Publikationsserver des Leibniz-Zentrums für
Zeithistorische Forschung Potsdam e.V.

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Detlef Schmiechen-Ackermann

Diktaturenvergleich

Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 09.05.2014
https://docupedia.de//zg/Diktaturenvergleich

DOI: https://dx.doi.org/10.14765/zzf.dok.2.599.v1

Artikelbild: Diktaturenvergleich

Mussolini und Hitler im Gleichschritt, aufgenommen wahrscheinlich im September 1937 während Mussolinis Deutschland-Besuch in Berlin, Fotograf: unbekannt <a rel="nofollow" class="external text" href="http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mussolini_a_Hitler_-_Berl%C3%ADn… Commons</a> (<a rel="nofollow" class="external text" href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">CC BY-SA 3.0</a>)

Komparative Verfahren gehören inzwischen auch in der Geschichtswissenschaft zum selbstverständlichen methodischen Handwerkszeug. Detlef Schmiechen-Ackermann zeichnet in seinem Beitrag frühe Etappen der Diktaturforschung und des Vergleichs im internationalen Maßstab nach und fragt, warum vergleichende Betrachtungen von Diktaturen in öffentlichen Debatten in der Vergangenheit so umstritten waren. Daran schließen sich Überlegungen zur Methodik und zu den unterschiedlichen Varianten des „Diktaturenvergleichs“ an sowie ein knapper Ausblick auf die sich wandelnden Perspektiven vergleichender Diktaturforschung im 21. Jahrhundert.

Diktaturenvergleich

von Detlef Schmiechen-Ackermann

Diktaturgeschichte als Streitgeschichte

Brisante Themen der Zeitgeschichte – wie beispielsweise die als „Fischer-Kontroverse” in Erinnerung gebliebene wissenschaftliche Debatte über die Schuld am Ersten Weltkrieg – sind, so wurde vor einigen Jahren in einer Konferenz und der daraus hervorgehenden Buchpublikation[1] sehr treffend formuliert, besonders geeignet, den historischen Ereignissen in der „Epoche der Mitlebenden”[2] den Charakter einer „Streitgeschichte” zu verleihen. Dies ist verständlich, denn es geht eben nicht nur um eine möglichst reflektierte Analyse eines gerade erst vergangenen Zeitabschnittes – zur Debatte stehen zugleich auch eigene Lebensentwürfe und politische Überzeugungen und letztlich die Legitimation des eigenen Verhaltens in dieser Zeit. Wenn also die Beschäftigung mit zeithistorischen Themen generell dafür prädestiniert ist, zum Gegenstand öffentlicher Debatten und Auseinandersetzungen über Werte und politische Überzeugungen zu werden, so gilt dies für die Betrachtung von Diktaturen in ganz besonderem Maße. Insofern ist es sehr erklärlich, dass die in den 1990er-Jahren in Deutschland geführte Debatte über Sinn und Legitimität von diktaturvergleichenden Ansätzen (und das hierfür geeignete methodische und konzeptionelle Handwerkszeug) sehr vehement und bisweilen auch emotional geführt worden ist.[3] Angesichts der in der internationalen Diktaturforschung als selbstverständlich akzeptierten Nutzung komparativer Verfahren erweist sie sich aber auch als eine sehr deutsche Nabelschau, denn stets stand die Frage nach dem Verhältnis von NS-Diktatur und SED-Herrschaft im Mittelpunkt bzw. bildete die Einordnung der untergegangenen DDR als „zweite deutsche Diktatur” den Fokus der Debatte.

In der Rückschau ist deutlich erkennbar, dass der damalige Streit um den Vergleich der beiden deutschen Diktaturen in hohem Maße eine gesellschaftspolitisch aufgeladene Auseinandersetzung um Deutungshoheit und nur in zweiter Linie eine konzeptionell motivierte Kontroverse dargestellt hat. Pointiert formuliert: Geschichtspolitisch wurde noch einmal an die gewohnten Konfliktlinien des Kalten Kriegs angeknüpft – das „Jahrhundert der Diktaturen”[4] erlebte einen letzten Nachhall. Da die „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland” aufgrund einer politischen Entscheidung im Rahmen einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags (während der 12. Wahlperiode, 1990-1994) vorangetrieben werden sollte, bildeten sich in der auch auf diesem Forum vehement geführten öffentlichen Debatte folgerichtig die parteipolitischen Positionen innerhalb der gerade erst wiedervereinigten Bundesrepublik deutlich ab.[5]

Innerhalb der scientific community spielte die seinerzeit durchaus berechtigte und verständliche, tatsächlich aber insgesamt nicht zum Tragen gekommene Befürchtung eine wesentliche Rolle, dass eine zu starke Betonung der in der DDR verübten Unrechts- und Gewaltmaßnahmen in eine Relativierung der NS-Verbrechen hätte münden können.[6] Es wäre zudem völlig unproduktiv gewesen, aufgrund einer nur oberflächlichen Betrachtung der beiden deutschen Diktaturen, die den „Vergleich” als „Gleichsetzung”[7] missverstanden hätte, die DDR a priori als spät- oder posttotalitäre kommunistische Diktatur rein normativ zu definieren[8] und damit die notwendige ergebnisoffene empirische Analyse ihrer Geschichte zu unterlaufen. Andererseits liege – so konstatierte Hans-Ulrich Wehler seinerzeit in bewusst provokativer Zuspitzung – der „Rückzug auf die historische Position, dass die DDR primär oder sogar ausschließlich aus ihren eigenen Bedingungen heraus verstanden werden müsse” und somit „ein eigenständiges ‚historisches Individuum’ im Sinne des Historismus” darstellen würde, ganz „offenbar manchen ostdeutschen Wissenschaftlern nahe, da er nicht nur lebensgeschichtlich entlastet, sondern auch die enorme Anstrengung zur kategorialen Bewältigung der Forschungsprobleme” fernhalte. Wie bereits häufiger in historischen Umbruchsituationen diene auch diese neuerliche Spielart des Historismus vor allem „als Schutzmauer gegen drängende Gegenwartsprobleme”.[9] Dass eine derart pointierte Einschätzung nicht aus der Luft gegriffen war, belegen beispielsweise die publizistischen Verbalattacken auf den Diktaturenvergleich, die der Obmann der PDS in der zweiten Enquete-Kommission („Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit” in der 13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, 1994-1998) immer wieder vortrug. In seinen Augen hatte sich „der totalitarismustheoretisch fundierte ‚Diktaturenvergleich’” zu einem „Schlüsselelement entwickelt, mit dem die DDR diskreditiert und dämonisiert werden soll”.[10]

Die prägnantesten Diktaturen des 20. Jahrhunderts waren ganz explizit mit ideologischen Zielvorstellungen oder historischen Interpretationen verbunden wie der einer „Diktatur des Proletariats” (in den kommunistischen Regimen) oder der eines sozialdarwinistischen Kampfes der Rassen (im Nationalsozialismus). Die ideologisch geprägten Massenbewegungsregime[11] des 20. Jahrhunderts zielten eben nicht nur darauf, ihre diktatorische Herrschaft durch die Ausübung militärischer und polizeilicher Gewalt aufrecht zu erhalten ohne eine tiefgreifende Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse anzustreben, sie trachteten auch danach, die Gesellschaft möglichst „total” zu durchdringen und zu durchherrschen. Das (Über)Leben unter einer solchen Diktatur mit totalitärem Herrschaftsanspruch ist kaum durch eine völlig distanzierte und passive Hinnahme von Herrschaft zu realisieren. Im Alltagsleben werden kontinuierlich Verhaltensanforderungen gestellt, die auf ein mindestens partielles aktives „Mitmachen” hinauslaufen. Vom Einzelnen werden immer wieder performative Akte der „Zustimmung” (z.B. der Hitlergruß im Nationalsozialismus oder die „Selbstkritik” in kommunistischen Regimen) eingefordert. Wenn also die (selbst-)kritische Beobachtung des Sozialpsychologen Peter Brückner zutrifft, dass in solchen Diktaturen selbst der Dissident „bei aller Frechheit und Intelligenz über weite Strecken hilflos” werde und damit rechnen müsse „über die Technik der ‚kleinsten Schritte’ […] Mitglied in einer kriminellen Vereinigung” zu werden,[12] dann ist es nur zu verständlich, dass die spätere Auseinandersetzung mit einer solchen untergegangenen Diktatur durch die „Mitlebenden” nicht aus einer distanzierten Position heraus erfolgen kann. In der postdiktatorischen „Vergangenheitsbewältigung” wird und muss also „gestritten” werden, und zwar nicht nur um justiziable Verbrechen und politische Verantwortung, sondern auch um individuelle Lebensentwürfe und das willige bis erzwungene „Mitmachen der Vielen”.[13]

Vor diesem Hintergrund wird klar, warum vergleichende Betrachtungen von Diktaturen in den öffentlichen Debatten der alten wie auch der neuen Bundesrepublik immer wieder besonders umstritten waren: Komparative Diktaturforschung ist bei Einhaltung der notwendigen methodischen Standards ohne Zweifel ein sinnvolles wissenschaftliches Verfahren – zugleich aber sind vergleichende Betrachtungen des Nationalsozialismus mit kommunistischen Regimen immer wieder auch instrumentalisiert worden, um aktuelle politische Interessen zu verfolgen. In diesem Spannungsfeld bewegt sich zwangsläufig der wissenschaftliche Vergleich von Diktaturen. Methodisch und konzeptionell muss daher stets die Ergebnisoffenheit des komparativen Verfahrens gewährleistet werden: Es geht nicht um eine – im schlechtesten Falle nur eigene Vorannahmen oder Vorurteile bestätigende – Gleichsetzung, sondern um Arbeit an empirischen Quellen oder um eine theoriegeleitete Analyse zu verschiedenen Phänomenen (Fällen), die in vergleichender Perspektive untersucht werden. Ergebnisoffenheit bedeutet konkret, dass sowohl die Verifizierung einer zum Zwecke der Operationalisierung des Forschungsvorhabens entwickelten Hypothese denkbar ist wie auch ihre Falsifizierung oder Modifizierung. Der historische Vergleich zweier Phänomene wird zudem immer sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede zu Tage fördern, möglicherweise, aber nicht zwingend, mit einem klaren Überhang auf einer Seite. Historische Vergleiche, so generalisieren Heinz-Gerhard Haupt und Jürgen Kocka, seien „dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei oder mehrere historische Phänomene systematisch nach Ähnlichkeiten und Unterschieden untersuchen, um auf dieser Grundlage zu ihrer möglichst zuverlässigen Beschreibung und Erklärung wie zu weitreichenden Aussagen über geschichtliche Handlungen, Erfahrungen, Prozesse und Strukturen zu gelangen”.[14]

Das spezifische Erkenntnispotenzial des Diktaturenvergleichs liegt somit darin, dass auf der Basis einer komparativen Analyse die signifikanten Wesensmerkmale der untersuchten diktatorischen Regime (oder bestimmter abgegrenzter Teilbereiche) häufig viel deutlicher erkennbar und typologisch identifizierbar werden als bei einer isolierten Betrachtung. In methodischer Hinsicht liegen die Vorzüge – wie bei historischen Vergleichen generell – auf vier Ebenen: In heuristischer Hinsicht hilft ein vergleichender Untersuchungsansatz dabei, „Probleme und Fragen zu identifizieren, die man ohne ihn nicht oder nur schwer erkennen oder stellen würde”;[15] auf der deskriptiven Ebene kann er zu einer deutlicheren Profilierung und Charakterisierung des einzelnen Phänomens führen; in analytischer Hinsicht erleichtern Vergleiche die Prüfung von unterschiedlichen Hypothesen und Erklärungsmodellen; in paradigmatischer Hinsicht „öffnet [er] den Blick für andere Konstellationen, er schärft das Möglichkeitsbewusstsein des Historikers und lässt den jeweils interessierenden Fall als eine von mehreren Möglichkeiten erkennbar werden”.[16]

Im Folgenden werden nach wenigen knappen Bemerkungen zum Auftreten des Phänomens Diktatur von der Antike bis heute zunächst die frühen Etappen der Diktaturforschung und des Vergleichs von Diktaturen im internationalen Maßstab nachgezeichnet und anschließend die Kontroversen um die vergleichende Diktaturanalyse seit den 1950er-Jahren betrachtet. Dabei ergibt sich zugleich ein Perspektivenwechsel von einer zunächst breit angelegten Betrachtung des Phänomens „Diktatur” zu einer stärkeren Fokussierung auf den Nationalsozialismus und die stalinistische Sowjetunion. An diese Skizze zur Forschungsentwicklung schließen sich Überlegungen zur Methodik des historischen Vergleichs und zu den unterschiedlichen Varianten des Diktaturenvergleichs an, die anhand von ausgewählten Beispielen erläutert werden. Den Abschluss des Artikels bildet ein knapper Ausblick auf die sich wandelnden Perspektiven vergleichender Diktaturforschung im 21. Jahrhundert.


