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Zeithistorische Forschung Potsdam e.V.

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Andrea Maurer, Christoph Lau

Herrschaft und Macht

Version: 2.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 05.10.2021
https://docupedia.de//zg/Maurer_lau_herrschaft_und_macht_v2_de_2021

DOI: https://dx.doi.org/10.14765/zzf.dok-2316

Artikelbild: Herrschaft und Macht

„Familienfoto“ der EU-Regierenden bei der UN-Klimakonferenz in Paris 2015. Foto: <a rel="nofollow" class="external text" href="https://www.flickr.com/people/32605673@N03">UNclimatechange</a&gt;, 30. November 2015, Quelle: <a rel="nofollow" class="external text" href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Family_photo_during_Leader_Even… Commons</a>, Lizenz: CC BY 2.0

In ihrem Artikel geben Andrea Maurer und Christoph Lau einen Überblick über die Begriffe „Herrschaft“ und „Macht“, wobei sie zunächst wichtige Charakteristika von Herrschaft in Abgrenzung zu Macht und anderen Formen der Über- und Unterordnung (Gewalt) erläutern. Daran anschließend werden Forschungsperspektiven und -desiderata besprochen und die Potenziale einer wissenschaftlich fundierten Herrschaftsdiskussion ausgewiesen.

Herrschaft und Macht

von Andrea Maurer, Christoph Lau


Relevanz des Themas

Herrschaft ist in modernen Gesellschaften ein ambivalentes soziales Phänomen. Auf der einen Seite finden wir in allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern Herrschaft und vor allem hierarchische Formen der Handlungssteuerung wie das moderne Unternehmen oder den Staat; auf der anderen Seite beobachten wir aber auch eine steigende Kritik an und die Auflösung von klassischen Herrschaftsstrukturen und das Entstehen neuer Regelungs- und Steuerungsformen – nicht zuletzt im Internet. Zu den bemerkenswertesten sozialwissenschaftlichen Befunden zählt außerdem, dass zwar immer Unbehagen an „zu viel“ oder „falscher“ Herrschaft geübt wird, dass aber Rebellionen und Revolutionen sehr selten vorkommen und noch seltener erfolgreich sind – und dann meist nur zum Auswechseln von Eliten führen.

Es war und ist die in modernen westlichen Gesellschaften mit Beginn der Neuzeit einsetzende Institutionalisierung individueller wie kollektiver Handlungsrechte, die Macht und Herrschaft als Einschränkung individueller Freiheit definiert und als Grundlage sozialer Ordnung auch als begründungsbedürftig etabliert hat. Auf der anderen Seite ist dadurch aber auch die Frage nach angemessenen und vorteilhaften sozialen Koordinations- und Steuerungsformen aufgeworfen worden, und Herrschaft hat sich zu einem zentralen Thema der Sozialwissenschaften, der Geschichtswissenschaften und auch der Philosophie entwickelt.

Nach einer kurzen Begriffsklärung, die wichtige Charakteristika von Herrschaft in Abgrenzung zu Macht und anderen Formen der Über- und Unterordnung (Gewalt) benennt, folgt ein Überblick über die klassisch-modernen sowie auch die postmodernen Zugänge. Abschließend werden Forschungsperspektiven und -desiderata besprochen und die Potenziale einer wissenschaftlich fundierten Herrschaftsdiskussion ausgewiesen.


Die Kirche befindet sich in der niederländischen Stadt Middelburg und zeigt die demonstrative und uneingeschränkte Ausübung von Herrschaft durch eine Person. Herrschaft zeigt sich in verschiedenen sozialen Formen: als Herrschaft von Personen, Dingen und Strukturen. Vor allem die traditionale Herrschaft im Feudalismus war eine stark durch den König geprägte Sozialform, die sich in symbolhaften Darstellungen, Ritualen und Dingen wie dem Zepter Ausdruck verleiht.<br /> Foto: Andrea Maurer ©, Middelburg, Niederlande, 22. August 2021
Die Kirche befindet sich in der niederländischen Stadt Middelburg und zeigt die demonstrative und uneingeschränkte Ausübung von Herrschaft durch eine Person. Herrschaft zeigt sich in verschiedenen sozialen Formen: als Herrschaft von Personen, Dingen und Strukturen. Vor allem die traditionale Herrschaft im Feudalismus war eine stark durch den König geprägte Sozialform, die sich in symbolhaften Darstellungen, Ritualen und Dingen wie dem Zepter Ausdruck verleiht.
Foto: Andrea Maurer ©, Middelburg, Niederlande, 22. August 2021


Begriff

Als allgemeine Kategorie zur Bezeichnung anerkannter Über- und Unterordnung wird Herrschaft erst seit Beginn der Neuzeit gebraucht. Zwar kennen schon das Lateinische (dominium) und das Althochdeutsche (herscaph) Bezeichnungen für eine Herrenstellung über Menschen und Dinge, die als konkrete Personen, Orte und Zeiten definiert sind. Es handelt sich nicht um eine Bezeichnung allgemeiner Beziehungen.[1] Als eine allgemeine, theoretische Leitkategorie zur Analyse sozialer Beziehungen und Ordnungen wird Herrschaft erstmals von Max Weber präzise gefasst und von anderen Formen der Über- und Unterordnung wie Gewalt, Macht und Disziplin durch die Legitimitätsanerkennung der Beherrschten abgegrenzt: „Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“[2]


Klassisch: Macht und Herrschaft

Kennzeichnend für die Begriffsverwendung in den modernen Sozialwissenschaften (Soziologie, Politikwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Organisationsforschung und Managementlehre) ist die Unterscheidung zwischen anerkannten, legitimen Formen der Herrschaftsausübung und willkürlichen, immer wieder aktuell durchzusetzenden Formen der Überordnung oder der Unterwerfung.

Mit Max Weber konzentriert sich die Herrschaftsdiskussion auf das widerspruchsfreie Gehorchen der Untergebenen bzw. auf erwartbare und von Durchsetzungsproblemen freie Befehl- und Gehorsamsbeziehungen auch und vor allem in Verbänden. Damit rückt die Frage in den Mittelpunkt, wann und warum eine Herrschaft, und die sie begründende Ordnung, bei den Beherrschten in einem sozial relevanten Umfang Gehorsam findet. Für Weber war es wichtig, im Herrschaftsbegriff idealtypisch anerkannte und daher widerspruchsfreie Befehl- und Gehorsamsbeziehungen zu benennen und von Macht abzuheben. Daraus folgt das Argument, dass eine objektive Chance für die erfolgreiche und erwartbare Unterordnung unter eine Herrschaft angegeben werden muss. Dies ist nach seiner Ansicht die Anerkennung einer Herrschaft als richtig und vorbildlich durch die Beherrschten. „Bei Herrschenden und Beherrschten pflegt vielmehr die Herrschaft durch Rechtsgründe, Gründe ihrer ‚Legitimität‘, innerlich gestützt zu werden, und die Erschütterung dieses Legitimitätsglaubens pflegt weitgehende Folgen zu haben.“[3]

Macht dagegen „bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht […] der Begriff der Macht ist soziologisch amorph.“[4] Max Weber hat daher in der Ausarbeitung seiner Soziologie, in der es ihm vor allem um die Grundlagen und Formen stabiler sozialer Beziehungen und Ordnungen ging, den Machtbegriff nicht weiter benutzt. Es war vor allem der Soziologe Heinrich Popitz,[5] der Macht als einen allgemeinen Charakterzug menschlicher Vergesellschaftung eingeführt und die Grundlagen der Bildung von Macht zwischen Menschen dargelegt und systematisiert hat, um davon ausgehend die „Prozesse der Machtbildung auch empirisch erforschen zu können.

