Die repräsentative Demokratie als Herrschaftsform ist ein anspruchsvolles Konzept. Sie basiert auf der Idee, dass gewählte Vertreter des „Volkes“, gleich welchen Geschlechts und welcher sozialen Herkunft, in dessen Namen handeln, Gesetze beschließen und die Regierung kontrollieren oder sogar bestimmen. Seit der Entstehung des Parlamentarismus wurde die Idee der Repräsentation jedoch bestritten. Frei sei man nur im Moment der Wahl, befand Jean-Jacques Rousseau in seinem 1762 erstmals erschienenen Du contract social, danach falle man wieder zurück in die Knechtschaft. Sowohl von „links“ als auch von „rechts“ wurde gegen die Parlamente polemisiert, indem man vorgab, im Namen der „echten“ Demokratie oder des „wahren“ Volkes zu handeln. Die hier gezeigten Bilder, ein Geschichtsgemälde aus dem Jahr 1831 und eine Fotografie aus dem Jahr 2021, zeigen diesen Konflikt in extremer Form: Dort, wo das angebliche „Volk“ das Parlament stürmt, ist die Repräsentation nicht nur gefährdet, sondern aufgehoben. Der folgende Artikel behandelt die Entstehung und Entfaltung des modernen Parlamentarismus und erläutert die Geschichte, Probleme und Methoden seiner Erforschung.

Die Historische Parlamentarismusforschung beschäftigt sich mit den modernen Repräsentativsystemen, die seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert entstanden sind. Als geschichtswissenschaftliche Teildisziplin hat sie sich erst nach dem Zweiten Weltkrieg ausgebildet. Zwar gab es in Großbritannien, dessen Parlamentsgeschichte nach verbreiteter Lesart bis ins Mittelalter zurückreicht, seit dem 19. Jahrhundert eine ausgedehnte historische Forschung zum Thema, aber diese wurde als history of parliament konzipiert und blieb zunächst stark auf das Parlament und seine Mitglieder fokussiert.[1] In Frankreich, dem Land der modernen Revolutionen, wurde Parlamentsgeschichte seit der Etablierung der Dritten Republik in den 1880er-Jahren meist unter dem Blickwinkel eben dieser Republik betrieben und zunächst nicht als eigenständige Teildisziplin etabliert.[2] Auch der Begriff des Parlamentarismus, der hier in einem umfassenden Sinn zur Bezeichnung parlamentsbasierter Herrschaftssysteme verwendet wird (s. Abschnitt 1.1), ist in Großbritannien und Frankreich bis heute wenig gebräuchlich.[3] Tatsächlich erfolgte die konzeptionelle und institutionelle Ausformulierung der historischen Parlamentarismusforschung ausgerechnet im bundesrepublikanischen Deutschland der Nachkriegszeit.[4] Erst seit den 1980er-Jahren lässt sich eine Konvergenz der Forschungsthemen, -konzepte und -methoden in den europäischen Ländern beobachten (s. Abschnitt 1.5).
Der folgende Artikel wird in einem ersten Abschnitt Grundsätzliches wie Definition und Reichweite des modernen Parlamentarismus behandeln, während im zweiten Abschnitt wichtige Themen der historischen Parlamentarismusforschung vorgestellt werden. Hier steht das deutsche Beispiel im Mittelpunkt. Diese pragmatisch begründete Entscheidung ermöglicht es, Probleme, die typisch für den modernen Parlamentarismus insgesamt sind, auf weniger abstrahierte Weise zu behandeln. Obwohl es sich bei modernen Parlamenten um nationalstaatliche Institutionen par excellence handelt, lässt sich ihre jeweilige Geschichte jedoch nur durch transnationale und vergleichende Zugriffe angemessen verstehen. Daher wird immer wieder auf die parlamentarische Geschichte anderer europäischer Staaten, namentlich auf Großbritannien und Frankreich, Bezug genommen.
1. Moderner Parlamentarismus: Definitionen und Reichweiten
1.1 Moderner Parlamentarismus und abstrakte Repräsentation
Parlamentarismus ist ein Phänomen der europäischen Moderne seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert. Das hat er mit dem (National-)Staat gemein, ohne den er nicht zu denken ist.[5] Unter dem Begriff des modernen Parlamentarismus werden politische Ordnungen verstanden, in denen „Repräsentativkörperschaften“ eine „zentrale Funktion als Vermittler zwischen Regierung und Volk“ einnehmen, indem sie das Regierungshandeln in einem gewissen Umfang kontrollieren und an der Gesetzgebung mitwirken.[6] Das müssen nicht notwendig parlamentarisierte politische Systeme sein, bei denen die Regierung aus dem Parlament hervorgeht. Auch dualistisch verfasste Ordnungen wie konstitutionelle Monarchien, die das 19. Jahrhundert dominierten, oder Präsidialsysteme wie in den Vereinigten Staaten und in Frankreich können über moderne Parlamente verfügen.[7]
Entscheidend für den modernen Parlamentarismus ist vielmehr die Art der politischen Repräsentation. Moderne „Volksvertretungen“ beziehen sich explizit oder unausgesprochen auf das „Volk“ rechtsgleicher Staatsbürger als ausschließliche oder zumindest wesentliche Grundlage der Legitimität staatlichen Handelns. Und sie funktionieren nach dem Grundsatz der abstrakten Repräsentation, das heißt, die Abgeordneten werden grundsätzlich frei gewählt und verfügen über ein ungebundenes Mandat. Jeder Parlamentarier soll – unabhängig von sozialer Stellung, Herkunft, Religion oder Geschlecht – Vertreter des ganzen Volkes sein. Nur so kann der Freiraum entstehen, innerhalb dessen politische Probleme beraten und Kompromisse gefunden werden können.
Nun ist offenkundig, dass jeder Parlamentarier als Person und jedes Parlament als Ganzes bestimmte Identitäten, Meinungen und Interessen privilegiert. Bei der Vorstellung, dass im Parlament stellvertretend für das Volk eine gleichsam interesselose Deliberation stattfände, handelt es sich um ein unerreichbares Ideal. Der österreichische Staatsrechtler Hans Kelsen hat deshalb präzise von der Fiktion der Repräsentation gesprochen.[8] Allerdings handelt es sich dabei um eine notwendige Fiktion. Denn damit der moderne Parlamentarismus funktionsfähig bleiben kann, muss eine hinreichend große Zahl von Staatsbürgern die Idee der Vertretung des Volkes durch gewählte Abgeordnete für plausibel erachten. Die Repräsentationsfiktion muss deshalb durch faire Wahlen und eine gelingende Kommunikation zwischen Wählern und Gewählten stets neu ausgehandelt und stabilisiert werden (vgl. Abschnitt 2.4). Das Ringen um ihre Aufrechterhaltung ist zu einem guten Teil die Geschichte des modernen Parlamentarismus selbst.
1.2 Parlamentarismus und Demokratie
Der moderne Parlamentarismus, der auf dem Prinzip der abstrakten Repräsentation beruht, ist nicht identisch mit der „Demokratie“, obwohl im populären Sprachgebrauch der Gegenwart und in vielen wissenschaftlichen Werken beide Begriffe oft synonym verwendet werden.[9] Vielmehr bezeichnet er als „repräsentative Demokratie“ eine Variante der Demokratie, die in den amerikanischen und französischen Verfassungsdebatten des ausgehenden 18. Jahrhunderts ausformuliert wurde. Die Verfassungsgeber der postrevolutionären Regime in Washington und Paris standen vor der Aufgabe, ein Regierungssystem zu entwickeln, das einerseits dem Verlangen nach nationaler Selbstbestimmung und „Volkssouveränität“ entgegenkam, andererseits aber auch für politische und soziale Stabilität sorgte. In der Auseinandersetzung mit der antiken griechischen Versammlungsdemokratie erschien ihnen dabei mit Aristoteles die „Demokratie“ als eine schlechte Herrschaftsform, als Pöbelherrschaft.
Die Lösung hoffte man im Prinzip der politischen Repräsentation zu finden, bei der gewählte Vertreter mit freiem Mandat im Namen des jeweils präzise zu bestimmenden „Volkes“ handelten. Gegen die unmittelbare Volksherrschaft der Demokratie sprach nicht nur die Größe der Territorien, sondern vor allem die Überzeugung, dass die Übertragung der politischen Entscheidungen auf gewählte und deshalb auch besser geeignete Vertreter dem Gemeinwohl mehr diene, weil „deren Klugheit die wahren Interessen des Landes am besten erkennen“ lasse. So formulierte es James Madison in den Federalist Papers.[10] Der Rückgriff auf gewählte Vertreter als die am besten für das politische Geschäft Geeigneten hatte somit einen elitären oder „aristokratischen“ Zug. Meistens wurde diese Tendenz durch restriktive Wahlrechte verstärkt, die erhebliche Teile der Bevölkerung ausschlossen – Sklaven und Ureinwohner, Ärmere und Frauen. Die Entstehung der repräsentativen Demokratien der Gegenwart ist somit eng verknüpft mit dem Ringen um die Ausweitung des Wahlrechts (Abschnitt 2.2).
1.3 Entstehung des modernen Parlamentarismus
Der moderne Parlamentarismus entstand zwar im ausgehenden 18. Jahrhundert, aber er hatte eine Vorgeschichte und knüpfte in vielerlei Hinsicht an frühneuzeitliche Vertretungskörperschaften an. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren das die Ständeversammlungen der Territorialstaaten sowie der seit 1663 „Immerwährende“ Reichstag in Regensburg, im Königreich Frankreich die Provinzial- und Generalstände sowie die parlements genannten Registrationshöfe, die ebenfalls dazu neigten, ihr Recht zur Registrierung königlicher Rechtsakte mit politischer Kontrolle zu verknüpfen. Überall dort wurden politische Probleme verhandelt und verbindliche Beschlüsse gefasst. Zugleich wurden Redeweisen und Verfahren eingeübt, an die moderne Parlamente anknüpfen konnten.[11] Auf ihre Weise waren die Ständeversammlungen und Parlamente auch „repräsentativ“.
Barbara Stollberg-Rilinger hat die spezifische Art der frühneuzeitlichen politischen Repräsentation als Identitätsrepräsentation bezeichnet:[12] Die Fürsten oder ihre Gesandten brachten die jeweils von ihnen vertretenen Territorien und Körperschaften durch ihre körperliche Anwesenheit gleichsam „in Realpräsenz“ zur Erscheinung. Die Gesandten, die im Alltag die Geschäfte wahrnahmen, waren zudem stets mit einem imperativen Mandat ausgestattet und verfügten nur über geringe Handlungsspielräume. Eine Verantwortlichkeit der Versammlung gegenüber den Untertanen, die nicht als Kollektivsingular „Volk“ konzeptionalisiert wurden, gab es nicht. Darin liegt ein prinzipieller Unterschied zur abstrakten Repräsentation des modernen Parlamentarismus.[13]
Das moderne Verständnis politischer Repräsentation, wie es in den atlantischen Revolutionen ausformuliert worden war, wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts in weiten Teilen Europas übernommen und ersetzte Zug um Zug die Elemente „altständischer“ Repräsentation, die sich in den frühkonstitutionellen Verfassungen erhalten hatten. Das galt grundsätzlich auch für England. Dort gab und gibt es zwar eine Deutungstradition, die die ungebrochene Kontinuität der Parlamentsgeschichte seit dem 10. Jahrhundert behauptet. Damals, so formulierte es der Historiker J. R. Maddicott, sei das englische Parlament „on its own peculiar course“ gesetzt worden, der sich von dem kontinentalen Weg grundsätzlich unterschieden habe.[14] Aber auch in England bildete sich seit den 1760er-Jahren und unter dem Eindruck der atlantischen Revolutionen allmählich ein modernes Verständnis parlamentarischer Repräsentation aus, das mit den Wahlrechtsreformen von 1832 und 1867 institutionalisiert wurde.[15]
1.4 Parlamentarismus global?
Die räumliche Erstreckung des modernen Parlamentarismus ist nicht leicht zu bestimmen.[16] Handelt es sich um ein europäisches, ein atlantisches oder gar ein globales Phänomen?[17] Die „atlantischen Revolutionen“ des ausgehenden 18. Jahrhunderts verbanden die entstehenden Vereinigten Staaten von Amerika und Westeuropa.[18] Im Zuge der napoleonischen Eroberungen erhielten die Niederlande, die deutschen Rheinbundstaaten, Italien und auch Spanien Verfassungen, die tendenziell moderne Parlamente umfassten – wenn auch mit sehr eingeschränkten Rechten. Die auf dem Wiener Kongress 1814/15 errichtete Nachkriegsordnung leitete über in die Phase des monarchischen Konstitutionalismus, der seit der Revolution von 1848/49 auch Preußen einschloss. Die deutsche Nationalstaatsgründung 1867/71 beinhaltete die Einrichtung eines nach dem allgemeinen Männerwahlrecht beschickten „Reichstags“. Auch die ehemaligen europäischen Kolonien Mittel- und Südamerikas wurden von der Konstitutionalisierungswelle erfasst und orientierten sich vielfach an der spanischen Verfassung von Cadiz aus dem März 1812.[19]
Im Verlauf des 19. Jahrhunderts dehnten sich parlamentsbasierte Regime nach Mittel- und Osteuropa aus, nicht zuletzt durch die Konstitutionalisierung des Habsburgerreichs nach 1867. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts richteten auch Russland, Japan und das Osmanische Reich Parlamente ein. Dasselbe gilt für die Nachfolgestaaten des Habsburgerreichs nach 1918.[20] Im Prozess der Dekolonisierungswellen nach 1922 und nach 1961 erhielten nicht nur die ehemaligen französischen und britischen Kolonien – namentlich Indien – moderne Parlamente, sondern auch viele der unabhängig gewordenen Staaten des afrikanischen Kontinents.[21] Nach dem Ende der Sowjetunion gaben sich auch die meisten postsowjetischen Staaten Verfassungen, die modernen Parlamenten eine wesentliche Rolle einräumten. Besonders in den vormals habsburgischen Gebieten konnte dabei an ältere parlamentarische Traditionen angeknüpft werden.[22]
Lässt sich der moderne Parlamentarismus somit doch als ein globales politisches Ordnungsmodell bezeichnen? Hier bleibt Skepsis angebracht. So lässt sich für die letzten beiden Jahrhunderte beobachten, dass der „Export“ konstitutioneller und parlamentsbasierter politischer Ordnungen aus Europa oft nicht gut funktioniert hat. In Südamerika kam und kommt es zu einem Wechsel zwischen rechts- und linksautoritären, auf Führerpersönlichkeiten ausgerichteten Regierungen, die nicht zuletzt durch die Konflikte zwischen Landbesitzern und Landlosen sowie zwischen aus Europa Eingewanderten und Indigenen bedingt sind. Auch in den postkolonialen Staaten des 20. Jahrhunderts führte der hoffnungsvoll begonnene Prozess des nation building selten zur dauerhaften Etablierung parlamentsbasierter Regime, selbst wenn machtlose Pseudo-Parlamente beinahe überall zum selbstverständlichen Dekorum autoritärer Herrschaft gehören. Ähnliches lässt sich für viele der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion sagen, insbesondere für Russland selbst. Offenkundig ist es leichter, politische Verfassungen und Institutionen zu verpflanzen als die gesellschaftlichen Mentalitäten und Strukturen, die für die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Ordnungen notwendig sind. Wie die Dinge sich künftig entwickeln werden, lässt sich kaum prognostizieren. Skeptisch stimmt, dass das Verständnis für die Funktionsweisen und Vorzüge parlamentarischer Repräsentation auch in der „atlantischen Welt“ zu schwinden scheint (vgl. dazu Abschnitt 3.).
