Publikationsserver des Leibniz-Zentrums für
Zeithistorische Forschung Potsdam e.V.

Archiv-Version

Christoph Kreutzmüller

Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit im Nationalsozialismus. Abläufe, Blickwinkel und Begrifflichkeiten

Version: 2.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 12.03.2020
https://docupedia.de//zg/Kreutzmueller_vernichtung_der_juedischen_Gewerbetaetigkeit_v2_de_2020

DOI: https://dx.doi.org/10.14765/zzf.dok-1736

Artikelbild: Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit im Nationalsozialismus. Abläufe, Blickwinkel und Begrifflichkeiten

Das Foto zeigt scheinbar, wie ein SA-Mann das Schaufenster eines unbekannten Obsthändlers am 1. April 1933 in Berlin von außen beschmiert. Das Bild stammt aber aus einem Beitrag der US-Dokumentarfilmfirma March of Time – und wurde wahrscheinlich 1937 in New York nachgestellt. Still aus einem March of Time Film, New York ca. 1937. Quelle: WL 871 The Wiener Library for the Study of the Holocaust & Genocide Photo Collection (VIA2a. Album 36) © mit freundlicher Genehmigung

Der Prozess der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit im Nationalsozialismus stellt wohl den radikalsten und in dieser Radikalität „erfolgreichsten“ Umsteuerungsvorgang in der Wirtschaft dar. Christoph Kreutzmüller gibt einen Forschungs-Überblick zum Thema und diskutiert die Reichweite der genutzten Begrifflichkeiten. Am Beispiel Berlins stellt er die Entwicklung der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit und die Reaktionen der jüdischen Gewerbetreibenden darauf dar und ordnet sie in den breiteren Kontext der Holocaust-Forschung ein.

Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit im Nationalsozialismus. Abläufe, Blickwinkel und Begrifflichkeiten

von Christoph Kreutzmüller


Einleitung

Gewaltsame Blockaden von Gewerbebetrieben von Juden hatten schon seit Mitte der 1920er-Jahre insbesondere in kleineren deutschen Städten und Landgemeinden an Stärke deutlich zugenommen.[1] Ab 1933 wurden dann die Gewerbebetriebe im Deutschen Reich, die als jüdisch betrachtet wurden, von den lokalen Verwaltungsinstanzen vom Geschäftsverkehr ausgeschlossen sowie von immer größer werdenden Teilen der Kundschaft und der Geschäftswelt geächtet. Gleichzeitig kam es immer wieder zu teils pogromähnlichen Gewaltaktionen und Blockaden, die in der Regel von den lokalen Gliederungen der NSDAP, SA und der Deutschen Arbeitsfront ausgingen.

Ende 1937 griffen die Zentralinstanzen – namentlich das unter Hermann Göring reorganisierte Reichswirtschaftsministerium – systematisch in den Prozess der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit ein.[2] Der verwaltungsmäßige und der gewalttätige Prozess kulminierten schließlich im Novemberpogrom 1938 sowie in der nachfolgenden „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben“[3]. Obwohl Großhandels- und Fabrikationsbetriebe von der Verordnung gar nicht direkt betroffen waren, wird die Verordnung fälschlich oft als der definitive Endpunkt jüdischen Gewerbetreibens betrachtet. In Berlin, der Stadt, in der 1933 wohl die Hälfte aller als jüdisch betrachteten Gewerbebetriebe ansässig war, zog sich der Prozess aber bis weit in den Krieg hinein und überschnitt sich mit den einsetzenden Deportationen.[4]

Nach einem kurzen Überblick über die Forschung und einer Diskussion der Reichweite der dabei genutzten Begrifflichkeiten soll die Entwicklung der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit und die Reaktionen der jüdischen Gewerbetreibenden darauf am Beispiel Berlins dargestellt und dabei in den breiteren Kontext der Holocaust-Forschung eingeordnet werden. Für eine solche exemplarische Betrachtung scheint die Stadt nicht nur wegen der Größe der 1933 ansässigen jüdischen Gemeinde besonders gut geeignet, sondern auch wegen des auf den ersten Blick paradoxen Umstands, dass sich dort – in politischem Sinne – Zentrum und Peripherie überlagerten.


Ein lange abgelegenes Forschungsfeld

Obgleich die Vernichtung der jüdischen Wirtschaftstätigkeit schon bei den zeitgenössischen Beobachter*innen im Ausland aufmerksam verfolgt worden war und die Folgen – namentlich die Rückerstattung – in der Bundesrepublik bis weit in die 1960er-Jahre hinein spür- und sichtbar waren, entwickelte sich das Interesse der Forschung nur langsam. Im Jahr 1966 veröffentlichte Helmut Genschel eine Pionierstudie.[5] In seiner Rezension betonte der Wirtschaftshistoriker Wilhelm Treue, dass dieses Buch eine wichtige Forschungslücke schließe, die auch eine Erinnerungslücke sei: Denn während „wohl jeder ältere Deutsche, besonders wenn er zwischen 1933 und dem Kriegsausbruch in einer Stadt gewohnt hat, ein jüdisches Geschäft nennen [könne], dessen gewaltsame Schließung oder ‚Arisierung‘ er selbst miterlebt habe […, haben] die meisten jungen Deutschen diese Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft nicht bewußt miterlebt und wissen nicht von solchen Ereignissen im einzelnen und besitzen vom Gesamtkomplex nur eine so allgemeine Vorstellung wie etwa von den Grausamkeiten im Dreißigjährigen Krieg“.[6]

Die Arbeit, die als Dissertation entstanden war und in der Reihe „Göttinger Bausteine zur Geschichtswissenschaft“ erschien, stützte sich im Wesentlichen auf die vom Internationalen Militärtribunal gesammelten Dokumente und eine Analyse der Meldungen zu „Geschäftsaufgaben“ in der „Jüdischen Rundschau“. Entsprechend betonte Genschel die zentrale Steuerung des Prozesses der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit und kam zu der Auffassung, dass die „eigentliche Arisierungswelle“ erst 1937 eingesetzt habe.[7]

Zweiundzwanzig Jahre nach Genschel betonte der israelische Historiker Avraham Barkai, dessen Vater in der fraglichen Zeit notabene ein Kleinstunternehmen in Berlin geführt hatte,[8] hingegen, dass der Prozess mit dem „Boykott“ im Jahr 1933 in aller Härte eingesetzt habe und vor allem von lokalen Instanzen vorangetrieben worden sei.[9] In seiner in der berühmten „Schwarzen Reihe“ des Fischer-Verlags erschienenen Analyse legte Barkai großes Gewicht auch auf die Reaktionen der jüdischen Gewerbetreibenden auf die Verfolgung und schätzte, dass es 1933 „knapp 100.000“ Gewerbebetriebe gegeben habe, die als jüdisch gegolten hatten. Obwohl diese Zahl im Wesentlichen auf der Berufs- und Betriebszählung des Jahres 1925 basiert, wird sie bis heute allgemein akzeptiert.[10]

