeinschaft“, Göttingen 2018, S. 175-196.
[97] Vgl. Lu Seegers, „Vati blieb im Krieg“. Vaterlosigkeit als generationelle Erfahrung im 20. Jahrhundert – Deutschland und Polen, Göttingen 2013, S. 9-11. Zu den Erfahrungen der Kriegerwitwen vgl. Anna Schnädelbach, Kriegerwitwen. Lebensbewältigung zwischen Arbeit und Familie in Westdeutschland nach 1945, Frankfurt a.M./New York 2009.
[98] Vgl. Moeller, Mütter, S. 12-19; Gunilla-Friederike Budde, How Long Did „Women’s Finest Hour“ Last? German Women’s Situation and Experiences between 1945 and 1995, in: Sue Bridger (Hrsg.), Women and Political Change. Perspectives from East-Central Europe. Selected Papers from the Fifth World Congress of Central and East European Studies, Warsaw 1995, Basingstoke, Hampshire 1999, S. 43-59; Moeller, Unbenannt und allgegenwärtig, S. 325. Rassismen bestanden gleichwohl auch nach 1945 fort, wie Heide Fehrenbach am Beispiel „farbiger Besatzungskinder“ aufzeigt. Vgl. Heide Fehrenbach, „Ami-Liebchen“ und „Mischlingskinder“. Rasse, Geschlecht und Kultur in der deutsch-amerikanischen Begegnung, in: Klaus Naumann (Hrsg.), Nachkrieg in Deutschland, Hamburg 2001, S. 178-205; Heide Fehrenbach, Of German Mothers and „Negermischlingskinder“. Race, Sex, and the Postwar Nation, in: Hanna Schissler (Hrsg.), The Miracle Years. A Cultural History of West Germany, 1949–1968, Princeton, Oxford 2001, S. 164-186; Heide Fehrenbach, Race after Hitler. Black Occupation Children in Postwar Germany and America, Princeton/Oxford 2005.
[99] Vgl. Rölli-Alkemper, Familie; Schneider, Hausväteridylle; Matthias Daufratshofer, Das päpstliche Lehramt auf dem Prüfstand der Geschichte. Franz Hürth SJ als „Holy Ghostwriter“ von Pius XI. und Pius XII., Freiburg u.a. 2021, S. 57-306.
[100] Vgl. Kundrus, Kriegerfrauen, S. 26, S. 417.
[101] Vgl. Daniel, Arbeiterfrauen, S. 256-272.
[102] Andreas Gestrich, Neuzeit, in: Andreas Gestrich/Jens-Uwe Krause/Michael Mitterauer (Hrsg.), Geschichte der Familie, Stuttgart 2003, S. 364-652, hier S. 521.
[103] Vgl. John E. Knodel, The Decline of Fertility in Germany, 1871-1939, Princeton 1974; James Woycke, Birth Control in Germany 1871-1933, London/New York 1988; Adelheid Gräfin zu Castell Rüdenhausen, Die demographischen Konsequenzen des Ersten und Zweiten Weltkriegs für das Deutsche Reich, die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik, in: Waclaw Długoborski (Hrsg.), Zweiter Weltkrieg und sozialer Wandel. Achsenmächte und besetzte Länder, Göttingen 1981, S. 117-137; Peter Marschalck, Bevölkerungsgeschichte Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt a.M. 1984, S. 148; Richard Bessel, Germany after the First World War, Oxford 1995, S. 224-228. Zur demografischen Entwicklung allgemein vgl. Dienel, Kinderzahl; Josef Ehmer, Bevölkerungsgeschichte und Historische Demographie 1800-2010, München ²2013; Rainer Mackensen (Hrsg.), Bevölkerungslehre und Bevölkerungspolitik vor 1933. Arbeitstagung der Deutschen Gesellschaft für Bevölkerungswissenschaft und der Johann Peter Süßmilch-Gesellschaft für Demographie, mit Unterstützung des Max Planck-Instituts für demographische Forschung, Rostock, Opladen 2002; Rainer Mackensen (Hrsg.), Bevölkerungslehre und Bevölkerungspolitik im „Dritten Reich“, Opladen 2004; Rainer Mackensen/Jürgen Reulecke/Josef Ehmer (Hrsg.), Ursprünge, Arten und Folgen des Konstrukts „Bevölkerung“ vor, im und nach dem „Dritten Reich“. Zur Geschichte der deutschen Bevölkerungswissenschaft, Wiesbaden 2009; Herwig Birg, Die demographische Zeitenwende. Der Bevölkerungsrückgang in Deutschland und Europa, München ³2000.