1.5 Parlamentarismusforschung als geschichtswissenschaftliche Teildisziplin
In Deutschland zählten der moderne Parlamentarismus sowie die Parlamente und ihre Mitglieder nicht zu den Themen, denen die seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert sich professionalisierende Geschichtswissenschaft vorzugsweise ihr Interesse gewidmet hat. Dazu war sie politisch und konzeptionell zu staatsnah – ablesbar an der definitorischen Entscheidung, das Parlament tendenziell eher der „Gesellschaft“ und nicht dem „Staat“ zuzuordnen.[23] Nach dem Scheitern der Revolutionen von 1848/49 galt die demokratisch-parlamentarisch herbeigeführte Nationalstaatsgründung als Irrweg.[24] Liberal-demokratische Erzählweisen, die positiv auf Revolution und Nationalversammlung Bezug nahmen, konnten sich im Deutschen Kaiserreich von 1871 weder in der Wissenschaft noch in der offiziellen Geschichtskultur durchsetzen.[25] Sie blieben wie die Arbeiten zur sozialdemokratischen Parteigeschichte von Eduard Bernstein oder Gustav Mayer Teil einer außerakademischen Oppositionskultur.[26]
Erst um 1900 führte der Versuch progressiver liberaler Kreise, die demokratischen Traditionen der Revolution mit der preußisch-deutschen Monarchie zu verbinden, zu einem verstärkten Interesse an der Parlamentarismusforschung, die sich zunächst auf die politischen Parteien als verstetigter Verbindung von Parlamentsfraktion und außerparlamentarischer Organisation richtete.[27] Die von Hermann Oncken verfasste Biografie des langjährigen Vorsitzenden der Nationalliberalen Partei, Rudolf von Bennigsen, zählt zu den wichtigsten Beispielen.[28] Auf konservativer Seite ließe sich Hans Delbrück nennen, der zwar am traditionellen Dualismus der preußisch-deutschen Tradition festhielt, aber innerhalb dieses Systems die Rolle von Parlamenten und Parteien wissenschaftlich zu reflektieren begann.[29] Wichtige methodische Impulse kamen jedoch meist aus den benachbarten Disziplinen: Hier sind vor allem die parteiengeschichtlichen Arbeiten Ludwig Bergsträssers zu nennen, der als Grenzgänger zwischen Geschichts- und Politikwissenschaft, auch zwischen Wissenschaft und Politik bis in die frühe Bundesrepublik wirkte, oder die parteisoziologischen Studien von Robert Michels.[30]
Während der Weimarer Republik kam es kaum zu grundsätzlichen Fortschritten bei der historischen Erforschung des Parlamentarismus, obwohl die Republik geschichtspolitisch stärker auf die Reichsverfassung von 1849 rekurrierte. Zu den herausragenden Arbeiten gehört die Gesamtdarstellung der Revolution von 1848/49 von Veit Valentin, die den Parlamenten großen Raum widmete.[31] Johannes Ziekursch, ein weiterer linksliberaler Autor, wies in seiner Geschichte des Deutschen Kaiserreichs den parlamentarischen Akteuren ein wesentlich größeres Gewicht zu als bisher üblich.[32] Historiker wie Franz Schnabel widmeten sich den Parlamenten in den frühkonstitutionellen Staaten Südwestdeutschlands.[33] Aber das blieben Randerscheinungen innerhalb des Fachs. Die wichtigsten Impulse für die Deutung des Parlamentarismus gingen von Staatsrechtlern aus. Die Begriffsbildungen und theoretischen Reflexionen von Juristen wie Gerhard Anschütz, Carl Schmitt, Hans Kelsen oder Fritz Stier-Somlo haben das Problembewusstsein der Zeitgenossen ungemein geschärft und klingen noch in unseren heutigen Debatten nach.[34]
Erst mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland konnte sich die historische Parlamentarismusforschung als eigenständige Teildisziplin etablieren. Nationalsozialistische Diktatur und Kriegsniederlage hatten den Blick auf die Vergangenheit verändert. Auch die Re-education sowie die aufstrebende Politikwissenschaft, die als „Demokratiewissenschaft“ aus dem amerikanischen Exil zurückkehrte, zwangen die Historiker dazu, die Suche nach demokratischen und parlamentarischen Traditionsbeständen aufzunehmen. In dieser Gemengelage aus politischen und nationalpädagogischen Bedürfnissen erfolgte 1952 die Gründung der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien.[35] Die KGParl machte sich rasch einen Namen, indem sie in kommentierten wissenschaftlichen Editionen wichtige Quellenbestände für die Forschung aufbereitete und erstmals zugänglich machte – beginnend mit Bänden zu den Parlamentarisierungstendenzen während des Ersten Weltkriegs, zur Revolution 1918/19 und zur Weimarer Republik.[36] Hinzu kamen grundlegende, meist parteiengeschichtliche Monografien wie von Thomas Nipperdey zur Organisation der Parteien im 19. Jahrhundert oder von Rudolf Morsey über die Deutsche Zentrumspartei der Weimarer Republik.[37]
Besondere Bedeutung für die Konzeptionalisierung der historischen Parlamentarismusforschung erlangte das von Gerhard A. Ritter zu Beginn der 1970er-Jahre entwickelte Projekt eines Handbuchs des deutschen Parlamentarismus. Ausgehend von der bereits zitierten offenen Definition des Parlamentarismus und unter Berücksichtigung politikwissenschaftlicher und soziologischer Ansätze definierte Ritter sieben Problembereiche, die ihm für die historische Analyse des Parlamentarismus zentral erschienen: der Zusammenhang von Ständewesen und Parlamentarismus, das Recht der Steuerbewilligung und das Budgetrecht, die sozialen Grundlagen des Parlamentarismus und die Wahlen, das Zusammenspiel von Parlament und Bürokratie, das Spannungsverhältnis von Föderalismus und Parlamentarismus, die Auswirkungen der Parteienkonstellationen auf die Parlamentarisierung sowie der Zusammenhang von Interventionsstaat und Parlamentarismus. In den zeitlich gestaffelten, jeweils einem Parlament gewidmeten Monografien sollten diese Themen bearbeitet werden, wobei sinnvolle Schwerpunktsetzungen und Ergänzungen ausdrücklich erwünscht waren.[38] Sein stark der politischen Sozialgeschichte verpflichtetes Programm wandte sich sowohl gegen die Theoreme der „Sonderwegs“-Geschichtsschreibung als auch gegen die „materialistische“ Geschichtsauffassung der DDR-Historie, und es enthielt implizit eine Aufforderung zur vergleichenden Betrachtung des Parlamentarismus, die Ritter selbst vor allem am Beispiel Großbritanniens durchgeführt hat.[39]
Die seit den 1990er-Jahren verstärkt aufkommenden kulturgeschichtlichen Methoden ließen sich in das Ritter’sche Modell jedoch nicht mehr recht integrieren, das wohl auch deshalb unvollendet blieb.[40] In der Folge kam es zu einer umfassenden Erweiterung des Themenspektrums der historischen Parlamentarismusforschung, die neben geschlechtergeschichtlichen Zugängen auch kommunikative, performative und materielle Aspekte und anderes mehr in den Blick nahm.[41] Zugleich wurde die bislang vornehmlich auf den jeweils nationalen Parlamentarismus ausgerichtete Forschung stärker in vergleichenden und transnationalen europäischen Bezügen untersucht.
Erleichtert wurde das durch die Institutionalisierung der außeruniversitären Forschung in verschiedenen europäischen Ländern. In Großbritannien, wo der History of Parliament Trust bereits seit 1940 existiert, öffnete sich die Forschung stärker dem modernen Parlamentarismus, wie auch an den Beiträgen in der seit 1982 erscheinenden Zeitschrift „Parliamentary History“ abzulesen ist.[42] In den Niederlanden wurde 1971 das inzwischen der Radboud Universiteit Nijmegen angegliederte Centrum voor Parlementaire Geschiedenis gegründet, das sich auf die Parlamentsgeschichte nach dem Zweiten Weltkrieg konzentriert.[43] In Frankreich erfolgte 2002 die Gründung des Comité d’histoire parlementaire et politique, ein Forschungsverbund, der vom französischen Parlament projektbezogen unterstützt wird. Dessen Zeitschrift „Parlement(s). Revue d’histoire politique“ hat sich zu einem wichtigen Organ der modernen Parlamentsgeschichte entwickelt. Und in einigen postkommunistischen Ländern wie Slowenien und Tschechien kümmern sich nationale Forschungsinstitute intensiv sowohl um ältere parlamentarische Traditionen als auch um die jüngere Parlamentsgeschichte. Das informelle European Information and Research Network on Parliamentary History fördert seit 2007 den Austausch zwischen den genannten und weiteren Institutionen.[44]
Die methodische Erneuerung in Verbindung mit der Internationalisierung hatte Rückwirkung auf die Universitäten, wo die historische Parlamentarismusforschung nach einer längeren Flaute wieder auf mehr Interesse zu stoßen scheint – auch wenn es bislang keinen einzigen Lehrstuhl speziell zum Thema gibt. Verstärkt wurde diese Tendenz zuletzt durch das wachsende Bewusstsein für die Gefährdung der repräsentativen Demokratie angesichts des Erfolgs „populistischer“ Strömungen und alternativer Demokratiemodelle (vgl. Abschnitt 3.). Besonders in Deutschland wurde der Parlamentarismus zudem immer mehr Gegenstand einer als „Erinnerungskultur“ beschriebenen staatlichen Geschichtspolitik.
Generell ist die Demokratiegeschichte – und lediglich als Teil von ihr auch die Parlamentarismusgeschichte – zu einem wichtigen Bestandteil der politischen Bildungsarbeit geworden, die sich etwa in der Förderung von speziellen Museen und Gedenkstätten wie dem 2019 eröffneten Haus der Weimarer Republik in Thüringen zeigt. Auch die oft mit erheblichem Aufwand betriebenen Jubiläumsfeierlichkeiten zur Weimarer Verfassung 2019, zur Frankfurter Nationalversammlung 2023 oder zum Bonner Grundgesetz 2024 gehören in diesen Kontext. Berücksichtigt man weitere Institutionen wie die sogenannten parteinahen Stiftungen oder die vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierten Politikergedenkstiftungen[45], die neben ihren anderen Aufgaben auch historische Forschungen betreiben, anregen und finanzieren, so hat sich die historische Parlamentarismusforschung zumindest in Deutschland als Teildisziplin der Geschichtswissenschaft etabliert. Neben dem erfreulichen Zuwachs an öffentlicher Aufmerksamkeit und finanziellen Zuflüssen entstehen so aber auch neue Herausforderungen für die historische Palamentarismusforschung, die sich ungeachtet ihrer inhärenten Normativität vor der Indienstnahme für politische oder pädagogische Zwecke hüten muss.
2. Themen und Tendenzen der historischen Parlamentarismusforschung
Historische Parlamentarismusforschung ist nach der hier zugrundeliegenden Definition so angelegt, dass sie weite Teile des politischen und gesellschaftlichen Lebens zum Gegenstand machen kann, sofern diese mit dem Parlament und seinen Mitgliedern in Berührung kommen. Der folgende Überblick kann deshalb nur einige ausgewählte Themenkomplexe vorstellen, die für die Forschung von besonderer Bedeutung sind. Es versteht sich, dass sich diese Schwerpunktsetzung bestreiten lässt. Leicht ließen sich weitere Aspekte wie etwa der Antiparlamentarismus oder die Herausforderung der Ökologie für den Parlamentarismus benennen, die die Forschung beschäftigen.