Eine neue Dynamik entwickelte die Forschung Ende der 1990er-Jahre – im Windschatten von Debatten über Raubgold und Altguthaben in der Schweiz sowie Studien über die Rolle von Großbanken und Großunternehmen. Als neue Quellengrundlage konnten nun auch die Rückerstattungsakten genutzt werden, die nach der gesetzlichen Sperrfrist von 30 Jahren in den Landesarchiven zur Nutzung freigegeben wurden. Als wegweisend erwies sich die Studie über die „Arisierung in Hamburg“, auch weil ihr Autor Frank Bajohr in ihr 1997 erstmals Kategorien zur Einordnung der nicht-jüdischen Erwerber entwickelte und zu dem Schluss kam, dass 40 Prozent der Erwerber jüdischer Gewerbebetriebe „skrupellose Profiteure“, weitere 40 Prozent „stille Teilhaber“ und nur die restlichen 20 Prozent gutwillige Erwerber gewesen seien.[11]

In den folgenden Jahren ist auf diesem Gebiet eine bemerkenswerte Zahl unterschiedlicher Studien erschienen, die Benno Nietzel 2009 in einem konzisen Literaturbericht zusammengefasst hat.[12] Das von Nietzel dabei beklagte Forschungsdesiderat – die Erforschung der Verhältnisse in den Großstädten und jüdischen Metropolen – kann inzwischen weitgehend als geschlossen gelten.[13] Eine Synthese der Ergebnisse der unterschiedlichen Arbeiten wird freilich durch engführende Begriffe erschwert.


Engführende Begriffe

Auch wenn außer Frage steht, dass einem Gewerbebetrieb (ebenso wenig wie einer Registrierkasse oder einem Kontenblatt) keine Religion oder soziokulturelle Prägung innewohnen kann, hat sich in der Forschungsliteratur der Begriff des „jüdischen Unternehmens“ weitgehend durchgesetzt. Lokale wie zentrale Instanzen legten jedoch ab 1933 bei der Frage, welche Unternehmen zu ächten seien, lange unterschiedliche Maßstäbe an. In der „Boykott“ genannten Blockade am 1. April 1933 wurden irrtümlich auch einige Unternehmen geächtet, die nicht-jüdische Eigentümer hatten.[14] Auffällig ist freilich, dass Firmen, die unter einem als „jüdisch“ konnotierten Namen firmierten, unter deutlich stärkerem Verfolgungsdruck standen als andere.[15] Deshalb ist davon auszugehen, dass ein Begriff des „jüdischen Unternehmens“ bei den Zeitgenossen vorhanden war, aber oft auf der Kategorie des Hörensagens fußte und sich an einer – an den Rändern unscharfen – Vorstellung eines vermeintlich jüdischen Namens orientierte.


Bevor eine verbindliche Definition vorlag, stempelte ein unbekannter Buchhändler/eine unbekannte Buchhändlerin 1935 fein säuberlich jene Händler, die ihm (oder ihr) als jüdisch bekannt waren, in roter Farbe mit einem „J” ab. Adressbuch des Deutschen Buchhandels 1935 (97. Jg.), Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig 1936. Quelle: Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz
Bevor eine verbindliche Definition vorlag, stempelte ein unbekannter Buchhändler/eine unbekannte Buchhändlerin 1935 fein säuberlich jene Händler, die ihm (oder ihr) als jüdisch bekannt waren, in roter Farbe mit einem „J” ab. Adressbuch des Deutschen Buchhandels 1935 (97. Jg.), Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig 1936. Quelle: Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz


Erst Ende 1937 gab das Reichswirtschaftsministerium eine bindende Definition vor, was ein jüdischer Gewerbebetrieb sei. Diese Definition wurde im Juni 1938 im Wesentlichen – mit der „Dritten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ – veröffentlicht.[16] Im Spannungsfeld von teils willkürlichen Zuschreibungen und spät erfolgender Definition kann „jüdisch“ retrospektiv nichts anderes heißen wie „als jüdisches Unternehmen verfolgt“.[17]

Ebenso unklar wie die Definition eines „jüdischen Unternehmens“ war den seinerzeit Beteiligten die Frage, wie der sich vollziehende Verdrängungsprozess bezeichnet werden sollte. Zunächst sprachen die Zeitgenossen in Deutschland entweder von „Boykott“ oder „Gleichschaltung“. Damit nutzten sie die Losungen der NSDAP und rückten die beginnende Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der Juden in den Kontext der „Machtergreifung“. Der bereits in den 1920er-Jahren im völkisch-antisemitischen Diskurs geprägte Begriff „Arisierung“ setzte sich nur langsam durch.[18] So wurde „Arisierung“ im ersten Band des 1936 vom Bibliographischen Institut in Leipzig herausgegebenen „Meyers Lexikon“ ebenso wenig aufgenommen wie in der 1937 erschienenen Ausgabe des „Großen Duden“.[19] Freilich hinken gedruckte Nachschlagewerke der Realität immer hinterher. Denn um 1937 hatte der Begriff längst Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden. Hiergegen polemisierte die Zeitung der SS „Das Schwarze Korps“: „Was heißt das: Ein Unternehmen sei nunmehr arisiert? Ist es arisch oder nicht arisch? Nach dem Sprachgebrauch dürfte es nicht arisch sein, denn was vergoldet ist, ist nicht aus Gold, was elektrisiert wird, ist nicht elektrisch, was arisiert ist, ist im Kern jüdisch und nur mit einer arischen Tünche versehen. Das Wort ‚arisiert‘ ist eine typisch jüdische Erfindung und bezeichnet die arische Tarnung.“[20]

Vor diesem Hintergrund setzte sich im behördlichen Schriftverkehr allmählich der Begriff der „Entjudung“ durch. So führte der 1942 erschienene „Taschen-Brockhaus zum Zeitgeschehen“ „Arisierung“ gar nicht aus, sondern verwies nur auf den Begriff der „Entjudung“, unter dem zu diesem Zeitpunkt bereits alle Maßnahmen zur Verdrängung der Juden aus sämtlichen Gebieten „des staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens“ verstanden wurden.[21] Dessen ungeachtet sprach die Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) mit Blick auf den Verkauf von jüdischen Gewerbebetrieben an Nicht-Juden auch weiterhin von „Arisierung“. Den Gesamtprozess, der daneben auch die Liquidation jüdischer Gewerbebetriebe beinhaltete, bezeichnete sie freilich als „Entjudung“.[22] In diesem Sinne verwendete auch die Devisenprüfstelle des Berliner Oberfinanzpräsidenten „Arisierung“ neben Liquidation als Unterbegriff der „Entjudung“.[23]