[104] Daniel, Arbeiterfrauen, S. 265.
[105] Vgl. Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 72-76, S. 151-154; Blasius, Ehescheidung, S. 157f.; Daniel, Arbeiterfrauen, S. 259-265.
[106] Vgl. Ritter/Tenfelde, Arbeiter, S. 598-603, S. 636f.; Hagemann, Frauenalltag, S. 307; Adelheid von Saldern, Häuserleben. Zur Geschichte städtischen Arbeiterwohnens vom Kaiserreich bis heute, Bonn 1996, S. 85, 133f.
[107] Vgl. Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 96-98.
[108] Isabel Heinemann/Martina Steber, Geschlecht und Demokratie. Deutungskämpfe und die Ordnung der Gesellschaft in der Bundesrepublik, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 69 (2021), H. 4, S. 669-678, hier S. 669, online https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2021_4_4_heinemann.pdf [10.04.2026].
[109] Moeller, Unbenannt und allgegenwärtig, S. 322.
[110] Merith Niehuss, Kontinuität und Wandel der Familie in den 50er Jahren, in: Axel Schildt/Arnold Sywottek (Hrsg.), Modernisierung im Wiederaufbau. Die westdeutsche Gesellschaft der 50er Jahre, Bonn 1998, S. 316-334, bes. S. 334.
[111] Helmut Schelsky, Wandlungen der deutschen Familie in der Gegenwart. Darstellung und Deutung einer empirisch-soziologischen Tatbestandsaufnahme, Stuttgart ³1955 (1. Aufl. 1953), S. 13 [Hervorhebung des Originals entfernt; C.N.].
[112] Vgl. Schissler, Normalization.
[113] Vgl. Moeller, Mütter; Niehuss, Familie; Budde, Alles bleibt anders; Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 285, S. 312-317.
[114] Vgl. Elizabeth D. Heineman, The Hour of the Woman. Memories of Germany΄s „Crisis Years“ and West German National Identity, in: The American Historical Review 101 (1996), H. 2, S. 354-395; Elizabeth D. Heineman, Die Stunde der Frauen. Erinnerungen an Deutschlands „Krisenjahre“ und westdeutsche nationale Identität, in: Klaus Naumann (Hrsg.), Nachkrieg in Deutschland, Hamburg 2001, S. 149-177.
[115] Vgl. Heinemann/Steber, Geschlecht; Paulus/Silies/Wolff (Hrsg.), Zeitgeschichte als Geschlechtergeschichte.
[116] Vgl. Heinemann, Familie als Keimzelle; Buske, Fräulein; Schnädelbach, Kriegerwitwen; Seegers, Vati; Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 300-312.
[117] Vgl. Peuckert, Familienformen, S. 2; Trutz von Trotha, Zum Wandel der Familie, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 42 (1990), H. 3, S. 452-473, hier S. 453; Sieder, Sozialgeschichte, S. 243; Christopher Neumaier, Der Niedergang der christlichen Familien? Das Wechselspiel zwischen zeitgenössischen Wahrnehmungen und Praktiken der Lebensführung, in: Claudia Lepp/Harry Oelke/Detlef Pollack (Hrsg.), Religion und Lebensführung im Umbruch der langen 1960er Jahre, Göttingen 2016, S. 213-236, bes. S. 217f.; Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 329-356; Eva-Maria Silies, Liebe, Lust und Last. Die Pille als weibliche Generationserfahrung in der Bundesrepublik 1960-1980, Göttingen 2010. Bisweilen wird auch vom „golden age of the family“ gesprochen. Vgl. Heinemann, Familie in den Vereinigten Staaten, S. 110.