Diktaturen und Diktaturformen im Wandel der Zeiten

Bereits seit der Antike hat es philosophisch und politisch motiviertes Nachdenken über diktatorische Herrschaft gegeben: Vor den wegweisenden Reflexionen des Aristoteles, also in der archaischen und klassischen Periode des antiken Griechenland, stellte die „Tyrannis” allerdings eine keineswegs immer negativ konnotierte Herrschaftsform neben anderen dar.[17] Das römische Staatsrecht legitimierte eine zeitlich begrenzte konstitutionelle Diktatur als Mittel zum Zwecke der Krisenbewältigung sogar ausdrücklich.[18] Während des Mittelalters traten dagegen als „diktatorisch” zu qualifizierende Regime gegenüber der „traditional”[19] legitimierten monarchischen und mit dem Feudalsystem verbundenen Herrschaftsform deutlich zurück. Erst in den frühkapitalistisch geprägten italienischen Stadtstaaten des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit kam es zu einer neuen „Blüteperiode der Tyrannei”.[20] Im England des 17. Jahrhunderts mündete der anti-monarchische Aufstand in die diktatorische Herrschaft des Lordprotektors Oliver Cromwell. In Frankreich entstanden im Übergang vom 18. zum „langen”[21] 19. Jahrhundert aus den revolutionären Umwälzungen kurz nacheinander mehrere als diktatorisch zu qualifizierende Regime: die terroristische Diktatur des Wohlfahrtsausschusses unter Robespierre, das Zwischenspiel der anschließend den „weißen Terror” ausübenden Thermidorianer, das usurpierte Kaisertum Napoleons I.[22] Folgt man der eurozentrisch geprägten Gesamtdarstellung Hallgartens, die historisch ältere außereuropäische Spielarten diktatorischer Herrschaft[23] ausblendet, so führte erst das 19. Jahrhundert zu einer Internationalisierung des Phänomens der Diktatur. Mit den „libertadores” der nationalen Befreiungsbewegungen (allen voran Simon Bolivar im nordwestlichen Südamerika) und den Militärdiktatoren der Neuzeit (wie z.B. dem „caudillo” Porfirio Diaz in Mexiko) in Lateinamerika trat eine zeittypische neue Variante der Diktatur auf.[24]


Entstehung und Entwicklung der Diktaturforschung und des Diktaturenvergleichs im 20. Jahrhundert

Zwar haben alle diese Regime in ihrer Zeit auch Kritiker der diktatorischen Verhältnisse auf den Plan gerufen und sind in der Wissenschaft retrospektiv zum Gegenstand von diachron vergleichenden Darstellungen geworden.[25] Aber erst die Durchsetzung demokratischer politischer Vorstellungen und Normensysteme hat die theoretischen Voraussetzungen geschaffen, auf denen eine umfassendere systematische Analyse von Diktaturen im 20. Jahrhundert aufbauen konnte. „Diktaturforschung” in diesem Sinne gibt es also erst, seit es auch „moderne Diktaturen” gibt. Und es gab und gibt sie in der Regel nicht im Herrschaftsgebiet einer Diktatur, solange diese in der Lage ist, das öffentliche kritische Nachdenken über das aktuelle politische System zu unterbinden.[26]

Vor allem die Krisen der Weimarer Republik und der Aufstieg der Nationalsozialisten in Deutschland stimulierten seit Mitte der 1920er-Jahre und verstärkt in den 1930er-Jahren eine größere Zahl von vergleichenden Diktaturanalysen, die den Fokus auf die zunehmende Etablierung faschistischer Bewegungen in Europa[27] oder das Herrschaftsinstrument der Einparteiendiktatur[28], besonders intensiv aber auf einen als zeitprägend identifizierten umfassenderen politischen Veränderungsprozess legten: den Niedergang der liberalen Demokratien und die beinahe unaufhaltsam erscheinende Ausbreitung von Diktaturen im Europa der Zwischenkriegszeit.[29] Auf die antiken Vorläufer rekurrierend, sprach der liberale französische Historiker Élie Halévy (1870-1937) von einer „ère des tyrannies”.[30]

Einen streng chronologischen Ansatz zur Beschreibung des historischen Auftretens von Diktaturen verfolgte Mitte der 1950er-Jahre der aus Deutschland in die USA emigrierte Historiker George W.F. Hallgarten, der auf knapp 300 Seiten eine „kurze Geschichte der Diktatur” entwarf,[31] die von den Anfängen in der antiken Welt über die Tyrannen der Renaissance, die Diktatur Oliver Cromwells im frühneuzeitlichen England, die vom Wohlfahrtsausschuss zum usurpierten Kaisertum Napoleons I. führende Französische Revolution und die lateinamerikanischen Diktaturen des 19. Jahrhunderts bis hin zu den modernen Massenbewegungsregimen reicht. Ein ähnlich großer Bogen, der alle Epochen von diktatorischer Herrschaft reflektiert, ist seither nicht mehr geschlagen worden. Jüngere Überblicke zur Diktatur konzentrieren sich auf entweder eingegrenzte Zeitabschnitte,[32] auf bestimmte Regimeformen wie den kontrovers diskutierten „Typus” der faschistischen[33] oder der kommunistischen Diktatur[34] oder auf den Vergleich von Nationalsozialismus und Stalinismus.[35] Im Folgenden werden mit Franz Neumann, Sigmund Neumann, Hannah Arendt und Carl Joachim Friedrich die wichtigsten bzw. einflussreichsten „Klassiker” der Diktaturforschung und ihre systematische Theoriebildung oder ihre grundlegenden geschichtsphilosophischen Reflexionen vorgestellt.

Franz Neumanns unvollendete Überlegungen zu einer „Theorie der Diktatur”

In der Rückschau auf die von den 1940er- bis in die 1960er-Jahre reichende Konstitutionsphase der theoretisch fundierten und auf systematische Analyse zielenden modernen Diktaturforschung[36] gewinnen vor allem die kurz nach Kriegsende von Franz Leopold Neumann vorgelegten „Notizen zur Theorie der Diktatur”[37] grundlegende Bedeutung. Neumann definiert eine „Diktatur” als „eine Herrschaft einer Person oder einer Gruppe, die sich die Macht im Staat aneignet, sie monopolisiert und ohne Einschränkung ausübt”.[38] Idealtypisch unterscheidet er drei Varianten von Diktaturen:[39] Die „einfache Diktatur” stellt eine Tyrannei oder Despotie dar, die sich vor allem auf die Kontrolle der typischen Herrschaftsinstrumente und Zwangsmittel konzentriert und beschränkt, die zur Machterhaltung in autoritären Regimen üblicherweise herangezogen werden: Armee, Polizei und Bürokratie. In der „caesaristischen Diktatur” wollen Herrscher und Regime nicht nur die Gesellschaft effektiv kontrollieren, sie streben zugleich auch nach öffentlicher Unterstützung, um ihre Macht abzusichern. Die „moderne totalitäre Diktatur” stellt eine drastische Zuspitzung der „caesaristischen” Herrschaftsvariante dar. Die Durchdringung der Gesellschaft und ihre Ausrichtung nach den Interessen des Regimes soll in diesem Diktaturtypus alle Lebensbereiche umfassen, ist also auf „Totalität” ausgerichtet. Dabei stellt Franz Neumann fünf wesentliche Merkmale heraus: die Umwandlung des Rechtsstaats in einen Polizeistaat, die Aufhebung der Gewaltenteilung und föderaler Prinzipien, die Schaffung einer monopolistischen Staatspartei als flexibles Machtinstrument, eine Verschmelzung von Staat und Gesellschaft und schließlich politisch motivierte Gewaltanwendung sowie die Drohung, terroristische Maßnahmen gegen jede Abweichung jederzeit einsetzen zu können, als zentrales Element dieser diktatorischen Herrschaftspraxis.[40]

Franz Neumann argumentierte nicht allein von einer abstrakt-theoretischen Denkweise aus, er verarbeitete zugleich seine eigene Diktaturerfahrung. Als in Berlin für die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften tätiger, politisch engagierter Jurist war er im April 1933 kurzzeitig inhaftiert worden und emigrierte angesichts der politischen Verfolgungen über eine Zwischenstation in London 1936 in die USA, wo er zunächst am New Yorker Institute for Social Research tätig war, bald aber als Professor für Politikwissenschaft an die Columbia University berufen und zudem als Deutschlandexperte für amerikanische Regierungsstellen herangezogen wurde.[41]

Sigmund Neumann und Hannah Arendt als Impulsgeber der vergleichenden Diktaturforschung

Ebenfalls durch den persönlichen Erfahrungshintergrund von Verfolgung und Exil grundiert waren die richtungsweisenden Analysen von Sigmund Neumann und Hannah Arendt. Sigmund Neumann war nach seinem Studium der Geschichte, Nationalökonomie und Sozialwissenschaften 1927 in Leipzig promoviert worden und widmete sich im Rahmen seiner beruflichen Karriere an der Berliner Deutschen Hochschule für Politik zunächst vor allem der Parteienforschung.[42] Als überzeugter Verfechter der Weimarer Republik emigrierte Neumann 1933 nach London und fand ein Jahr später ein neues Betätigungsfeld an der Wesleyan University in Connecticut.[43]

Im einleitenden Kapitel seines 1942 in den USA publizierten Hauptwerks „Permanent Revolution” entwickelt Sigmund Neumann seinen konzeptionellen Leitbegriff der „modernen Diktatur” und verweist darauf, dass diese totalitären Regime als „Revolutionen in Permanenz”[44] auf längere Dauer ausgelegt seien als ältere Formen autokratischer Herrschaft. Seine vergleichende Analyse konzentriert sich auf drei Fallbeispiele: die Sowjetunion, das faschistische Italien und das nationalsozialistische Deutschland. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Diktatur- und Totalitarismusforschern und -forscherinnen präsentiert sich Sigmund Neumann als empirisch arbeitender historischer Sozialwissenschaftler: Er benutzt sein Material nicht, um ein a priori bestehendes hypothetisches Theoriegebäude mit anschaulichen Beispielen zu unterlegen, sondern begibt sich anhand seiner Vergleichsfälle ergebnisoffen auf die Suche nach verallgemeinerbaren Mustern moderner Diktaturen („patterns of dictatorship”).[45] Dabei identifiziert er fünf solcher Strukturmerkmale: das Versprechen der Stabilität, das Prinzip der ständigen Aktion statt eines fixierten politischen Programms, eine pseudo-demokratische massenwirksame Verankerung, eine kriegerische Psychologie sowie das Führerprinzip.

Hannah Arendt floh ebenfalls im Sommer 1933 über Karlsbad, Prag und Genf nach Paris, nachdem sie in Berlin von der Gestapo verhaftet und eine Woche lang verhört worden war. Im Mai 1940 wurde sie für einige Wochen im südfranzösischen Internierungslager Gurs inhaftiert, konnte sich aber einige Monate später nach Lissabon absetzen und erhielt schließlich im Mai 1941 eine Einreiseerlaubnis in die USA. Tatsächlich entging Hannah Arendt der Deportation in die nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslager nur ziemlich knapp.[46] Diese existenzielle Erfahrung von Ausgrenzung, Terror und Lagerhaft bildet den biografischen Hintergrund ihrer Arbeiten über die Diktatur.