Popitz selbst hat die von ihm dargelegten vier Grundformen von Macht: 1) Gewalt oder verletzende Aktionsmacht, 2) Drohen und Versprechen, 3) Autorität und 4) Daten setzen und Verändern sowie deren sich verstärkendes Wechselspiel anhand von Modellen beschrieben und analysiert. In den drei modellhaft beschriebenen Fallbeispielen erläutert er, wie sich Macht langsam und unaufhaltsam bildet, wenn schon kleine Vorteile, wie etwa der Besitz von Ressourcen, dazu führen, dass sich Machtpositionen ausbilden, die dann weiterhin Optionen zur weiteren Machtakkumulation beinhalten. Nach Popitz kann ein Teil solcher Machtbildungsprozesse dann auch durchaus in der Anerkennung der Abhängigkeit bzw. Handlungsmacht liegen.

So illustriert Popitz etwa am Beispiel eines alliierten Gefangenenlagers nach dem Zweiten Weltkrieg, wie es einer kleinen Gruppe gelingt, einen Herd zu bauen und dadurch wichtige warme Mahlzeiten zu bereiten, diesen Herd in der Nutzung zu kontrollieren, durch die Vergabe von Vorteilen sukzessiv Helfer und Helfershelfer zu rekrutieren und an sich zu binden und damit ein Machtzentrum und eine darauf bezogene Sozialstruktur im Lager aufzubauen, die nicht mehr weiter in Frage gestellt wird. Es sind die herausgehobene Position und vor allem die besonderen Leistungen, die es der Machtgruppe ermöglichen, eine gestaffelte Macht- und Sozialstruktur zu etablieren, in der sie Macht über andere innehaben.[6] Popitz erklärt damit, wie es einigen wenigen immer wieder, oftmals am Anfang unauffällig, aber nahezu unaufhaltsam gelingt, Macht über viele andere zu gewinnen. Die alte philosophische Frage: „Wie geschieht es, daß wenige Macht über viele gewinnen? Daß ein geringer Vorsprung, den einige erreicht haben, ausgebaut werden kann zur Macht über andere Menschen? Dass aus etwas Macht mehr Macht wird und aus mehr Macht viel Macht?“,[7] beantwortet Popitz durch den Verweis auf Ressourcen sowie die Nutzung in sozialen Beziehungen, um Vorteile und Abhängigkeiten zu schaffen.

Die Analyse von Macht wurde vor allem in soziologischen Ansätzen weitergeführt, die sich in kritischer Absicht mit Konflikten über die Verfügung von Chancen innerhalb von Gesellschaften, aber auch in Wirtschaftsbetrieben oder Parteien beschäftigt haben. Eine besondere Rolle für die Analyse von Macht als einem oftmals unbemerkten und verinnerlichten Disziplinierungsinstrument hat seit den 1970er-Jahren der Sozialphilosoph Michel Foucault entwickelt.[8]

Dagegen rücken mit Max Webers Konzeption vor allem die Anerkennungsgründe und Legitimitätsvorstellungen der Individuen in den Blickpunkt, aus denen sich stabile und durchaus vorteilhafte Herrschaftsordnungen bilden. Max Weber hat damit auch Beziehungen und Strukturen zu erfassen versucht, die ordnungsbildende und rationalisierende Effekte in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Religion usw. haben. Herrschaft wird von ihm an die Anerkennung bzw. Legitimitätsvorstellungen formal freier und sinnhaft handelnder Akteure angebunden, die in hierarchischen Sozialstrukturen wie der der charismatischen Jüngerschaft, dem feudalen Lehens- und Vasallentum oder dem modernen Nationalstaat, den privaten Unternehmen oder Parteien ihren Ausdruck finden.

Damit kann Herrschaft auch als ein Mechanismus sozialer Ordnungsbildung behandelt werden, der gleichermaßen Kooperation, Koordination oder Konfliktbearbeitung ermöglicht – allerdings je nach den zugrundeliegenden Legitimitätsvorstellungen in unterschiedlichen Graden an Plan-, Erwart- und Berechenbarkeit. Bei Weber findet sich die Begründungsbedürftigkeit von Herrschaft angesichts individueller Handlungs- und Freiheitsrechte aufgegriffen und durch die Legitimitätsvorstellungen der Individuen zugleich aufgefangen. Die ordnungsbildenden und rationalisierenden Effekte einer Herrschaft folgen als Nebeneffekt aus den jeweiligen Anerkennungsgründen. Herrschaft wird damit auch ein nicht-intendierter sozialer Effekt zugeschrieben, der in der modernen Welt vor allem im kollektiven Handeln in und durch Verbände zu sehen ist.


Reflexiv: Macht und Herrschaft

Neuere Diskussionen – vor allem in Anlehnung an die Arbeiten des Sozialphilosophen Michel Foucault – sehen die Möglichkeit der eindeutigen Abgrenzung von Herrschaft gegenüber dem Begriff der Macht, aber auch gegenüber dem der individuellen Freiheit nicht mehr gegeben. Sie beziehen sich dabei auf Phänomene der Subjektivierung von Herrschaft und der Entgrenzung geregelter Herrschaftsbereiche. Herrschaft wird nicht mehr als Befehlsbeziehung begriffen, sondern als geleitete Selbstherrschaft im Rahmen von Macht-Wissens-Komplexen (Gouvernementalität). Es wird argumentiert, dass an die Stelle von Befehlshierarchien netzwerkartige Strukturen der Koordination und Verhandlungen zwischen mehr oder weniger autonomen Einheiten (Governance) treten.[9]


Herrschaftstheorien und -analysen

Die Herrschaftssoziologie und -typologie Max Webers

Herrschaft wird von Max Weber unter zwei Aspekten bearbeitet.[10] Zum einen findet sich Herrschaft in der soziologischen Kategorienlehre am Ende der soziologischen Grundbegriffe (1. Kapitel) als objektiv zu bestimmende Chance ausgewiesen, „für einen Befehl Fügsamkeit zu finden“.[11] Verbände werden im Anschluss daran als ein soziales Handeln definiert, das durch eine legitime Ordnung gerahmt ist, deren Setzung und Umsetzung von einem dafür vorgesehenen Erzwingungs- und Verwaltungsstab äußerlich garantiert wird, und das eindeutige aus der Ordnung folgende Mitgliedschaften kennt. „Ein Verband soll insoweit, als seine Mitglieder als solche kraft geltender Ordnung Herrschaftsbeziehungen unterworfen sind, Herrschaftsverband heißen.“[12] Unter Verband fasst Weber letztlich auch das, was in der modernen Literatur später Organisation heißt: den Nationalstaat, Parteien, Kirchen oder privat-kapitalistische Wirtschaftsunternehmen.

Die begriffliche Abgrenzung von Herrschaft gegenüber Macht, Disziplin und Gewalt findet ihre theoretische Relevanz in der Frage, wie das wechselseitige Befehlen und Gehorchen sinnhaft handelnder Menschen erwartbar und sinnhaft fassbar werden, sodass eine Herrschaftsbeziehung entsteht. Herrschaftsverbände sind dafür eine Möglichkeit, da sie den Rahmen dafür setzen, dass Ordnungen als Grundlage sozialen Handelns und von sozialen Beziehungen für einen bestimmten Personenkreis gelten. Darüber hinaus können Ordnungen auch zweckrational gesatzt und damit in und durch Verbände zur Erreichung von Zwecken durch ein koordiniertes und geregeltes kollektives Handeln eingesetzt werden. Das umfasst die Versorgung mit Wirtschaftsgütern, eine staatliche Gewaltregelung oder Wirtschaftspolitik ebenso wie die Bereitstellung von Heilsgütern (wie etwa der Absolution durch die katholische Kirche) oder wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Herrschaftsverbänden wird von Weber die objektiv nachvollziehbare Chance zugeschrieben, soziale Koordination und Abstimmung unabhängig von direkten individuellen Interessen bewirken zu können. Der Rationalitätsgrad eines solchen Verbandshandelns, und damit der Zweckerreichung, hängt Weber folgend vor allem von der Zweckrationalität der Ordnung und der Struktur des sie umsetzenden und durchsetzenden Erzwingungs- und Verwaltungsstabes ab. Das hat das Bürokratiemodell von Weber in einem doppelten Sinne zu einem Idealtyp moderner Verbände oder Organisationen werden lassen: Es benennt wichtige rationalisierende Strukturmomente der Herrschaftsumsetzung, und es galt auch lange als das Ideal einer modernen rationalen Zweckverfolgung bzw. Koordination. Daher findet sich bei Weber in der „Protestantischen Ethik“ auch die bekannte These, dass Massenverbände mit einer bürokratischen Verwaltung das „stahlharte Gehäuse“ der modernen westlichen Gesellschaft bilden und dass rationale Herrschaftsverbände wesentlich zur übergreifenden formalen Rationalisierung der modernen Welt beigetragen hätten.[13]