[118] Vgl. Raphael Rössel, Behinderung, Version 1.0 (08.07.2025], in: Müller/Picht/Schmieder (Hrsg.), Das 20. Jahrhundert in Grundbegriffen, https://doi.org/10.31267/Grundbegriffe_58293635 [10.04.2026]; Raphael Rössel/Pia Schmüser, Krise, Prüfung, Selbstfindungschance? Kindliche Behinderung als Herausforderung ost- und westdeutscher Paarbeziehungen in den langen 1970er Jahren, in: Geschichte und Gesellschaft 48 (2022), H. 3, S. 367-393; Raphael Rössel, Belastete Familien? Eine Alltagsgeschichte westdeutscher Haushalte mit behinderten Kindern (1945-1990), Frankfurt a.M./New York 2022.
[119] Zur Geschichte der Familienpolitik vgl. v.a. Kuller, Familienpolitik. Zur Ergänzung vgl. Ursula Münch, Familienpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Maßnahmen, Defizite, Organisation familienpolitischer Staatstätigkeit, Freiburg im Breisgau 1990; Astrid Joosten, Die Frau, das „segenspendende Herz der Familie“. Familienpolitik als Frauenpolitik in der Ära Adenauer, Bamberg 1990; David Schumann, Bauarbeiten am Fundament der Gesellschaft. Christdemokratische Familienpolitik in der Ära Kohl (1973-1998), Hamburg 2014.
[120] Vgl. Gesine Obertreis, Familienpolitik in der DDR 1945-1980, Opladen 1986, S. 2-5; Michael Schwartz, Emanzipation zur sozialen Nützlichkeit. Bedingungen und Grenzen von Frauenpolitik in der DDR, in: Dierk Hoffmann/Michael Schwartz (Hrsg.), Sozialstaatlichkeit in der DDR. Sozialpolitische Entwicklungen im Spannungsfeld von Diktatur und Gesellschaft 1945/49-1989, München 2005, S. 47-87, bes. S. 51-65; Heike Trappe, Emanzipation oder Zwang? Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik, Berlin 1995, S. 37-39; Susanne Diemer, Patriarchalismus in der DDR. Strukturelle, kulturelle und subjektive Dimensionen der Geschlechterpolarisierung, Opladen 1994, S. 109f.
[121] Vgl. Budde, Frauen, S. 308-311.
[122] Vgl. Kuller, Familienpolitik, S. 76-78; Christopher Neumaier, Hausfrau, Berufstätige, Mutter? Frauen im geteilten Deutschland, Berlin 2022, S. 14. Zur Entwicklung der Berufsarbeit von ledigen Frauen sowie von Ehefrauen und Müttern vgl. Gunilla-Friederike Budde (Hrsg.), Frauen arbeiten. Weibliche Erwerbstätigkeit in Ost- und Westdeutschland nach 1945, Göttingen 1997, online https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00049348?page=,1; Christine von Oertzen, Teilzeitarbeit und die Lust am Zuverdienen. Geschlechterpolitik und gesellschaftlicher Wandel in Westdeutschland 1948-1969, Göttingen 1999, online https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00046503?page=,1 [beide 10.04.2026].
[123] Thomas Großbölting, Der verlorene Himmel. Glaube in Deutschland seit 1945, Göttingen 2013, S. 93. Ähnlich bei Rölli-Alkemper, Familie, S. 237.
[124] Vgl. Till van Rahden, Demokratie und väterliche Autorität. Das Karlsruher „Stichentscheid“-Urteil von 1959 in der politischen Kultur der frühen Bundesrepublik, in: Zeithistorische Forschungen 2 (2005), H. 2, S. 160-179, online https://zeithistorische-forschungen.de/2-2005/4645 [10.04.2026]; Till van Rahden, Wie Vati die Demokratie lernte. Religion, Familie und die Frage der Autorität in der frühen Bundesrepublik, in: Daniel Fulda u.a. (Hrsg.), Demokratie im Schatten der Gewalt. Geschichten des Privaten im deutschen Nachkrieg, Göttingen 2010, S. 122-151.