Zwischen 1945 und 1949 verfasste Hannah Arendt ihr Opus magnum „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft”, das bis heute ein Standardwerk der Diktaturforschung geblieben ist. Dabei überzeugt ihre Analyse keineswegs durch empirische Evidenz (viele ihrer Beispiele und Annahmen sind durch weitere Forschungen heute als widerlegt anzusehen), sondern durch ihre beeindruckenden impulsgebenden geschichtsphilosophischen und politikwissenschaftlichen Überlegungen:[47] Die als kollektiver Akteur in den Blickpunkt gerückten „totalitären Bewegungen” charakterisiert sie als „Massenorganisationen atomisierter und isolierter Individuen”, die dadurch gekennzeichnet seien, dass ihre Führer von der Gefolgschaft eine „unerhörte Ergebenheit und ‚Treue’ verlangen und erhalten können”.[48] „Erstaunlich und beunruhigend” ist für sie „die unzweifelhafte Anziehungskraft”, die der Totalitarismus auf Teile der geistigen und künstlerischen Meinungsführer ausübe und die zu einem „zeitweiligen Bündnis zwischen Mob und Elite” führen könne.[49] Einmal an die Macht gelangt, stützen sich diktatorische Regime mit totalitärem (also: umfassendem und entgrenztem) Herrschaftsanspruch vor allem auf drei Machtmittel: den Staatsapparat, die Geheimpolizei und das Konzentrationslager. Letzteres markiert Arendt als „die konsequenteste Institution totaler Herrschaft” und als das „richtunggebende Gesellschaftsideal für die totale Herrschaft überhaupt”. Die Lager seien „Laboratorien”, in denen auf experimentelle Weise überprüft werde, „ob der fundamentale Anspruch der totalitären Systeme, dass Menschen total beherrschbar sind, zutreffend ist”.[50]

In eine andere, in der Forschungsdebatte immer wieder punktuell aufgenommene, dann aber auch wieder in den Hintergrund tretende Interpretationsrichtung verweisen die von Raymond Aron[51], Lucie Varga[52] und Eric Voegelin[53] angestellten Reflexionen über den ersatzreligiösen Charakter moderner Diktaturen. Gemeinsam ist diesen Ansätzen, dass sie – bei durchaus unterschiedlichen Akzentuierungen – das Auftreten von modernen Massenbewegungsregimen mit einer offensiv vertretenen Ideologie als Ausdrucksform einer Art säkularen Ersatzreligion oder „politischen Religion” in einen ursächlichen Zusammenhang stellen. So einflussreich diese Denkrichtung insbesondere bei der Erklärung bestimmter Teilphänomene von Diktaturen (wie z.B. Führermythos, emotionale Mobilisierungsfähigkeit, rituelle und mediale Masseninszenierungen) geworden ist, so wenig hat sie bisher im Hinblick auf eine möglichst umfassend angelegte und empirisch fundierte Gesamtinterpretation moderner Diktaturen zu überzeugen vermocht.[54]

Kontroverse Debatten um das Konzept der „totalitären Diktatur”

Hannah Arendt hatte die Denkfigur der „totalen Herrschaft” entwickelt, um die dynamische Durchsetzungskraft eines terroristischen „Mobs” und die Machtausübung eines totalitären Regimes, das auf eine möglichst vollkommene Durchherrschung aller gesellschaftlichen Lebensbereiche zielt, verständlich zu machen. Durch den deutsch-amerikanischen Politikwissenschaftler Carl Joachim Friedrich[55] gewann das zugespitzte und popularisierte Totalitarismus-Konzept[56] in den 1950er-Jahren eine neue Dimension. In seinem 1956 publizierten Hauptwerk „Totalitarian Dictatorship and Autocracy”[57] präsentierte Friedrich ein aus deskriptiver Betrachtung gewonnenes „Modell” eines totalitären Staates, das auf sechs substanzielle Bestandteile abhob: a) eine Ideologie mit Ausschließlichkeitsanspruch, b) eine Staatspartei, die von einem in den Machtbefugnissen unbeschränkten Diktator geführt wurde, c) eine terroristische Geheimpolizei, die nicht nur den aktiven Widerstand, sondern bereits auch potenzielle Gegner überwachte und verfolgte, d) ein Nachrichtenmonopol, das dazu diente, der Gesellschaft verbindliche Sinndeutungen aufzuzwingen, e) ein Waffenmonopol, mit dessen Hilfe jeglicher Widerstand gegen das Regime gebrochen werden konnte, und f) eine zentral gelenkte und bürokratisch angeleitete Planwirtschaft.

Mit dieser „Blaupause” zum Funktionieren eines totalitären Regimes meinte Friedrich die Herrschaftsrealität unter faschistischen wie unter kommunistischen Diktaturen gleichermaßen adäquat beschreiben zu können. Der „linke” wie der „rechte” Totalitarismus seien nämlich „in ihren Wesenszügen gleich”.[58] In den Zeitgeist der 1950er- und 1960er-Jahre passte sich dieses eben nicht vorrangig durch empirische Analyse, sondern in hohem Maße auch durch normative Setzungen entwickelte Erklärungsmodell hervorragend ein. Die Friedrich'sche Variante einer „Totalitarismus-Theorie” (die niemals die Qualität gewinnen konnte, ein stimmiges Theoriegebäude zu konstituieren) eignete sich sehr gut, um im Zeichen des Kalten Kriegs zur politischen Delegitimierung des Kommunismus instrumentalisiert zu werden. Die weitaus reflektierteren Überlegungen von Hannah Arendt, von Sigmund und Franz Neumann und weiteren Diktaturforschern traten in der öffentlichen Rezeption vorübergehend hinter dem plakativen „Modell” Friedrichs deutlich zurück.

Allerdings weist letzteres erhebliche Defizite auf, die in der bald einsetzenden kritischen Rezeption in der Fachwissenschaft scharf akzentuiert wurden: Man warf der von Friedrich repräsentierten Variante der Totalitarismusforschung vor, sie „verwechsele die Ansprüche der modernen Diktaturen mit ihren tatsächlichen Praktiken, weil sie sich von den Selbstinszenierungen der Macht täuschen lasse; sie vermittele ein statisches Bild der Herrschaft und habe über die Gesellschaft nur mitzuteilen, dass diese ein passives Opfer des totalen Staates sei”.[59] Zudem habe Friedrich den angekündigten Beweis aus dem „Tatsachenmaterial”, dass „totalitäre Diktaturen” ein Phänomen sui generis seien, nicht angetreten und im Ergebnis keinen „Realtypus” herauspräpariert, sondern sich auf die hypothetische Konturierung eines „Idealtypus” im Weber'schen Sinne beschränkt.[60] Klaus von Beyme bezeichnete Friedrich gar als „einen eher induktiv gestimmten Empiristen, der seine Begriffe ohne erkenntnistheoretische Hochrüstung gewann”.[61]

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Konstitutionsphase moderner – und das bedeutet eben auch: systematisch vergleichender und typologisierender – Diktaturforschung eng mit der Ausbreitung von diktatorischen Regimen im Europa der Zwischenkriegszeit verbunden ist. Richtungsweisende Impulse für die über eine historisch beschreibende Betrachtung hinausreichende und daher methodisch zwingende Öffnung der Analyseperspektiven hatten sich von Beginn an aus der politik- und sozialwissenschaftlich informierten Diktaturanalyse ergeben, die in den USA bereits seit den 1920er-Jahren betrieben wurde. Aus dem nationalsozialistischen Deutschland geflohene Diktaturforscherinnen und Diktaturforscher, die die Erfahrung „totalitärer” Übermächtigung am eigenen Leibe erfahren hatten, exportierten in den 1930er-Jahren – quasi in ihrem „intellektuellen Reisegepäck”[62] – die wirkungsmächtige Denkfigur des „Totalitarismus” in die USA, die in der Folgezeit unter Federführung von Carl Joachim Friedrich zu einer „Totalitarismustheorie” mit weitreichendem Geltungsanspruch ausgestaltet, allerdings bald auch sehr kontrovers diskutiert wurde. Die zeitweise dominante Deutungsmacht dieses einen sehr spezifischen diktaturvergleichenden Ansatzes lässt sich – jenseits ihres intellektuellen Gehalts – nur aus den Gegebenheiten des Kalten Kriegs erklären. Die mit der politischen Indienstnahme des Totalitarismus-Paradigmas einhergehende Gefahr einer Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus provozierte im Gegenzug seit den 1960er-Jahren eine zunehmend ablehnende wissenschaftliche Haltung gegen einen übergeordneten Gattungsbegriff, der sowohl den Stalinismusals auch den Nationalsozialismus umfasst.

In der Rückschau ist festzuhalten, dass die Denkfigur des „Totalitarismus” eben beides war: ein in seinen zahlreichen Varianten unterschiedlich valides wissenschaftliches Analyseinstrument und zugleich ein politischer Kampfbegriff in Zeiten des Kalten Kriegs.[63] Dass die begründete Kritik an dieser zweiten Dimension den grundsätzlichen Wert eines Theorieansatzes nicht in Frage stellen kann, ist von den Verfechtern des „Totalitarismus”-Begriffs immer wieder zu Recht betont worden.[64] Es gab auch sinnvolle Differenzierungen wie etwa die von Juan J. Linz vorgenommene Unterscheidung in „totalitäre” und „autoritäre” Herrschaftsformen, die zugleich auch mit der Überlegung verknüpft wurde, dass ehedem als „totalitär” zu klassifizierende Regime sich durch begrenzte Reformen bzw. eine Abschwächung ihres totalitären Herrschaftsanspruchs in einen „posttotalitären” Zustand transformieren können.[65] Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Diktaturen erlebte der Totalitarismus-Ansatz, erneut in unterschiedlichen Variationen, vor allem in den nachdiktatorischen Staaten des östlichen Europa eine neue Renaissance.[66]

Aus einem Katalog von 1943: Masken zeitgenössischer Politiker und Diktatoren im Angebot, Johnson Smith & Co. NOVELTIES CATALOG, Detroit, Michigan, U.S.A. Quelle: [https://www.flickr.com/photos/61456874@N00/172990029/in/photolist-ghBUH-cKafpw-xispf-2f64Dd-5yyyy8-9ZaYcd-7Bqzc-bSF7ZF-5CKHf2-53vHJp-bLEGEv-sH7Br-65cm9P Flickr] ([https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de CC BY-NC-SA 2.0]).
Aus einem Katalog von 1943: Masken zeitgenössischer Politiker und Diktatoren im Angebot, Johnson Smith & Co. NOVELTIES CATALOG, Detroit, Michigan, U.S.A. Quelle: Flickr (CC BY-NC-SA 2.0).