2.1 Parlament und Regierung
Zu den zentralen Fragen der historischen Parlamentarismusforschung zählt das Verhältnis von Parlament und Regierung, weil es Auskunft über die politische Verfasstheit eines Staates gibt. Der Aufstieg ständischer (und später parlamentarischer) Versammlungen hing mit dem erhöhten Finanzbedarf zusammen, den die sich ausbildenden frühneuzeitlichen Territorialstaaten insbesondere für militärische Zwecke beanspruchten. Für die Bereitstellung von Geld und Personal mussten die Fürsten den Ständen Mitbestimmungsrechte einräumen. Daraus entwickelte sich der Grundsatz no taxation without representation, der bei der amerikanischen Sezession aus dem britischen Empire eine entscheidende Rolle spielte. Auch in Frankreich führte die Finanzkrise des Staates – ausgelöst durch steigende Militärausgaben – zur Einberufung der États généraux zum 1. Mai 1789 und setzte die revolutionäre Dynamik in Gang. Selbst die bescheidenen Anfänge der Parlamentarisierung Preußens seit Einrichtung der Provinziallandstände im Jahr 1824 folgten diesem Muster, wenn auch ohne revolutionären Bruch.[46]
Die Konflikte um das (Militär-)Budget bargen stets das Potenzial zu Verfassungskonflikten, bei denen es um die grundsätzliche Abgrenzung der Kompetenzen von Legislative und Exekutive bzw. Krone ging, wie in Kurhessen und Preußen während der 1830er- und 1860er-Jahre.[47] Auch im Deutschen Kaiserreich spielte der Militäretat zunächst eine wesentliche Rolle bei der Bestimmung der Rechte des Reichstags, da dieser Posten, der damals einen Großteil der Ausgaben des Reichs ausmachte, der jährlichen Bewilligung entzogen worden war.[48] Der Konflikt wurde bis zum Ende des Kaiserreichs nicht grundsätzlich entschieden, aber er konnte durch Kompromisse und quantitative Verschiebungen im Reichsetat entschärft werden. Parlamentarische Machtzuwächse für den Reichstag ergaben sich vorrangig aus dem Regelungs- und Finanzierungsbedarf, den die Rechtsvereinheitlichung im neugegründeten Nationalstaat erforderte, sowie durch den Übergang zur Schutzzollpolitik nach 1878 und vor allem das Aufkommen des (sozialen) Interventionsstaats seit den 1880er-Jahren.[49] Staatliches Handeln war seither ohne parlamentarische Geldbewilligung und legislatorische Unterstützung nicht mehr möglich. Bemerkenswert ist dabei der Funktionswandel, der die ursprünglich zur Begrenzung der Staatsausgaben aufgestiegenen Parlamente zu Garanten einer umfangreichen Staatsfinanzierung machte.[50]
Das Problem der Heeres- und Staatsfinanzen wurde von der Forschung deshalb so stark beachtet, weil dahinter die Frage nach der Parlamentarisierung des Herrschaftssystems steht. Während der Revolution von 1848/49 hatte es auf nationaler Ebene wie in vielen Staaten des Deutschen Bundes kurzfristig Regierungen gegeben, die aus den parlamentarischen Mehrheiten hervorgingen. Aber die von der Deutschen Nationalversammlung 1849 beschlossene Reichsverfassung legte sich in der Frage der Parlamentarisierung nicht ausdrücklich fest, sondern überantwortete sie dem Aushandlungsprozess mit dem vorgesehenen Erbkaiser König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen.[51]
Die Reichsverfassung von 1867/71 etablierte erneut ein klassisches dualistisches System, in dem die Regierung allein durch den Kaiser eingesetzt und entlassen wurde, während der Reichstag zusammen mit dem Bundesrat für die Gesetzgebung zuständig war. Die in der Verfassung vorgesehene Ministerverantwortlichkeit war lediglich juristisch, nicht politisch gemeint. Das geplante Gesetz zur Ausführung kam nicht zustande. Die deutsche Variante des europäischen Typus des Konstitutionalismus zählt deshalb wie die habsburgische zu denjenigen mit monarchischer Dominanz.[52] Obwohl im parlamentarischen Raum offene Verfassungsdiskussionen nicht möglich waren und grundlegende Verfassungsänderungen auch nicht erfolgten, kam es zu einem schleichenden Machtzuwachs des Reichstags. Nach 1900 konnten sich Reichskanzler nur dann im Amt halten, wenn sie sowohl das Vertrauen des Kaisers als auch das des Reichstags besaßen.[53]
Vor diesem Hintergrund wurde die Frage intensiv diskutiert, ob der Machtzuwachs des Reichstags auf evolutionärem Weg zur Parlamentarisierung des politischen Systems hätte führen können.[54] Das ist nicht ausgeschlossen, bleibt aber notgedrungen spekulativ. Die parlamentarischen Akteure, also die im Reichstag vertretenen Parteien, waren entweder Gegner der Parlamentarisierung oder nicht vorrangig an ihr interessiert. Erst die Kriegsniederlage und Revolution brachten 1918/19 die weitgehende Parlamentarisierung, die in der Weimarer Reichsverfassung festgeschrieben wurde. Der Sorge vor einem eventuellen „Parlamentsabsolutismus“ begegneten die Verfassungsgeber damit, dass sie mit dem direkt zu wählenden Reichspräsidenten ein demokratisch legitimiertes Gegengewicht schufen und ihn mit weitreichenden Kompetenzen auch im Bereich der Regierungsbildung ausstatteten.[55]
Manche Autoren sprechen deshalb für die Weimarer Republik von einem bloß „teilparlamentarisierten“ Regierungssystem.[56] Aus der Distanz betrachtet wird die Pfadabhängigkeit der deutschen Entwicklung erkennbar, wobei der Unterschied zwischen Kaiserreich und Republik in dieser speziellen Frage nicht so tiefreichend war wie oft beschrieben. Selbst die Bundesrepublik, in der die parlamentarische Regierungsweise unzweideutig in der Verfassung festgeschrieben ist, kennt mit Bundesrat und Bundesverfassungsgericht starke Institutionen, die die Souveränität der Volksvertretung beschränken.[57] Von den durch die Europäische Union beanspruchten Kompetenzen ist dabei noch gar nicht die Rede (vgl. Abschnitt 2.7).
2.2 Parlament, Wahlen und Gesellschaft
In modernen Repräsentativsystemen sind es die Wahlen, die zwischen Parlament und Gesellschaft vermitteln. Wenn moderne Volksvertretungen beanspruchen, das „Volk“ zu repräsentieren, versteht es sich, dass dieses „Volk“ rechtlich definiert werden muss. Das betrifft zunächst die Staatsangehörigkeit, denn nicht die Bevölkerung insgesamt, sondern nur Staatsbürger werden unmittelbar im Parlament repräsentiert. Entsprechend umstritten ist die einschlägige Gesetzgebung.[58] Für die historische Parlamentarismusforschung war jedoch das Wahlrecht, durch das der Kreis der aktiven Bürger definiert wird, stets von größerer Bedeutung. Die wichtigsten Kriterien für die Erteilung des Wahlrechts waren seit dem 19. Jahrhundert Geschlecht, Alter und persönliche Steuerleistung. Frauen waren aufgrund patriarchalischer Familienstrukturen und biologistischer Zuschreibungen bis 1919 grundsätzlich vom Wahlrecht ausgeschlossen. Was das Wahlalter anging, sank die Altersgrenze von ursprünglich meist 25 Jahren in der Revolution 1848/49 auf 18 Jahre bei den Wahlen zum Bundestag seit 1972.
Das Zensuswahlrecht der frühkonstitutionellen Staaten, das die Wahlberechtigung an die ökonomische Selbstständigkeit knüpfte und in Preußen nach Steuerleistung differenzierte,[59] spielte hingegen auf der nationalen Ebene keine Rolle. Dort war 1848 die deutsche Nationalversammlung nach einem theoretisch demokratischen, de facto aber meist durch allerlei Maßnahmen eingeschränkten Wahlrecht gebildet worden.[60] Das revolutionäre Parlament verabschiedete im März 1849 neben der Verfassung auch ein Wahlgesetz, das das allgemeine, gleiche und direkte Männerwahlrecht für die Zukunft festschrieb. Dieses Gesetz wurde Grundlage für das 1867/71 gegründete Deutsche Kaiserreich und blieb bis 1919 in Kraft.[61]
Auch in der Bundesrepublik bestehen rechtliche Einschränkungen fort, etwa was das Wahlalter betrifft. Erscheint hier die gelegentlich diskutierte Entkoppelung von Volljährigkeit und Wahlrecht auch auf nationaler Ebene[62] problematisch, weil sie von der allgemeinen Rechtsfähigkeit abstrahiert, so wirft das Wahlrecht für Einwanderer Probleme eigener Art auf. Das gilt weniger für Angehörige der EU-Mitgliedsländer, die als EU-Staatsbürger in einem gemeinsamen Rechtsraum leben, als für Einwanderer von außerhalb. So kann das Wahlrecht für eingebürgerte Doppelstaatler neue Gerechtigkeitsprobleme schaffen, indem manche Personen in zwei Ländern wahlberechtigt sind. Umgekehrt stellt sich die Frage, wie legitim ein Parlament sein kann, wenn – wie im Großherzogtum Luxemburg oder in manchen deutschen Kommunen – ein Großteil der dauerhaften Wohnbevölkerung nicht über die Staatsangehörigkeit verfügt und somit von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen bleibt.[63]
Die historische Forschung hat sich intensiv um die Wahlrechtsbewegungen der Arbeiter gegen das preußische und sächsische Klassenwahlrecht sowie um die der Frauen gekümmert.[64] Sie hat die Durchsetzung einer fairen Wahlpraxis untersucht.[65] In einer Fülle von Studien wurden zudem einzelne Wahlkämpfe und Wahlen thematisiert, sei es auf nationaler, regionaler oder Wahlkreisebene.[66] Man hat hohen methodischen Aufwand betrieben, um die Wählerstruktur und die Wählerbewegungen im Kaiserreich herauszuarbeiten[67] oder um die Wähler und Wählerinnen Hitlers zu bestimmen.[68] Neben die wahlsoziologischen Studien traten Forschungen zur Wahlkultur, die die performativen Aspekte des Wahlkämpfens und Wählens untersuchten und die materielle Seite des Wählens – Wahllokal, Wahlkabine, Wahlurne, Wahlzettel – in den Blick nahmen.[69] Auch die Wahlkultur der jungen Bundesrepublik wurde monografisch und in vergleichender Perspektive behandelt.[70]
2.3 Parteien und politische Partizipation
In den frühkonstitutionellen Parlamenten differenzierten sich rasch Gruppen regierungsfreundlicher sowie regierungskritischer Abgeordneter aus, die sich spätestens in der Frankfurter Nationalversammlung ideologisch und organisatorisch zu Fraktionen verfestigten. Durch ihre institutionalisierte Verbindung mit außerparlamentarischen politischen Vereinen wurden sie zu programmatisch gebundenen Parteien.[71] Herausgewachsen aus dem politischen Vereinswesen des Vormärz formierten sie sich erstmals erkennbar während der Revolution von 1848/49. Ihre Entwicklung beschleunigte sich unter den Bedingungen des allgemeinen Männerwahlrechts seit den 1870er-Jahren, weil der finanzielle und organisatorische Aufwand für erfolgreiche Wahlkämpfe immer größer wurde.[72]
Vor allem der Aufstieg der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei zu einer Massenmitgliederpartei mit ausgefeilter Organisationsstruktur, hauptamtlichen Funktionären und eigenen Zeitungen hat nicht nur die Zeitgenossen in den Bann gezogen, sondern auch die Forschung stark beschäftigt. Andere Parteien, vor allem die Konservativen und die Nationalliberalen, wirkten im Vergleich dazu defizitär und empfanden das teils auch selbst so. Für die Organisation des Wahlkampfs waren sie seit den 1890er-Jahren auf die Unterstützung von wirtschaftlichen Interessenverbänden angewiesen. Einen Sonderfall stellt die Zentrumspartei da, die als katholische Partei in den Wahlkämpfen durch die Kirche unterstützt wurde, ehe nach 1900 der linke Parteiflügel die organisationsskeptischen, oft adeligen Honoratioren teilweise entmachten konnte.[73]
Nach der Wende zum 20. Jahrhundert begann sich Kritik an den erstarkenden Parteiorganisationen zu regen, namentlich an der Sozialdemokratischen Partei, der im Vorwurf der „Oligarchisierung“ der Parteiführung gipfelte.[74] Dabei schwang neben soziologischen Beobachtungen auch ein antidemokratisches Sentiment mit. Die bürokratische Massenpartei nach dem Vorbild der deutschen Sozialdemokratie ist dabei nicht das einzige mögliche Organisationsmodell politischer Parteien, wie ein vergleichender Blick ins europäische Ausland oder in die Vereinigten Staaten zeigt.[75]
Geschichtswissenschaftliche Parteieistudien nach 1945 konzentrierten sich zunächst auf die Mitgliederentwicklung, die Organisationsstruktur und die Programmatik. Inzwischen zeichnet sich eine methodische Erneuerung der Parteienforschung ab, bei der beispielsweise die Organisations- und Versammlungskulturen in den Blick genommen werden. Für die Arbeiterpartei SPD erwies sich, dass ihre Mitglieder stark körperbetont und männlich dominiert waren, obwohl die Partei seit 1890 für das Frauenwahlrecht eintrat.[76] Das trug dazu bei, dass weibliche Wähler nach 1919 sich zunächst überproportional Parteien zuwandten, die stärker religiös orientiert waren, vor allem dem katholischen Zentrum und der protestantisch-konservativen Deutschnationalen Volkspartei. Der kulturgeschichtliche Blick führte dazu, dass Parteitage nicht nur als Orte der Programmdebatte, sondern auch als performative Veranstaltungen untersucht wurden. So dienten sozialdemokratische Parteitage sowie ihr katholisches Pendant, die Katholikentage als Bühne der Zentrumspartei, auch dazu, das Verbundenheitsgefühl der Mitglieder zu stärken und die mediale Öffentlichkeit zu beeindrucken.[77] Bei diesen und ähnlichen Themen ist die Forschung bislang über Ansätze nicht hinausgekommen, hier öffnet sich ein weites Untersuchungsfeld.
Nicht nur einzelne Parteien wurden behandelt, sondern auch die Parteiensysteme insgesamt.[78] Damit ließ sich eine Schwäche der klassischen Parteienstudien reduzieren, in denen oft zu wenig berücksichtigt wurde, dass die Positionierung einzelner Parteien sich auch aus der Beobachtung der politischen Konkurrenz ergibt. Lange Zeit ging man von einer Kontinuität des deutschen Parteiensystems seit 1848/49 aus, das bis in die 1920er-Jahre reichte und auf fünf ideologischen Strömungen beruhte: der konservativen, der rechtsliberalen, der linksliberalen, der politisch-katholischen sowie der sozialdemokratischen. In dieser Sicht gerieten allerdings einige wichtige Besonderheiten aus dem Blick, wie das Verschwinden einer bürgerlich-republikanischen Partei nach 1849 – ein wesentlicher Unterschied zu Frankreich – oder die parteibildende Rolle des Föderalismusproblems für liberale, konservative und konfessionelle Gruppierungen bis in die 1880er Jahre.[79] Erst der Aufstieg der NSDAP als faschistische Variante einer catch-all-party in den freien Wahlen bis 1932 brachte das bestehende Parteiensystem zum Einsturz.[80]
Gleichwohl bleibt die Stabilität des deutschen Parteiensystems erstaunlich. Zu ihrer Erklärung griff man seit den 1970er-Jahren auf das Theorem der „sozial-moralischen Milieus“ zurück, die die potenziellen Wähler im vorparlamentarischen Raum erfassten und lebensweltlich auf bestimmte politische Parteien hin sozialisierten.[81] Bei der retrospektiven Konstruktion dieser „Milieus“, die seit den 1860er-Jahren entstanden, ihre größte Ausdehnung während der Weimarer Republik erreichten und bis in die 1980er-Jahre fortwirkten,[82] entging man nicht immer der Gefahr der Essentialisierung. Denn diese Milieus waren nie einfach da, und sie waren bei weitem nicht so stabil wie rückwirkend unterstellt, sondern sie mussten durch die politischen Akteure immer wieder neu aktualisiert und befestigt werden.[83] So hat die gegenwärtig oft geführte Rede vom Niedergang der „klassischen“ Milieus der Kirchen und der Arbeiterbewegung bei aller offenkundigen Evidenz eben auch eine entlastende Funktion, weil sie den Wählerschwund der „Volksparteien“ gleichsam als vorgegeben erscheinen lässt und nicht als Resultat einer wählerfernen Programmatik und Performanz.