Unbeeindruckt von den semantischen Entwicklungen im Deutschen Reich analysierte das Comité des Délégations Juives 1934 in Paris den „Kampf gegen die Juden in der Wirtschaft“.[24] Im Amsterdamer Exil fasste Alfred Wiener, ehemaliger Syndikus des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, den ihm aus eigener Anschauung bekannten Prozess im gleichen Jahr unter dem Stichwort „Wirtschaftsboykott“.[25] Zwei Jahre später präzisierte Wiener seine Begrifflichkeit und sprach von der „Vernichtung der beruflichen und wirtschaftlichen Existenz der Juden“.[26] Im Dezember 1936 verwies auch die Redaktion der in Prag herausgegebenen „Deutschland-Berichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ fast gleichlautend auf den „Kampf gegen die Juden durch Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz“.[27]

Hieran schloss die von Ludolf Herbst und anderen im Jahr 2004 vorgestellte Begrifflichkeit unbewusst an und sprach von der „Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz“, um den gesamten Vorgang der Ausplünderung und Beraubung der Juden zu fassen. Neben der Verdrängung der jüdischen Beschäftigten aus Unternehmen und der Entziehung ihres Vermögens ist als dritter Teilbereich die „Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit“ auszumachen.[28] Letztere bezeichnet entweder die Liquidation oder den Verkauf der Gewerbebetriebe an Nicht-Juden, der als Besitztransfer zu begreifen ist. Hintergrund hierfür ist eine semantische Unterscheidung, die sich in der Rechtsprechung niedergeschlagen (umgangssprachlich allerdings abgeschliffen) hat: Laut „Bürgerlichem Gesetzbuch“ ist Besitzer einer Sache, wer die faktische Verfügungsgewalt über diese Sache hat. Eigentümer ist hingegen ausschließlich, wem sie rechtmäßig gehört. Wenn die Vorgänge also als „Besitztransfer“ beschrieben werden, gilt die Annahme, dass der Erwerber eine Sache gegen den Willen des Eigentümers erworben hatte und der zum Verkauf genötigte Verkäufer rechtlich Eigentümer der Sache blieb. An diesen Eigentumsvorbehalt knüpfte letztlich auch die Rückerstattung an.

Die Begrifflichkeit der „Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der Juden“ erlaubt es – wie im Folgenden ausgeführt werden soll – nicht nur, die Behauptungsstrategien der jüdischen Gewerbetreibenden in den Blick zu nehmen und damit auch in der Wirtschaftsgeschichte den u.a. von Frank Bajohr eingeforderten Perspektivwechsel durchzuführen, sondern ermöglicht es auch, an den von Raul Hilberg wegweisend analysierten Prozess der „Vernichtung der europäischen Juden“ anzuschließen.[29] Laut Hilberg überlagerten sich die fünf Teilprozesse: Definition, Kennzeichnung, Enteignung, Konzentration und Mord. Die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der Juden ist dabei der Teilprozess, der am längsten – nämlich über Konzentration und Mord hinaus – dauerte und damit in alle anderen Prozesse hineinreichte. Die entsprechenden Akten der an dem Prozess beteiligten Finanzämter wurden häufig erst Jahre nach dem Mord geschlossen – nachdem auch die letzten Außenstände eingetrieben worden waren. Währenddessen wurden die Leichen der Ermordeten bekanntlich in den Vernichtungslagern systematisch gefleddert und Haare und Zahngold industriell verwertet. Dabei überschnitten sich in den Augen der Täter scheinbar auch bestimmte Zweckrationalitäten, sodass sie den Begriff der „Liquidation“ aus seinem ursprünglich betriebswirtschaftlichen Kontext herauslösten und ihn nutzten, um den Mord an sich zu bezeichnen.

Dass der Gesamtprozess der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz, wie im Übrigen auch der Teilprozess der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit, sowohl in der Wissenschaft als auch in der Öffentlichkeit häufig noch immer als „Arisierung“ bezeichnet wird, ist wohl hauptsächlich auf politische Erwägungen zurückzuführen. Denn noch Anfang der 2000er-Jahre, als die Forschung im Gefolge der Studie Bajohrs einen Boom erlebte, klang moralische Verurteilung in dem Begriff mit.[30] Da Worte aber unsere Wahrnehmung prägen, ist eine Engführung die Folge. Streng genommen legt der Gebrauch des Begriffs „Arisierung“ erstens nahe, dass die jüdischen Gewerbebetriebe entweder allesamt – oder doch wenigstens größtenteils – von Nicht-Juden übernommen wurden. Dies ist, wie im Folgenden gezeigt werden soll, mitnichten der Fall. Zweitens lenkt der Fokus auf „Arisierung“ den Blick hauptsächlich auf die direkten Nutznießer der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit, die „Ariseure“. Die verfolgten Gewerbetreibenden treten nur am Rande – gleichsam als passive Opfer – ins Blickfeld. Entsprechend werden in den einschlägigen Publikationen in der Regel Fotos abgedruckt, die von Tätern aufgenommen wurden.[31]

Die wenigen überlieferten Bilder, die während der Blockade vom 1. April 1933 von Juden und Jüdinnen gemacht wurden, fanden bislang nur wenig Beachtung.[32] Im Archiv des Jüdischen Museums zu Berlin befindet sich ein Brief mit zwei Fotografien von Elisheva Lernau, die den „Boykott“ der Kanzlei ihres Vaters in Zweibrücken festhalten. Die Bilder zeigen einen SA- und einen SS-Mann, die allein auf dem Gehweg auf einer leeren Straße stehen. Ihr antisemitisches Hetzschild mit der Aufschrift „Geh nicht zu jüdischen Anwälten“ lehnt an der Hauswand, und sie warten wohl auf Passanten. Über den beiden Posten weht eine große schwarz-weiß-rote Fahne, die Fahne des Kaiserreichs, die Mitte März 1933 zur offiziellen Fahne des Reichs erklärt worden war. Es ist nicht auszuschließen, dass der Rechtsanwalt damit seinen Protest gegen die Aktion zum Ausdruck bringen und darstellen wollte, dass er, wie es seinerzeit hieß, „national gesinnt“ sei. Die Fotos schoss die 20-jährige Elisheva Lernau mit gehörigem Abstand aus der Wohnung der Eltern, die gegenüber der Kanzlei lag. Sie hatte Angst, im Falle ihrer Entdeckung „mindestens in ein Konzentrationslager“ zu kommen. Ob die junge Frau wirklich in ein Lager verschleppt worden wäre, sei dahingestellt. Sicher ist, dass sie sich bedroht fühlte und dieses Gefühl auch auf einem konkreten Bedrohungsszenario fußte.[33] Die Distanz zwischen Fotografin und den Blockadeposten bildet dies auch im Foto ab.