Zur Methode des historischen Vergleichs

Jeder Untersuchung von diktatorischen Verhältnissen wohnt prinzipiell eine vergleichende Perspektive inne, denn in jeder Qualifizierung eines Staats als „Diktatur” steckt bereits eine immanente Vergleichsperspektive, die dem herrschenden Regime auf der Basis eines kontrastierenden Vergleichs attestiert, dass es eben keine demokratisch legitimierte, sondern eine diktatorisch angemaßte Herrschaft ausübt. Im wissenschaftlichen Sinn heißt vergleichen aber nicht gleichsetzen, sondern immer auch kontrastieren: Unterschiede sind beim komparativen Verfahren ebenso herauszuarbeiten oder zu beachten wie Gemeinsamkeiten. Mit Hartmut Kaelble können verschiedene Formen des historischen Vergleichs unterschieden werden: vom analytischen über den kontrastiv aufklärenden bis zum verstehenden und gleichzeitig distanzierenden Vergleich.[67] Für die empirische Praxis der vergleichenden Diktaturforschung hat aber vor allem eine Differenzierung besondere Bedeutung gewonnen, die Günther Heydemann in die in den 1990er-Jahren in Deutschland geführte Debatte über den Diktaturenvergleich eingeführt hat und die auch den folgenden Überlegungen zu Grunde gelegt wird: die zwischen einem „integralen” und einem „sektoralen” Vergleich.[68]

Der sektorale Vergleich von Diktaturen: Erkenntnispotenziale, Probleme, Fallbeispiele

Ein sektoraler Vergleich „greift nur ganz bestimmte Strukturen und Mechanismen”[69] heraus und untersucht spezielle Sektoren aus der Herrschaftspraxis der betrachteten Regime im Hinblick auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sektorale Studien widmen sich also relativ eng eingegrenzten Untersuchungsfeldern, die aus der großen thematischen Spannbreite von Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zum Zweck einer besser operationalisierbaren Untersuchung ausgewählt werden. Dabei können nicht nur Institutionen und Herrschaftsmechanismen, sondern auch Verhaltensweisen von sozialen Gruppen oder Individuen in den Mittelpunkt gerückt werden. Nach Heydemann resultiert die Stärke der sektoralen Vergleichsperspektive aus ihrem begrenzten Geltungsanspruch: Die Konzentration auf einen eng abgegrenzten Analysebereich macht die Anwendung präziser definierter („härterer”) Vergleichskriterien und damit eine sehr konkrete empirische Untersuchung möglich, bei der „spezifische Eigenheiten etwa institutioneller, lokal-regionaler, sozialer oder personeller Art”[70] herausgearbeitet werden können. Beide Vergleichstypen sind allerdings nicht völlig unabhängig voneinander: Während Vergleichsstudien zu ausgewählten Themenfeldern letztlich immer auch genutzt werden, um die integrale Vergleichsperspektive durch valide sektorale Ergebnisse zu präzisieren, wird in der Forschungspraxis jede sektorale Studie genötigt sein, ihr betrachtetes Untersuchungsfeld in größere Zusammenhänge einzubetten, was wiederum kaum ohne ein Reflektieren der integralen Vergleichsperspektive geschehen kann.

Eine ganze Reihe methodisch reflektierter und ihre Befunde sehr differenziert präsentierender Spezialstudien zu ausgewählten Untersuchungsfeldern hat inzwischen belegt, dass die ins Feld geführten und eingangs dieses Artikels angesprochenen politischen Befürchtungen in der Regel nicht eingetroffen sind.[71] Als Generalverdacht gegen jeglichen diachronen Diktaturenvergleich der beiden aufeinander folgenden Diktaturen in Deutschland sind die skizzierten Einwände wissenschaftlich nicht haltbar.[72] Methodisch gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass ein diachron[73] angelegter Diktaturenvergleich einen Sonderfall darstellt gegenüber der üblicheren Konstellation einer synchronen Vergleichsperspektive. So ist speziell bei einem Vergleich der Diktaturerfahrungen im „Dritten Reich” und unter der SED-Herrschaft stets zu berücksichtigen, dass die NS-Herrschaft einen folgenreichen Erfahrungshintergrund für die zweite deutsche Diktatur darstellte.

Im Rahmen von sektoralen Vergleichsperspektiven zu beiden deutschen Diktaturen sind inzwischen zahlreiche Aspekte und Themenfelder untersucht worden: Das Spektrum reicht von Fallstudien zu Betrieben,[74] kulturellen und sozialen Institutionen,[75] Parteiapparaten[76] und Amtsträgern der Verwaltung,[77] zur Ideologie,[78] Widerstand und Opposition,[79] den deformierten Formen von „Öffentlichkeit”[80] in Diktaturen bis hin zu ausgewählten sozialen Gruppen oder Phänomenen.[81] Auf internationaler Ebene haben vor allem die Diktatoren als zentrale Akteure,[82] die Staatsparteien,[83] die Formen, Instrumente und Mechanismen des Terrors und der Verfolgung,[84] die Propaganda,[85] die Rolle ausgewählter sozialer Gruppen und gesellschaftlicher Institutionen[86] sowie gesellschaftliche und kulturelle Gestaltungsprinzipien[87] besondere Aufmerksamkeit gefunden.

Anhand von zwei ausgewählten Fallbeispielen sollen typische methodische Vorgehensweisen und das Erkenntnispotenzial von sektoralen Diktaturvergleichen erläutert werden: Thomas Schaarschmidt hat die Funktion und den Wandel regionalkultureller Vorstellungen und Organisationen im „Dritten Reich” und in der SBZ/DDR eingehend untersucht. Dabei bestimmt er den Rahmen seiner Studie durch eine dreifache Eingrenzung: eine räumliche (auf Sachsen), eine zeitliche (abgesehen von notwendigen Rückbezügen konzentriert sich seine Analyse auf die Zeitspanne von 1933 bis in die späten 1950er-Jahre, sodass der Untersuchungszeitraum die entscheidenden Transformationsphasen in beiden deutschen Diktaturen umfasst) und eine sachliche (er legt den Fokus auf regionalkulturelle Aktivitäten und Organisationen). Die Basis für alles Weitere stellt somit eine durchaus konventionell konzipierte, auf Exemplarität zielende empirische Fallstudie dar. Der aus der zusätzlich verfolgten diachronen Vergleichsperspektive resultierende Mehrwert dieser Studie lässt sich bereits am Aufbau des Buchs deutlich ablesen: Auf die Einleitung folgen jeweils zwei chronologisch gegliederte Hauptkapitel zur NS-Zeit und zur SBZ/DDR, wobei zunächst jeweils „die Entwicklungen bis zur organisatorischen Verfestigung der Strukturen im Bereich der Regionalkultur behandelt werden” und im zweiten Schritt dann „die für dieses Tätigkeitsfeld bestimmenden Massenorganisationen”.[88] Im letzten Hauptkapitel wird dann ein systematisch angelegter „Vergleich der Funktion und Transformation regionalkultureller Organisationen in totalitären Regimen” vorgenommen.[89]

Dieses zugleich das Fazit der Untersuchung darstellende Kapitel repräsentiert den analytischen Mehrwert gegenüber einer konventionell angelegten exemplarischen Fallstudie, die sich – unter Verzicht auf ein weiterreichendes systematisches und komparatistisches Erkenntnisinteresse – auf der Basis eines chronologischen Durchgangs darauf beschränkt hätte, die Entwicklung regionalkultureller Organisationen in Sachsen zwischen 1933 und 1960 anhand der Quellen zu eruieren, nachzuzeichnen und zu interpretieren. Welche zusätzlichen Erkenntnisse werden in diesem Fall konkret erzielt? Der Verfasser formuliert eingangs, anhand des gewählten Untersuchungsfelds in exemplarischer Absicht der Frage nachgehen zu wollen, „wie sich traditionelle Formen der bürgerlichen Gesellschaft [hier operationalisiert als regionalkulturelle Vereine] unter dem Einfluss der beiden deutschen Diktaturen entwickelten”.[90] Aus der Substanz seiner empirischen Analyse leitet er acht für den sektoralen Vergleich relevante Dimensionen ab, etwa die gravierenden Unterschiede bei den politisch-ideologischen Voraussetzungen (weitgehende prinzipielle Übereinstimmungen zwischen den Akteuren der Regionalkultur und dem NS-Regime im Kontrast zu weitgehend konträren kulturpolitischen Zielen der SED-Führung)[91], aber auch signifikante Gemeinsamkeiten im Hinblick auf die relevanten „‚Agenten’' der Gleichschaltung” (die sich in beiden Fällen aus einem Kern von „Vordenkern” mit regionalkulturellem Hintergrund rekrutierten, die „an der Ausarbeitung der kulturpolitischen Konzeptionen mitwirkte[n] und nachfolgende wichtige Positionen einnahm[en]”[92] – um hier nur zwei interessante Aspekte herauszugreifen. Mit Blick auf die verfolgte systematische Fragestellung kommt Schaarschmidt schließlich zu dem auf den ersten Blick paradox wirkenden, aber aus den empirischen Befunden für beide Diktaturen überzeugend abgeleiteten Fazit: „Ausgerechnet das totalitäre Bestreben, die gesamte Gesellschaft in die Organisationen des Systems einzubinden, führte dazu, dass in den offiziellen Strukturen Elemente gesellschaftlicher Autonomie und sozialer Eigendynamik überlebten.”[93]

Auch wenn man zögern mag, den Vergleich (in diesem Fall den Vergleich von Diktaturen) generell zum „Königsweg” der Geschichtswissenschaft auszurufen (wie es in den 1970er-Jahren Hans-Ulrich Wehler getan hatte[94]), so bestätigt sich anhand des hier vorgestellten Beispiels recht eindrucksvoll der wesentliche Nutzen eines gut operationalisierten komparativen Verfahrens und der mit ihm verbundenen Kontrastierungen, Identitätsvergleiche, Typologisierungen und weiteren systematischen Analyseperspektiven. Eine solche komplexe Konzeption eröffnet gute Chancen, zu einer präziser konturierten und schärfer profilierten Interpretation zu gelangen, als dies bei einer ohne derart elaboriertes methodisches Handwerkszeug auskommenden chronologischen Darstellung eines Sachthemas möglich wäre.

Ein zweites, vom Ansatz und der analytischen Tiefe vollkommen anders gelagertes Fallbeispiel sei ergänzend und daher in wesentlich knapperer Form für eine internationale Perspektive angeführt: Es handelt sich um den von Sheila Fitzpatrick und Robert Gellately 1997 herausgegebenen Sammelband „Accusatory Practices”.[95] Hier werden von einzelnen Autorinnen und Autoren durchgeführte empirische Untersuchungen gebündelt und in einen gemeinsamen Rahmen gestellt. Aufgrund dieser arbeitsteiligen Forschungsorganisation und der Präsentation in Form eines Sammelbands handelt es sich nicht um eine Vergleichsstudie im engeren Sinne, sondern eher um eine vergleichende Gegenüberstellung. Nur einer der sieben Beiträge realisiert selbst eine vergleichende Perspektive,[96] die anderen sechs widmen sich der Praxis von Denunziationen in jeweils nur einem Land und einer historischen Situation (von der Französischen Revolution über den sowjetischen Stalinismus und die NS-Zeit bis zur SED-Herrschaft). So konzentrieren sich die tatsächlich vergleichenden Überlegungen – wie sehr häufig in dieser Art von Sammelbänden – nur auf einen kleinen Teil des Einleitungsbeitrags (hier: S. 13-17).

In Relation zu den eben erörterten weitaus differenzierteren Möglichkeiten, grundlegende Erkenntnisse aus einer unmittelbar vergleichenden Monografie zu ziehen, kann dieses sehr häufig praktizierte und meist kommentarlos als „Vergleich” etikettierte Verfahren nur als die zweitbeste Lösung erscheinen. Zugleich weist diese verbreitete pragmatische Praxis vergleichender Betrachtungen auf ein gravierendes Problem hin. Denn „vergleichen ist schwer und erfordert besondere Anstrengungen. Es setzt umfangreiches Wissen [zu mehreren Vergleichsfällen!] voraus, häufig auch besondere sprachliche Kompetenz und vor allem: breite, nicht allzu spezialisierte Fragestellungen.”[97] Insgesamt ist jede komparative Studie noch mehr als andere Monografien darauf angewiesen, von weniger wichtigen Details zu abstrahieren und eine Konzentration auf die wesentlichen Perspektiven vorzunehmen.