Noch in den Anfängen steckt die Erforschung der Parteien nach 1990.[84] Erst allmählich in den Blick kommen in diesem Zusammenhang die langfristig mentalitätsprägenden Folgewirkungen sozialistischer Demokratievorstellungen in Ostdeutschland – und zwar nicht nur bei den Anhängern der SED-Diktatur, sondern auch bei deren Gegnern in der Bürgerrechtsbewegung. Hierzu zählten nicht zuletzt das Vertrauen auf den direkten Dialog zwischen Bürgern und Obrigkeit durch Verfahren direkter Demokratie, außerdem ein Misstrauen gegenüber Parteien und Parlamenten, die in der DDR als Transmissionsriemen der SED-Herrschaft erlebt worden waren, sowie eine „tiefe Sehnsucht nach ‚Konsens‘, nach gesellschaftlichem Ausgleich und sozialem Frieden“, wie sie etwa auch die Demokratievorstellungen der Runden Tische prägten.[85] Die „konsensdemokratischen Vorstellungen von ‚Volksvertretung‘ in Ostdeutschland“ kollidierten nach 1990 laut Christina Morina heftig mit der „eingeübten Streitkultur der westdeutschen Repräsentativdemokratie“.[86] Dieser Zusammenstoß zweier unterschiedlicher Konzepte von Demokratie hat, so scheint es, seinen Anteil daran, dass die Übertragung des etablierten westdeutschen Parteiensystems in die neuen Bundesländer inzwischen als gescheitert gelten muss. Hierzu hat die KGParl ein Forschungsprogramm aufgelegt, dessen erste Ergebnisse demnächst präsentiert werden können. Zumindest für die PDS/Linkspartei liegt bereits eine grundlegende Studie vor.[87]
Aber nicht nur politische Parteien, auch außerparlamentarische Bewegungen, Vereine und Verbände sind Akteure gesellschaftlicher Selbstorganisierung und politischer Partizipation, die eine Vielzahl unterschiedlicher Strategien entwickelt haben, um politische Aufmerksamkeit und Wirkung zu erzielen. Soweit sie unmittelbar Einfluss auf parlamentarische Entscheidungen nehmen wollen, sind sie Gegenstand der Parlamentarismusforschung, zumal soziale Bewegungen und „außerparlamentarische Opposition“ – wie zunächst im Fall der Grünen – auch Ausgangspunkt von Parteigründungen werden können.[88] Aber auch rechtsextreme oder rechtspopulistische Parteigründungen wie die „Republikaner“ in den 1980er-Jahren[89] oder neuerdings die AfD ruhten bzw. ruhen auf außerparlamentarischen Bewegungen auf, die zur Milieubildung tendieren.[90]
Nicht auf Parteigründung, sondern auf Einflussnahme zielen die wirtschaftlichen Lobbyverbände, die durch öffentliches Agenda Setting und unmittelbare persönliche Kontakte zu Vertretern von Exekutive, Verwaltung und Parlamentariern in ihrem Sinn auf die Gesetzgebung einwirken wollen.[91] In diesem Zusammenhang erweist sich der positiv konnotierte Begriff der „Zivilgesellschaft“ als analytisch wenig brauchbar, denn die darunter rubrizierten (semi-)professionellen Organisationen und Zusammenschlüsse vertreten gleichfalls partikulare Interessen, die – auch wenn sie nicht unmittelbar ökonomischer Natur sind – mit ihren Positionierungen gleichwohl ökonomische Konsequenzen hervorrufen. Sie sind besser unter dem neutralen Begriff der ideellen Interessenverbände zu fassen.[92]
2.4 Parlament und Öffentlichkeit
Moderne Parlamente sind auf eine funktionierende Öffentlichkeit angewiesen, um die wechselseitige Kommunikation von Wählern und Gewählten zu ermöglichen.[93] Um die „Fiktion“ der Volksvertretung im Parlament (vgl. Abschnitt 1.1) zu stabilisieren und zu verhindern, dass das der politischen Repräsentation eingeschriebene latente Misstrauen gegenüber den Gewählten in einen prinzipiellen Antiparlamentarismus umschlägt, müssen die Abgeordneten in der Lage sein, nicht nur vor- und füreinander im Plenarsaal, sondern gleichsam vor der gesamten „Nation“ zu sprechen. Umgekehrt müssen die Staatsbürger Gelegenheit haben, ihre Vertreter zu beurteilen und zu kontrollieren. Grundsätzlich wurde und wird die parlamentarische Öffentlichkeit durch drei Maßnahmen sichergestellt: durch die Publikation der Parlamentsprotokolle, durch die Einrichtung von Tribünen für Bürger und Journalisten sowie durch eine massenmedial vermittelte Öffentlichkeit. Ihre konkrete Ausgestaltung hängt dabei von den jeweiligen medialen und politischen Rahmenbedingungen ab.
Der Gründungsakt der Parlamentsöffentlichkeit war die Französische Revolution von 1789: Als der Dritte Stand sich unter Berufung auf die Volkssouveränität zur nation erklärt hatte, brach das neue Regime mit der absolutistischen Arkanpolitik. Die parlamentarischen Versammlungen tagten jetzt unter den Augen des Publikums. Genauso handhabten es die Zweite Republik 1848-1852 und die Dritte Republik spätestens seit dem Erlass des Pressegesetzes 1881.[94] Auch im früh parlamentarisierten England öffnete sich das Parlament seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert der Öffentlichkeit. Allerdings geschah dies in mehreren Schritten entsprechend der allmählichen Wandlung des House of Commons von einem Organ territorialer Repräsentation zu einem Parlament moderner Repräsentation. Obwohl das Unterhaus sich normativ weiterhin an der Vorstellung der Parlamentssouveränität orientierte, hatte sich somit eine Öffentlichkeitspraxis etabliert, deren unausgesprochener Referenzpunkt die Idee der Volkssouveränität war.[95]
Ähnlich verhielt es sich in Deutschland. Unter den Bedingungen des monarchischen Konstitutionalismus seit 1815 war die parlamentarische Öffentlichkeit in den Händen der monarchischen Exekutive verblieben, die sie durch zahlreiche Auflagen unter Kontrolle hielt.[96] Erst infolge der Märzrevolution von 1848 konnte in Deutschland für einen kurzen Moment jenes Wechselspiel zwischen frei gewählter Volksvertretung und im Prinzip unbeschränkter Öffentlichkeit entstehen.[97] Die dauerhafte Absicherung dieses Mechanismus erfolgte mit der Reichsverfassung von 1871.[98] Um 1900 hatte sich das Prinzip der parlamentarischen Öffentlichkeit parallel zur Ausdehnung des Wahlrechts in den meisten (west-)europäischen Staaten durchgesetzt.
Angesichts der hervorgehobenen Bedeutung der Öffentlichkeit für die Funktionsfähigkeit der repräsentativen Demokratie verwundert die vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit, die das Thema bislang in der historischen Forschung erhalten hat.[99] Das gilt ungeachtet einer äußerst umfangreichen historischen und kommunikationswissenschaftlichen Literatur zu einzelnen Medien und Mediensystemen.[100] Denn deren Verknüpfung mit repräsentations- und parlamentarismusgeschichtlichen Fragestellungen erfolgt nur selten. So wissen wir nur wenig über die Zusammensetzung der Journalistentribünen sowie überhaupt über die Organisation und die Praktiken der Parlamentsberichterstattung.[101] Auch Tondokumente sind erst ansatzweise untersucht worden. Das gilt sowohl für die Übertragung von Parlamentsdebatten als auch für die journalistische Rundfunkberichterstattung.[102] Die historische Bildforschung hat das Thema des Parlamentarismus noch kaum entdeckt; die vorliegenden politikwissenschaftlichen Studien interessieren sich nur wenig für die spezifisch visuellen Aspekte der Bildmedien, wie überhaupt die Rezeption kunsthistorischer Forschung noch am Anfang steht.[103] Das gilt zum Beispiel für Themen wie Parlamentarismus und Geschichtsmalerei,[104] Repräsentationskritik in der Karikatur, Parlament und Parlamentarier in der Fotografie[105] und anderes mehr. Nicht besser sieht es für die Fernsehberichterstattung aus.
Die Forschung hat eine Abfolge der verschiedenen Öffentlichkeitsregime herausgearbeitet, die sich als Prozesse der Ausweitung, Ausdifferenzierung und Beschleunigung beschreiben lässt: Während im 19. Jahrhundert die gedruckte Zeitung dominierte, die oft als politische Richtungspresse organisiert war und der Parlamentsberichterstattung viel Raum gab, bildete sich um 1900 ein dicht gestricktes Medienensemble aus anzeigenfinanzierten Tageszeitungen und fotografisch illustrierten Blättern heraus, das bis in die 1950er-Jahre Bestand hatte.[106] Es folgte das Zeitalter von Rundfunk und Fernsehen in öffentlich-rechtlicher Hand, ehe seit den 1980er-Jahren die privaten Fernsehsender Inhalte und Formen der Medienproduktion und -rezeption revolutionierten.[107] Hier wurden Medienstrategien und Verhaltensweisen präfiguriert, an die im 21. Jahrhundert mit der Etablierung des Internets und der Plattformen von Social Media angeknüpft werden konnte. Dabei kam die Ausweitung der Massenmedien keineswegs immer der repräsentativen Demokratie zugute, wie etwa die Konzentration der Medienmacht in republikfeindlichen Händen während des späten Kaiserreichs und der Weimarer Republik belegt.[108] Gerade auch die auflagenstarke Provinzpresse war von antiparlamentarischen Stereotypen geprägt.[109]
In der Gegenwart sind es die „Sozialen Medien“, die lange als dezentrale, neutrale und partizipationsfreundliche Kommunikationsplattformen missverstanden wurden. Tatsächlich sind sie jedoch durch interessengeleitete Algorithmen gesteuert, die ein enormes antiparlamentarisches Potenzial besitzen. Das liegt nicht nur an der Konzentration der technologischen Macht in den Händen weniger Akteure. Vielmehr ermöglichen sie die Umgehung der filternden und vermittelnden Medien, indem sie die direkte Kommunikation zwischen Politiker und Volk ermöglichen und so autoritäre Herrschaftsformen begünstigen.[110] Ein weiterer Aspekt bei der Betrachtung der digitalen Medien ist die ungeheure Geschwindigkeit der Nachrichtenverbreitung, die den Politikern umgehende Reaktionen abverlangt, obwohl die temporalen Strukturen des Parlamentarismus darauf angelegt sind, die Behandlung politischer Probleme prozedural zu entschleunigen und so diskutierbar zu machen (Abschnitt 2.6).
Parlamentarische Öffentlichkeit umfasst mehr als den medialen Blick auf das Geschehen im Plenarsaal des Parlaments. Auch der Parlamentstourismus, das Handeln der Parlamentarier im Wahlkreis, Parlamentarier auf Reisen, Parlamente in der Belletristik[111] oder in der Memoirenliteratur und anderes mehr harren der Erforschung. Am besten erforscht ist die Parlamentsarchitektur, die als baulicher Ausdruck des Selbstverständnisses eines Staates wesentlicher Teil der öffentlichen Kommunikation ist.[112]
2.5 Parlamentarier und ihre Lebenswelten
Ungeachtet des Axioms der repräsentativen Demokratie, dass jeder Abgeordnete jeweils das gesamte Volk vertreten soll, haben sich die Zeitgenossen wie die Historiker stets für die Personen interessiert, die das Mandat ausüben.[113] Das geschieht in Form von ausführlichen Biografien einzelner Abgeordneter – die oft auch Regierungsämter innehatten. Als Beispiele für die Lebensläufe prominenter Abgeordneter können die Arbeiten über Ludwig Windthorst oder Eugen Gerstenmaier gelten.[114] Häufiger jedoch sind biografische Handbücher und kollektivbiografische Studien der Mitglieder einzelner Parlamente oder Fraktionen.[115] Dabei geht es beispielsweise um ihre Sozialprofile und deren mögliche Auswirkungen auf Inhalt und Gestalt der jeweiligen Politik – so wie man es für die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49 versucht hat, die über einen signifikant hohen Anteil beamteter Juristen verfügte.[116] Charakteristisch für die Sozialdemokratie des Kaiserreichs war hingegen ein hoher Anteil von hauptamtlichen Parteifunktionären in den Parlamenten, die nicht selten als Journalisten parteieigener Blätter tätig waren.[117]
Auf verstärktes Interesse stoßen derzeit Studien, die die Veränderung der parlamentarischen Arbeit durch die Wahl weiblicher Abgeordneter seit 1919 untersuchen. Neuerdings entstehen zudem „parlamentarische Kontinuitätsstudien“ über den quantitativen Anteil und die politische Bedeutung ehemaliger Nationalsozialisten in den westdeutschen Landesparlamenten der 1950er-Jahre.[118] Für den Deutschen Bundestag und die Volkskammer der DDR, die erst mit den freien Wahlen 1990 zu einem Organ der parlamentarischen Repräsentation im Sinne dieses Artikels wurde, sind entsprechende Studien noch nicht in Arbeit.[119]
Die Veränderungen im Mediensystem um 1900 verursachten einen Einschnitt in der Fremdwahrnehmung und Selbstdarstellung der Abgeordneten. Durch das Aufkommen anzeigenfinanzierter Tageszeitungen und fotoillustrierter Zeitschriften stieg das Interesse am privaten Leben der Volksvertreter. Das war nicht ohne Risiko für die Betroffenen. Denn Abgeordnete, die das mediale Spiel nicht beherrschten, konnten in „Skandale“ verwickelt werden, die ihrer politischen Karriere schadeten.[120] Zudem gefährdete ein Übermaß privater Details die Fiktion der abstrakten Repräsentation, die ja von der Idee der sozialen Losgelöstheit der Mandatsträger ausging. Viele Abgeordnete reagierten auf die widersprüchlichen Erwartungen, indem sie „Privatheit“ bewusst inszenierten und ihr öffentliches Image zur Abschirmung ihres tatsächlichen privaten Lebens nutzten.[121] Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Über die „Lebensform“ der Parlamentarier am Parlamentssitz und im Wahlkreis – soweit vorhanden – gibt es bislang wenig systematische Forschungen. Die Wohnverhältnisse am Parlamentssitz, Verkehrskreise, Freizeitbetätigungen, Liebesbeziehungen und ihre Auswirkungen auf die politische Meinungsbildung der Parlamentarier sind aus historischer Perspektive weitgehend unbekannt. Auch der komplexe Prozess, männlich geprägte Debattenkulturen und Rollenbilder so zu verändern, dass Frauen als Parlamentarier gleichberechtigt am politischen Leben partizipieren können, ist noch nicht ausreichend untersucht.[122] In längerer historischer Perspektive wurde die Entwicklung des Abgeordnetendaseins unter dem Rubrum der „Professionalisierung“ betrachtet, um die Entwicklung vom Honoratiorenpolitiker des 19. Jahrhunderts zum meist hauptberuflichen Abgeordneten der Gegenwart zu beschreiben.[123] Das scheint grundsätzlich plausibel, wenngleich man im Auge behalten muss, dass erfolgreiche Parlamentarier auch im 19. Jahrhundert den Großteil ihrer Zeit für die politische Arbeit aufwandten. Bemerkenswert erscheint der dialektische Zusammenhang zwischen der Professionalisierungs-These und der Kritik an der unterstellten „Verbonzung“, die sowohl in wissenschaftlicher Gestalt als auch in populistischer Ausprägung existiert.
2.6 Die Praxis des Gesetzemachens
Der Parlamentarismus verfügt über eine Vielzahl formeller und informeller Regeln, die die Praxis des Gesetzemachens bestimmen. Die formellen Regeln sind in den Geschäftsordnungen niedergelegt, während die informellen Regeln sich aus der Praxis ergeben und ebenfalls große Verbindlichkeit erreichen können. Die Geschäftsordnungen der europäischen Parlamente zeichneten sich seit dem 19. Jahrhundert durch eine Tendenz zur Konvergenz aus, die auf gegenseitiger Beobachtung beruhte.[124] So stammt etwa die deutsche Praxis, die parlamentarische Beratung eines Gesetzes in drei Lesungen vorzunehmen, aus dem englischen Unterhaus.[125] In historischer Perspektive besitzt die Frage nach der Parlamentsautonomie, also dem Recht des Parlaments, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, eine besondere Bedeutung. Ihre schrittweise Durchsetzung verlief parallel zu den Machtzuwächsen des Parlaments gegenüber der Exekutive. Zu den wichtigsten Bereichen der Parlamentsautonomie gehörten die Kontrolle über die Geschäftsordnung, die parlamentarische Öffentlichkeit, die Sicherheit des Parlaments,[126] die administrative Binnenorganisation sowie die Parlamentsarchitektur und -ausstattung.