[125] Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Leitsätze und Grundsätze, in: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (Hrsg.), Familienpolitik der SPD. Zweiter Entwurf vorgelegt vom Familienpolitischen Ausschuß der SPD, Bonn 1975, S. 5-6, hier S. 5.
[126] Vgl. Kuller, Familienpolitik, S. 124; Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 424f.
[127] Vgl. Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 372f.; Ursula Münch, Familienpolitik, in: Martin H. Geyer (Hrsg.), Bundesrepublik Deutschland 1974-1982. Neue Herausforderungen, wachsende Unsicherheiten, Baden-Baden 2008, S. 640-666, bes. S. 658f.
[128] Vgl. Budde, Alles bleibt anders, S. 83-86; Budde, Frauen, S. 311-317; Schneider, Familie und private Lebensführung, S. 51; Anja Schröter, Ostdeutsche Ehen vor Gericht. Scheidungspraxis im Umbruch 1980-2000, Berlin 2018, S. 45-47; Eva Schäffler, Paarbeziehungen in Ostdeutschland. Auf dem Weg vom Real- zum Postsozialismus, Wiesbaden 2017, S. 111f., S. 279-284; Gisela Helwig, Familienpolitik, in: Christoph Boyer/Klaus-Dietmar Henke/Peter Skyba (Hrsg.), Deutsche Demokratische Republik 1971-1989. Bewegung in der Sozialpolitik, Erstarrung und Niedergang, Baden-Baden 2008, S. 474-507, hier S. 490-492.
[129] Vgl. Tim Schanetzky, Die große Ernüchterung. Wirtschaftspolitik, Expertise und Gesellschaft in der Bundesrepublik 1966 bis 1982, Berlin 2007; Alexander Nützenadel, Stunde der Ökonomen. Wissenschaft, Politik und Expertenkultur in der Bundesrepublik 1949-1974, Göttingen 2005, online https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00049950?page=,1 [10.04.2026].
[130] Rüdiger Graf, Einleitung. Ökonomisierung als Schlagwort und Forschungsgegenstand, in: ders. (Hrsg.), Ökonomisierung. Debatten und Praktiken in der Zeitgeschichte, Göttingen 2019, S. 9-25, hier S. 9.
[131] Vgl. Richard Swedberg, Economics and Sociology. Redefining their Boundaries: Conversations with Economists and Sociologists, Princeton 1990, S. 27-29; Norman Braun/Tobias Wolbring, Ende der Ökonomisierung?, in: Soziale Welt 63 (2012), H. 4, S. 379-400, hier S. 386; Shoshana Grossbard, The New Home Economics at Columbia and Chicago, in: Shoshana Grossbard (Hrsg.), Jacob Mincer. A Pioneer of Modern Labor Economics, Boston 2006, S. 37-49; Paul B. Hill/Johannes Kopp, Gary S. Becker – Zur Bedeutung seiner familienökonomischen Beiträge, in: Rosemarie Nave-Herz (Hrsg.), Die Geschichte der Familiensoziologie in Portraits, Würzburg ²2016, S. 335-356.
[132] Ulrich Bröckling, Das unternehmerische Selbst. Soziologie einer Subjektivierungsform, Frankfurt a.M., 6. Aufl. 2016 (1. Aufl. 2007), S. 86-88; Edward P. Lazear, Economic Imperialism, in: The Quarterly Journal of Economics 115 (2000), H. 1, S. 99-146.
[133] Christopher Neumaier, Die ökonomische Erklärung familialen Verhaltens. Gary Beckers Ansatz der New Home Economics und seine Kritiker, in: Graf (Hrsg.), Ökonomisierung, S. 337-359, bes. S. 346.