Der integrale Vergleich von Diktaturen: Erkenntnispotenziale, Probleme, Fallbeispiele

Der ganzheitliche oder integrale Vergleich der beiden deutschen Diktaturen, so definierte Günther Heydemann Ende der 1990er-Jahre, ziele darauf, beide diktatorialen Herrschaftssysteme in Deutschland „in ihrer Gesamtheit mit ihren Hauptmerkmalen, übergreifenden Gemeinsamkeiten sowie spezifischen Unterschieden zu erfassen”.[98] Allerdings führe diese sehr umfassende Perspektive zwangsläufig dazu, dass sich eine komparative Analyse nur als „vergleichende Gegenüberstellung” mit eher „‚weichen’ Kriterien” und einem hohen Abstraktionsniveau durchführen lasse. Mit anderen Worten: Die bei der integralen Vergleichsperspektive auftretenden methodischen Probleme sind immens und führen zwangsläufig auch zu interpretativen Verkürzungen und empirisch nicht immer gedeckten Verallgemeinerungen. Dennoch werde man auf die integrale Vergleichsperspektive nicht ganz verzichten können, da sie „als generelle Vorinformation und Vororientierung über etwaige Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten oder Unterscheide”[99] diene. In diesem Sinne stellt sie notwendiges Kontextwissen für die präziseren sektoralen Vergleichsstudien zur Verfügung.

Als eine Art Leitfaden für die Operationalisierung des integralen Vergleichs hat Günther Heydemann im Hinblick auf die von Hans-Ulrich Thamer[100] geforderte „historisch-genetische Differenzierung” der beiden deutschen Diktaturen einen Katalog von zwölf Merkmalen vorgeschlagen: 1. Zeitliche Dauer, 2. Entstehungs- und Ausgangslage, 3. Grundstrukturen der Herrschaftssysteme, 4. Innen- und außenpolitische Handlungsmöglichkeiten, 5. Ideologie beziehungsweise weltanschauliches Fundament, 6. Eliten und Elitenrekrutierung, 7. Gesellschaftliche Akzeptanz und Mobilisierung, 8. Verfassung, Recht und Justiz, 9. Wirtschaft, Eigentum und Produktionsverhältnisse, 10. Bevölkerungskontrolle und -domestizierung durch Terror und Repression, 11. Konkurrenzsituation der DDR zur Bundesrepublik und nationale Frage, 12. Art und Bedingung des Zusammenbruchs und Untergangs.[101]

In der Forschungspraxis spielen integrale Ansätze zum Vergleich der beiden deutschen Diktaturen, die wirklich auf empirischer Analyse und nicht auf normativen Setzungen beruhen würden, kaum eine Rolle. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Das Arbeitsprogramm wäre riesig, die methodischen Probleme dieser diachronen Vergleichsperspektive kaum kontrollierbar. Dass seit der Wiedervereinigung in (gesellschafts-)politischen Debatten immer wieder pauschal vergleichende Betrachtungen zur NS- und SED-Herrschaft oder auch zur Bundesrepublik und zur DDR angestellt werden, bedeutet keineswegs, dass eine solche umfassende (und damit notwendigerweise recht abstrakte) Vergleichsperspektive sich auf wissenschaftlichem Gebiet als besonders fruchtbar erwiesen hätte.

Auf internationaler Ebene gibt es dagegen eine größere Zahl von Sammelbänden wie auch von Studien, die eine möglichst umfassende Vergleichsperspektive anstreben – allerdings ebenfalls, ohne das oben skizzierte ausführliche Arbeitsprogramm absolvieren zu können. Insbesondere in der vergleichenden Faschismusforschung liegen eine ganze Reihe solcher Publikationen vor.[102] Demgegenüber sind komparative Betrachtungen zu kommunistischen Diktaturen seltener und vor allem auch weniger umfassend angelegt.[103] Auf häufig eher abstrakter Ebene sind der Nationalsozialismus und Stalinismus[104] miteinander verglichen worden.

Auch hierfür seien zwei Fallbeispiele herausgegriffen: Der von Wolfgang Schieder 1976 herausgegebene Sammelband „Faschismus als soziale Bewegung”[105] repräsentiert als eine Art „Klassiker” mittlerweile bereits eine wichtige Etappe der älteren Forschungsgeschichte zum Nationalsozialismus und zum italienischen Faschismus. Diese richtungsweisende Publikation federt die anhand des Sammelbands „Accusatory Practices” erläuterten Nachteile etlicher vergleichender Gegenüberstellungen geschickt ab – zum einen, indem der Herausgeber in seiner Einleitung (S. 11-23) kontroverse Forschungsfragen aufwirft und verschiedene Untersuchungsstrategien diskutiert (was den Gang der weiteren Forschung über Jahre maßgeblich beeinflusst hat), zum anderen dadurch, dass sich jeweils zwei der folgenden sechs Beiträge anhand von vorab verabredeten Fragestellungen denselben ausgewählten Aspekten widmen und sich somit die Befunde für beide Länder unmittelbar aufeinander beziehen lassen. Dabei werden wichtige Kernbereiche (wie die soziale Herkunft der jeweiligen Parteieliten und die Mitgliederbasis beider Bewegungen, das Wählerverhalten sowie die Beziehung zwischen Parteieliten und gesellschaftlichen Eliten) eingehend untersucht. Ergebnis dieser vergleichend angelegten Untersuchung war die von Wolfgang Schieder explizierte These, „die Affinität des italienischen Faschismus mit dem deutschen Nationalsozialismus” trete so stark hervor, dass „eine weitere Verwendung des allgemeinen Faschismusbegriffes” gerechtfertigt sei.[106]

Ein gutes Beispiel für das erhebliche Potenzial, das durch integrale Vergleichsperspektiven in paradigmatischer Hinsicht erschlossen werden kann, ist Wolfgang Schivelbuschs provokante Studie „Entfernte Verwandtschaft”,[107] die beinahe den Charakter einer Streitschrift gewinnt. Dieses schmale Buch kann die aufgeworfene Frage nach der behaupteten weitreichenden Wesensgleichheit von Faschismus, Nationalsozialismus und „New Deal” weder umfassend (dafür sind die betrachteten Bereiche „Führung”, „Propaganda”, „Neue Räume: Nation, Region, Siedlung”, „Symbolbaustellen” viel zu begrenzt) noch abschließend beantworten. Die von ihm ausgehende und sehr produktive intellektuelle Herausforderung besteht darin, vermeintlich selbstverständliche Interpretationen einmal gegen den Strich zu denken: Stellen sich liberale Demokratien und Diktaturen im „Zeitalter der Extreme” stets und in jeder Hinsicht als Antipoden dar? Gab es trotz der gravierenden Unterschiede im politischen System, in der Verfolgungsintensität und im Vernichtungswillen bis hin zum Holocaust vielleicht auch weitreichende und prägende Gemeinsamkeiten, die für das 20. Jahrhundert insgesamt, aber nicht für Diktaturen oder Demokratien spezifisch sind?


Perspektiven komparativer Diktaturforschung im 21. Jahrhundert

Ungeachtet der skizzierten Engführung der deutschen Debatte über Sinn und „Zulässigkeit” eines Vergleichs der beiden deutschen Diktaturen ist festzuhalten: Komparative Verfahren gehören inzwischen auch in der Geschichtswissenschaft zum selbstverständlichen methodischen Handwerkszeug, das – stets abhängig vom konkret verfolgten Untersuchungsinteresse – mehr oder weniger Erkenntnisgewinn verspricht. Insofern steht die Vielzahl der mittlerweile vorgelegten ertragreichen sektoralen Spezialstudien zu vielfältigen Aspekten des empirischen Diktaturenvergleichs für eine im wiedervereinigten Deutschland rasch vollzogene nachholende Entwicklung. Im internationalen Wissenschaftsbetrieb sind vergleichende Verfahren seit langem etabliert und anerkannt. Insbesondere die theoretischer ausgerichtete und starke Impulse aus den Politik- und Sozialwissenschaften aufnehmende amerikanische Diktaturforschung nutzt seit vielen Jahrzehnten intensiv komparative Verfahren. Es bleibt abzuwarten, ob das in den letzten Jahrzehnten zu beobachtende vermehrte Auftreten zeittypischer autoritärer Regime im scheindemokratischen Gewand möglicherweise auch eine neue Debatte über die Begriffe und Kategorien der vergleichenden Diktaturforschung im 21. Jahrhundert provozieren wird.

Empfohlene Literatur zum Thema

Schmiechen-Ackermann, Detlef, Diktaturen im Vergleich, Darmstadt 2010: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 
Söllner, Alfons (Hrsg.), Totalitarismus: eine Ideengeschichte des 20. Jahrhunderts, Berlin 1997: Akad.-Verl. 
Zitation
Detlef Schmiechen-Ackermann, Diktaturenvergleich, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 9.5.2014, URL: http://docupedia.de/zg/Diktaturenvergleich