Bezeichnenderweise stammt ein Bild, das scheinbar aus einem blockierten Obstgeschäft aufgenommen wurde, aus einem Beitrag der US-Dokumentarfilmfirma March of Time – und wurde wahrscheinlich 1937 in New York nachgestellt.[34] Es wird wohl von manchen Archiven – wie im Übrigen lange auch von mir – nicht hinterfragt, weil in ihm die in den überlieferten Fotos unterrepräsentierte Perspektive der Verfolgten ideal abgebildet zu sein scheint.


Das Foto zeigt scheinbar, wie ein SA-Mann das Schaufenster eines unbekannten Obsthändlers am 1. April 1933 in Berlin von außen beschmiert. Das Bild stammt aber aus einem Beitrag der US-Dokumentarfilmfirma March of Time – und wurde wahrscheinlich 1937 in New York nachgestellt. <br />
Still aus einem March of Time Film, New York ca. 1937. Quelle: WL 871 The Wiener Library for the Study of the Holocaust & Genocide Photo Collection (VIA2a. Album 36) © mit freundlicher Genehmigung
Das Foto zeigt scheinbar, wie ein SA-Mann das Schaufenster eines unbekannten Obsthändlers am 1. April 1933 in Berlin von außen beschmiert. Das Bild stammt aber aus einem Beitrag der US-Dokumentarfilmfirma March of Time – und wurde wahrscheinlich 1937 in New York nachgestellt.
Still aus einem March of Time Film, New York ca. 1937. Quelle: WL 871 The Wiener Library for the Study of the Holocaust & Genocide Photo Collection (VIA2a. Album 36) © mit freundlicher Genehmigung


Behauptungsstrategien jüdischer Gewerbetreibender

Gegen die Bedrohung setzten sich die jüdischen Gewerbetreibenden mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zur Wehr.[35] So berichtete die Zeitung „Der Israelit“ Ende 1934 von einem bemerkenswerten Vorfall in Lambertsheim in der Nähe von Worms: „In der Nacht […] wurden durch unbekannte Täter an verschiedenen hiesigen jüdischen Geschäftshäusern Beschriftungen angebracht mit dem Wortlaut: ‚Kauft nicht beim Juden.‘ Während der eine Geschäftsinhaber die Schrift entfernen ließ, änderte der andere den Schriftsatz, indem er das Wort ‚nicht‘ in ‚doch‘ abänderte und am Schluss das Wort ‚billiger‘ hinzufügte. Infolge dieses Vorganges erfolgte gegen 5 Uhr abends eine Ansammlung vor dem Schuhhaus Mann, die jedoch bald zerstreut wurde, nachdem man den Demonstranten mitgeteilt hatte, dass die hiesige Polizei den Sohn des Inhabers […] bereits am Nachmittag in Schutzhaft genommen hatte.“[36]

Häufig nahmen Gewerbetreibende Nicht-Juden als Gesellschafter auf, um das Stigma eines „jüdischen Unternehmens“ abzustreifen oder einen möglichen Nachfolger einzuarbeiten. Wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner nicht-jüdisch war, war es naheliegend, diese/n in die Gesellschaft aufzunehmen. Manche Betriebe änderten ihr Angebot. Sie versuchten sich, wie ein Berichterstatter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Prager Exil feststellte, dadurch „zu halten, dass die sehr schöne Sachen ausstellen und niedrige Preise auszeichnen“.[37] Einige Unternehmen nahmen selbst Uniformstoffe in ihr Sortiment auf, um den Wünschen ihrer Kunden entgegenzukommen, oder zogen in die Nähe von anderen jüdischen Unternehmen. Andere passten ihre Dienstleistungs- oder Produktpalette an die neuen Gegebenheiten an. Dabei bemühte sich ein Teil der Unternehmer*innen verstärkt um Verbindungen ins Ausland, um durch den Export Devisen zu erwirtschaften, die knapp waren. So gab es einen relativen Schutz für ihre Gewerbebetriebe bis Ende 1938. Parallel hierzu vergrößerte sich die Anzahl der Annoncen und „Bezugsquellen-Nachweise“ in den Gemeindeblättern und überregionalen jüdischen Zeitungen beträchtlich.[38] Die Vielzahl der Behauptungsstrategien, Profil- und Strukturanpassungen entsprach letztlich der großen Vielfalt der jüdischen Gewerbetätigkeit. Den Betroffenen ging es beileibe nicht nur um Vermeidung wirtschaftlicher Einbußen, sondern auch darum, ihren Ruf und guten Namen als „ehrbarer Kaufmann“ zu wahren und das Fortbestehen von Firmen zu sichern, die sie als Familienerbe begriffen.

Den jüdischen Gewerbetreibenden standen – besonders in den großen Gemeinden wie Berlin, Breslau und Frankfurt – originär jüdische Wirtschaftshilfeeinrichtungen zur Seite. Diese waren schon in den 1920er-Jahren entstanden, als sich trotz der intensiven Verflechtung von jüdischer und nicht-jüdischer Bevölkerung auf ökonomischem Gebiet auch in den Großstädten Tendenzen zu einer Entflechtung der Wirtschaft entlang rassistisch definierter Bruchlinien abzeichneten. So wurde 1924 in Berlin die erste „jüdische Darlehnskasse“ Deutschlands gegründet sowie 1928 zwei Genossenschaftsbanken von und für Juden.[39] Die hierbei gemachten Erfahrungen nutzte die Berliner Gemeinde und gründete 1933 die „Zentralstelle für jüdische Wirtschaftshilfe“, die zum Vorbild und Ausgangspunkt für entsprechende Einrichtungen im gesamten Reich wurde.[40] Die Wirtschaftshilfe erteilte einerseits Rechtsauskünfte, vergab andererseits aber auch Darlehen und versuchte, potenzielle Investoren für Unternehmen zu finden.[41] Flankiert wurde dies von zahlreichen Eingaben der Gemeinden, des Reichsbunds jüdischer Frontsoldaten sowie des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (CV). Bis 1935/36 hatten diese Petitionen durchaus Erfolg.

Ohne ihre nicht-jüdischen Kund*innen hätten die Gewerbebetriebe freilich kaum überleben können.[42] Hieran zeigt sich die beschränkte Reichweite der Vorstellung besonders deutlich, es habe im Prozess der Verfolgung der Juden gleichsam passive „Zuschauer*innen“ gegeben. Selbst unter den Bedingungen des eingeschränkten Marktes waren die „Zuschauer*innen“ die potenziellen Kunden, deren Kaufentscheidung letztlich das wirtschaftliche Fortbestehen verfolgter Unternehmen sicherte oder verhinderte. Deshalb richteten sich viele Aktionen der Verfolger – von Blockaden bis zu Kennzeichnungen – immer an die Marktteilnehmer*innen, die keineswegs passiv waren, auch wenn sie scheinbar unbeteiligt an beschmierten Unternehmen vorbeigingen.