[134] Vgl. exemplarisch Gary S. Becker, An Economic Analysis of Fertility, in: Conference of the Universities-National Bureau Committee for Economic Research (Hrsg.), Demographic and Economic Change in Developed Countries, Princeton 1960, S. 209-240; Gary S. Becker, A Theory of the Allocation of Time, in: The Economic Journal 75 (1965), H. 299, S. 493-517; Gary S. Becker, A Theory of Marriage: Part I, in: Journal of Political Economy 81 (1973), H. 4, S. 813-846; Gary S. Becker, A Theory of Marriage: Part II, in: Journal of Political Economy 82 (1974), H. 2, S. 11-26; Gary S. Becker, A Treatise on the Family, Cambridge, Mass./London 21993 (1. Aufl. 1981); Gary S. Becker, Der ökonomische Ansatz zur Erklärung menschlichen Verhaltens, Tübingen 1982.
[135] Vgl. Hill/Kopp, Familiensoziologie, S. 94-98; Christina Boll, Die Familie aus der Perspektive der Wirtschaftswissenschaften, in: Wonneberger/Weidtmann/Stelzig-Willutzki (Hrsg.), Familienwissenschaft, S. 315-349, bes. S. 316.
[136] Vgl. exemplarisch Christina Boll u.a., Geburten und Kinderwünsche in Deutschland. Bestandsaufnahme, Einflussfaktoren und Datenquellen. Gutachten für die Prognos AG, Mannheim 2013, S. 55-100, online https://www.zew.de/fileadmin/FTP/gutachten/TeilstudieFertilitaet2013.pdf [10.04.2026].
[137] Vgl. Neumaier, Erklärung, S. 339-341; Boll, Familie, S. 338-343.
[138] Zur Quantifizierung vgl. Steffen Mau, Das metrische Wir. Über die Quantifizierung des Sozialen, Berlin 2017.
[139] Vgl. exemplarisch Valerie K. Oppenheimer, Women’s Employment and the Gain of Marriage. The Specialization and Trading Model, in: Annual Review of Sociology 30 (1997), S. 431-453; Julie A. Nelson, Feminism and Economics, in: The Journal of Economic Perspectives 9 (1995), H. 2, S. 131-148; Alan S. Blinder, The Economics of Brushing Teeth, in: Journal of Political Economy 82 (1974), H. 4, S. 887-891; Barbara Bergmann, Becker’s Theory of the Family: Preposterous Conclusions, in: Feminist Economics 1 (1995), H. 1, S. 141-150; Richard A. Berk/Sarah Fenstermaker Berk, Supply-Side Sociology of the Family: The Challenge of the New Home Economics, in: Annual Review of Sociology 9 (1983), S. 375-395; Paula England/Michelle J. Budig, Gary Becker on the Family. His Genius, Impact, and Blind Spots, in: Dan Clawson (Hrsg.), Required Readings. Sociology’s Most Influential Books, Amherst 1997, S. 95-111; Daniela Klaus/Anja Steinbach, Determinanten innerfamilialer Arbeitsteilung. Eine Betrachtung im Längsschnitt, in: Zeitschrift für Familienforschung 14 (2002), H. 11, S. 21-43, online https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/28252 [10.04.2026]; Julie Brines, Economic Dependency, Gender, and the Division of Labor at Home, in: American Journal of Sociology 100 (1994), H. 3, S. 652-688; Florian Schulz/Hans-Peter Blossfeld, Wie verändert sich die häusliche Arbeitsteilung im Eheverlauf? Eine Längsschnittstudie der ersten 14 Ehejahre in Westdeutschland, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 58 (2006), H. 1, S. 23-49; Klaus Haberkern, Zeitverwendung und Arbeitsteilung in Paarhaushalten, in: Zeitschrift für Familienforschung 19 (2007), H. 2, S. 159-185; Notburga Ott, Intrafamily Bargaining and Household Decisions, Berlin u.a. 1992; dies., Der familienökonomische Ansatz von Gary S. Becker, in: Ingo Pies/Martin Leschke (Hrsg.), Gary Beckers ökonomischer Imperialismus, Tübingen 1998, 63-90.
[140] Vgl. Neumaier, Erklärung, S. 342-349; Boll, Familie, S. 325-327.
[141] Vgl. exemplarisch Blasius, Ehescheidung; Dieter Schwab, Familienrecht, München 1980; ders., Familienrecht, München, 31. Aufl. 2023.