Mit Max Weber wurde Herrschaft zu einer soziologischen Grundkategorie und zu einem zentralen Mechanismus rational-berechenbarer Vergesellschaftung. Demgegenüber sind kontingente Machtbeziehungen weder durch die Anerkennung der Individuen noch durch Handlungsabstimmung begründet und nicht Teil der Rationalisierung der westlichen Welt. Der Herrschaftsverband ist im Unterschied dazu ein institutionalisiertes Regelsystem, dessen Ordnung anerkannt wird und so eine objektive Chance ausdrückt, dass bestimmte Akteure den Anweisungen anderer im Rahmen der Ordnung Folge leisten und damit die Regeln und Zwecke des Verbandes realisieren. Die unterstellte Richtigkeits-Anerkennung durch die Akteure sagt aber nichts darüber aus, ob diese die Inhalte der Ordnung bzw. die der Befehle als richtig betrachten, sondern nur, dass sie diese als Befehle anerkennen und ihnen deshalb folgen.

Max Weber hat daraus die Unterscheidung in „drei reine Typen legitimer Herrschaft“[14] gewonnen und in eine analytische Perspektive mit gesellschaftstheoretischer Analyse überführt. Demzufolge bedingen die Legitimitätsvorstellungen der Menschen die Herrschaftsstruktur wesentlich. „Je nach Art der beanspruchten Legitimität aber ist auch der Typus des Gehorchens, des zu dessen Garantie bestimmten Verwaltungsstabes und der Charakter der Ausübung einer Herrschaft grundverschieden. Damit aber auch ihre Wirkung. Mithin ist es zweckmäßig, die Arten der Herrschaft je nach dem ihnen typischen Legitimitätsanspruch zu unterscheiden.“[15]

Die drei „reinen Typen“ einer legitimen Herrschaft werden von Weber entsprechend der zugrundeliegenden Legitimitätsgründe in a) die charismatische,[16] b) die traditionale und c) die formal legale Herrschaft unterschieden. Eine charismatische Herrschaft beruht auf dem Glauben an die außerordentlichen Fähigkeiten des Führers, eine traditionale auf dem Glauben an die Richtigkeit bzw. Heiligkeit des schon immer Gewesenen und eine formal legale Herrschaft auf dem Glauben an die Legalität korrekt gesatzter Ordnungen und das Befehlsrecht der Herrschenden.[17] Weber selbst hat aus historisch-empirischen Material durch Vergleich nicht nur diese drei Typen gewonnen, sondern auch die These von der zunehmenden Rationalisierung von Herrschaft und damit die Durchsetzung der legal-rationalen Herrschaftsverbände in der modernen westlichen Welt.


„Drei Idealtypen einer legitimen Herrschaft nach Weber“. Eigene Darstellung nach Andrea Maurer ©, Nachwort, in: Max Weber, Typen der Herrschaft, hg. v. Andrea Maurer, Ditzingen 2019, S. 187-214
„Drei Idealtypen einer legitimen Herrschaft nach Weber“. Eigene Darstellung nach Andrea Maurer ©, Nachwort, in: Max Weber, Typen der Herrschaft, hg. v. Andrea Maurer, Ditzingen 2019, S. 187-214


Herrschaft „nach“ Weber

Herrschaft: Organisation. Vor allem in der interdisziplinären Organisationsforschung, aber auch in den Staats- und Verwaltungswissenschaften[18] wurde das Modell der legalen Herrschaft mit bürokratischem Verwaltungsstab zum Ausgangspunkt einer bis heute andauernden Diskussion über den Prozess der Rationalisierung und die Möglichkeiten eines rationalen kollektiven Zweckhandelns. Das Rationalmodell der Organisation, kurz Bürokratiemodell genannt, galt bis in die 1980er-Jahre unangefochten als theoretischer und praktischer Bezugspunkt der Beschäftigung mit Organisationen. Sowohl Organisations- wie Institutionentheorien in der Soziologie, die Politikwissenschaften als auch die Betriebswirtschaftslehre haben sich an diesem Idealmodell abgearbeitet und die Organisationsforschung unter dem Blickwinkel der Rationalitätsfrage be- und vorangetrieben.[19]

Macht: als Grundlage von Herrschaft. Innerhalb der Soziologie wurde die Herrschaftskonzeption Webers allerdings auch bald schon wegen der Abkoppelung von der Machtkategorie kritisiert, und es wurden Versuche unternommen, die Machtbasiertheit von Herrschaft zu erfassen. Wegweisend dafür wurden die Prozessanalysen von Norbert Elias[20] und die Mikromodelle von Heinrich Popitz[21]. Vor allem Popitz hat deutlich gemacht, dass Herrschaft als institutionalisierte Macht verstanden werden kann und dass damit auch die Ausbildung und die Strukturformen von Macht zum Kerngeschäft der Soziologie gehören.

Norbert Elias hat in seinen historisch-empirischen Analysen den langen Zivilisationsprozess in Europa als Ausbildung von Machtmonopolen rekonstruiert, die sich aus dem Wettbewerb ehemals gleich mächtiger Feudalherren sukzessive, aber unaufhaltsam herausgebildet haben. Daraus haben sich in der Neuzeit sowohl gestiegene wechselseitige Abhängigkeiten als auch „längere Handlungsketten“ gebildet. Elias beschreibt, dass die sich in der Neuzeit langsam ausbildenden Machtzentren, wie die Machtmonopole der abendländischen Könige, zusehends Anerkennung fanden und mit Beginn der Neuzeit auch in demokratische Nationalstaaten übergingen, vor allem wenn es gelang, Sicherheit nach innen und außen zu gewährleisten.


Sitzung der Nationalversammlung in der Paulskirche; der Redner ist Robert Blum, ca. Juni 1848. Urheber: Ludwig von Elliott. Quelle: [https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Frankfurt_Nationalversammlung_1848.jpg Wikimedia Commons] gemeinfrei
Sitzung der Nationalversammlung in der Paulskirche; der Redner ist Robert Blum, ca. Juni 1848. Urheber: Ludwig von Elliott. Quelle: Wikimedia Commons gemeinfrei


Diese Entwicklung wird von Elias ähnlich wie von Weber zwar als Folge sinnhafter Handlungen, aber nicht als geplantes Werk eines Einzelnen oder eines Kollektivs vorgestellt.[22] Vielmehr sind die Machtmonopole auf Gebieten und deren anschließende Überführung in Herrschaft und deren Demokratisierung die Folge einer spezifischen Figuration: der Konkurrenz um die knappe Machtressource Land. Historisches Material belegt, wie später auch Charles Tilly anmerkt, dass auch vagabundierende Räuberbanden, insofern es ihnen gelang, anderen unorganisierten Gruppen Schutzleistungen „anzubieten“ und Herrschaftsrenten abzuschöpfen, stabile Herrschaftsstrukturen aufzubauen vermochten. Darin kann ein Ausgangspunkt der modernen Staatenbildung gesehen werden.[23]

Alle diese Ansätze führen den Aufbau von Macht und Herrschaft auf soziale Interdependenzen zurück: Elias auf den Konkurrenzkampf, Popitz auf unterschiedliche Organisationsfähigkeiten und Tilly auf die Vorteile von Gewaltverfügung. Im Kern liegt die Macht dann darin, dass einige oder Gruppen die Handlungsfähigkeiten anderer verschlechtern. Die „Machtunterlegenen“ sind im weiteren Fortgang auf kollektive Schutzleistungen angewiesen (öffentliche Sicherheit, Schutz nach außen, Erwartungssicherheit nach innen, Steuersysteme usw.), die dazu führen, dass die Machtzentralen zusehends Anerkennung bei den Untergebenen finden und dass sich gestaffelte Sozialstrukturen ausbilden.[24]