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Anmerkungen

    1. Martin Sabrow/Ralph Jessen/Klaus Große Kracht (Hrsg.), Zeitgeschichte als Streitgeschichte. Große Kontroversen nach 1945, München 2003. Vgl. auch Klaus Große Kracht, Die zankende Zunft. Historische Kontroversen in Deutschland nach 1945, Göttingen 2005.
    2. Diese klassische Definition der Zeitgeschichte wurde geprägt von Hans Rothfels, Zeitgeschichte als Aufgabe, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 1 (1953), S. 1-8. Vgl. hierzu auch Andreas Wirsching, „Epoche der Mitlebenden” – Kritik der Epoche, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 8 (2011), URL: http://www.zeithistorische-forschungen.de/16126041-Wirsching-1-2011.
    3. Exemplarisch kann hierfür die kontroverse Debatte im Rahmen der 75. und 76. Sitzung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ stehen, in: Materialien der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“, hrsg. vom Deutschen Bundestag, Band IX. Formen und Ziele der Auseinandersetzung mit den beiden Diktaturen in Deutschland, Frankfurt a.M. 1995, S. 574-777. Frühe methodologische Überlegungen bei: Ludger Kühnhardt u.a. (Hrsg.), Die doppelte deutsche Diktaturerfahrung. Drittes Reich und DDR – ein historisch-politikwissenschaftlicher Vergleich, 2. Aufl., Frankfurt a.M. 1996; Wolfgang Schuller, Deutscher Diktaturenvergleich, in: Heiner Timmermann (Hrsg.), Die DDR – Analysen eines aufgegebenen Staates, Berlin 2001, S. 849-857; Günther Heydemann, Integraler und sektoraler Vergleich – Zur Methodologie der empirischen Diktaturforschung, in: ders./Eckhard Jesse (Hrsg.), Diktaturvergleich als Herausforderung. Theorie und Praxis, Berlin 1998, S. 227-233; ders., Zur Theorie und Methodologie des Diktaturenvergleichs, in: Norbert Haase/Bernd Pampel (Hrsg.), Doppelte Last – doppelte Herausforderung. Gedenkstättenarbeit und Diktaturenvergleich an Orten mit doppelter Vergangenheit, Frankfurt a.M. u.a. 1998, S. 53-59; ders./Christopher Beckmann, Zwei Diktaturen in Deutschland. Möglichkeiten und Grenzen des historischen Diktaturenvergleichs, in: Deutschland Archiv 30 (1997), S. 10-40; Detlef Schmiechen-Ackermann, NS-Regime und SED-Herrschaft – Chancen, Grenzen und Probleme des empirischen Diktaturenvergleichs, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 52 (2001), S. 644-659.
    4. Peter Steinbach, Das 20. Jahrhundert als Jahrhundert der Diktaturen, in: Helmut Wagner (Hrsg.), Europa und Deutschland – Deutschland und Europa. Liber amicorum für Heiner Timmermann zum 65. Geburtstag, Münster 2005, S. 43-63; Günther Heydemann, Das Jahrhundert der Diktaturen in Deutschland. Modelle der Bewältigung im Vergleich, in: Tilman Mayer/Karl-Heinz Paqué/Andreas H. Apelt (Hrsg.), Modell Deutschland, Berlin 2013, S. 75-86.
    5. Exemplarisch hierfür siehe die kontroverse Debatte im Rahmen der 75. und 76. Sitzung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“, S. 574-777.
    6. Vgl. Hans-Ulrich Thamer, Staatsmacht und Freiheit in beiden Diktaturen, in: Kirchliche Zeitgeschichte 9 (1996), H. 1, S. 28-42; Bernd Faulenbach, Probleme des Umgangs mit der Vergangenheit im vereinten Deutschland: Zur Gegenwartsbedeutung der jüngsten Geschichte, in: Werner Weidenfeld (Hrsg.), Deutschland. Eine Nation – doppelte Geschichte. Materialien zum deutschen Selbstverständnis, Köln 1993, S. 175-190, speziell S. 190.
    7. Bis heute resultieren manche Aversionen gegen eine diktaturvergleichende Perspektive möglicherweise aus einem umgangssprachlich bedingten Fehlverständnis. Die Bedeutung des Begriffs „Vergleichen“ ist in der deutschen Alltagssprache uneindeutig: Er kann sowohl ein komparatives Verfahren als auch eine wertende Gleichsetzung bezeichnen. In diesem Artikel ist stets die erste, auf eine komparative Methodik bezogene Variante gemeint, wenn von „Vergleichen“ oder einem „Diktaturenvergleich“ gesprochen wird.
    8. Diese Befürchtung akzentuiert besonders drastisch: Wolfgang Wippermann, Dämonisierung durch Vergleich. DDR und Drittes Reich, Berlin 2009.
    9. Hans-Ulrich Wehler, Diktaturenvergleich, Totalitarismustheorie und DDR-Geschichte, in: Arnd Bauerkämper/Martin Sabrow/Bernd Stöver (Hrsg.), Doppelte Zeitgeschichte. Deutsch-deutsche Beziehungen 1945-1990, Bonn 1998, S. 346-352, hier S. 346.
    10. Ludwig Elm, Geschichtsaufarbeitung, Extremismus und Diktaturenvergleich, Jena [1998], S. 5, online unter http://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/elm.pdf.
    11. Diese Kategorisierung geht zurück auf: Robert C. Tucker, Towards a Comparative Politics of Movement Regimes, in: The American Political Science Review 55 (1961), S. 281-289. In dt. Übersetzung: Auf dem Weg zu einer politikwissenschaftlichen vergleichenden Betrachtung der „Massenbewegungsregime“, in: Bruno Seidel/Siegfried Jenkner (Hrsg.), Wege der Totalitarismus-Forschung, Darmstadt 1968, S. 382-404.
    12. Peter Brückner, Das Abseits als sicherer Ort. Kindheit und Jugend zwischen 1933 und 1945, Berlin 1980, S. 109f.
    13. Vgl. Alf Lüdtke, Herrschaft als soziale Praxis. Historische und sozial-anthropologische Studien, Göttingen 1991; ders., Die Praxis von Herrschaft: Zur Analyse von Hinnehmen und Mitmachen im deutschen Faschismus, in: Brigitte Berlekamp/Werner Röhr (Hrsg.), Terror, Herrschaft und Alltag im Nationalsozialismus. Probleme einer Sozialgeschichte des deutschen Faschismus, Münster 1995, S. 226.-245.
    14. Heinz-Gerhard Haupt/Jürgen Kocka, Historischer Vergleich: Methoden, Aufgaben, Probleme. Eine Einleitung, in: dies. (Hrsg.), Geschichte und Vergleich. Ansätze und Ergebnisse international vergleichender Geschichtsschreibung, Frankfurt a.M./New York 1996, S. 9-45, hier S. 9.
    15. Haupt/Kocka, Historischer Vergleich, S. 12.
    16. Haupt/Kocka, Historischer Vergleich, S. 14.
    17. Aristoteles, Politik. Übersetzt und mit einer Einleitung und Anmerkungen herausgegeben von Eckart Schütrumpf, Hamburg 2012.
    18. Dieses Institut der „rechtlichen Diktatur“ im antiken Rom bildete den Ausgangspunkt für den 1921 von Carl Schmitt vorgelegten rechtshistorischen Abriss zur Geschichte der Diktatur, der einen Bogen schlägt zu der durch die Verfassung der Weimarer Republik möglich gemachten „Diktatur des Reichspräsidenten“. Vgl. Carl Schmitt, Die Diktatur. Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf, 6. Aufl., Berlin 1994 (erstmals: München/Leipzig 1921).
    19. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. Zweiter Halbband, Tübingen 1956, S. 551ff., unterscheidet drei Formen der Herrschaftslegitimation: die „traditionale“ der Monarchie, die „legale“ der Demokratie und die „charismatische“ in der Diktatur.
    20. George W.F. Hallgarten, Dämonen oder Retter? Eine kurze Geschichte der Diktatur seit 600 v. Chr., München 1966, S. 57 (orig.: Devils or Saviours: A History of Dictatorship since 600 B.C., London 1957). Als herausragende Beispiele gelten die Herrschaft der Medici in Florenz sowie der Visconti und der Sforza in Mailand.
    21. Die häufig zitierte Denkfigur des „langen“ 19. Jahrhunderts geht auf den britischen Historiker Eric Hobsbawm zurück. Sie beinhaltet die These, dass das 19. Jahrhundert bereits 1789 mit der Französischen Revolution beginnt und erst 1914 mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs endet. Vgl. hierzu Eric Hobsbawms dreibändige Analyse des „langen“ 19. Jahrhunderts: Europäische Revolutionen [1789-1848], Köln 2004; Die Blütezeit des Kapitals. Eine Kulturgeschichte der Jahre 1848-1875, Frankfurt a.M. 1980; Das imperiale Zeitalter 1875-1914, Frankfurt a.M. 2008.
    22. Hallgarten, Dämonen, S. 75-122.
    23. Vgl. hierzu die stärker ausdifferenzierende Systematik von diktatorischer Herrschaft bei Otto Stammer, Dictatorship, in: David L. Sills (Hrsg.), International Encyclopedia of the Social Sciences, Vol. 4, New York 1968, S. 161-169, hier S. 162ff.
    24. Hallgarten, Dämonen, S. 139-154.
    25. Vgl. John A.R. Marriott, Dictatorship and Democracy, Oxford 1935; E.E. Kellett, The Story of Dictatorship. From the Earliest Times Till To-Day, New York 1937; Alfred Cobban, Dictatorship. Its History and Theory, London 1939; Maurice Duverger, Über die Diktatur, Wien u.a. 1961.
    26. Einen sehr frühen Versuch, unterschiedliche Diktaturen im Europa der Zwischenkriegszeit vergleichend zu beschreiben, lieferte bezeichnenderweise der als italienischer „Patriot“(so seine Selbstcharakterisierung) im Exil lebende Diplomat und liberale Politiker Carlo Sforza, der 1932 zeitgleich in englischer, französischer und deutscher Sprache eine auf ein breiteres historisch interessiertes Publikum zielende Schrift veröffentlichte. Vgl. Carlo Sforza, Europäische Diktaturen, Berlin 1932 (orig.: European Dictatorships, London 1932).
    27. Hermann Heller, Europa und der Faschismus, Berlin/Leipzig 1929.
    28. Hans Kelsen, The Party-Dictatorship, in: Politica (London), März 1936, S. 19-32.
    29. Moritz Julius Bonn, Die Krisis der europäischen Demokratie, München 1925 (orig.: The Crisis of European Democracy, New Haven 1925); Henry R. Spencer, European Dictatorships, in: The American Political Science Review 21 (1927), S. 537-549; Karl Loewenstein, Autocracy versus Democracy in Contemporary Europe, in: The American Political Science Review 29 (August 1935), No. 4, S. 571-593 und No. 5 (October 1935), S. 755-784; Guy Stanton Ford (Hrsg.), Dictatorship in the Modern World, 2. Aufl., London 1939 (erstmals: Minneapolis 1935); Eduard Heimann, Communism, Fascism or Democracy?, New York 1938; Franz Borkenau, The Totalitarian Enemy, London 1940.
    30. Élie Halévy, The Era of Tyrannies, in: ders., The Era of Tyrannies, translated by R.K. Webb, Garden City NY 1965, S. 265-285, die Diskussion hierzu S. 287-316 (orig.: L´ère des tyrannies, in: Bulletin de la Société française de philosophie, 1936, S. 181-253).
    31. Hallgarten, Dämonen. Vgl. als Vorläufer auch: ders., Why Dictators? The Causes and Forms of Tyrannical Rule since 600 B.C., New York 1954.
    32. Stephen J. Lee, European Dictatorships 1918-1945, 2. Aufl., London/New York 2000; Gerhard Besier, Das Europa der Diktaturen. Eine neue Geschichte des 20. Jahrhunderts, München 2006.
    33. Wolfgang Schieder (Hrsg.), Faschismus als soziale Bewegung. Deutschland und Italien im Vergleich, Göttingen 1983; Wolfgang Wippermann, Europäischer Faschismus im Vergleich 1922-1982, Frankfurt a.M. 1983; Maurizio Bach, Die charismatischen Führerdiktaturen. Drittes Reich und italienischer Faschismus im Vergleich ihrer Herrschaftsstrukturen, Baden-Baden 1990; Richard Bessel (Hrsg.), Fascist Italy and Nazi Germany. Comparisons and contrasts, Cambridge 1996; Jerzy W. Borejsza, Schulen das Hasses. Faschistische Systeme in Europa, Frankfurt a.M. 1999; Hans Woller, Rom, 28. Oktober 1922. Die faschistische Herausforderung, München 1999; Stanley G. Payne, Geschichte des Faschismus. Aufstieg und Fall einer europäischen Bewegung, München/Berlin 2001; Roger Griffin, A Fascist Century, Basingstoke 2008.