Über die spezifische Art der parlamentarischen Bearbeitung politischer Probleme und der Praxis des Gesetzemachens liegen ungezählte Spezialstudien vor, die die Entstehung einzelner Gesetze behandeln. Was die innerparlamentarischen Vorgänge angeht, kann besonders die Weimarer Politik als gut untersucht gelten.[127] Die Sicherung des diskursiven Raums erfolgte auch hier durch drei Lesungen, die den Beratungsprozess entschleunigten. Die Beratungen im Plenum und den Ausschüssen hatten jeweils unterschiedliche Aufgaben: Die Details und Kompromisse wurden in den meist vertraulichen Ausschussberatungen getroffen, im Plenum wurden die bereits getroffenen Entscheidungen öffentlich begründet, dargestellt und förmlich beschlossen.[128] Für die parlamentarischen Arbeits- und Redeweisen ist dieses Wechselspiel von Transparenz und Arkanum charakteristisch. Der politische Kompromiss, von dezisionistischen Parlamentarismusgegnern diskreditiert, konnte so als Modus parlamentarischen Entscheidens etabliert werden, ehe die Wahlerfolge der Links- und Rechtsextremisten seit 1930 den Konsens über parlamentarische Regeln sprengten.[129]
Untersuchungen zur parlamentarischen Rhetorik[130] oder Oratorik, die die performativen Elemente mit einbeziehen, gibt es bisher nur vereinzelt.[131] Dabei ist die Quellensituation für die nationalen Parlamente seit 1848[132] und insbesondere für die Zeit nach 1949 sehr gut. Neben den Stenografischen Berichten des Deutschen Bundestags[133] liegen wichtige Quellengruppen inzwischen in Form von gedruckten und/oder digitalisierten Editionen vor. Das gilt für für die Protokolle des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses des Bundestags[134] sowie die Fraktionsprotokolle von zunächst CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen, die vollständig ediert und digital nutzbar gemacht werden.[135] Auch audiovisuelle Quellen zu den Plenardebatten sind vorhanden und wurden etwa für die letzte, frei gewählte Volkskammer der DDR ausgewertet.[136] Wirft man einen Blick auf die parlamentarische Praxis insgesamt, so profiliert der vergleichende Blick den Bundestag als ein „Arbeitsparlament“ mit einer wenig entwickelten rhetorischen Kultur im Plenum bei gleichzeitiger Hochschätzung der Ausschussarbeit, während das britische Unterhaus als „Redeparlament“ den rhetorischen Schlagabtausch im Plenum bevorzugt. In beiden Fällen hat man es aber auch mit einer Art self fashioning zu tun: In London sieht man das House of Commons gern als deliberierenden „Club“, in Bonn bzw. Berlin favorisiert man das Image eines „Kärrnerarbeit“ leistenden Parlaments, das auf keinen Fall eine „Quasselbude“ sein möchte.
Während die gewählten Parlamente aufgrund der zeitlich begrenzten Legislaturperioden durch Diskontinuität geprägt sind, wird die Kontinuität der Institution durch die Parlamentsverwaltung gesichert. Dadurch verfügt sie über eine beträchtliche Macht. Deswegen ist es bemerkenswert, dass – anders als für Frankreich[137] – zu den deutschen Parlamenten keine Studien vorliegen, die Ausmaß und Anwendung dieser Macht systematisch untersuchten. Eine Ausnahme stellt die Geschichte der Reichstagsbibliothek dar, die zugleich als Keimzelle der entstehenden deutschen Parlamentsbürokratie gelten kann.[138]
2.7 Parlamentarismus und „Mehrebenensysteme“
Der Föderalismus als Widerhaken unitarischer Volkssouveränität begründet eine Form der gemischten Herrschaft innerhalb eines aus verschiedenen Gliedern zusammengesetzten Staates. Als Organisationsprinzip, bei dem die einzelnen Teile eigenständige Einheiten, aber zugleich zu einem übergreifenden Gesamtstaat zusammengeschlossen sind, ist der Föderalismus ein Erbe der vormodernen Imperien, die nicht nur verschiedene Völkerschaften, sondern auch Gemeinwesen unterschiedlicher Art und Größe (Fürstentümer, reichsfreie Städte, kirchliche Territorien) umfassten und lange Zeit den Normalfall europäischer Herrschaftsorganisation bildeten. In der deutschen Geschichte ist der föderative Grundzug als Erbe der frühneuzeitlichen Verfassung des Heiligen Römischen Reichs, die im Deutschen Bund fortlebte, besonders deutlich ausgeprägt.[139] Erst mit der gescheiterten Nationalstaatsbildung von 1848/49 und dann mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 bzw. des Deutschen Reichs 1871 änderte sich dies. Freilich blieben der Zentralisierung Grenzen gesetzt, weil das Reich als Zusammenschluss von Fürstentümern gegründet wurde, in dem weder der Kaiser noch das Volk im Reichstag, sondern (zumindest theoretisch) die Gliedstaaten als „Fürstenbund“ der Souverän waren.[140] Trotz einer allgemeinen Tendenz zur „Verreichlichung“ behielten die Einzelstaaten und ihre mediatisierten Fürsten eine wichtige identitätsbildende Funktion – und sei es nur bei der Gewinnung und Sicherung der Loyalität derjenigen, die eine preußisch-kleindeutsche Nationalstaatsgründung abgelehnt hatten.[141]
Für die Parlamentarisierung Deutschlands hatte der Föderalismus retardierende Wirkung, nicht zuletzt weil dem allgemeinen, gleichen und freien Männerwahlrecht auf Reichsebene das Dreiklassen-Wahlrecht in Preußen als größtem Einzelstaat gegenüberstand. Nach dem Ende der Hohenzollernmonarchie blieb das Übergewicht Preußens und damit eine Unwucht innerhalb des deutschen Föderalismus bestehen, auch wenn sich der größte Gliedstaat des Reiches jetzt unter sozialdemokratischer Führung zu einem Bollwerk der parlamentarischen Republik gegen die politischen Extreme entwickelte.[142] Die herausgehobene Stellung Preußens wurde mit dem „Preußenschlag“ vom Juli 1932 brachial beendet, als die Reichsregierung unter Franz von Papen die Staatsgewalt in Preußen übernahm.[143] Nach der Gleichschaltung der Länder in der NS-Diktatur ermöglichte schließlich die Auflösung Preußens durch die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs 1947 den gleichgewichtigen Föderalismus der Bundesrepublik, der jetzt verstärkt als Bollwerk gegen zentralstaatliche Diktaturen wahrgenommen wurde. Nach der deutschen Wiedervereinigung konnte daran durch die Bildung von fünf neuen Ländern angeknüpft werden.[144]
Zugleich hat sich der Exekutiv-Föderalismus zu einer verfassungspolitischen Dauerbaustelle entwickelt, da die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern immer komplizierter wird. Die Föderalismusreform von 1969, welche die bisher eher informelle Zusammenarbeit von Bund und Ländern institutionalisierte, diente nicht zuletzt dazu, die Bundesländer auf eine einheitliche Konjunktur- und Haushaltspolitik festzulegen. Im Gegenzug erhielten die Länder im Bundesrat größere Zustimmungsrechte für Gesetzesvorhaben des Bundes. In der Praxis lief die Reform auf eine zunehmende Verflechtung der politischen Ebenen hinaus, die bei unterschiedlichen Mehrheiten in beiden Kammern, wie sie bald üblich wurden, neue Blockademöglichkeiten eröffnete. Durch den Wandel vom Drei- zum Fünf- oder gar Sechs-Parteiensystem löst sich die Polarisierung in sogenannte A- und B-Länder inzwischen auf. Die zahlreichen unterschiedlichen Koalitionen in Bund und Ländern haben tendenziell zu einer permanenten Allparteienregierung in jeweils unterschiedlicher Rollenverteilung geführt. Man kann in der vielfältigen Verflechtung eine indirekte Stabilisierung des Parlamentarismus erblicken, weil alle wichtigen Entscheidungen des Bundestags immer schon mit anderen zentralen Akteuren des föderativen Verfassungssystems abgestimmt und ausgehandelt sind.[145] Man kann sich aber angesichts zunehmender Binnenmobilität und des Strukturwandels der Öffentlichkeit auch fragen, ob es wirklich noch sechzehn „Völker“ gibt, die vernünftigerweise in den „Volksvertretungen“ der Länder repräsentiert werden können.
Die europäische Einigung seit den 1950er-Jahren fügt dem parlamentarischen Mehrebenensystem eine weitere Stufe hinzu.[146] Schon die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) war 1952 mit einer Gemeinsamen Versammlung als Gegenstück zur Hohen Behörde ausgestattet worden. Doch waren demokratische Partizipation und Kontrolle keine leitenden Prinzipien in den an Effizienz und Effektivität orientierten, technokratisch ausgerichteten und teilweise dezidiert parlaments- und parteienskeptischen Vorstellungen der europäischen Gründergeneration. Europa, so hat Kiran Klaus Patel angemerkt, „erschien als zu wichtig und kontrovers, als dass man es den Launen der Völker überlassen konnte“. Erst im Verlauf der 1970er-Jahre gewannen Werte wie Demokratie und Menschenrechte zur Legitimation der fortschreitenden europäischen Integration an Bedeutung.[147] Obwohl der Deutsche Bundestag innerhalb des europäischen Systems einen beständig größer werdenden Teil seiner Souveränität verliert, hat sich die deutsche Spielart des Parlamentarismus seither nicht zuletzt wegen der föderalen Tradition des Landes als besonders integrations-affin erwiesen.[148]
Die Offenheit des deutschen Parlamentarismus für eine supranationale Überwölbung lässt sich beispielsweise an den Karrierewegen von Abgeordneten ablesen: Während französische Politiker ein Mandat im Europäischen Parlament zumeist als Zwischenstufe für eine Rückkehr auf die nationale politische Bühne ansehen, ist eine lange Verweildauer im Straßburger Parlament für deutsche Abgeordnete viel üblicher.[149] Für die breite Akzeptanz der europäischen Ebene des Parlamentarismus in der Bundesrepublik sind außer der lang nachwirkenden Diskreditierung der nationalen politischen Institutionen durch die NS-Diktatur sicherlich die hohe Zahl und das damit verbundene relativ große Stimmgewicht der deutschen Europa-Abgeordneten mitverantwortlich. Subkutan dürften aber auch historische Analogien oder funktionale Ähnlichkeiten zwischen dem Heiligen Römischen Reich der frühen Neuzeit und der heutigen Europäischen Union eine Rolle spielen. Beide Gemeinwesen können als vielschichtige Regierungssysteme verstanden werden, die den Frieden sichern, aggressive oder expansionistische Pläne der mächtigsten Mitglieder vereiteln und Kompromisslösungen in einem hochkomplexen politischen Umfeld mit zahlreichen Akteuren von unterschiedlicher Größe, Status und Macht ermöglichen. Weder das alte Reich noch die EU prägen exklusiv die Identitäten ihrer Mitglieder auf Kosten jeder anderen Art von Zugehörigkeit. Sie beanspruchen lediglich ein Mindestmaß an Loyalität und reflektieren damit multiple Identitäten, wie sie für die Zeit vor und nach der Epoche des uneingeschränkten Nationalstaats typisch sind.[150]
Ob sich die Integrationsoffenheit des deutschen Parlamentarismus angesichts zunehmender Nationalismen und eines verbreiteten Euro(pa)skeptizismus aufrechterhalten lässt, ist eine offene Frage.[151] Die Antwort hängt nicht zuletzt davon ab, für wie gravierend man die demokratietheoretischen Defizite des Europaparlamentarismus hält. Kritische Stimmen verweisen darauf, das Parlament in Straßburg sei zwar den nationalen Institutionen nachgebaut und könne seit der ersten Direktwahl 1979 auf einen stetigen Kompetenzzuwachs zurückblicken; es handele sich bei ihm jedoch allenfalls um ein Parlament im Werden, dem es an einem europäischen Demos ebenso mangele wie an einer europäischen Öffentlichkeit, dem Gegenüber von Regierungs- und Oppositionsparteien sowie der Möglichkeit zur Abwahl der Exekutive. Wegen der unterschiedlichen Größe der EU-Mitgliedsstaaten sei dem Europaparlamentarismus zum Schutz der Kleineren eine degressive Proportionalität eingeschrieben, die eine gleiche Gewichtung aller Stimmen nach dem Prinzip „one man, one vote“ ausschließe.[152]
Eine positivere Lesart verweist darauf, dass an das Europäische Parlament oft überzogene Erwartungen gerichtet würden, weil alle Mitgliedsstaaten der EU aus ihren unterschiedlichen nationalen Traditionen heraus Maximalvorstellungen eines idealisierten Parlamentarismus darauf projizierten. Tatsächlich besitze das EP mehr Kompetenzen als viele nationale Volksvertretungen. Die Finalität einer vollentwickelten parlamentarischen Demokratie nach nationalstaatlichem Vorbild sei die falsche Zielvorstellung. Vielmehr entwickele sich ein neuartiger Parlamentarismus eigener Art in einem europäischen Staatenverbund, für den es kein historisches Vorbild gebe.[153] Ob man einer affirmativeren oder kritischeren Sicht auf den Europaparlamentarismus zuneigt, wird am Ende nicht zuletzt davon abhängen, für wie zentral man die Volkssouveränität als Wesensmerkmal des Parlamentarismus erachtet – und was genau man unter „Souveränität“ versteht[154]: möglichst große praktische Handlungsmöglichkeiten (damit wären Kompetenzübertragungen vom Bundestag auf das EP bzw. das „Pooling“ von Souveränität auf europäischer Ebene durchaus vereinbar) oder eine klar definierte Letztverantwortung (das liefe auf ein Entweder/Oder von nationalstaatlicher und europäischer Ebene hinaus)?
3. Ausblick: Der Parlamentarismus in seiner Epoche?
Waren die Jahre nach dem Ende des Kalten Kriegs durch eine optimistische Weltsicht geprägt, wonach sich die kapitalistische Wirtschaftsordnung und die parlamentarische Demokratie im Zuge einer als unaufhaltsam verstandenen Globalisierung tendenziell weltweit durchsetzen würden, so hat sich der Tenor der Debatten spätestens seit der internationalen Banken- und Finanzkrise von 2008, den aufkommenden linken und rechten „Populismen“, den ökologischen Herausforderungen durch die beschleunigte Erderwärmung sowie den militärischen Bedrohungen angesichts der russischen Überfälle auf die Ukraine 2014 und 2022 grundlegend gewandelt. Eine kaum überschaubare Menge an Neuerscheinungen diagnostiziert eine Krise der Demokratie oder des Parlamentarismus.[155]
Die Krisensymptome, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden, sind vielfältig: Zu nennen sind etwa die Steigerung der Komplexität von Fragen, die zu politischer Entscheidung anstehen, von der Außenpolitik über die internationalen Finanz- und Migrationskrisen bis zu den Problemen der Haushalts-, Sicherheits-, Renten- und Sozialpolitik im Innern, neuerdings auch die säkulare Herausforderung durch die Klimakrise. Hinzu kommt der tatsächlich gewachsene oder zumindest doch subjektiv empfundene Zeitdruck, unter dem parlamentarische Entscheidungen getroffen werden müssen.