Herrschaft: Normsetzung und Normdurchsetzung. Die Arbeiten Max Webers haben Herrschaft als Ausgangspunkt sozialer Ordnungskonzeptionen markiert. Vor allem in der soziologischen Norm- und Gruppensoziologie wurde Herrschaft zur Grundlage einer rechtmäßigen Setzung und Sicherung von Normen, die dann greift, wenn spontane Gruppenprozesse dazu nicht hinreichen. Prominent hat dies Ralf Dahrendorf in der These von der Universalität von Herrschaft zum Ausdruck gebracht.[25] Herrschaft ist demnach in allen Gesellschaften zu erwarten, weil sie die notwendige „Normierung“ und normative Fundierung bewirkt. Im Anschluss daran wurde Herrschaft auch als ein Mechanismus der Konfliktregelung erkannt, über den Verteilungskonflikte geregelt werden können. Auf der anderen Seite wurde die Universalitätsthese aber auch heftig angegriffen und mit Rückgriff auf ethnologische und ethnografische Studien auf die Selbstregulierungsfähigkeiten innerhalb von Gruppen hingewiesen, wodurch sich die universale Notwendigkeit von Herrschaft relativiere.[26]

Herrschaft: Grundlage sozialer Ordnung und Integration. Im Anschluss an Max Weber wird Herrschaft als eine anerkannte Form der Über- und Unterordnung verstanden, die wechselseitig sichere Handlungserwartungen schafft und es daher freien und intentionalen Akteuren erlaubt, ihr Handeln erwartbar aneinander zu orientieren. Vor allem in der legalen Herrschaft mittels eines bürokratischen Verwaltungsstabes wird eine Vergesellschaftungsform entworfen, die eine kollektive Verfolgung beliebiger Zwecke im Rahmen von Verbänden ermöglicht. Herrschaft oder Herrschaftsverbände wie der Nationalstaat, Parteien oder Wirtschaftsbetriebe lassen sich so als, aufgrund ihrer formal-korrekten Satzung anerkannte, soziale Regelsysteme analysieren. Bei Weber ist der entscheidende Baustein dafür die Anerkennung der Ordnung durch die Beherrschten und der zur Ordnungsumsetzung eingesetzte Verwaltungs- und Erzwingungsstab. Das Modell der legitimen Herrschaft impliziert die Regelung von Kooperation, Koordination und Konflikten gleichermaßen. Die Wirkungsweise basiert auf der Anerkennung der Herrschaft und den damit sozial definierten Gehorsamspflichten und Befehlsrechten. In dieser Konzeption rahmt die Richtigkeitsanerkennung auch die unmittelbaren Interessen der Akteure.


Herrschaft wie zum Beispiel Wirtschaftsbetriebe lassen sich als soziale Regelsysteme analysieren. Nach Max Weber basiert die Wirkungsweise auf der Anerkennung der Herrschaft und den damit sozial definierten Gehorsamspflichten und Befehlsrechten.<br /> Bild: Arbeiterinnen in einer Fabrik in Philadelphia, Pennsylvania, 1925. Fotograf: unbekannt (Glasnegativ). Quelle: [https://www.loc.gov/item/2016850637/ Library of Congress] public domain
Herrschaft wie zum Beispiel Wirtschaftsbetriebe lassen sich als soziale Regelsysteme analysieren. Nach Max Weber basiert die Wirkungsweise auf der Anerkennung der Herrschaft und den damit sozial definierten Gehorsamspflichten und Befehlsrechten.
Bild: Arbeiterinnen in einer Fabrik in Philadelphia, Pennsylvania, 1925. Fotograf: unbekannt (Glasnegativ). Quelle: Library of Congress public domain


Rationalerklärungen

Ausgehend von Weber ist für „Herrschaft“ die Anerkennung einer Herrschaft das entscheidende Kriterium. Weber selbst hat wenig zur Ausbildung und zu den Grundlagen der Legitimitätsvorstellungen gesagt. Neuere Theorien, die sich durchaus in die Tradition der Schottischen Moralphilosophie stellen, versuchen die Anerkennung einer Herrschaft aus den Interessen der Einzelnen abzuleiten und darüber die mit Herrschaft verbundene Einschränkung individueller Handlungsmöglichkeiten zu erklären. Die damit einhergehenden Kosten werden entsprechend mit positiven Koordinations- und Kooperationseffekten kontrastiert. Sofern diese Erträge höher sind, wäre auch eine eigeninteressierte Anerkennung begründbar. Aber, und das hat schon Thomas Hobbes thematisiert, sind die durch Herrschaft erbrachten Kooperations- und/oder Koordinationsleistungen meist ein öffentliches Gut, das in Form von Gewaltfreiheit, Bildung, Schutz usw. allen zugutekommt. Daher ist eine herrschaftsbasierte Ordnung nicht selbstverständlich, sondern hängt davon ab, ob die dafür notwendigen Kosten getragen werden. Eine Herrschaft zur Sicherung sozialer Ordnung und damit zum allgemeinen Vorteil muss vielmehr ausgestattet und auch geregelt werden.


Die Einsetzung von Herrschaft als „second order problem“

Mancur Olson und andere haben dieses Problem als „kollektives Gut“[27] beschrieben, das vor allem in großen Gruppen helfen würde, soziales und sogar kollektives Handeln zu stützen. Allerdings ist die Herrschaftseinsetzung, -gestaltung und -aufrechterhaltung mit systematischen Anreizen zum Trittbrettfahren und diversen Folgeproblemen verbunden. Demgemäß erfordern auch Herrschafts- und Hierarchieformen, die der sozialen Ordnung oder kollektiven Vorteile dienen, soziale Mechanismen, die die dafür notwendigen Beiträge und Folgeregelungen absichern. Dazu gehört vor allem die berechtigte Erwartung, dass zentrale Entscheidungsstrukturen und -instanzen auch tatsächlich erfolgreich erstellt und aufrechterhalten werden können; dafür steht nach wie vor das von Thomas Hobbes gezeichnete Problem von Bürgerkriegen.

Eine mögliche Lösung dafür sind übergeordnete zentrale Herrschaftsinstanzen,[28] die mittels Sanktion die erforderlichen Beiträge garantieren und darüber hinaus auch die effiziente, organisierte Koordination der Einzelleistungen erlauben, indem sie stabile Herrschafts- und Verwaltungsstrukturen einsetzen, wie dies mitunter Mandate, UN-Missionen usw. für sich reklamieren. Das bildet indes, bei logisch konsistenter Argumentation, ein Problem auf der nächsthöheren Ebene ab. Denn auch dann wäre Trittbrettfahren zu gewärtigen, wie die allfälligen Debatten um die Beitragsleistungen zu Verbünden wie der Nato belegen. Erklärungen dafür können nun aber anführen, dass auf der nächsten Ebene nicht mehr die Einzelnen die Herrschaft einsetzen, sondern dass dies meist durch eine kollektive Entscheidung geschieht.[29]

Das wird durch das von David Hume u.a. eingeführte Argument auflösbar, dass immer dann, wenn Beteiligte in einer solchen Situation nicht wissen, was ihre zukünftige Lage sein wird (Schatten der Zukunft), sie Beiträge erbringen, solange sie davon ausgehen, dass ihre aktuellen Beiträge in Zukunft durch Erträge beglichen würden. Eine andere Lösung wäre, wenn eine ordnungs- und konfliktregulierende Herrschaftsstruktur durch politische oder private Unternehmer „angeboten“ wird,[30] weil diese dadurch Herrschaftsrenten oder die Herrschaftsübernahme zu realisieren vermögen und deshalb effiziente Herrschaftsstrukturen auf- und ausbauen. Und nicht zuletzt ist wieder die eingangs bereits erwähnte Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass gut organisierte Gruppen anderen zwangsweise ihre Schutzangebote aufdrängen.