Foto eines unbekannten Fotografen, aus einem Auto aufgenommen, o.D. (1938), Sammlung Wolfgang Haney © mit freundlicher Genehmigung
Foto eines unbekannten Fotografen, aus einem Auto aufgenommen, o.D. (1938), Sammlung Wolfgang Haney © mit freundlicher Genehmigung


Weil insbesondere die Großstädte Schutz vor Verfolgung und damit wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten versprachen, waren sie schon lange vor 1933 Zufluchtsort für jüdische Gewerbetreibende geworden. Nach 1933 verstärkte sich dieser Trend, sodass allein im Berliner Handelsregister bis 1938 nachweislich rund 1000 Firmen von Juden neu eingetragen wurden.[43] Während der Zuzug von Betrieben aus den Landgemeinden und Kleinstädten in den anderen jüdischen Großgemeinden Deutschlands, wie etwa in Breslau oder Frankfurt am Main, Mitte der 1930er-Jahre abebbte, blieb Berlin als Zufluchtsort bis zum Frühjahr 1938 bedeutsam.[44]

Offenbar folgte auch die Emigration, die in weiten Teilen vom jüdischen Bankhaus M.M. Warburg & CO gemakelt und vermittelt wurde – viel häufiger, als dies in der Forschung bislang erkannt wurde –,[45] den Handelsströmen und damit einer unternehmerischen Perspektive und setzte in gewissem Maße die Ausweichbewegung, die unternehmerische Landflucht, fort.[46] So ging die Auswanderung teils mit der Verlagerung ihrer Produktion oder ihrer Produktionsmittel bzw. dem Übertrag von Forderungen einher. Mit Ausnahme Palästinas waren es die Haupthandelsländer der jeweiligen Kaufleute, die zum bevorzugten Ziel ihrer Emigration wurden, bevor diese nach dem Pogrom 1938 Formen der regellosen Flucht annahm.[47]


Die Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit – Das Beispiel Berlin

Zwar hatte es auch in Berlin schon vor 1933 immer wieder Gewalt gegen Juden gegeben, doch lebten die Juden ab 1933, wie es Wolf Gruner formuliert hat, im „Schnittpunkt zweier Verfolgungsentwicklungen: der antijüdischen Politik der Reichsregierung einerseits und der antijüdischen Maßnahmen der Berliner Stadtverwaltung andererseits“.[48] Bis zum Sommer 1938 habe, so Gruner weiter, letztere dabei oft eine Vorreiterrolle eingenommen.[49] Dies ist an sich kein überraschender Befund. Im Prozess der Judenverfolgung – das ist in der Forschung unstrittig – kamen viele Impulse aus der Peripherie.[50] Zu hinterfragen ist jedoch, ob die Dichotomie von Zentrum und Peripherie im Falle der Reichs- und Landeshauptstadt Berlin greift. Wenigstens in geografischer Hinsicht waren „Zentrum“ und „Peripherie“ deckungsgleich, und Beamte wie auch Minister konnten die Auswirkungen der antijüdischen Übergriffe der lokalen Berliner NS-Ortsgruppen auf ihrem Weg von und zur Arbeit sehen. Deutlich ist allerdings auch, dass sich viele Verfolgungsinitiativen in Berlin zunächst in den Randbezirken aufbauten und dann ins Zentrum der Stadt getragen wurden.[51]

Aufgrund ihrer Zähigkeit, ihres wirtschaftlichen Durchhaltewillens, erfolgreicher Behauptungsstrategien und infolge der Zuwanderung hatte sich die Zahl der als jüdisch betrachteten Gewerbebetriebe in der Reichshauptstadt bis zum Sommer 1938 kaum reduziert, wenn auch die Größe der einzelnen Firmen deutlich zurückgegangen war.[52] Vor diesem Hintergrund ließ der Berliner Gauleiter Joseph Goebbels die Gewerbebetriebe im Juni 1938 kennzeichnen, musste aber gleichzeitig stattfindende gewaltsame Übergriffe auf Grund außenpolitischer Erwägungen noch einmal eindämmen. Im November 1938 nach dem sogenannten Anschluss Österreichs und der Besetzung des Sudetenlands sah es dann anders aus. Während die Gewalt des Pogroms in den meisten Städten im Verlauf des 10. Novembers abebbte, konnten die Plünderungen in Berlin von der Polizei und Gestapo nur schwer gestoppt werden. Sie dauerten bis zum 12. November an. Da die Zahl der infrage kommenden Betriebe allein in Berlin sehr hoch und die Plünderungen umfassend waren, kann die von Reinhard Heydrich an diesem Tag auf der Konferenz im Reichsluftfahrtministerium genannte Zahl von 7500 verwüsteten Geschäften kaum zutreffen, auch wenn sie als Referenzwert bis heute allgemein akzeptiert wird.[53] Die Anzahl der tatsächlich geplünderten Betriebe wird sich wohl mangels Quellen kaum feststellen lassen, dürfte aber die Zahl von 10.000 weit übersteigen.

Die Auswertung eines Samples von etwas mehr als 8000 im Handelsregister geführten Firmen macht deutlich, dass in Berlin die Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit erst nach dem Pogrom kulminierte. Waren zwischen 1933 und 1937 rund ein Drittel und 1938 noch knapp 30 Prozent aller Unternehmen transferiert worden, waren es 1939 nur noch knapp zehn Prozent. Zu diesem Zeitpunkt wurden über 90 Prozent aller Gewerbebetriebe liquidiert! In diesem dramatischen Rückgang der Besitzübernahmen spiegelte sich letztlich der Substanzverlust wider, der durch jahrelange Verfolgung und die Verwüstungen der Pogrome eingetreten war.[54] Trotz der nachgerade uferlosen Gewalt und ganz im Gegensatz zur Entwicklung in den anderen Städten des Reichs war der Prozess der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit in Berlin noch längst nicht abgeschlossen.[55] Zahlreiche Unternehmen wurden erst aus dem Handelsregister gelöscht oder in den Besitz eines Nicht-Juden überführt, als die Deportationen bereits im Gang waren. Die Löschung jüdischer Firmen aus dem Handelsregister wurde von den Beamten noch bis Mitte März 1945 fortgeführt[56] – also noch einen Monat, nachdem das Reichswirtschaftsministerium die Vernichtung aller „Entjudungsakten“ angeordnet hatte,[57] und während die allerletzten Deportationszüge die Stadt verließen.[58]


Resümee

Gewerbebetriebe sind in unserer modernen, arbeitsteilig organisierten Gesellschaft eine Organisationsform menschlichen Zusammenlebens. Die Ausübung eines Gewerbes dient der Subsistenz und dem Erwerb von Eigentum, das ein zentraler Bezugspunkt unseres Rechtsdenkens und -empfindens geworden ist. Insofern kann Gewerbe auch nicht von den es umgebenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen isoliert betrachtet werden.