Parallel dazu steigt die Bedeutung von Experten und Spezialisten, die außerhalb des parlamentarischen Prozesses stehen. Es entsteht der Eindruck, der einzelne Abgeordnete sei als Laie mit den komplizierten Problemen hochspezialisierter Fachgebiete überfordert und das Parlament als Ganzes der falsche Ort, sachgerechte Strategieentscheidungen in einer komplexen Welt zu treffen. Das mündet mitunter in die Forderung nach mehr Fachkompetenz im Dienste von mehr Sachgerechtigkeit, Effektivität und Effizienz. In der Corona-Krise beispielsweise diente der Verweis auf die Autorität „der“ Wissenschaft, deren Erkenntnisse von „der“ Politik lediglich zu implementieren seien, zeitweise dazu, einen politischen Konsens zu ersetzen, der in einer repräsentativen Demokratie nur in der strittigen Auseinandersetzung im Parlament zu erzielen ist. Die Vorstellung eindeutiger wissenschaftlicher Empfehlungen, die lediglich noch politisch umgesetzt werden müssten, waren, angesichts der inhärenten Vorläufigkeit und Strittigkeit wissenschaftlicher Erkenntnis, von vornherein eine Chimäre.[156]
Dementsprechend hat die antiparlamentarische Kritik, welche die Geschichte des Parlamentarismus seit jeher begleitet, gegenwärtig Hochkonjunktur. Der Vorwurf, es gebe ein „eigentliches“ Volk, das durch die politische und mediale Elite, durch das politische Establishment nicht repräsentiert sei, gehört zum traditionellen Arsenal antiparlamentarischen Protests. In den neuesten Ausformungen des „Rechtspopulismus“ spielt die Argumentationsfigur eines Gegensatzes von eigentlichem Volk und politischer Klasse eine Schlüsselrolle.[157] Im „Linkspopulismus“ taucht derselbe Gedanke als Gegenübersetzung von „Volk“ und „Oligarchie“ ebenfalls auf.[158] In dem Maße, in dem er Gehör findet, lässt sich mit einigem Recht von einer Repräsentationskrise des Parlamentarismus sprechen.
Vor diesem Hintergrund kann man sich fragen, ob die historischen Voraussetzungen, welche die Entwicklung repräsentativer Herrschaftsformen um 1800 ermöglicht haben, mehr als zweihundert Jahre später immer noch existieren oder ob die Strukturwandlungen von Staat, Gesellschaft, Wirtschaft, Ökologie und Öffentlichkeit nicht derart tiefgreifend sind, dass sie die Fundamente parlamentarischer politischer Systeme unterspülen. Wird beispielsweise die für die abstrakte Repräsentation des Parlamentarismus wesentliche Repräsentationsfiktion in einer identitätspolitisch gepolten Gesellschaft, in der man flächendeckende Quotierungen als verpflichtenden Bestandteil der Demokratie einfordert, noch hinreichend geglaubt, um wirkmächtig zu sein? Ist parlamentarische Repräsentation in hyperkomplexen „Mehrebenensystemen“ möglich, oder verbergen sich hinter solchen Begriffen lediglich Modelle zur Selbstlegitimierung einer politisch-technokratischen Elite? Wie viel ökonomische Selbstständigkeit im Sinne einer Eigentümergesellschaft braucht es, damit politische Repräsentation im Parlament realisierbar ist?
Kann der Parlamentarismus auf die ebenso dringlichen wie langfristigen Probleme von Klimawandel und Umweltverschmutzung schnell und strategisch genug reagieren, oder bleibt er in der Eigenlogik von Legislaturperioden und dem Interessenausgleich der aktuell jeweils Wahlberechtigten gefangen? Wie wirkt sich die mediale Beschleunigung im Internet-Zeitalter auf die Zeitstrukturen des Parlamentarismus aus, der doch dazu dienen soll, politische Probleme prozedural zu entschleunigen? Wie reagiert die repräsentative Demokratie auf „alternative Fakten“, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz erzeugt werden? Wie geht sie mit der Tatsache um, dass politische Kommunikation über die sozialen Medien den direkten Kontakt zwischen politischen Führungsgestalten und dem Wahlvolk erleichtert, institutionelle Mittler – seien es Parlamente oder die klassischen Medien – übergeht und damit autoritäre oder charismatische Herrschaftsformen begünstigt? Werden die politischen Parteien, speziell die klassischen deutschen Volksparteien, sich als anpassungsfähig und flexibel genug erweisen, um mit derartigen Herausforderungen fertig zu werden und ihre Scharnierfunktion zwischen Staat und Gesellschaft zu behaupten?
Diese Fragen werden nicht nur das weitere Los der repräsentativen Demokratie mitbestimmen und darüber entscheiden, ob der Parlamentarismus eine Zukunft hat oder zu einer abgeschlossenen Epoche der Geschichte wird. Sie sollten auch als Anregungen für die künftige historische Parlamentarismusforschung dienen, die aus einer als krisenhaft empfundenen Gegenwart veränderte Erkenntnisinteressen ableiten und wichtige Impulse für neue Forschungsfragen beziehen kann. So stellen sich beispielsweise Fragen nach dem Charakter der institutionellen Rahmenbedingungen eines politischen Systems, nach der Ausdifferenzierung oder Fragmentierung von Parteienlandschaften, nach der Adaptabilität und Mobilisierungsfähigkeit bestehender Organisationen, aber auch nach der Kompromiss- und Koalitionsfähigkeit der politischen Akteure in Parteien, Fraktionen und Verbänden mit neuer Dringlichkeit.
Dabei ist die letzte Messe für den Parlamentarismus noch nicht gelesen. Denn letztlich sind die Alternativen zur repräsentativen Demokratie nicht wirklich überzeugend.[159] Weder die Rückkehr zu einer altständischen Gesellschaft noch zu einer absolutistischen Monarchie oder einer totalitären Diktatur sind attraktiv. Experimente mit dem Syndikalismus, mit einem Räte-System oder dem imperativen Mandat erscheinen historisch gesehen auch nicht besonders vielversprechend. Verfahrensweisen direkter Demokratie weisen außerhalb überschaubarer kleiner Einheiten, wie den Schweizer Kantonen, ebenfalls keine bezwingende Erfolgsbilanz auf.
Demgegenüber hat das Prinzip der Repräsentation immer noch unbestreitbare Vorzüge. Es bietet mit dem Parlament ein Forum für den öffentlichen Austausch von Argumenten, für den regelbasierten Austrag von Konflikten in der Gesellschaft und für die Aushandlung politischer Kompromisse.[160] Wenn es richtig gehandhabt wird, sorgt es für die klare Zuordnung politischer Verantwortung und verpflichtet die Amtsträger in einer Weise zur Rechenschaft, die bei Modellen der direkten Demokratie nicht gegeben ist, weil letztlich niemand in die Pflicht genommen werden kann, wenn alle gefragt werden. Die repräsentative Demokratie eröffnet dem Wahlvolk in regelmäßigen Abständen die Chance, die Regierenden auf geregeltem Wege loszuwerden, und sichert zugleich ein Mindestmaß an politischer Kontinuität über Regierungswechsel hinweg. Sie ist anderen politischen Systemen schließlich auch mit Blick auf den Schutz von Minderheiten überlegen. Am Ende ist die Funktionsfähigkeit des Parlamentarismus der Prüfstein, der über Stabilität und Krise des politischen Systems entscheidet.[161]
Anmerkungen
[1] Zum britischen Parlamentarismus vgl. Clyve Jones (Hrsg.), A Short History of Parliament. England, Great Britain, The United Kingdom, Ireland & Scotland, Woodbridge 2009, sowie die Beiträge in „Parliamentary History“, 1982ff.
[2] Zum französischen Parlamentarismus vgl. Jean Garrigues (Hrsg.), Histoire du Parlement de 1789 à nos jours, Paris 2007, sowie die Beiträge in: „Parlement(s). Revue d´histoire politique“, 2002ff.
[3] Hans Boldt, Parlament, parlamentarische Regierung, Parlamentarismus, in: Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart Koselleck (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 4, Stuttgart 1978, S. 649-676; Philippe Lauvaux, Le parlementarisme, Paris ²1997; Olivier Rozenberg, On the Concepts of Parliament, Parliamentarianism and Parliamentary Democracy, in: Cyril Benoît/Olivier Rozenberg (Hrsg.), Handbook of Parliamentary Studies. Interdisciplinary Approaches to Legislatures, Cheltenham 2020, S. 14-31.
[4] Zum deutschen Parlamentarismus vgl. Andreas Biefang/Dominik Geppert/Marie-Luise Recker/Andreas Wirsching (Hrsg.), Parlamentarismus in Deutschland von 1815 bis zur Gegenwart. Historische Perspektiven auf die repräsentative Demokratie, Düsseldorf 2022.
[5] Thomas Mergel, Staat und Staatlichkeit in der europäischen Moderne, Göttingen 2022; ders., Parlamentarische Kulturen in der Moderne – Brüche und Kontinuitäten, in: Jörg Feuchter/Johannes Helmrath (Hrsg.), Parlamentarische Kulturen vom Mittelalter bis in die Moderne. Reden – Räume – Bilder, Düsseldorf 2013, S. 35-50.
[6] Gerhard A. Ritter, Entwicklungsprobleme des deutschen Parlamentarismus, in: ders. (Hrsg.), Gesellschaft, Parlament und Regierung. Zur Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland, Düsseldorf 1974, S. 11-54, Zitat S. 11.
[7] Die in den Politikwissenschaften übliche Unterscheidung zwischen dem „engeren Parlamentarismus“ mit parlamentarisch gebildeten Regierungen und dem „weiteren Parlamentarismus“ dualistischer Systeme tritt hier in den Hintergrund. Vgl. dazu zuletzt mit weiteren Literaturverweisen Stefan Marschall, Parlamentarismus. Eine Einführung, 4. Aufl., Baden-Baden 2025, S. 44-57.
[8] Hans Kelsen, Vom Wesen und Wert der Demokratie, Stuttgart 2018 (zuerst 1929), S. 46.
[9] Andreas Biefang, Parlamentarismus und Demokratie, in: ders./Geppert/Recker/Wirsching (Hrsg.), Parlamentarismus in Deutschland, S. 29-50. Zu den politikwissenschaftlichen Definitionsbemühungen vgl. Susanne Pickel, Was ist Demokratie? Vom substanziellen Streit zum autokratischen (Miss-)Verständnis, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 74 (2024), H. 27, S. 4-11, online https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/APuZ_2024-27_online_DemokratieInGefahr.pdf [15.08.2025]; ferner Anja Kruke/Philipp Kufferath, Krisendiagnosen, Meistererzählungen und Alltagspraktiken. Aktuelle Forschungen und Narrationen zur Demokratiegeschichte in Westeuropa, in: Archiv für Sozialgeschichte 58 (2018), S. 3-20, online https://library.fes.de/pdf-files/afs/bd58/afs58_05_kruke-kufferath.pdf [15.08.2025].
[10] Zitiert nach Winfried Nippel, Antike oder moderne Freiheit? Die Begründung der Demokratie in Athen und in der Neuzeit, Frankfurt a.M. 2008, S. 139; vgl. auch Bernard Manin, Kritik der repräsentativen Demokratie, Berlin 2007; Hans Vorländer, Demokratie, München ³2019, S. 11-36.
[11] Feuchter/Helmrath (Hrsg.), Parlamentarische Kulturen.
[12] Barbara Stollberg-Rilinger, Ständische Repräsentation. Kontinuität oder Kontinuitätsfiktion, in: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 28 (2006), S. 279-298.
[13] Die 1936 gegründete International Commission for the History of Representative and Parliamentary Institutions trifft diese Unterscheidung nicht, sondern untersucht Repräsentationsorgane „throughout the world in all periods“, wobei der Schwerpunkt zunächst auf der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Geschichte lag. Der lose Zusammenschluss von Wissenschaftlern gibt seit 1981 zweimal jährlich die Zeitschrift „Parliaments, Estates and Representation“ heraus, in der inzwischen auch die neuere Geschichte intensiver behandelt wird.
[14] J.R. Maddicott, The Origins of The Englisch Parliament, 924-1327, Oxford 2010, S. IX.; vgl. auch Kurt Kluxen, Geschichte und Problematik des Parlamentarismus, Frankfurt a.M. 1983, S. 15-172.
[15] Willibald Steinmetz, Das Sagbare und das Machbare. Zum Wandel politischer Handlungsspielräume. England 1780-1867, Stuttgart 1993; Andreas Wirsching, Parlament und Volkes Stimme. Unterhaus und Öffentlichkeit im England des frühen 19. Jahrhundert, Göttingen/Zürich 1990.
[16] Eine die Zeiten, Grenzen und Versammlungstypen überschreitende Zusammenschau unternahm das Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe. Vgl. dazu das Begleitbuch zur Ausstellung: Bruno Latour/Peter Weibel (Hrsg.), Making Things Public. Atmospheres of Democracy, Karlsruhe/London 2005.
[17] Pasi Ihalainen/Cornelia Ilie/Kari Palonen (Hrsg.), Parliament and Parliamentarism. A Comparative History of a European Concept, New York/Oxford 2016; Pertti Alasuutari, National Parliaments as a Global Institution. An Institutionalist View, Oxford 2025.
[18] Wim Klooster, Revolutions in the Atlantic World. A Comparative History, New York/London 2009.
[19] Silke Hensel/Ulrike Bock/Kathrin Dircksen/Hans-Ulrich Thamer (Hrsg.), Constitutional Cultures: On the Concept and Representation of Constitutions in the Atlantic World, Cambridge 2012.
[20] Boris Barth, Europa nach dem Großen Krieg. Die Krise der Demokratie in der Zwischenkriegszeit 1918-1938, Frankfurt a.M./New York 2016; Jure Gašparič, Hinter den Kulissen des Parlaments. Die jugoslawische Skupština 1919-1941, Düsseldorf 2023.
[21] Eric Montigny/François Gélineau (Hrsg.), Parlementarisme et francophonie, Québec 2013.
[22] Jon Elster, Constitution-Making in Eastern Europe: Rebuilding the Boat in the Open Sea, in: Joachim Jens Hesse (Hrsg.), Administrative Transformation in Central and Eastern Europe. Towards Public Sector Reform in Post-Communist Societies, Oxford 1993, S. 169-217.
[23] Christoph Schönberger, Das Parlament im Anstaltsstaat. Zur Theorie parlamentarischer Repräsentation in der Staatsrechtslehre des Kaiserreichs (1871-1918), Frankfurt a.M. 1997.
[24] Bernd Faulenbach, Ideologie des deutschen Weges. Die deutsche Geschichte in der Historiographie zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus, München 1980.