In allen drei Fällen wäre die Einsetzung einer Herrschaft zur Sicherung sozialer Ordnung, einer vorteilhaften Kooperation oder zur Bewältigung von Konflikten als ein rationaler Umgang mit sozialen Handlungsproblemen erklärt. Da Herrschaft meist zur Realisierung kollektiver Güter eingesetzt wird, wo Markt und Tausch per se nicht tragen, müssen solche Erklärungen zeigen können, wie sich aufgrund sozialer Konstellationen die erwartbaren Anreize bei der Einsetzung und Ausstattung der Herrschaft auf mehreren Ebenen bewältigen lassen.


Differenzierte Funktions- und Bestandsanalyse

Da nun nicht mehr wie in der klassischen Herrschaftssoziologie Max Webers Herrschaftsrechte und Gehorsamspflichten aus Legitimitätsvorstellungen abgeleitet werden, sondern aus dem rationalen und durchaus eigeninteressierten Handeln der beteiligten Akteure, lassen sich nun auch in der Realität beobachtbare Folgeprobleme und unerwünschte Begleiterscheinungen einer an sich vorteilhaften Herrschaft thematisieren. Zu nennen sind dabei zuvorderst all die Probleme, die durch das Einsetzen stellvertretender Herrschaftsagenten auftreten, d.h. der Personen, denen Herrschaftsrechte und Machtmittel übertragen werden müssen: an Kanzler*innen, Konzernchefs, Vereinsvorsitzende usw. Zu erwarten sind: Machterweiterung, Mittelmissbrauch, Korruption, Klientelbildung, Oligarchien und Staffelung der Gruppe in Untergruppen usw.[31]

Aber auch das Handeln der Gruppenmitglieder kann nun differenzierter und vor allem problemorientiert analysiert werden. Sofern neben dem gemeinsamen Hauptzweck noch Unterziele vorliegen, sind Verteilungskonflikte innerhalb der Gruppe zu erwarten. Und nicht zuletzt sind auch die Herrschaftskritik und der Herrschaftsentzug in diesem Fall schwierig, da sich die Gruppenmitglieder dazu organisieren müssten, aber rationale Akteure dies lieber den anderen überlassen, zudem wenn Herrschaftskritik mit hohen Kosten und Risiken verbunden ist.[32] In politischen Verbänden ist zudem das Verhältnis zwischen den Herrschern und den Gruppenmitgliedern durch ein latentes Kontrollproblem geprägt.[33] Die Herrschaftsinstanzen sollen die gemeinsam gesetzten Interessen bestmöglich realisieren. Das ist aber keinesfalls selbstverständlich, wenn dies nicht auch in deren eigenem Interesse liegt bzw. wenn sich durch die Macht- und Herrschaftsausübung Sondervorteile ergeben. Dann müssten auch Herrschaftspositionen in Anreize, Kontrollen oder Normen eingebettet werden, die eine Orientierung an den gemeinsamen Anliegen vermitteln.[34]


Arbeiterinnen und Arbeiter kämpfen um bessere Arbeitsbedingungen und üben damit oftmals Herrschaftskritik aktiv aus. Die Arbeiter*innenbewegung hat seit dem 18. Jahrhundert eindrücklich gezeigt, dass sich Herrschaftsverhältnisse verändern lassen und Kritik in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik ein sehr wichtiger Mechanismus von Entwicklung sein kann.<br />Foto: [https://www.flickr.com/photos/dblackadder/ Derek Blackadder], Protest nach dem Einsturz der Spectrum-Bekleidungsfabrik, bei dem 76 Arbeiter*innen ums Leben gekommen sind, Dhaka, Bangladesch, 29. Mai 2005. Quelle: Flickr [https://www.flickr.com/photos/39749009@N00/16231675 Flickr], Lizenz: [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/ CC BY-SA 2.0]
Arbeiterinnen und Arbeiter kämpfen um bessere Arbeitsbedingungen und üben damit oftmals Herrschaftskritik aktiv aus. Die Arbeiter*innenbewegung hat seit dem 18. Jahrhundert eindrücklich gezeigt, dass sich Herrschaftsverhältnisse verändern lassen und Kritik in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik ein sehr wichtiger Mechanismus von Entwicklung sein kann.
Foto: Derek Blackadder, Protest nach dem Einsturz der Spectrum-Bekleidungsfabrik, bei dem 76 Arbeiter*innen ums Leben gekommen sind, Dhaka, Bangladesch, 29. Mai 2005. Quelle: Flickr Flickr, Lizenz: CC BY-SA 2.0


All diese zuletzt skizzierten Probleme werden seit geraumer Zeit in den Sozialwissenschaften unter dem Stichwort „Governance“ verhandelt und umfassen die Analyse von Managementstrukturen genauso wie die Frage von „good governance“, die Gestaltung von Finanz-, Steuer- und Prüfsystemen oder auch die Struktur von Non-Profit-Organisationen und der Gemeinwirtschaft.[35]


Neuere Entwicklungen: Theorie reflexiver Moderne – Gouvernementalitätsforschung

In jüngerer Zeit werden einerseits die klassischen Unterscheidungen von Macht und Herrschaft und auch die Gegenüberstellungen von Herrschaft und individueller Freiheit zunehmend problematisiert. Dies geschieht z.B. in und durch die Theorie reflexiver Modernisierung.[36] Andererseits geht es um Erweiterungen und Differenzierungen der Konzeptionen von Herrschaft und Macht, die auf Michel Foucault zurückgehen.[37]

Bei diesen Diagnosen eines Formwandels von Herrschaft in der Gegenwart handelt es sich im Wesentlichen um zwei theoretische Entwicklungen, die einander bedingen und ergänzen: Zum einen werden die Auflösung, Verschiebung oder Ersetzung alter Abgrenzungen institutionalisierter Herrschaft durch unscharfe Grauzonen der Kooperation und des Wettbewerbs festgehalten. Dafür steht, dass hierarchische Kontrolle zunehmend durch Netzwerke der Zusammenarbeit und der Konkurrenz ersetzt wird. Zum anderen werden neue Formen der Autonomisierung und Subjektivierung von Herrschaft thematisiert. Demnach werden die Individuen aus unmittelbaren Kontrollzwängen und Befehlsstrukturen mit der Maßgabe freigesetzt, die Aufgaben der Kontrolle und Leistungsoptimierung nunmehr selbst zu übernehmen. Beide Prozesse, die Verflüssigung und die Subjektivierung von Herrschaft, sind aufeinander bezogen. Das eine wäre ohne das andere nicht denkbar. Zusammengenommen und sich gegenseitig stützend, bilden sie die neuen Herrschaftsfigurationen der reflexiven Moderne.[38]

Zunächst zum Phänomen der institutionellen Entgrenzung von Herrschaft: In der „klassischen Moderne“ wurde demnach Herrschaft als legitimierte, stabilisierte und regelgebundene Machtausübung seit der Gewaltenteilung nur innerhalb bestimmter Grenzen ausgeübt. Jenseits dieser Grenzen blieb der Lauf der Dinge dem freien Spiel der Kräfte (mitunter also auch der Machtausübung) unterworfen. Diese fundamentale Unterscheidung, die die Zuschreibung von Verantwortung ermöglichte, wird in der Gegenwart zunehmend unscharf. In vielen Bereichen verwandelt sich Herrschaft in Wettbewerb, d.h. in indirekt, über Ressourcen ausgetragene Konflikte um Erfolg auf Märkten. Wo früher bürokratische Kontrolle innerhalb institutionalisierter Grenzen stattfand, greifen nun machtorientierte Auseinandersetzungen.