[142] Vgl. hierzu ebenfalls Tanja-Carina Riedel, Gleiches Recht für Frau und Mann. Die bürgerliche Frauenbewegung und die Entstehung des BGB, Köln, Weimar ua. 2008; Dieter Schwab, Gleichberechtigung und Familienrecht im 20. Jahrhundert, in: Ute Gerhard (Hrsg.), Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997, S. 790-827.
[143] Vgl. Wienfort, Geschichte, S. 93; Gestrich, Geschichte, S. 29f; Tenfelde, Arbeiterfamilien, S. 183f.; Buske, Fräulein, S. 32f.
[144] Wienfort, Geschichte, S. 248.
[145] Vgl. BGB (1900), in: William H. Hubbard (Hrsg.), Familiengeschichte. Materialien zur deutschen Familie seit dem Ende des 18. Jahrhunderts, München 1983, S. 51-53; Ute Gerhard, Unerhört. Die Geschichte der deutschen Frauenbewegung. Unter Mitarbeit von Ulla Wischermann, Reinbek bei Hamburg 1991; Ute Gerhard, Frauenbewegung und Feminismus. Eine Geschichte seit 1789, München ²2012; Barbara Greven-Aschoff, Die bürgerliche Frauenbewegung in Deutschland 1894-1933, Göttingen 1981, online https://digitale-sammlungen.de/de/details/bsb00052495; Regina Illemann, Katholische Frauenbewegung in Deutschland 1945-1962. Politik, Geschlecht und Religiosität im Katholischen Deutschen Frauenbund, Paderborn 2016; Riedel, Recht; Rosemarie Nave-Herz, Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland, Opladen, 4. Aufl. 1994. Gegen die emanzipatorischen Ziele der Frauenbewegung richtete sich im Kaiserreich ein rigoroser „antifeministische[r] Diskurs“. Vgl. Ute Planert, Antifeminismus im Kaiserreich. Diskurs, soziale Formation und politische Mentalität, Göttingen 1998, S. 12, online https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00044389?page=,1 [beide 10.04.2026].
[146] Vgl. Buske, Fräulein, S. 328-345; Werner Schubert (Hrsg.), Die Projekte der Weimarer Republik zur Reform des Nichtehelichen-, des Adoptions- und des Ehescheidungsrechts, Paderborn u.a. 1986; Werner Schubert (Hrsg.), Die Reform des Nichtehelichenrechts (1961-1969). Entstehung und Quellen des Gesetzes über die Rechtsstellung der nichtehelichen Kinder vom 19.8.1969, Paderborn u.a. 2003, online https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00045369?page=,1 [10.04.2026].
[147] Vgl. Christopher Neumaier, Ringen um Familienwerte. Die Reform des Ehescheidungsrechts in den 1960er/70er Jahren, in: Bernhard Dietz/Christopher Neumaier/Andreas Rödder (Hrsg.), Gab es den Wertewandel? Neue Forschungen zum gesellschaftlich-kulturellen Wandel seit den 1960er Jahren, München 2014, S. 201-225; Christopher Neumaier, Jenseits eines Kompromisses? Kontroversen um das Familienrecht und die Ordnung der westdeutschen Gesellschaft (1975-1985), in: Martin Löhnig (Hrsg.), Scheidung ohne Schuld? Genese und Auswirkungen der Eherechtsreform 1977, Tübingen 2019, S. 39-59.
[148] Vgl. Ute Frevert, Umbruch der Geschlechterverhältnisse? Die 60er Jahre als geschlechterpolitischer Experimentierraum, in: Axel Schildt/Detlef Siegfried/Karl Christian Lammers (Hrsg.), Dynamische Zeiten. Die 60er Jahre in den beiden deutschen Gesellschaften, Hamburg 2000, S. 642-660, bes. S. 643f.; Schwab, Gleichberechtigung, S. 810f.; Ruhl, Unterordnung, S. 259f. Insbesondere auch Heinemann/Steber, Geschlecht.