[25] Andreas Biefang, Der Streit um Treitschkes Deutsche Geschichte 1882/83. Zur Spaltung des Nationalliberalismus und der Etablierung eines national-konservativen Geschichtsbildes, in: Historische Zeitschrift (HZ) 262 (1996), S. 391-422; Claudia Klemm, Erinnert – umstritten – gefeiert. Die Revolution von 1848/49 in der deutschen Gedenkkultur, Göttingen 2007.
[26] Vgl. z. B. Eduard Bernstein, Die Geschichte der Berliner Arbeiterbewegung. Ein Kapitel zur Geschichte der deutschen Sozialdemokratie, 2 Bde., Berlin 1907; Gustav Mayer, Die Trennung der proletarischen von der bürgerlichen Demokratie in Deutschland (1863-1870), in: Archiv für die Geschichte des Sozialismus und der Arbeiterbewegung 2 (1912), S. 1-67.
[27] Elisabeth Fehrenbach, Die Anfänge der Parteiengeschichtsforschung in Deutschland, in: Herbert Ludat/Rainer C. Schwinges (Hrsg.), Politik, Gesellschaft, Geschichtsschreibung. Festschrift für Frantisek Graus, Köln/Wien 1982, S. 403-426.
[28] Hermann Oncken, Rudolf von Bennigsen. Ein deutscher liberaler Politiker, 2 Bde., Leipzig 1910 u. 1911.
[29] Dominik Geppert, Hans Delbrück und der Reichstag. Struktur, Praxis und Entwicklungschancen im Deutschen Reichstag, in: Martin Hille/Marc von Knorring/Desiderius Meier (Hrsg.), Vom Nutzen der Historie. Festschrift für Hans-Christof Kraus, Berlin 2023, S. 275-291.
[30] Stephanie Zibell, Politische Bildung und demokratische Verfassung. Ludwig Bergsträsser (1883-1960), Bonn 2006; Harald Bluhm/Skadi Krause (Hrsg.), Robert Michels’ Soziologie des Parteiwesens, Wiesbaden 2012.
[31] Veit Valentin, Geschichte der deutschen Revolution 1848-1849, 2 Bde., Berlin 1930-1931.
[32] Johannes Ziekursch, Politische Geschichte des Neuen Deutschen Kaiserreiches, 3 Bde., Frankfurt a.M. 1925-1930.
[33] Franz Schnabel, Geschichte der Ministerverantwortlichkeit in Baden, Karlsruhe 1922; ders., Ludwig von Liebenstein. Ein Geschichtsbild aus den Anfängen des süddeutschen Verfassungslebens, Karlsruhe 1927.
[34] Aus der umfangreichen Literatur sei nur genannt: Kathrin Groh, Demokratische Staatsrechtslehrer in der Weimarer Republik, Tübingen 2010.
[35] Martin Schumacher, Gründung und Gründer der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, in: Karl Dietrich Bracher u.a. (Hrsg.), Staat und Parteien. Festschrift für Rudolf Morsey zum 65. Geburtstag, Berlin 1992, S. 1029-1054.
[36] Rudolf Morsey, Die Geschichte der Parlamentarisierung in Deutschland (1908-1919). Das erste Editionsprojekt der Parlamentarismus-Kommission, in: Dieter Hein/Klaus Hildebrand/Andreas Schulz (Hrsg.), Historie und Leben. Der Historiker als Wissenschaftler und Zeitgenosse. Festschrift für Lothar Gall, München 2006, S. 175-187.
[37] Rudolf Morsey, Die Deutsche Zentrumspartei 1917-1923, Düsseldorf 1966, online https://kgparl.de/wp-content/uploads/1966/01/die-deutsche-zentrumspartei-1917-1923_kgparl_morsey-rudolf.pdf [15.08.2025]; Thomas Nipperdey, Die Organisation der deutschen Parteien vor 1918, Düsseldorf 1961, online https://kgparl.de/wp-content/uploads/1960/02/die-organisation-der-deutschen-parteien-vor-1918.pdf [15.08.2025].
[38] G.A. Ritter, Entwicklungsprobleme.
[39] Gerhard A. Ritter, Deutscher und Britischer Parlamentarismus. Ein verfassungsgeschichtlicher Vergleich, Tübingen 1962 (überarb. Aufl. Göttingen 1976).
[40] Thomas Kühne, Parlamentarismusgeschichte in Deutschland. Probleme, Erträge und Perspektiven einer Gesamtdarstellung, in: Geschichte und Gesellschaft 24 (1998), S. 323-338, online https://wordpress.clarku.edu/wp-content/uploads/sites/176/2022/05/1998-Parlamentarismusgeschichte-GG_.pdf. Eine vollständige Übersicht der erschienenen Bände unter https://kgparl.de/publikationen/?_sort=date_desc [beide 15.08.2025].
[41] Dominik Geppert, Die ungeschriebenen Regeln der Demokratie. Neuere Ansätze in der historischen Parlamentarismusforschung, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 5/6 (2020), S. 237-244.
[42] Zu den Bemühungen um eine thematische und methodische Erweiterung vgl. Paul Seward, Why the History of Parliament has not been Written, in: David Hayton (Hrsg.), Writing Parliamentary History, in: Parliamentary History 40 (2021), H. 1, S. 5-24, online https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/1750-0206.12540 [15.08.2025]; Michael Bentley, Parliamentary History: An Oblique Glance, in: ebd., S. 228-244, online https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/1750-0206.12552 [15.08.2025].
[43] Centrum voor Parlementaire Geschiedenis (CPG), Radboud Universiteit, Niederlande, https://www.ru.nl/cpg [15.08.2025].
[44] European Information and Research Network on Parliamentary History, https://euparl.net/ [15.08.2025].
[45] Die staatlich finanzierten parteinahen Einrichtungen Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Erasmus-Stiftung; ferner die jeweils aufgrund eines Bundesgesetzes gebildeten Politikergedenkstiftungen zu Konrad Adenauer, Otto von Bismarck, Willy Brandt, Friedrich Ebert, Theodor Heuss, Helmut Kohl und Helmut Schmidt.
[46] Herbert Obenaus, Anfänge des Parlamentarismus in Preußen bis 1848, Düsseldorf 1984, online https://kgparl.de/wp-content/uploads/1984/12/anfaenge-des-parlamentarismus-in-preussen-bis-1848.pdf [15.08.2025].
[47] Ewald Grothe, Verfassungsgebung und Verfassungskonflikt. Das Kurfürstentum Hessen in der ersten Ära Hassenpflug 1830-1837, Berlin 1996; Thomas Raithel, Der preußische Verfassungskonflikt 1862-1866 und die französische Krise von 1877 als Schlüsselperioden der Parlamentarismusgeschichte, in: Stefan Fisch/Florence Gauzy/Chantal Metzger (Hrsg.), Machtstrukturen im Staat in Deutschland und Frankreich, Stuttgart 2007, S. 29-50, online https://www.europa.clio-online.de/Portals/_Europa/documents/B2007/E_Raithel_Verfassungskonflikt.pdf [15.08.2025].
[48] Andreas Thier, Steuergesetzgebung und Verfassung in der konstitutionellen Monarchie. Staatssteuerreformen in Preußen 1871 bis 1893, Frankfurt a.M. 1999.
[49] Vgl. die maßgeblich von Florian Tenstett verantwortete „Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914“: https://quellen-sozialpolitik-kaiserreich.de/ [15.08.2025].
[50] Hans-Peter Ullmann, Der deutsche Steuerstaat. Geschichte der öffentlichen Finanzen, München 2005.
[51] Frank Engehausen, Werkstatt der Demokratie. Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, Frankfurt a.M./New York 2023.
[52] Martin Kirsch, Monarch und Parlament im 19. Jahrhundert. Der monarchische Konstitutionalismus als europäischer Verfassungstyp – Frankreich im Vergleich, Göttingen 1999.
[53] Arthur Schlegelmilch, Die Alternative des monarchischen Konstitutionalismus. Eine Neuinterpretation der deutschen und österreichischen Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, Bonn 2009.
[54] Thomas Kühne, Demokratisierung und Parlamentarisierung: Neue Forschungen zur politischen Entwicklungsfähigkeit Deutschlands vor dem Ersten Weltkrieg, in: Geschichte und Gesellschaft 31 (2005), S. 293-316, online https://wordpress.clarku.edu/wp-content/uploads/sites/176/2022/05/2005-Demokratisierung-GG.pdf [15.08.2025].
[55] Christoph Gusy, 100 Jahre Weimarer Verfassung. Eine gute Verfassung in schlechter Zeit, Tübingen 2018.
[56] Gertrude Lübbe-Wolff, Das Demokratiekonzept der Weimarer Reichsverfassung, in: Horst Dreier/Christian Waldhoff (Hrsg.), Das Wagnis der Demokratie. Eine Anatomie der Weimarer Reichsverfassung, München 2018, S. 111-150.
[57] Marie-Luise Recker, Parlamentarismus in der Bundesrepublik Deutschland. Der Deutsche Bundestag 1949-1969, Düsseldorf ²2019, online https://kgparl.de/wp-content/uploads/2019/10/parlamentarismus-in-der-bundesrepublik-deutschland_der-deutsche-bundestag-1949%E2%80%931969-1.pdf; dies., Parlamentarismus in der Bewährung. Der Deutsche Bundestag 1949-2020, Düsseldorf 2021, online https://kgparl.de/wp-content/uploads/2021/09/parlamentarismus-in-der-bewaehrung_der-deutsche-bundestag-1949-2020.pdf [beide 15.08.2025].
[58] Julia Angster/Dieter Gosewinkel/Christoph Gusy (Hrsg.), Staatsbürgerschaft im 19. und 20. Jahrhundert, Tübingen 2019; Andreas Fahrmeir, Citizenship. The Rise and Fall of a Modern Concept, New Haven 2007.
[59] Günther Grünthal, Das preußische Dreiklassenwahlrecht. Ein Beitrag zur Genesis und Funktion des Wahlrechtsoktrois vom Mai 1849, in: HZ 226 (1978), S. 17-66.
[60] Karl Obermann, Die Wahlen zur Frankfurter Nationalversammlung im Frühjahr 1848. Die Wahlvorgänge in den Staaten des Deutschen Bundes im Spiegel zeitgenössischer Quellen, Berlin (Ost) 1987; Manfred Botzenhart, Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848-1850, Düsseldorf 1977, S. 663-679, online https://kgparl.de/wp-content/uploads/1977/12/deutscher-parlamentarismus-1848-1850.pdf [15.08.2025].
[61] Jörg-Detlef Kühne, Die Reichsverfassung der Paulskirche. Vorbild und Verwirklichung im späteren deutschen Rechtsleben, Frankfurt a.M. 1985.
[62] In fünf Bundesländern können 16-Jährige an den Landtagswahlen teilnehmen, in sechs Bundesländern gilt dies auch für Kommunalwahlen.
[63] Raphael Kies, Étendre le droit de vote des étrangers aux élections législatives: Pourquoi les Luxembourgeois ne veulent pas?, in: Philippe Poirier/Nadam Farhat (Hrsg.), Démocracie(s), Parlementarisme(s) et Légitimité(s), Bruxelles 2019, S. 235-260, online https://orbilu.uni.lu/handle/10993/39866 [15.08.2025].
[64] Thomas Kühne, Dreiklassenwahlrecht und Wahlkultur in Preußen 1867-1914. Landtagswahlen zwischen korporativer Tradition und politischem Massenmarkt, Düsseldorf 1994; James Retallack, Red Saxony. Election Battles and the Spectre of Democracy in Germany, 1860-1918, Oxford 2017; Hedwig Richter/Kerstin Wolff (Hrsg.), Frauenwahlrecht. Demokratisierung der Demokratie in Deutschland und Europa, Hamburg 2018; Andreas Schulz/Tobias Kaiser (Hrsg.), Vorhang auf – Frauen in Parlament und Politik. Ein internationaler Vergleich, Düsseldorf 2022.
[65] Robert Arsenschek, Der Kampf um die Wahlfreiheit im Kaiserreich. Zur parlamentarischen Wahlprüfung und politischen Realität der Reichstagswahlen 1871-1914, Düsseldorf 2003.
[66] Literaturnachweise in: Thomas Kühne, Wahlrecht – Wahlverhalten – Wahlkultur. Tradition und Innovation in der historischen Wahlforschung, in: Archiv für Sozialgeschichte 33 (1993), S. 481-547, online https://library.fes.de/jportal/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00023500/afs-1993-481.pdf [15.08.2025]; Thomas Mergel, Elections, Election Campaigns, and Democracy, in: Nadine Rossol/Benjamin Ziemann (Hrsg.), The Oxford Handbook of Weimar Germany, Oxford 2022, S. 164-192.
[67] Jonathan Sperber, The Kaiser’s Voters. Electors and Elections in Imperial Germany, Cambridge 1997.
[68] Jürgen W. Falter, Die Anhänger der NSDAP 1924-1933, Frankfurt a.M./New York 2020; Dirk Lau, Wahlkämpfe der Weimarer Republik. Propaganda und Programme der politischen Parteien bei den Wahlen zum Deutschen Reichstag von 1924 bis 1930, Marburg 2008.
[69] Andreas Biefang, Die Reichstagswahlen als demokratisches Zeremoniell, in: ders./Michael Epkenhans/Klaus Tenfelde (Hrsg.), Das politische Zeremoniell im Deutschen Kaiserreich 1871-1918, ²2010, S. 233-270; Thomas Mergel, Betrug, Gewalt, Stimmenkauf. Wahlkulturen in Europa im Übergang zum politischen Massenmarkt, 1860-1914, in: Archiv für Sozialgeschichte 58 (2018), S. 85-106, online https://library.fes.de/pdf-files/afs/bd58/afs58_09_mergel.pdf [15.08.2025]. Vergleichend: Pascal Perrineau/Dominique Reynié (Hrsg.), Dictionnaire du vote, Paris 2001.
[70] Thomas Mergel, Propaganda nach Hitler. Eine Kulturgeschichte des Wahlkampfs in der Bundesrepublik 1949-1990, Göttingen 2010; Claudia C. Gatzka, Die Demokratie der Wähler. Stadtgesellschaft und politische Kommunikation in Italien und der Bundesrepublik 1944-1979, Düsseldorf 2019, online https://kgparl.de/wp-content/uploads/2019/04/die-demokratie-der-waehler.-stadtgesellschaft-und-politische-kommunikation-in-italien-und-der-bundesrepublik-1944-1979-1.pdf [15.08.2025].
[71] Dieter Langewiesche, Die Anfänge der deutschen Parteien. Partei, Fraktion und Verein in der Revolution von 1848/49, in: Geschichte und Gesellschaft 4 (1978), S. 324-361; Michael Wettengel, Der Centralmärzverein und die Entstehung des deutschen Parteienwesens während der Revolution von 1848/49, in: Jahrbuch zur Liberalismusforschung 3 (1991), S. 34-81, online https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/handle/10900/64119 [15.08.2025].
[72] Thomas Nipperdey, Die Organisation der deutschen Parteien vor 1918, Düsseldorf 1961, online https://kgparl.de/wp-content/uploads/1960/02/die-organisation-der-deutschen-parteien-vor-1918.pdf [15.08.2025].