Obzwar die Grundzüge der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit in Deutschland nach mehr als einem Jahrzehnt intensiver Forschung bekannt sind, steht eine analytische Zusammenfassung der Ergebnisse der zahlreichen, in den letzten Jahren erschienenen Lokalstudien noch aus.[59] Eine solche Synthese müsste nicht nur den sozioökonomischen Kontext dieses ungemein vielschichtigen Prozesses sowie die Bedeutung der Wirtschaftsmetropole Berlins angemessen berücksichtigen, sondern auch die räumliche Begrenzung der einzelnen Studien und die dabei eingeschliffene, engführende Begrifflichkeit aufbrechen.

Der Prozess der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit folgte (teils unscharfen) rassistischen Kriterien und „stellt wohl den radikalsten und in dieser Radikalität ‚erfolgreichsten‘ Umsteuerungsvorgang in der Wirtschaft dar“.[60] Nachdem Juden und Jüdinnen weitgehend aus dem Staatsdienst und aus vielen Unternehmen entlassen worden waren, bedrohte dieser Prozess den durch die Wirtschaftskrise ohnehin fragilen materiellen Kern jüdischen Lebens in Deutschland. Hiergegen versuchten die Juden, sich selbstverständlich mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu behaupten, und hatten damit besonders in den Metropolen Frankfurt und Berlin bemerkenswert lange Erfolg.

Das in vielen Lokalstudien gezeichnete Bild der sich bis 1937/38 vollziehenden weitgehenden Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit ist demzufolge ergänzungsbedürftig. Denn dieser Prozess ist wohl teilweise als eine innerdeutsche Ausweichbewegung und damit als Teil der Behauptungsstrategien jüdischer Gewerbetreibender zu sehen.[61] Die Kulmination der verwaltungsmäßigen und der gewalttätigen Aktionen im Novemberpogrom 1938 zerstörte die Grundlage jüdischen Gewerbetreibens nachhaltig, wenngleich einige Unternehmen erst mit der Deportation ihrer Inhaber ihren Betrieb einstellten. Die meisten Betriebe wurden liquidiert – und nicht etwa in den Besitz von Nicht-Juden transferiert. Auch in dieser Hinsicht war der Prozess der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit vor allem ein gigantischer Zerstörungsprozess.



Empfohlene Literatur zum Thema

Hannah Ahlheim, „Deutsche, kauft nicht bei Juden". Antisemitismus und politischer Boykott in Deutschland 1924 bis 1935, Göttingen 2011

Frank Bajohr, „Arisierung" in Hamburg. Die Verdrängung der jüdischen Unternehmer 1933-1945, Hamburg 1997

Ludolf Herbst, Banker in einem prekären Geschäft. Die Beteiligung der Commerzbank an der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit im Altreich (1933-1940), in: ders./Thomas Weihe (Hrsg.), Die Commerzbank und die Juden 1933-1945, München 2004, S. 74-137

Christoph Kreutzmüller, Ausverkauf. Die Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit in Berlin 1930-1945, Berlin 2012

Christoph Kreutzmüller/Benno Nietzel/Ingo Loose, Nazi Persecution and Strategies of Survival. Jewish Business in Berlin, Frankfurt am Main and Breslau 1933-1942, in: Yad Vashem Studies 39 (2011), H. 1, S. 31-70

Benno Nietzel, Die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der deutschen Juden 1933-1945. Ein Literatur- und Forschungsbericht, in: Archiv für Sozialgeschichte 49 (2009), S. 561-613, online unter http://library.fes.de/afs-online/afs/ausgaben-online/band-49/forschungsberichte-und-sammelrezensionen/die-vernichtung-der-wirtschaftlichen-existenz-der-deutschen-juden-1933-1945-ein-literatur-und-forschungsbericht/view

Benno Nietzel, Handeln und Überleben. Jüdische Unternehmer aus Frankfurt am Main 1924-1964, Göttingen 2012

Zitation
Christoph Kreutzmüller, Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit im Nationalsozialismus. Abläufe, Blickwinkel und Begrifflichkeiten, Version: 2.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 12.3.2020, URL: http://docupedia.de/zg/Kreutzmueller_vernichtung_der_juedischen_Gewerbetaetigkeit_v2_de_2020

Versionen: 2.0 1.0

Nutzungsbedingungen für diesen Artikel

Copyright (c) 2023 Clio-online e.V. und Autor, alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk entstand im Rahmen des Clio-online Projekts „Docupedia-Zeitgeschichte“ und darf vervielfältigt und veröffentlicht werden, sofern die Einwilligung der Rechteinhaber vorliegt. Bitte kontaktieren Sie: <redaktion@docupedia.de>