    34. Carl Beck u.a., Comparative Communist Political Leadership, New York 1973; Jerzy Holzer, Der Kommunismus in Europa. Politische Bewegung und Herrschaftssystem, Frankfurt a.M. 1998; François Furet, Das Ende der Illusion. Der Kommunismus im 20. Jahrhundert, München/Zürich 1998.
    35. Richtungweisend hier: Ian Kershaw/Moshe Lewin (Hrsg.), Stalinism and Nazism. Dictatorships in Comparison, Cambridge 1997. Vgl. auch Matthias Vetter (Hrsg.), Terroristische Diktaturen im 20. Jahrhundert. Strukturelemente der nationalsozialistischen und stalinistischen Herrschaft, Opladen 1996; Henry Rousso (Hrsg.), Stalinisme et nazisme. Histoire et mémoire comparées, Brüssel 1999; Dietrich Beyrau, Schlachtfeld der Diktatoren. Osteuropa im Schatten von Hitler und Stalin, Göttingen 2000.
    36. Ein ausführlicherer Abriss zur Forschungsgeschichte in: Detlef Schmiechen-Ackermann, Diktaturen im Vergleich, 3. Aufl., Darmstadt 2010, S. 22-56.
    37. Franz Neumann, Notizen zur Theorie der Diktatur, in: ders., Demokratischer und autoritärer Staat. Studien zur politischen Theorie, Frankfurt a.M. 1986, S. 224-247 (orig.: Notes on the Theory of Dictatorship, in: ders., The Democratic and the Authoritarian State. Essays in Political and Legal Theory, New York 1957, S. 233-256).
    38. Franz Neumann, Notizen, S. 224.
    39. Als Alternative zu der von Franz Neumann vorgeschlagenen Dreigliederung entwickelte rund ein Jahrzehnt später der Berliner Diktaturforscher Otto Stammer eine stärker ausdifferenzierte Typologie von Diktaturen, die fünf Varianten unterscheidet: despotische Einzelherrschaft, elitengebundene Diktatur, orientalische Despotie, totalitäre Herrschaft, konstitutionelle Diktatur. Vgl. Otto Stammer, Dictatorship, in: David L. Sills (Hrsg.), International Encyclopedia of the Social Sciences, Vol. 4, New York 1968, S. 161-169. Stammer stützt seine Typologie in stärkerem Maße auch auf Überlegungen zur historischen Vorgeschichte und zum kulturellen Kontext von Diktaturen sowie zu ihrer sozialen Basis und Funktionalität. Diese Überlegungen waren vorübergehend recht einflussreich, treten in der heutigen Rezeption jedoch gegenüber der Bedeutung der „Klassiker“ (Franz und Sigmund Neumann, Hannah Arendt, Joachim Friedrich) deutlich zurück.
    40. Franz Neumann, Notizen, S. 234ff.
    41. Franz Neumann starb 1954 bei einem Autounfall. Zu dieser Zeit arbeitete er gerade an seinen „Notizen zur Theorie der Diktatur“, die unvollendetes Fragment blieben. Seit Beginn der 1950er-Jahre hatte Franz Neumann sich beim Aufbau der Politikwissenschaft an der Berliner Freien Universität engagiert. Ausführlich zur Biografie: Gert Schäfer, Franz Neumann, in: Hans-Ulrich Wehler (Hrsg.), Deutsche Historiker, Band VIII, Göttingen 1982, S. 96-113.
    42. Sein 1932 vorgelegtes Buch „Die deutschen Parteien. Wesen und Wandel nach dem Kriege“ (als Nachdruck: Goldbach 1995) erlebte unter dem Titel „Die Parteien der Weimarer Republik“ nach 1945 mehrere Auflagen (zuletzt: 5. Aufl., Stuttgart u.a. 1986) und gilt bis heute als Standardwerk. Sigmund Neumann entwickelt in dieser Studie eine grundlegende Differenzierung zwischen demokratischen Parteien und „absolutistischen Integrationsparteien“ mit „cäsaristischen Zügen“ wie der KPD und der NSDAP (bis 1933).
    43. Zu Vita und Werk Sigmund Neumanns in knappem Überblick: Alfons Söllner, Sigmund Neumanns „Permanent Revolution“. Ein vergessener Klassiker der vergleichenden Diktaturforschung, in: ders./Ralf Walkenhaus/Karin Wieland (Hrsg.), Totalitarismus. Eine Ideengeschichte des 20. Jahrhunderts, Berlin 1997, S. 53-73. Vgl. auch die einführende biografische Skizze Karl Dietrich Brachers in Neumann, Parteien, S. 7f.
    44. Sigmund Neumann, Permanent Revolution. The Total State in a World at War, New York/London 1942 (2. Aufl., New York u.a. 1965, mit verändertem Untertitel). Obwohl es sich um ein richtungsweisendes Standardwerk der modernen Diktaturforschung handelt, erschien dieses Buch erst 2013 in deutscher Übersetzung: Sigmund Neumann, Permanente Revolution. Totalitarismus im Zeitalter des internationalen Bürgerkriegs, hrsg. von Gerhard Besier und Ronald Lambrecht, Münster 2013.
    45. Sigmund Neumann, Permanent Revolution (1942), S. 36ff. Vgl. hierzu auch Söllner, Permanent Revolution, S. 54; Schmiechen-Ackermann, Diktaturen im Vergleich, S. 57.
    46. Zur Biografie: Elisabeth Young-Bruehl, Hannah Arendt. Leben, Werk und Zeit, Frankfurt a.M. 1991; Bernd Neumann, Hannah Arendt und Heinrich Blücher. Ein deutsch-jüdisches Gespräch, Berlin 1998.
    47. Eine knappe Zusammenfassung hierzu in Schmiechen-Ackermann, Diktaturen im Vergleich, S. 31-34.
    48. Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, Totalitarismus, 14. Aufl., München u.a. 2011 (orig.: The Origins of Totalitarianism, New York 1951), hier S. 697.
    49. Arendt, Elemente, S. 702.
    50. Arendt, Elemente, S. 907 und 912.
    51. Raymond Aron, Das Zeitalter der Tyranneien, in: ders. Über Deutschland und den Nationalsozialismus. Frühe politische Schriften 1930-1939, hrsg. von Joachim Stark, Opladen 1993, S. 186-208; ders., Demokratie und Totalitarismus, Hamburg 1970 (orig.: Démocratie et Totalitarisme, Paris 1965). Vgl. zu Leben und Werk: Joachim Stark, Das unvollendete Abenteuer. Geschichte, Gesellschaft und Politik im Werk Raymond Arons, Würzburg 1986; Brigitte Gess, Liberales Denken und intellektuelles Engagement. Die Grundzüge der philosophisch-politischen Reflexionen Raymond Arons, München 1988.
    52. Lucie Varga, Zeitenwende. Mentalitätshistorische Studien 1936-1969, hrsg. von Peter Schöttler, Frankfurt a.M. 1991.
    53. Eric Voegelin, Die politischen Religionen, München 1993 (orig.: Wien 1938).
    54. Die Argumente, auf denen diese Einschätzung beruht, sind zusammengestellt bei Schmiechen-Ackermann, Diktatur als Vergleich, S. 55. Dort auch ein breiterer Überblick zur Interpretation von modernen Diktaturen als „Politische Religionen“ und zu weiteren Vertretern dieser Denkrichtung (ebd., S. 49-55). Vgl. auch Hans Maier (Hrsg.), „Totalitarismus“ und „Politische Religionen“. Konzepte des Diktaturenvergleichs, Paderborn u.a. 1996; ders./Michael Schäfer (Hrsg.), „Totalitarismus“ und „Politische Religionen“. Konzepte des Diktaturenvergleichs, Band II, Paderborn u.a. 1997.
    55. Friedrich hatte sich zunächst von Heidelberg aus für den Aufbau eines deutsch-amerikanischen Studentenaustauschs engagiert, aber bereits in den 1920er-Jahren seinen Lebensmittelpunkt in die USA verlegt. Im Unterschied zu fast allen anderen führenden Vertreterinnen und Vertreter der vergleichend angelegten Totalitarismus- und Diktaturforschung zählte er also nicht zur Gruppe der vor Hitler aus Europa geflohenen Emigranten. Zu Leben und Werk Friedrichs vgl. Hans J. Lietzmann, Politikwissenschaft im „Zeitalter der Diktaturen“. Die Entwicklung der Totalitarismustheorie Carl Joachim Friedrichs, Opladen 1999.
    56. Als Forschungsüberblick: Eckhard Jesse (Hrsg.), Totalitarismus im 20. Jahrhundert. Eine Bilanz der internationalen Forschung, Bonn 1996.
    57. Bei der Erstausgabe (Cambridge/Mass. 1956) fungierte Zbigniew Brzeziński als Co-Autor, die späteren Ausgaben erschienen nach sichtbar gewordenen Differenzen nur noch unter Friedrichs Namen. So auch die in der Textfolge vom englischsprachigen Original abweichende deutsche Fassung: Carl Joachim Friedrich, Totalitäre Diktatur, Stuttgart 1957.
    58. Friedrich, Totalitäre Diktatur, S. 17.
    59. So die treffende Zusammenfassung wichtiger Kritikpunkte durch Jörg Baberowski, Verwandte Feinde? Nationalsozialismus, Stalinismus und die Totalitarismustheorie, in: Jürgen Danyel/Jan-Holger Kirsch/Martin Sabrow (Hrsg.), 50 Klassiker der Zeitgeschichte, Göttingen 2007, S. 52-56, hier S. 54. Vgl. zu den skizzierten Argumentationslinien auch Hans Mommsen, Leistungen und Grenzen des Totalitarismus-Theorems: die Anwendung auf die nationalsozialistische Diktatur, in: Hans Maier (Hrsg.), „Totalitarismus“ und „Politische Religionen“. Konzepte des Diktaturvergleichs, Paderborn 1996, S. 291-300; Ludolf Herbst, Das nationalsozialistische Herrschaftssystem als Vergleichsgegenstand und der Ansatz der Totalitarismustheorien, in: Klaus-Dietmar Henke (Hrsg.), Totalitarismus. Sechs Vorträge über Gehalt und Reichweite eines klassischen Konzepts der Diktaturforschung, Dresden 1999, S. 19-26.
    60. Wolfgang Wippermann, Totalitarismustheorien. Die Entwicklung der Diskussion von den Anfängen bis heute, Darmstadt 1997, S. 33ff.
    61. Klaus von Beyme, Totalitarismus – zur Renaissance eines Begriffs nach dem Ende der kommunistischen Regime, in: Achim Siegel (Hrsg.), Totalitarismustheorien nach dem Ende des Kommunismus, Köln/Weimar 1998, S. 23-36, hier S. 24.
    62. Zu diesem Sprachbild vgl. Alfons Söllner, Das Totalitarismuskonzept in der Ideengeschichte des 20. Jahrhunderts, in: ders./Walkenhaus/Wieland (Hrsg.), Totalitarismus, S. 10-21, hier S. 18, der davon spricht, das neue Paradigma sei im „Reisegepäck der Emigranten“ in die USA gelangt.
    63. Eine umfassendere Zusammenschau der Debatten um Begriff und Konzept des Totalitarismus bei Schmiechen-Ackermann, Diktaturen im Vergleich, S. 30-49. Vgl. auch Besier, Das Europa der Diktaturen, S. 673-701. Zur Funktion des Paradigmas im Kalten Krieg vgl. auch Abbott Gleason, Totalitarianism: The Inner History of the Cold War, New York/Oxford 1995.
    64. Vgl. hierzu vor allem Karl-Dietrich Bracher, Der umstrittene Totalitarismus. Erfahrung und Aktualität, in: ders., Zeitgeschichtliche Kontroversen. Um Faschismus, Totalitarismus, Demokratie, 5. Aufl., München/Zürich 1984, S. 33-62; ders., Die totalitäre Erfahrung, München/Zürich 1987.
    65. Joan J[osé] Linz, Totalitäre und autoritäre Regime, hrsg. von Raimund Krämer, Berlin 2000 (zuerst: Totalitarian and Authoritarian Regimes, in: Fred I. Greenstein/Leson W. Polsby (Hrsg.), Handbook of Political Science, Vol. 3: Macropolitical Theory, Reading/Mass. 1975, S. 187-350).
    66. Vgl. Schmiechen-Ackermann, Diktaturen im Vergleich, S. 45f.; Klaus von Beyme, Totalitarismus – zur Renaissance eines Begriffs nach dem Ende der kommunistischen Regime, in: Achim Siegel (Hrsg.), Totalitarismustheorien nach dem Ende des Kommunismus, Köln/Weimar 1998, S. 23-36.
    67. Hartmut Kaelble, Historischer Vergleich, Version 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 14.8.2012, URL: http://docupedia.de/zg/Historischer_Vergleich?oldid=84623. Vgl. auch Heinz-Gerhard Haupt, Comparative History, in: International Encyclopedia of the Social and Behavioral Sciences, Amsterdam 2001, Bd. 4, S. 2397-2403. Einen alternativen Versuch, unterschiedliche Grundformen des historischen Vergleichs voneinander abzugrenzen und typologisch zu erfassen, hat der amerikanische Sozialwissenschaftler Charles Tilly unternommen: Er unterscheidet (a) individualisierende, (b) einschließende Vergleiche, (c) den Variationenvergleich und (d) den generalisierenden Vergleich. Vgl. Charles Tilly, Big Structures, Large Processes, Huge Comparisons, New York 1984, S. 82ff. und 145ff.