Diese Entgrenzung betrifft zunächst einmal bildlich gesprochen die Ränder von Herrschaftsgebilden, die gleichsam „zerfasern“.[39] Dezentralisierung und Outsourcing, die Entstehung von Netzwerkunternehmen und virtuellen Organisationen bezeichnen unterschiedliche Formen der Verflüssigung hierarchischer Organisationen. Ähnliche Formen der Entgrenzung beginnen sich im Verhältnis der Nationalstaaten zueinander zu zeigen. Territoriale Grenzen unterscheiden bislang zwischen der innerstaatlichen legitimen Herrschaft und der zwischenstaatlichen Machtausübung u.a. durch Kriege. Hier sind es transnationale Regime und globale Netzwerke, die einerseits die Souveränität der Nationalstaaten einschränken, gleichzeitig aber Kooperation und Einfluss jenseits der staatlichen Grenzen ermöglichen.

Am Beispiel des internationalen Klimaregimes lässt sich zeigen, wie globale Risiken und Probleme auf diese Weise vergemeinschaftend wirken können. Über die Definition globaler Risiken können transnationale Öffentlichkeiten und „Legitimationsräume“ entstehen, die „global governance“,[40] also Systeme transnationaler Selbststeuerung erst ermöglichen.[41] Dass dies nicht immer gelingen mag, zeigen vergangene und gegenwärtige Bemühungen um eine kooperative Bewältigung der Klimafrage, von Migrationsströmen, die Zunahme von Demokratiefeindlichkeit und autokratischen Regimen sowie auch der Umgang mit der weltweiten Pandemie. Die Beispiele machen aber auch deutlich, dass die Entgrenzung von Herrschaft zu einer Pluralisierung von Handlungsspielräumen und Einflusssphären führen kann. An die Stelle eindeutiger nationalstaatlicher Grenzen treten vermehrt internationale Organisationen und weltweite Herausforderungen, die auch mit der Überschneidung von wirtschaftlichen und politischen Akteuren und Sphären einhergehen.

Nach innen zeigt sich die Entgrenzung von Herrschaft in Prozessen der Ökonomisierung und Vermarktlichung.[42] An die Stelle hierarchischer Befehls- und Kontrollapparate treten Strukturen, in denen die Einheiten einer Organisation (Arbeitskräfte, Abteilungen, Profitcenter) miteinander konkurrieren. Direkte hierarchische Kontrolle wird ersetzt durch indirekte Steuerung. Über die Einführung von Kennziffern oder Zielvereinbarungen, die die strategischen Ziele von Unternehmen, Universitäten und Krankenhäusern oder die externen Marktbedingungen symbolisieren sollen, wird der interne Wettbewerbsmechanismus auf Dauer gestellt, und es werden oftmals soziale Regelungsformen abgelöst.[43] Voraussetzung dieser inneren Vermarktlichung ist die Autonomie der miteinander konkurrierenden Einheiten. Auf der Ebene der Arbeitskräfte führt dies unter den Stichworten Selbstorganisation und Flexibilisierung zur Entgrenzung und Subjektivierung von Arbeit.

Damit ist die zweite der genannten Entwicklungen, die Autonomisierung und Individualisierung der Herrschaftsunterworfenen, angesprochen. Über lange Strecken der Modernisierung war Herrschaft etwas, was den Individuen von außen gegenübertrat. Im Grenzfall konnte Herrschaft gegen ihren Willen mit Zwang durchgesetzt werden. Diese strikte Gegenüberstellung von Machtausübung und Handlungsautonomie betrifft auch die Eindeutigkeit von Anweisungen, Regeln und Kontrollstrukturen. Es muss klar sein, für wen sie gelten und was zu tun und zu unterlassen ist.

Es gehört zum Wesen der Bürokratie, wie sie sich etwa auch in der klassischen Arbeitsorganisation zeigt, Eindeutigkeit und Kalkulierbarkeit durch Kontrolle herzustellen, auch wenn diese immer wieder durch informelle Machtprozesse unterlaufen wird.[44] Dies entspricht der institutionellen Logik der klassischen Moderne, die man als Projekt beschreiben könnte, das Macht von Freiheit und Kontrolle von Autonomie eindeutig zu unterscheiden und institutionell zu trennen sucht. Erst die Herrschaft des Gesetzes macht es möglich, Handlungsräume des freien Entscheidens von fremdkontrollierten Bereichen abzugrenzen, und erst sie befreit die Menschen von der Willkür eines unbegrenzten Herrschaftsanspruchs.

Diese Gegenüberstellung von Macht und Freiheit wird in den letzten Jahrzehnten zunehmend unterlaufen. Durch die Gewährung begrenzter Autonomie verschmelzen Macht und Freiheit zu einem schwer auflösbaren Komplex, innerhalb dessen die Unterscheidung zwischen dem außen- und dem innengeleiteten Menschen tendenziell aufgehoben wird.[45] Die Steuerung des Verhaltens wird hier nicht durch Befehle, Regeln und Kontrolle bewerkstelligt, sondern durch Strategien der Subjektivierung. Durch sie werden die Individuen dazu gebracht, äußere Kontrolle durch Selbstkontrolle sowie Herrschaft durch Selbstbeherrschung zu ersetzen.[46] Gleichzeitig wird von ihnen erwartet, dass sie an sich selbst arbeiten, um die Optimierung ihrer Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die gesteigerte Autonomie des Subjekts ist selbst durch Macht konstituiert. Seine Freiheit ist nicht erkämpft gegen die Macht anderer, sondern wird ihm durch Macht zugewiesen.

Dies kommt dem nahe, was Foucault in seinen Gouvernementalitäts-Analysen[47] als Wechselwirkung zwischen Herrschaftstechniken und den Techniken des Selbst beschreibt. Er hat vorgeschlagen, die Prozesse zu betrachten, in denen sich Herrschaft der Individuen selbst bedient, und hat auch die Prozesse analysiert, in denen Fremdzwang in Selbstzwang übergeht.[48] Nur dass es sich eben nicht mehr um Zwangsstrukturen handelt, die sich der Techniken des Selbst bedienen, sondern um entgrenzte Machtfelder, die auf die gelenkte Selbststeuerung der Akteure in fundamentaler Weise angewiesen sind.

Anders als bei Foucault richten sich die neuen Techniken des Selbst nicht mehr auf Orientierungen wie Zuverlässigkeit, Loyalität und Pflichterfüllung, sondern auf die Bereitschaft, Risiken zu übernehmen, auf Flexibilität und Steigerungsbereitschaft. In zunehmendem Maße wird auch der Körper zum Objekt der Optimierung und Verbesserung. Es geht nicht mehr darum, bestimmten Normalitätsmaßstäben zu genügen, sondern um eine individualisierte Selbstoptimierung, die prinzipiell unabschließbar scheint. Die Verbesserung des Selbst wird damit zu einer reflexiven Meta-Anstrengung, die sich mit den Zwängen des Marktes und des Networking zu neuen Lebensformen verbindet.

Die neue Lebensform, in der jede und jeder Unternehmer oder Unternehmerin der eigenen Arbeitskraft oder Schönheit sein muss, führt nicht nur zur Auflösung der modernen Trennung von Arbeit und Leben, sondern geht meist auch mit Überlastung und Überforderung einher.[49] Die Selbstoptimierung und Selbstvermarktung, die dieser Lebensform eigen ist, bleibt so hoch ambivalent: Auf der einen Seite bewirkt sie eine echte Autonomiesteigerung, „da die Unternehmen tatsächlich bis zu einem gewissen Grad Kontrolle abgeben“[50] und von den Leistungen der Subjekte immer abhängiger werden. Auf der anderen Seite sind die neuen Freiheiten an Unternehmensziele und Marktzwänge gebunden. An die Stelle der Herrschaft von außen tritt so eine instrumentalisierte Autonomie und Selbstherrschaft.