Anmerkungen

    1. Hannah Ahlheim, „Deutsche, kauft nicht bei Juden“. Antisemitismus und politischer Boykott in Deutschland 1924 bis 1935, Göttingen 2011; Michael Wildt, Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung. Gewalt gegen Juden in der deutschen Provinz 1919 bis 1939, Hamburg 2007, S. 138-175. Vgl. auch Christoph Kreutzmüller, The Eruption of Racist Fault Lines in Central European Economy 1918-1933, in: ders./Michael Wildt/Moshe Zimmermann (Hrsg.), National Economies: Volks-Wirtschaft, Racism and Economy in Europe between the Wars (1918-1939/45), Newcastle 2015, S. 1-16, online unter http://www.cambridgescholars.com/download/sample/62799.
    2. Ingo Loose, Das Reichswirtschaftsministerium und die nationalsozialistische Judenverfolgung 1933-1945, in: Albrecht Ritschl (Hrsg.), Das Reichswirtschaftsministerium in der NS-Zeit. Wirtschaftsordnung und Verbrechenskomplex, Berlin/Boston 2016, S. 357-532, insbesondere S. 402-445.
    3. Deutsches Reichsgesetzblatt (RGBl.) I 1938, S. 1580, 12.11.1938, online unter http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19380004&seite=00001580&zoom=2.
    4. Vgl. Christoph Kreutzmüller, Ausverkauf. Die Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit in Berlin 1930-1945, Berlin ²2013, S. 121-228.
    5. Helmut Genschel, Die Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich, Göttingen 1966.
    6. Wilhelm Treue, Die „Arisierung“ der Wirtschaft, in: Die Zeit, 28.10.1966, online unter http://www.zeit.de/1966/44/die-arisierung-der-wirtschaft.
    7. Genschel, Verdrängung, S. 147.
    8. Avraham Barkai, Erlebtes und Gedachtes. Erinnerungen eines unabhängigen Historikers, Göttingen 2011, S. 13.
    9. Avraham Barkai, Vom Boykott zur „Entjudung“. Der wirtschaftliche Existenzkampf der Juden im Dritten Reich 1933-1945, Frankfurt a.M. 1988.
    10. Ebd., S. 14.
    11. Frank Bajohr, „Arisierung“ in Hamburg. Die Verdrängung der jüdischen Unternehmer 1933-1945, Hamburg 1997, S. 315-319.
    12. Benno Nietzel, Die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der deutschen Juden 1933-1945. Ein Literatur- und Forschungsbericht, in: Archiv für Sozialgeschichte 49 (2009), S. 561-613, online unter http://library.fes.de/afs-online/afs/ausgaben-online/band-49/forschungsberichte-und-sammelrezensionen/die-vernichtung-der-wirtschaftlichen-existenz-der-deutschen-juden-1933-1945-ein-literatur-und-forschungsbericht/view. Seither sind erschienen: S. Jonathan Wiesen, Creating the Nazi Marketplace. Commerce and Consumption in the Third Reich, New York 2011; Henning Medert, Die Verdrängung der Juden von der Berliner Börse. Kleine und mittlere Unternehmen an der Wertpapier-, Produkten- und Metallbörse (1928-1938), Berlin 2011; Bastian Blachut, „Arisierung“ als Geschäftsprinzip? Die Monopolisierung des deutschen Entzinnungsmarktes zwischen 1933 und 1939 durch die Th. Goldschmidt AG in Essen, Essen 2012; Bräu, „Arisierung“ in Breslau; Christiane Fritsche, Ausgeplündert, zurückerstattet und entschädigt. Arisierung und Wiedergutmachung in Mannheim, Mannheim 2012; Kreutzmüller, Ausverkauf; Benno Nietzel, Handeln und Überleben. Jüdische Unternehmer aus Frankfurt am Main 1924-1964, Göttingen 2012; Ulrike Schulz, Simson. Vom unwahrscheinlichen Überleben eines Unternehmens 1856-1993, Göttingen 2013; Christoph Kreutzmüller/Eckart Schörle, Stadtluft macht frei? Jüdische Gewerbebetriebe in Erfurt 1919-1939, Berlin 2013; Christiane Fritsche/Johannes Paulmann (Hrsg.), „Arisierung“ und „Wiedergutmachung“ in deutschen Städten, Wien/Köln/Weimar 2014; Balcar (Hrsg.), Raub von Amts wegen; Claudia Flümann, „… doch nicht bei uns in Krefeld!“ Arisierung, Enteignung, Wiedergutmachung in der Samt- und Seidenstadt 1933 bis 1963, Essen 2015; Weigel, Vom deutschen zum „arischen“ Theater; Kreutzmüller/Zatlin (Hrsg.), Dispossession.
    13. Vgl. Christoph Kreutzmüller/Benno Nietzel/Ingo Loose, Nazi Persecution and Strategies of Survival. Jewish Entrepreneurs in Berlin, Frankfurt on Main and Breslau 1933-1938/42, in: Yad Vashem Studies 39 (2011), S. 31-70; Kreutzmüller, Ausverkauf; Nietzel, Handeln und Überleben.
    14. Ruhiger Boykottverlauf, in: Vossische Zeitung, 1.4.1933. Vgl. Genschel, Verdrängung, S. 52.
    15. Kreutzmüller, Ausverkauf, S. 20f.
    16. Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz, 14. Juni 1938, in: Deutsches Reichsgesetzblatt I, 1938, S. 246ff., online unter http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19380004&seite=00000627&zoom=2.
    17. Vgl. Nietzel, Handeln und Überleben, S. 16f.
    18. Vgl. Frank Bajohr, Arisierung, in: Wolfgang Benz (Hrsg.), Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart, Bd. 3: Begriffe, Theorien, Ideologien, bearb. v. Brigitte Mihok, Boston/Berlin 2010, S. 30-32.
    19. Vgl. Bibliographisches Institut (Hrsg.), Meyers Lexikon, Erster Band A-Boll, Leipzig 1936; dass. (Hrsg.), Der Große Duden. Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter, Leipzig 1937.
    20. Arisieren, ein neuer Sport, in: Das Schwarze Korps, 05.08.1937.
    21. Taschen-Brockhaus zum Zeitgeschehen, Leipzig 1942, S. 98.
    22. Bericht der IHK über Bereinigung der Wirtschaft, o.D. (Nov. 1941), in: Wirtschaftsblatt der IHK Berlin, November 1941. Vgl. Ludolf Herbst, Banker in einem prekären Geschäft. Die Beteiligung der Commerzbank an der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit im Altreich (1933-1940), in: ders./Thomas Weihe (Hrsg), Die Commerzbank und die Juden 1933-1945, München 2004, S. 74-137, hier S. 75.
    23. Vgl. z.B. Devisenprüfbericht von 21.02.1941, in: Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Rep. 36, 2556.
    24. Comité des Delegations Juives (Hrsg.), Das Schwarzbuch. Tatsachen und Dokumente. Die Lage der Juden in Deutschland, Paris 1934, S. 280.
    25. Alfred Wiener, Wirtschaftsboykott, Amsterdam 1934.
    26. Jewish Central Information Office (Hrsg.), Entrechtung, Ächtung und Vernichtung der Juden in Deutschland seit der Regierung Hitler, Amsterdam 1936, S. 38.