    68. Vor allem: Heydemann, Integraler und sektoraler Vergleich; ders./Beckmann, Zwei Diktaturen in Deutschland.
    69. Heydemann, Integraler und sektoraler Vergleich, S. 230.
    70. Ebd.
    71. Eine Reihe von Beispielen findet sich in dem Sammelband: Günther Heydemann/Heinrich Oberreuter (Hrsg.), Diktaturen in Deutschland – Vergleichsaspekte. Strukturen, Institutionen und Verhaltensweisen, Bonn 2003.
    72. Ausführlicher hierzu auch Schmiechen-Ackermann, Diktaturen im Vergleich, S. 83-87; Günther Heydemann/Detlef Schmiechen-Ackermann, Zur Theorie und Methodologie vergleichender Diktaturforschung, in: Heydemann/Oberreuter (Hrsg.), Diktaturen in Deutschland, S. 9-54.
    73. Im Gegensatz zu synchronen Vergleichen, die zwei Phänomene innerhalb derselben Zeitebene untersuchen (z.B. Öffentliche Fürsorge in der DDR und der Bundesrepublik bis 1990), analysieren „diachrone“ Vergleiche zwei zeitlich aufeinander folgende Phänomene (wie z.B. Regionalkultur in der NS-Zeit und in der SBZ/DDR).
    74. Oliver Werner, Ein Betrieb in zwei Diktaturen. Von der Bleichert Transportanlagen GmbH zum VEB VTA Leipzig 1931 bis 1963, Stuttgart 2004. Für diese wie für alle im Folgenden genannten Studien gilt, dass es sich immer nur um ausgewählte Fallbeispiele aus der inzwischen großen Zahl der vorliegenden empirischen Studien zum Diktaturenvergleich handeln kann.
    75. Günther Heydemann/Lothar Kettenacker (Hrsg.), Kirchen in der Diktatur. Drittes Reich und SED-Staat, Göttingern 1993; Michael Parak, Hochschulen und Wissenschaft in zwei deutschen Diktaturen. Elitenaustausch an sächsischen Hochschulen 1933-1952, Köln u.a. 2004; Georg Wilhelm, Die Diktaturen und die evangelische Kirche. Totaler Machtanspruch und kirchliche Antwort am Beispiel Leipzigs 1933-1958, Göttingen 2004; Jill Akaltin, Neue Menschen für Deutschland? Leipziger Kindergärten zwischen 1930 und 1959, Köln u.a. 2004.
    76. Detlef Schmiechen-Ackermann, Die Staatsparteien NSDAP und SED als lokale Vermittlungsinstanzen der Diktatur, in: Heydemann/Oberreuter, Diktaturen, S. 150-186.
    77. Francesca Weil, Entmachtung im Amt. Bürgermeister und Landräte im Kreis Annaberg 1930-1961, Köln u.a. 2004.
    78. Manuel Becker, Ideologiegeleitete Diktaturen in Deutschland. Zu den weltanschaulichen Grundlagen im „Dritten Reich“ und in der DDR, Bonn 2009.
    79. Christoph Kleßmann, Opposition und Resistenz in zwei Diktaturen in Deutschland, in: Historische Zeitschrift 262 (1996), S. 453-479.
    80. Günther Rüther (Hrsg.), Literatur in der Diktatur. Schreiben im Nationalsozialismus und DDR-Sozialismus, Paderborn 1997; Adelheid von Saldern, Öffentlichkeiten in Diktaturen. Zu den Herrschaftspraktiken in Deutschland im 20. Jahrhundert, in: Heydemann/Oberreuter, Diktaturen, S. 442-475.
    81. Gisela Helwig/Hildegard Maria Nickel (Hrsg.), Frauen in Deutschland 1945-1992, Bonn 1993; Hans Günter Hockerts (Hrsg.), Drei Wege deutscher Sozialstaatlichkeit. NS-Diktatur, Bundesrepublik und DDR im Vergleich, München 1998; Thomas Großbölting, Diktatur und Gesellschaft: Bürgertum, Bürgerlichkeit und Entbürgerlichung in der NS- und der SED-Diktatur, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 52 (2001), S. 660-670; Gerald Hacke, Die Zeugen Jehovas im Dritten Reich und in der DDR. Feindbild und Verfolgungspraxis, Göttingen 2011; Udo Grashoff/Christian Goeschel, Der Umgang mit Selbstmorden in den beiden Diktaturen in Deutschland, in: Heydemann/Oberreuter, Diktaturen, S. 476-503.
    82. Als empirische Studien: Alan Bullock, Stalin und Hitler. Parallele Leben, Berlin 1991; Martin Loiperdinger/Rudolf Herz/Ulrich Pohlmann (Hrsg.), Führerbilder. Hitler, Mussolini, Roosevelt, Stalin in Fotografie und Film, München/Zürich 1995; Walter Rauscher, Hitler und Mussolini. Macht, Krieg und Terror, Graz u.a. 2001; Lew Besymenski, Stalin und Hitler. Das Pokerspiel der Diktatoren, 2. Aufl., Berlin 2003; Richard Overy, Die Diktatoren. Hitlers Deutschland, Stalins Rußland, München 2005; Stanley G. Payne, Franco and Hitler. Spain, Germany and World War II, London 2008; Robert Gellately, Lenin, Stalin und Hitler. Drei Diktatoren, die Europa in den Abgrund führten, Bergisch Gladbach 2009. Inzwischen liegt auch ein enzyklopädisches Handbuch vor: Frank J. Coppa, Encyclopedia of Modern Dictators. From Napoleon to the Present, New York u.a. 2006.
    83. Aryeh L. Unger, The Totalitarian Party. Party and People in Nazi Germany and Soviet Russia, Cambridge 1974.
    84. Gerhard Armanski, Maschinen des Terrors. Das Lager (KZ und GULAG) in der Moderne, Münster 1993; Sheila Fitzpatrick/Robert Gellately (Hrsg.), Accusatory Practices. Denunciation in Modern European History 1789-1989, Chicago/London 1997; Dittmar Dahlmann/Gerhard Hirschfeld (Hrsg.), Lager, Zwangsarbeit, Vertreibung und Deportation. Dimensionen der Massenverbrechen in der Sowjetunion und in Deutschland 1933 bis 1945, Essen 1999; Dietrich Beyrau, Schlachtfeld der Diktatoren. Osteuropa im Schatten von Hitler und Stalin, Göttingen 2000; Sergej Slutsch, Auschwitz und Archipel Gulag – Zur Struktur zweier Terrorsysteme, in: Leonid Luks/Donald O´Sullivan (Hrsg.), Rußland und Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert. Zwei „Sonderwege“ im Vergleich, Köln u.a. 2001, S. 137-161; Sven Reichardt, Faschistische Kampfbünde. Gewalt und Gemeinschaft im italienischen Squadrismus und in der deutschen SA, Köln 2002; Timothy Snyder, Bloodlands. Europa zwischen Hitler und Stalin, München 2011.
    85. Hans-Ulrich Thamer, Die Repräsentation der Diktatur. Geschichts- und Propagandaausstellungen im nationalsozialistischen Deutschland und im faschistischen Italien, in: Christof Dipper/Rainer Hudemann/Jens Petersen (Hrsg.), Faschismus und Faschismen im Vergleich. Wolfgang Schieder zum 60. Geburtstag, Köln 1998, S. 229-246; Christoph Kievelitz, Die Propagandaausstellung in europäischen Diktaturen. Konfrontation und Vergleich: Nationalsozialismus in Deutschland, Faschismus in Italien und die UdSSR der Stalinzeit, Bochum 1999.
    86. Dietrich Beyrau (Hrsg.), Im Dschungel der Macht. Intellektuelle Professionen unter Stalin und Hitler, Göttingen 2000; John Connelly/Michael Grüttner (Hrsg.), Zwischen Autonomie und Anpassung: Universitäten in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts, Paderborn u.a. 2003.
    87. Kunst und Macht im Europa der Diktatoren 1930 bis 1945, zusammengestellt von Dawn Ades u.a., London 1996; David D. Roberts, The Totalitarian Experiment in Twentieth-Century Europe. Understanding the Poverty of Great Politics, New York u.a. 2006; Daniela Liebscher, Faschismus als Modell. Die faschistische Opera Nazionale Dopolavoro und die NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ in der Zwischenkriegszeit, in: Sven Reichardt/Armin Nolzen (Hrsg.), Faschismus in Italien und Deutschland. Studien zu Transfer und Vergleich (Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus, Bd. 21), Göttingen 2005, S. 94-118; dies., Freude und Arbeit. Zur internationalen Freizeit- und Sozialpolitik des faschistischen Italien und des NS-Regimes, Köln 2009.
    88. Thomas Schaarschmidt, Regionalkultur und Diktatur. Sächsische Heimatbewegung und Heimat-Propaganda im Dritten Reich und in der SBZ/DDR (= Geschichte und Politik in Sachsen; Bd. 19), Köln u.a. 2004, S. 26. Für die NS-Zeit bildet die 1936 vollzogene Gründung des „Heimatwerkes Sachsen“, für die Nachkriegszeit der 1949 erfolgte Anschluss fast aller regionalkulturellen Vereine an den Kulturbund die relevante Zäsur.
    89. Schaarschmidt, Regionalkultur und Diktatur, S. 485-516.
    90. Schaarschmidt, Regionalkultur und Diktatur, S. 6.
    91. Schaarschmidt, Regionalkultur und Diktatur, S. 488-491.
    92. Schaarschmidt, Regionalkultur und Diktatur, S. 500-505, das Zitat auf S. 500.
    93. Schaarschmidt, Regionalkultur und Diktatur, S. 513.
    94. Hans-Ulrich Wehler, Einleitung, in: ders. (Hrsg.), Geschichte und Soziologie, Köln 1972, S. 24.
    95. Sheila Fitzpatrick/Robert Gellately (Hrsg.), Accusatory Practices. Denunciation in Modern European History, 1789-1989, Chicago/London 1997.
    96. Robert Gellately, Denunciations in Twentieth-Century Germany: Aspects of Self-Policing in the Third Reich and the German Democratic Republic, in: Fitzpatrick/Gellately (Hrsg.), Accusatory Practices, S, 185-221.
    97. Jürgen Kocka, Historische Komparatistik in Deutschland, in: Haupt/Kocka (Hrsg.), Historischer Vergleich, S. 47-60, hier S. 49.
    98. Heydemann, Integraler und sektoraler Vergleich, S. 230.
    99. Ebd.
    100. Hans-Ulrich Thamer, Staatsmacht und Freiheit in den beiden deutschen Diktaturen, in: Kirchliche Zeitgeschichte 9 (1996), S. 28-42.
    101. Heydemann, Integraler und sektoraler Vergleich, S. 231f. Nähere Ausführungen zum vorgeschlagenen Umgang mit diesem Leitfaden in Heydemann/Beckmann, Zwei Diktaturen.
    102. Maurizio Bach, Die charismatischen Führerdiktaturen. Drittes Reich und italienischer Faschismus im Vergleich ihrer Herrschaftsstrukturen, Baden-Baden 1990; Richard Bessel (Hrsg.), Fascist Italy and Nazi Germany. Comparisons and Contrasts, Cambridge 1996; Jerzy W. Borejsza, Schulen des Hasses. Faschistische Systeme in Europa, Frankfurt a.M. 1999; Stanley Payne, Geschichte des Faschismus. Aufstieg und Fall einer europäischen Bewegung, München/Berlin 2001; Robert O. Paxton, Anatomie des Faschismus, München 2006; Wolfgang Schieder, Faschistische Diktaturen. Studien zu Italien und Deutschland, Göttingen 2008.
    103. Jerzy Holzer, Der Kommunismus in Europa. Politische Bewegung und Herrschaftssystem, Frankfurt a.M. 1998; Helmut Rothermel, Aufbau, Entwicklung und Verfall kommunistischer Parteiherrschaft in Polen und der DDR. Zur gesellschaftlichen Dynamik in post-totalitären sozialistischen Systemen, Pfaffenweiler 1997.
    104. Paul Brooker, Twentieth-Century Dictatorships. The Ideological One-Party-States, Houndmills/London 1995; Matthias Vetter (Hrsg.), Terroristische Diktaturen im 20. Jahrhundert. Strukturelemente der nationalsozialistischen und stalinistischen Herrschaft, Opladen 1996; Ian Kershaw/Moshe Lewin (Hrsg.), Stalinism and Nazism. Dictatorships in Comparison, Cambridge 1997. Als Reflexion der Forschungsprobleme: Ian Kershaw, Nationalsozialistische und stalinistische Herrschaft: Möglichkeiten und Grenzen des Vergleichs, in: Jesse, Totalitarismus, S. 213-222.
    105. Wolfgang Schieder (Hrsg.), Faschismus als soziale Bewegung. Deutschland und Italien im Vergleich, 2. Aufl., Göttingen 1983. Es handelt sich um die publizierten Beiträge einer Sektion auf dem 30. Deutschen Historikertag 1974 in Braunschweig.
    106. Schieder (Hrsg.), Faschismus als soziale Bewegung, Einleitung, S. 16.
    107. Wolfgang Schivelbusch, Entfernte Verwandtschaft. Faschismus, Nationalsozialismus, New Deal 1933-1939, Frankfurt a.M. 2008.