Perspektiven und Forschungsdesiderata

Die klassische Herrschaftskonzeption Max Webers eröffnete einerseits die Möglichkeit, in der sozialen Anerkennung von Herrschaft deren spezifische soziale Grundlage und Funktionsweise zu beschreiben und nach den Anerkennungsgründen der Individuen in sozialen Handlungssituationen zu suchen. Der Fokus liegt damit auf legitimen Herrschaftsstrukturen und -gebilden, die als Mittel sozialer Kooperation, Koordination oder Konfliktbearbeitung begriffen und im Hinblick darauf auch analysiert und mit anderen sozialen Formen in Verbindung gesetzt bzw. verglichen werden können. Nichtsdestotrotz werden in den meisten soziologischen wie auch sozialphilosophischen Arbeiten neben positiven Abstimmungseffekten immer auch die mit Herrschaft verbundenen Einschränkungen individueller und auch kollektiver Handlungsrechte problematisiert.[51]

Auch wird aufgrund der immanenten Funktionslogik von Herrschaft auf unerwünschte Nebeneffekte und Folgeprobleme hingewiesen, die den Intentionen und Anerkennungsgründen der Individuen zuwiderlaufen und im schlimmsten Falle auch dazu führen können, dass sich Herrschaft gegen die Individuen wendet und oftmals nur schwer kontrollierbar und rückgängig zu machen ist. Die daran anschließenden Governance-Forschungen stellen ungeplante Nebeneffekte und Begleiterscheinungen sowie die rationale Nach- und Umgestaltung von Herrschaftsstrukturen (neue Managementformen und -gehälter, internationale Regeln und Kontrollverfahren für Finanzmärkte usw.) in den Mittelpunkt ihres Interesses. Auch wird in den neuen Institutionentheorien und der neuen Wirtschaftssoziologie darüber das Verhältnis von Herrschaft, Markt und sozialen Netzwerken und Gruppen thematisiert. In der neueren Forschung wird einerseits gegen die Thesen von der universalen Überlegenheit von Markt, aber auch von Herrschaft argumentiert, da sich daneben auch Formen der Selbstorganisation bzw. soziale Regelungen ausbildeten.[52]

Demgegenüber wird aus der Perspektive der Theorie der reflexiven Modernisierung die „Verflüssigung“ von Herrschaft angesprochen. Es werden damit Verhältnisse offengelegt, in denen die Zurechnung von Verantwortung zunehmend schwieriger wird und in denen sich die Individuen in einer paradoxen Situation der Selbstherrschaft wiederfinden. Ein Zurück zu den klassischen Formen nationalstaatlicher oder bürokratischer Herrschaft scheint dann im Zeitalter der Globalisierung in vielen Bereichen kaum mehr möglich. Das verweist auf neue Abgrenzungen von und zwischen Herrschaftsbereichen, die zwar nicht mehr die alte Eindeutigkeit haben können, dennoch aber die Zurechnung von Verantwortung und die Sicherung individueller Autonomie gewährleisten sollen. Für die Governance-Forschung stellt sich damit die Frage nach neuen und differenzierten Formen des „boundary managements“.[53] Dies fängt bei der staatlichen Bankenregulierung an, betrifft aber ebenso die Versuche, das internationale Recht und die internationalen Institutionen zu reformieren. Zudem fehlt es an Forschungen zu der realen Machtausübung in Netzwerken und anderen Formen entgrenzter Herrschaft.

Reflexiv-kritische Analysen verweisen zudem auf der Ebene der Subjekte auf viele Problemlagen und Forschungsfragen: Welche nicht-marktbezogenen Ressourcen ermöglichen individuelle Selbstverantwortung und helfen, eine schrankenlose Selbstoptimierung und -ausbeutung in Grenzen zu halten?[54] Welche institutionellen Regelungen sind geeignet, einen Ausgleich zwischen markt- und reproduktionsorientierten Interessen zu bewirken? Und vielleicht am wichtigsten: Welche Formen kollektiver Interessenvertretung sind unter den Bedingungen entgrenzter und subjektivierter Herrschaft denkbar?


Empfohlene Literatur zum Thema

Matthias Becher/Stephan Conermann/Linda Dohmen (Hrsg.), Macht und Herrschaft transkulturell, Göttingen 2018

Wolfgang Bonß/Christoph Lau (Hrsg.), Macht und Herrschaft in der reflexiven Moderne, Weilerswist 2011

Peter Gostmann/Peter-Ulrich Merz-Benz (Hrsg.), Macht und Herrschaft. Zur Revision zweiter soziologischer Grundbegriffe, Wiesbaden 2007

Peter Imbusch (Hrsg.), Macht und Herrschaft. Sozialwissenschaftliche Theorien und Konzeptionen, Wiesbaden 2012

Reinhart Koselleck, Herrschaft, in: Otto Brunner (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 3, Stuttgart 1982, S. 20-102

Andrea Maurer, Herrschaftssoziologie. Eine Einführung, Frankfurt a. M. 2004

Andrea Maurer, Nachwort. Neuausgabe Max Weber Typen der Herrschaft, Dietzingen 2019, S. 187-214

Zitation
Andrea Maurer, Christoph Lau, Herrschaft und Macht, Version: 2.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 5.10.2021, URL: http://docupedia.de/zg/Maurer_lau_herrschaft_und_macht_v2_de_2021