    27. Deutschland-Bericht vom Dezember 1936, in: Deutschland-Berichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (Sopade), 3. Jg. (1936), Reprint Frankfurt a.M. 1980, S. 1655.
    28. Vgl. Ludolf Herbst/Christoph Kreutzmüller/Ingo Loose/Thomas Weihe, Einleitung, in: Herbst/Weihe (Hrsg.), Die Commerzbank und die Juden, S. 9-19, hier S. 10-13.
    29. Raul Hilberg, Die Vernichtung der europäischen Juden, 3 Bde., Frankfurt a.M. 1990 (zuerst: Chicago 1961; in deutscher Sprache: Berlin 1982).
    30. Frank Bajohr, „Arisierung“ in Hamburg. Die Verdrängung der jüdischen Unternehmer 1933-1945, Hamburg 1997.
    31. Christoph Kreutzmüller/Julia Werner, Fixiert. Fotografische Quellen zur Verfolgung und Ermordung der Juden in Europa. Eine pädagogische Handreichung, Berlin ²2016, S. 14-19. Vgl. Christoph Kreutzmüller/Hermann Simon/Elisabeth Weber, Ein Pogrom im Juni. Fotos antisemitischer Schmierereien in Berlin, 1938, Berlin 2013; Klaus Hesse/Philipp Springer, Vor aller Augen. Fotodokumente des nationalsozialistischen Terrors in der Provinz, Essen 2002.
    32. Christoph Kreutzmüller, Bilder der Bedrohung. Von Juden aufgenommene Fotos der Verfolgung, in: Medaon – Magazin für jüdisches Leben in Forschung und Bildung 12 (2018), Nr. 23, S. 1-6, https://www.medaon.de/de/artikel/bilder-der-bedrohung-von-juden-aufgenommene-fotos-der-verfolgung/ [10.03.2020].
    33. Bericht von Elisheva Lernau, 01.04.2003, Jüdisches Museum Berlin, 2004/127/29.
    34. Filmausschnitt, in: National Archives Washington MT.MTT.179B. Für den Hinweis auf die fehlerhafte Überlieferung danke ich Sabrina Akermann, Berlin, für die Recherche in den National Archives Carolin Lange, München!
    35. Herbst, Banker; Nietzel, Handeln und Überleben, S. 99-150; Kreutzmüller, Ausverkauf, S. 257-357.
    36. Die Woche, in: Der Israelit. Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum, 20.12.1934. Für diesen Hinweis danke ich Michal Friedlander, Berlin, online unter http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/cm/periodical/search/3094266?query=israelit.
    37. Deutschland-Bericht der Sopade, 2. Jg., Nr. 8 (August 1935), in: Klaus Behnken (Hrsg.), Deutschland-Berichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (Sopade) 1934-1940, Bd. 2, Frankfurt a.M. 1980, S. 924.
    38. Vgl. Christoph Kreutzmüller, Printed under Pressure. Newspaper Advertisements of Jewish-Owned Businesses in Nazi-Germany, 1933-1942, Jerusalem 2018.
    39. Vgl. Geschäftsbericht des Kreditvereins für das Jahr 1936, Amtsgericht Charlottenburg (AGC), Genossenschaftsregister (GR), 1735c; Bilanz der Iwira Bank für das Jahr 1936, AGC, GR, 1741.
    40. Vgl. Zentralstelle für jüdische Wirtschaftshilfe, in: Jüdische Rundschau, 31.03.1933.
    41. Vgl. Alexander Szanto, Economic Aid in the Nazi Era. The Work of the Berlin Wirtschaftshilfe, in: Leo Baeck Institute Year Book 4 (1959), S. 208-219.
    42. Vgl. Wolf Gruner, Die Berliner und die NS-Judenverfolgung. Eine mikrohistorische Studie individueller Handlungen und sozialer Beziehungen, in: Rüdiger Hachtmann/Thomas Schaarschmidt/Winfried Süß (Hrsg.), Berlin im Nationalsozialismus. Politik und Gesellschaft 1933-1945, Göttingen 2011, S. 57-87.
    43. Kreutzmüller, Ausverkauf, S. 310-312.
    44. Dies bildet sich deutlich auch in der „Datenbank jüdischer Gewerbebetriebe in Berlin 1930-1945“ ab, die im Rahmen eines Forschungsprojekts von Christoph Kreutzmüller am Lehrstuhl für deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert der Humboldt-Universität zu Berlin aufgebaut worden ist: http://www2.hu-berlin.de/djgb/www/about www2.hu-berlin.de/djgb.
    45. Wirtschaftliche Erwägungen von Juden vor ihrer Emigration tauchen so in der Studie von David Jünger nur am Rande auf: Vgl. David Jünger, Jahre der Ungewissheit. Emigrationspläne deutscher Juden 1933-1938, Göttingen 2016.
    46. Dorothea Hauser, Banking on Emigration. Reconsidering the Warburg Bank’s late Surrender, Schacht’s Protecting Hand, and some other Myth about Jewish Banks in the Third Reich, in: Kreutzmüller/Zatlin, Dispossession.
    47. Vgl. Kreutzmüller, Ausverkauf, S. 327-330.
    48. Gruner, Judenverfolgung, S. 13.
    49. Ebd.
    50. Vgl. Wolf Gruner, Die NS-Judenverfolgung und die Kommunen. Zur wechselseitigen Dynamisierung von zentraler und lokaler Politik 1933-1941, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 48 (2000), S. 75-126, hier S. 79, online unter http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2000_1_3_gruner.pdf; ders, Der deutsche Gemeindetag und die Koordinierung antijüdischer Kommunalpolitik. Zum Marktverbot für jüdische Händler und zur „Verwertung“ jüdischen Eigentums, in: Archiv für Kommunalwissenschaften 37 (1998), H. 2, S. 261-291.
    51. Kreutzmüller, Ausverkauf, S. 145-153.
    52. Brief von Heinrich Hunke an Otto de Mars, 19.09.1938, Bundesarchiv Berlin (BArch B), NS 1, fol. 550.
    53. Vgl. Stenographische Niederschrift der Besprechung über die Judenfrage bei Göring am 12. November 1938, in: Internationaler Militärgerichtshof (Hrsg.), Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof: Nürnberg, 14. November 1945 – 1. Oktober 1946, Nürnberg 1946, Bd. 28, S. 499-540, Dok. 1816 PS.
    54. Vgl. Datenbank jüdischer Gewerbebetriebe in Berlin: www2.hu-berlin.de/djgb.
    55. Kreutzmüller, Ausverkauf, S. 358-372. Vgl. Genschel, Verdrängung, S. 269.
    56. Vgl. Verfügung des Amtsgerichts, 14.03.1945, AGC, HR A 90, 92023.
    57. Vgl. Rundschreiben des Reichswirtschaftsministeriums, 16.02.1945, BArch B, R. 3101, 9042.
    58. Alfred Gottwald/Diana Schulle, Die Judendeportationen aus dem Deutschen Reich 1941-1945. Eine kommentierte Chronologie, Wiesbaden 2005, S. 467.
    59. Vgl. hierzu Nietzel, Die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz; Fritsche/Paulmann (Hrsg.), „Arisierung“ und „Wiedergutmachung“ in deutschen Städten.
    60. Ludolf Herbst, Steuerung der Wirtschaft im Nationalsozialismus? Systemtheoretische Aspekte, in: Dieter Gosewinkel (Hrsg.), Wirtschaftskontrolle und Recht in der nationalsozialistischen Diktatur, Frankfurt a.M. 2005, S. 3-13, hier S. 9.
    61. Vgl. Kreutzmüller/Nietzel/Loose, Nazi Persecution, S. 31-34.