[149] Vgl. Hannah Catherine Davies, Rechtsstaat und Patriarchat. Eine Geschichte sexueller Gewalt in der Bundesrepublik 1973 bis 1997, Hamburg 2025.
[150] Vgl. Obertreis, Familienpolitik, S. 2-6; Trappe, Emanzipation, S. 37-39; Budde, Frauen, S. 309f.; Harsch, Revenge, S. 133.
[151] Vgl. exemplarisch Moeller, Mütter; Ruhl, Unterordnung.
[152] Vgl. Schneider, Hausväteridylle; Schröter, Ehen, S. 53f.
[153] Vgl. Obertreis, Familienpolitik, S. 134; Budde, Alles bleibt anders, S. 70-72, S. 80; Gisela Helwig, Gleiche Rechte – doppelte Pflichten, in: Gisela Helwig (Hrsg.), Rückblicke auf die DDR. Festschrift für Ilse Spittmann-Rühle, Köln 1995, S. 197-207, bes. S. 198; Harsch, Revenge, S. 199.
[154] Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1965, in: Kanzlei des Staatsrates der DDR (Hrsg.), Ein glückliches Familienleben – Anliegen des Familiengesetzbuches der DDR. Familiengesetzbuch der DDR und Einführungsgesetz zum Familiengesetzbuch der DDR sowie Auszüge aus der Begründung und der Diskussion zum Familiengesetzbuch in der 17. Sitzung der Volkskammer der DDR vom 20. Dezember 1965 und der 22. Sitzung des Staatsrates der DDR vom 26. November 1965, Berlin (Ost) 1965, S. 113-169, bes. S. 117.
[155] Für eine Zusammenfassung der Forschung zum Familiengesetzbuch vgl. Neumaier, Familie im 20. Jahrhundert, S. 359–372.
[156] Ebd., S. 19.
[157] Vgl. ebd., S. 404–409.
[158] Vgl. Peuckert, Familienformen, S. 429–466.
Budde, Gunilla-Friederike, Alles bleibt anders. Die Institution „Familie“ zwischen 1945 und 1975 im deutsch-deutschen Vergleich, in: Maria Oppen/Dagmar Simon (Hrsg.), Verharrender Wandel. Institutionen und Geschlechterverhältnisse, Berlin 2004, S. 69–98
Frevert, Ute, Frauen-Geschichte. Zwischen Bürgerlicher Verbesserung und Neuer Weiblichkeit, Frankfurt a.M. 1986
Gestrich, Andreas, Geschichte der Familie im 19. und 20. Jahrhundert. München ³2013 [1998]
Heinemann, Isabel/Martina Steber, Geschlecht und Demokratie. Deutungskämpfe um die Ordnung der Gesellschaft in der Bundesrepublik, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 69 (2021), H. 4, S. 669–678, online: https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2021_4_4_heinemann.pdf [10.04.2026]
Kuller, Christiane, Familienpolitik im föderativen Sozialstaat. Die Formierung eines Politikfeldes in der Bundesrepublik 1949-1975, München 2004, online: https://open.ifz-muenchen.de/entities/reihenband/7e8ba908-705e-43a9-8f59-9b8f42a797dd [10.04.2026]
Mouton, Michelle, From Nurturing the Nation to Purifying the Volk. Weimar and Nazi Family Policy, 1918–1945, Cambridge u.a. 2007
Neumaier, Christopher, Familie im 20. Jahrhundert. Konflikte um Ideale, Politiken und Praktiken, Berlin, Boston 2019
Neumaier, Christopher, Familie. Version 1.0, 18.12.2024, in: Ernst Müller/Barbara Picht/Falko Schmieder (Hrsg.), Das 20. Jahrhundert in Grundbegriffen. Lexikon zur historischen Semantik in Deutschland, Basel, Berlin 2024, online: https://doi.org/10.31267/Grundbegriffe_55498968 [10.04.2026]
Pine, Lisa (Hrsg.), The Family in Modern Germany, London u.a. 2020
Stokes, Lauren, Fear of the Family. Guest Workers and Family Migration in the Federal Republik of Germany, New York 2022
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