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Anmerkungen

    1. Reinhart Koselleck, Herrschaft, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, hg. von Werner Conze, Otto Brunner und Reinhart Koselleck, Bd. 3, Stuttgart 1982, S. 1-102. Für umfassende Studien zur Herrschaft in der Vormoderne siehe Matthias Becher/Stephan Conermann/Linda Dohmen (Hrsg.), Macht und Herrschaft transkulturell. Vormoderne Konfigurationen und Perspektiven der Forschung, Bonn 2018, online unter https://bonndoc.ulb.uni-bonn.de/xmlui/handle/20.500.11811/8970 [20.09.2021].
    2. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie, Tübingen, 5. Aufl., 1980 (1. Aufl. 1922), S. 28ff. Für eine erläuternde Einführung siehe Andrea Maurer, Nachwort, in: Max Weber, Typen der Herrschaft, hg. v. Andrea Maurer, Ditzingen 2019, S. 187-214.
    3. Weber, Typen der Herrschaft, S. 7; Hervorh. im Orig.
    4. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, S. 28.
    5. Heinrich Popitz, Phänomene der Macht, Tübingen ²1992 (zuerst 1986), S. 232ff.
    6. Vgl. ebd., S. 200ff.
    7. Ebd., S. 185.
    8. Vgl. dazu ausführlich Abschnitt 5.
    9. Michel Foucault, Geschichte der Gouvernementalität, Bd. 2: Die Geburt der Biopolitik, Frankfurt a.M. 2004.
    10. Vgl. zur Werkgeschichte ausführlich Edith Hanke, Max Webers „Herrschaftssoziologie“. Eine werkgeschichtliche Studie, in: dies./Wolfgang J. Mommsen (Hrsg.), Max Webers Herrschaftssoziologie. Studien zu Entstehung und Wirkung, Tübingen 2001, S. 19-46. Allgemein ist festzuhalten, dass Weber in seinen älteren Arbeiten (bis 1917) vor allem an der begrifflichen Fassung von Herrschaft gearbeitet und 1913 seinen Herrschaftsbegriff deutlich präzisiert hat. Aber erst ab 1914 folgte die idealtypische Begriffsbildung in Form der bekannten Typologie der „drei reinen Formen legitimer Herrschaft“ (ebd., S. 39ff.). Vgl. ausführlich Maurer, Nachwort, in: Weber, Typen der Herrschaft.
    11. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, S. 29; Hervorh. im Orig.
    12. Ebd.; Hervorh. im Orig.
    13. Max Weber, Die protestantische Ethik und der „Geist des Kapitalismus“ [Original 1904-05], hg. und mit einem Nachwort von Andrea Maurer, Ditzingen 2017.
    14. Vgl. dazu die frühe Fassung in Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, S. 122-176, sowie den späten Aufsatz von Max Weber, Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft, in: Preußische Jahrbücher 1922, Bd. 187, S. 1-12 (wieder abgedruckt in: Max Weber, Soziologie, Universalgeschichtliche Analysen, Politik, Stuttgart, 5. Aufl., 1973, S. 151-166).
    15. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft (1922), S. 122ff.
    16. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Typus der „charismatischen Herrschaft“ intensiv diskutiert und Webers Gedanke problematisiert, dass bürokratische Organisationen eines nicht-bürokratischen Elements an der Spitze bedürften: eines charismatischen Führers, der jeglicher Kontrolle entzogen wäre. Diese Diskussion hat vor allem den Soziologiekongress 1964 in Heidelberg geprägt. Vgl. u.a. Thomas Kroll, Max Webers Idealtypus der charismatischen Herrschaft und die zeitgenössische Charisma-Debatte, in: Max Webers Herrschaftssoziologie, hg. v. Edith Hanke/Wolfgang J. Mommsen, Tübingen 2001, S. 47-72.
    17. Vgl. für eine ausführliche Erläuterung: Andrea Maurer, Herrschaftssoziologie. Eine Einführung, Frankfurt a.M. 2004.
    18. Renate Mayntz, Soziologie der Organisation, Reinbek b. Hamburg 1963.
    19. Vgl. dazu Andrea Maurer/Michael Schmid (Hrsg.), Neuer Institutionalismus. Zur soziologischen Erklärung von Organisation, Moral und Vertrauen, Frankfurt a. M. 2002, sowie auch Paul DiMaggio/Walter W. Powell (Hrsg.), The New Institutionalism in Organizational Analysis, Chicago 1991.
    20. Norbert Elias, Über den Prozeß der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen, 2 Bde., Frankfurt a.M. 1976 (zuerst 1939).
    21. Heinrich Popitz, Phänomene der Macht, Tübingen 1992, S. 232ff.
    22. Vgl. dazu die klassischen Staatstheorien nach Hobbes: Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staates, Neuwied 1966 (zuerst 1651).
    23. Charles Tilly, War Making and State Making as Organized Crime, in: Peter Evans/Dieter Rüschemeyer/Thedda Skocpol (Hrsg.), Bringing the State Back In, Cambridge 1985, S. 169-191.
    24. Vgl. zu einem Forschungsüberblick: Maurer, Herrschaftssoziologie sowie Peter Imbusch (Hrsg.), Macht und Herrschaft. Sozialwissenschaftliche Theorien und Konzeptionen, Wiesbaden ²2012.
    25. Ralf Dahrendorf, Amba, Amerikaner und Kommunisten. Zur These der Universalität von Herrschaft, in: ders., Pfade aus Utopia. Zur Theorie und Methode der Soziologie, München 41986.
    26. Christian Sigrist, Regulierte Anarchie. Untersuchungen zum Fehlen und zur Entstehung politischer Herrschaft in segmentären Gesellschaften Afrikas, Freiburg i.B. 1967.
    27. Mancur Olson, Die Logik des kollektiven Handelns. Kollektivgüter und die Theorie der Gruppen, Tübingen 1968 (amerik. Orig. 1965).
    28. Vgl. dazu Mark I. Lichbach, The Cooperator’s Dilemma, Ann Arbor 1996.
    29. James S. Coleman, Foundations of Social Theory, Cambridge 1990 (deutsch: 1992).
    30. Vgl. dazu ausführlich Norman Frohlich/Joe A. Oppenheimer/Oran R. Young, Political Leadership and Collective Goods, Princeton 1971; Lichbach, Cooperator’s Dilemma; Andrea Maurer/Michael Schmid, Erklärende Soziologie. Grundlagen, Vertreter und Anwendungsfelder eines soziologischen Forschungsprogramms, Wiesbaden 2010, Kap. 8.
    31. All diese Themen finden sich verstreut in klassischen Texten der Soziologie, der Politikwissenschaft und auch der Geschichtswissenschaft verhandelt.
    32. Vgl. Albert O. Hirschman, Abwanderung, Widerspruch und das Schicksal der Deutschen Demokratischen Republik. Ein Essay zur konzeptuellen Geschichte, in: Leviathan 20 (1992), S. 330-358; Coleman, Foundations, Kap. 11.
    33. Dies wird auch klassisch als Prinzipal-Agenten-Problem behandelt; vgl. dazu Oliver E. Williamson, Die ökonomischen Institutionen des Kapitalismus, Tübingen 1990 (amerik. Orig. 1985).
    34. Vgl. dazu ausführlich Maurer, Herrschaftssoziologie, Kap. 4.
    35. Vgl. etwa Arthur Benz u.a. (Hrsg.), Handbuch Governance. Theoretische Grundlagen und empirische Anwendungsfelder, Wiesbaden 2007; Edgar Grande/Stefan May (Hrsg.), Perspektiven der Governance-Forschung, Baden-Baden 2009; Andrea Maurer/Michael Schmid, Erklärende in der Soziologie. Grundlagen, Vertreter und Anwendungsfelder eines soziologischen Forschungsprogramms, Wiesbaden 2010, Kap. 8.5.
    36. Ulrich Beck/Christoph Lau (Hrsg.), Entgrenzung und Entscheidung: Was ist neu an der Theorie reflexiver Modernisierung?, Frankfurt a.M. 2004.
    37. Michel Foucault, Analytik der Macht, Frankfurt a.M. 2005.
    38. Wolfgang Bonß/Christoph Lau (Hrsg.), Macht und Herrschaft in der reflexiven Moderne, Weilerswist 2009.
    39. Achim Hurrelmann u.a. (Hrsg.), Zerfasert der Nationalstaat? Die Internationalisierung politischer Verantwortung, Frankfurt a.M. 2008.
    40. Renate Mayntz, Über Governance. Institutionen und Prozesse politischer Regelung, Frankfurt a.M. 2009.
    41. Ulrich Beck, Weltrisikogesellschaft. Auf der Suche nach der verlorenen Sicherheit, Frankfurt a.M. 2007.
    42. Michael Sandel, What Money Can’t Buy. The Moral Limits of Markets, New York 2012; siehe auch für die Zeitgeschichte: Ralf Ahrens/Marcus Böick/Marcel vom Lehn (Hrsg.), Vermarktlichung. Zeithistorische Perspektiven auf ein umkämpftes Feld, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 12 (2015), H. 3, https://zeithistorische-forschungen.de/3-2015/5264 (20.09.2021].
    43. Dieter Sauer, Arbeit im Übergang. Zeitdiagnosen, Hamburg 2005.
    44. Vgl. dazu insbesondere Webers Argument der formalen Rationalisierung.
    45. Vgl. dazu auch Elias, Über den Prozeß der Zivilisation.
    46. Vgl. Manfred Moldaschl/Günter G. Voß (Hrsg.), Subjektivierung von Arbeit, Mering 2001.
    47. Foucault, Geschichte der Gouvernementalität, Bd. 2.
    48. Vgl. Michel Foucault, About the Beginning of the Hermeneutics of the Self, in: Political Theory 21 (1993), H. 2, S. 198-227, hier S. 203.
    49. Sighard Neckel/Greta Wagner (Hrsg.), Leistung und Erschöpfung: Burnout in der Wettbewerbsgesellschaft, Berlin 2013.
    50. Nick Kratzer, Arbeitskraft in Entgrenzung. Grenzenlose Anforderungen, erweiterte Spielräume, begrenzte Ressourcen, Berlin 2003.
    51. Aktuell, in den Jahren 2020/2021, wird das an der Diskussion um eine Impflicht und die Rechte des Staats im Kampf gegen Corona deutlich.
    52. Helmut Wiesenthal, Markt, Organisation und Gemeinschaft als „zweitbeste“ Verfahren sozialer Koordination, in: Raymund Werle/Uwe Schimank, Gesellschaftliche Komplexität und kollektive Handlungsfähigkeit, Frankfurt a.M. 2000, S. 44-73, online unter https://www.mpifg.de/pu/mpifg_book/mpifg_bd_39.pdf [20.09.2021].
    53. Vgl. Wiesenthal, Markt, Organisation und Gemeinschaft als „zweitbeste“ Verfahren sozialer Koordination.
    54. Foucault sah darin ein neues Feld sozialer Kämpfe. Michel Foucault, Schriften in vier Bänden, Bd. 4: 1980-1988, Frankfurt a.M. 2005, S. 274ff.