[73] Margaret Lavinia Anderson, Lehrjahre der Demokratie. Wahlen und politische Kultur im Deutschen Kaiserreich, Stuttgart 2009.
[74]Bluhm/Krause (Hrsg.), Robert Michels’ Soziologie des Parteiwesens; Thomas Mergel, Gegenbild, Vorbild und Schreckbild. Die amerikanischen Parteien in der Wahrnehmung der deutschen politischen Öffentlichkeit 1890-1920, in: Dieter Dowe/Jürgen Kocka/Heinrich August Winkler (Hrsg.), Parteien im Wandel. Vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, München 1999, S. 363-395.
[75] Maartje Janse/Henk te Velde (Hrsg.), Organizing Democracy. Reflections on the Rise of Political Organizations in the 19th Century, Basingstoke 2017, online https://scholarlypublications.universiteitleiden.nl/access/item%3A2940210/view [15.08.2025].
[76] Thomas Welskopp, Das Banner der Brüderlichkeit. Die deutsche Sozialdemokratie vom Vormärz bis zum Sozialistengesetz, Bonn 2000.
[77] Walter Mühlhausen, Das rote Parlament. Die Parteitage der Sozialdemokratie im Deutschen Kaiserreich, in: Biefang/Epkenhans/Tenfelde (Hrsg.), Das politische Zeremoniell, S. 271-304; Marie-Emmanuelle Reytier, Die zeremonielle Gestaltung der Katholikentage als „Herbstparaden“ des Zentrums, in: ebd., S. 305-326.
[78] Gerhard A. Ritter, Die deutschen Parteien 1830-1914. Parteien und Gesellschaft im konstitutionellen Regierungssystem, Göttingen 1985, online https://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00051624_00001.html [15.08.2025]; Karl Rohe (Hrsg.), Elections, Parties and Political Traditions. Social Foundations of German Parties and Party Systems, 1867-1987, New York 1990.
[79] Karl Rohe, Wahlen und Wählertraditionen in Deutschland. Kulturelle Grundlage deutscher Parteien und Parteiensysteme im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt a.M. 1992.
[80] Falter, Hitlers Wähler.
[81] M. Rainer Lepsius, Parteiensystem und Sozialstruktur: Zum Problem der Demokratisierung der deutschen Gesellschaft, in: Gerhard. A. Ritter (Hrsg.), Deutsche Parteien vor 1918, Köln 1973, S. 56-80 (zuerst 1966).
[82] Claudia C. Gatzka, Die Blüte der Parteiendemokratie. Politisierung als Alltagspraxis in der Bundesrepublik, 1969-1980, in: Archiv für Sozialgeschichte 58 (2018), S. 201-223, online https://library.fes.de/pdf-files/afs/bd58/afs58_15_gatzka.pdf [15.08.2025].
[83] Christoph Nonn, Verbraucherprotest und Parteiensystem im wilhelminischen Deutschland, Düsseldorf 1996; Siegfried Weichlein, Sozialmilieus und politische Kultur in der Weimarer Republik, Göttingen 1996.
[84] Thorsten Holzhauser/Felix Lieb (Hrsg.), Parteien in der „Krise“. Wandel der Parteiendemokratie in den 1980er- und 1990er-Jahren, Berlin 2021.
[85] Christina Morina, Tausend Aufbrüche. Die Deutschen und ihre Demokratie seit den 1980er Jahren, München 2023, S. 175.
[86] Christina Morina, Vom Sinn des Vergeblichen. Demokratiekritik und Zivilgesellschaft seit dem Umbruch 1989/90, in: Tim Schanetzky u.a. (Hrsg.), Demokratisierung der Deutschen. Errungenschaften und Anfechtungen eines Projekts, Göttingen 2020, S. 382-394, Zitat S. 392.
[87] Thorsten Holzhauser, Die „Nachfolgepartei“. Die Integration der PDS in das politische System der Bundesrepublik Deutschland 1990-2005, Berlin 2019.
[88] Silke Mende, „Nicht rechts, nicht links, sondern vorn“. Eine Geschichte der Gründungsgrünen, München 2011; allgemein: Andreas Schulz, Demokratie praktizieren: Verein, Partei, Verband, Bewegung, in: Biefang/Geppert/Recker/Wirsching (Hrsg.), Parlamentarismus, S. 55-76.
[89] Moritz Fischer, Die Republikaner. Die Geschichte einer rechtsextremen Partei 1983-1994, Göttingen 2024.
[90] Patrick Bahners, Die Wiederkehr. Die AfD und der neue deutsche Nationalismus, Stuttgart 2023; Frank Decker, Etappen der Parteigeschichte der AfD, Bundeszentrale für politische Bildung, 02.12.2022, www.bpb.de/themen/parteien/parteien-in-deutschland/afd/273130/etappen-der-parteigeschichte-der-afd/ [15.08.2025].
[91] Dazu ist ein Tagungsband in Vorbereitung: Andreas Schulz/Thorsten Holzhauser (Hrsg.), Lobbyismus (Arbeitstitel), Düsseldorf 2026 (i.E.).
[92] Hans-Peter Ullmann, Interessenverbände in Deutschland, Frankfurt a.M. 1988.
[93] Zum Funktionszusammenhang beider Prinzipien in ideengeschichtlicher Perspektive: Manin, Kritik der repräsentativen Demokratie, bes. S. 229-239; Kurt Imhof, Der normative Horizont der Freiheit. „Deliberation“ und „Öffentlichkeit“: zwei zentrale Begriffe der Kommunikationswissenschaft, in: Wolfgang R. Langenbucher (Hrsg.), Die Kommunikationsfreiheit der Gesellschaft, Wiesbaden 2003, S. 25-57, online https://www.foeg.uzh.ch/analyse/publikationen/Horizont_der_Freiheit.pdf [15.08.2025].
[94] Paul Friedland, Political Actors. Representative Bodies and Theatricality in the Age of the French Revolution, Ithaca 2002; Hugo Coniez, Écrire la démocratie. De la publicité des débats parlementaires, Paris ²2012.
[95] Vgl. Andreas Wirsching, Parlament und Volkes Stimme. Unterhaus und Öffentlichkeit im England des frühen 19. Jahrhundert, Göttingen/Zürich 1990; Andrew Sparrow, Obscure Scribblers. A History of Parliamentary Journalism, London 2003.
[96] Anna Gianna Manca, Parlament und Öffentlichkeit im Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts, in: Lothar Schilling/Christoph Schönberger/Andreas Thier (Hrsg.), Verfassung und Öffentlichkeit in der Verfassungsgeschichte, Berlin 2020, S. 161-193; vgl. auch die einschlägigen Passagen in den Handbüchern zum Parlamentarismus, siehe Anm. 39.
[97] Engehausen, Werkstatt der Demokratie, S. 143-174.
[98] Andreas Biefang, Die andere Seite der Macht. Parlament und Öffentlichkeit im „System Bismarck“, Düsseldorf ²2012.
[99] Überblicke bei: Frank Bösch, Katalysator der Demokratisierung? Presse, Politik und Gesellschaft vor 1914, in: ders./Norbert Frei (Hrsg.), Medialisierung und Demokratie im 20. Jahrhundert, Göttingen 2006, S. 25-47; ders., Parlamente, Medien, Öffentlichkeiten, in: Biefang/Geppert/Recker/Wirsching (Hrsg.), Parlamentarismus, S. 235-254. Die KGParl hat einen Forschungsschwerpunkt zum Thema eingerichtet: https://kgparl.de/forschung/parlament-und-oeffentlichkeit/ [15.08.2025].
[100] Überblicke: Karl Christian Führer/Knut Hickethier/Axel Schildt, Öffentlichkeit – Medien – Geschichte. Konzepte der modernen Öffentlichkeit und Zugänge zu ihrer Erforschung, in: Archiv für Sozialgeschichte 41 (2001), S. 1-38; Karl Christian Führer/Corey Ross (Hrsg.), Mass Media, Culture and Society in Twentieth-Century Germany, Basingstoke 2006, online http://ndl.ethernet.edu.et/bitstream/123456789/19248/1/164pdf.pdf; Corey Ross, Media and the Making of Modern Germany. Mass Communications, Society, and Politics from the Empire to the Third Reich, Oxford 2008,online http://ndl.ethernet.edu.et/bitstream/123456789/10866/1/53pdf.pdf [biede 15.08.2025].
[101] Zur Stenografie: „Stenographische Praxis. Fachzeitschrift für Stenographie“, 1907-1933; „Neue Stenographische Praxis. Fachzeitschrift für Stenographie“, 1953ff. An der Universität Hamburg bereitet Hannah Boeddeker eine geschichtswissenschaftliche Dissertation über die politische Praxis der Stenografie vor.
[102] Jörg-Uwe Fischer, Parlamentsdebatten: politische Erziehung oder politisches Theater? Zur Diskussion um die Rundfunkübertragungen von Reichstagsdebatten und -reden während der Weimarer Republik, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 25 (1994), S. 637-652; Konrad Dussel, Radiowahlkampf. Oder: Welche Bedeutung besaß der Hörfunk in der Weimarer Republik?, in: Hans-Peter Becht/Carsten Kretschmann/Wolfram Pyta (Hrsg.), Politik, Kommunikation und Kultur in der Weimarer Republik, Heidelberg 2009, S. 127-141; Benedikt Wintgens, Turn Your Radio on. Abgeordnete und Medien in der Bundesrepublik Deutschland nach 1949, in: Adéla Gjuričová/Andreas Schulz/Luboš Velek/Andreas Wirsching (Hrsg.), Lebenswelten von Abgeordneten in Europa 1860-1990, Düsseldorf 2014, S. 295-310.
[103] Christina Holtz-Bacha, Wahlwerbung als politische Kultur. Parteienspots im Fernsehen 1957-1998, Wiesbaden 2000; Andreas Dörner, Politainment. Politik in der medialen Erlebnisgesellschaft, Frankfurt a.M. 2001.
[104] Andreas Biefang, Leopold Braun. Kunst, Politik, Bohème und die Frage: Wozu malt man ein Parlament?, Düsseldorf 2018.
[105] Andreas Biefang, Bismarcks Reichstag. Das Parlament in der Leipziger Straße. Fotografiert von Julius Braatz, Düsseldorf 2002; ders./Marij Leenders (Hrsg.), Das ideale Parlament. Erich Salomon als Fotograf in Berlin und Den Haag 1928-1940, Düsseldorf 2014; Benedikt Wintgens, Neues Parlament, neue Bilder? Die Fotografin Erna Wagner-Hehmke und ihr Blick auf den Bundestag, in: Biefang/Leenders (Hrsg.), Das ideale Parlament, S. 293-314.
[106] Jörg Requate, Politischer Massenmarkt und nationale Öffentlichkeiten – Die Entstehung einer „Vierten Gewalt“? Deutschland, England und Frankreich im Vergleich, in: Martin Kirsch/Anne G. Kosfeld/Pierangelo Schiera (Hrsg.), Der Verfassungsstaat vor der Herausforderung der Massengesellschaft. Konstitutionalismus um 1900 im europäischen Vergleich, Berlin 2002, S. 145-168; Habbo Knoch/Daniel Morat, Medienwandel und Gesellschaftsbilder 1880-1960. Zur historischen Kommunikologie der massenmedialen Sattelzeit, in: dies. (Hrsg.), Kommunikation als Beobachtung. Medienwandel und Gesellschaftsbilder 1880-1960, München 2003, S. 9-33.
[107] Konrad Dussel, Vom Radio- zum Fernsehzeitalter. Medienumbrüche in sozialgeschichtlicher Perspektive, in: Axel Schildt/Detlef Siegfried/Karl Christian Lammers (Hrsg.), Dynamische Zeiten. Die 60er Jahre in den beiden deutschen Gesellschaften, Hamburg 2000, S. 673-694; Christina v. Hodenberg, Konsens und Krise. Eine Geschichte der westdeutschen Medienöffentlichkeit 1945-1973, Göttingen 2006.
[108] Dankwart Guratzsch, Macht durch Organisation. Die Grundlegung des Hugenbergschen Presseimperiums, Düsseldorf 1974; Michael Schellhorn, Alfred Hugenberg, „Wilhelminische Generation“ und bürokratische Herrschaft im Deutschen Kaiserreich (1865-1914), Göttingen 2025; zum KPD-nahen Medienimperium vgl. Riccardo Bavaj, „Revolutionierung der Augen“. Politische Massenmobilisierung in der Weimarer Republik und der Münzenberg-Konzern, in: Ute Daniel/Inge Marszolek/Wolfram Pyta/Thomas Welskopp (Hrsg.), Politische Kultur und Medienwirklichkeiten in den 1920er Jahren, München 2010, S. 81-100, online https://research-repository.st-andrews.ac.uk/handle/10023/9271?show=full [15.08.2025].
[109] Bernhard Fulda, Press and Politics in the Weimar Republic, Oxford 2008; Karl Christian Führer, Politische Kultur und Journalismus. Tageszeitungen als politische Akteure in der Krise der Weimarer Republik 1929-1933, in: Jahrbuch für Kommunikationsgeschichte 2008, S. 26-51; Katja Leiskau/Patrick Rössler/Susann Trabert (Hrsg.), Deutsche illustrierte Presse. Journalismus und visuelle Kultur in der Weimarer Republik, Baden-Baden 2016.
[110] Philipp Staab/Thorsten Thiel, Social Media and the Digital Structural Transformation of the Public Sphere, in: Theory, Culture & Society 39 (2022), H. 4, S. 129-143, https://doi.org/10.1177/02632764221103527; Philipp Lorenz-Spreen u.a., A Systematic Review of Worldwide Causal and Correlational Evidence on Digital Media and Democracy, in: Nature Human Behaviour 7 (2023), S. 74-101, https://doi.org/10.1038/s41562-022-01460-1 [beide 15.08.2025].
[111] Benedikt Wintgens, Treibhaus Bonn Treibhaus Bonn. Die politische Kulturgeschichte eines Romans, Düsseldorf ²2019, online https://kgparl.de/wp-content/uploads/2019/03/treibhaus-bonn_die-politische-kulturgeschichte-eines-romans.pdf [1508.2025].
[112] Sofia Psarra/Uta Staiger/Claudia Sternberg (Hrsg.), Parliament-Buildings. The Architecture of Politics in Europe, London 2023, online https://discovery.ucl.ac.uk/id/eprint/10177522/1/Parliament-Buildings.pdf [15.08.2025]; Adéla Gjuričová/Benedikt Wintgens (Hrsg.), Built Representation – Parlamentsarchitektur in Europa, Düsseldorf 2026 (i.E.).
[113] Marie-Luise Recker, Parlamentarier und ihre Lebenswelten, in: Biefang/Geppert/Recker/Wirsching (Hrsg.), Parlamentarismus, S. 207-231.
[114] Margaret L. Anderson, Windthorst. Zentrumspolitiker und Gegenspieler Bismarcks, Düsseldorf 1988; Daniela Gniss, Der Politiker Eugen Gerstenmaier 1906-1986. Eine Biographie, Düsseldorf 2005.
[115] Für die entsprechenden Publikationen vgl. KGParl: Publikationen, https://kgparl.de/publikationen/?_sort=date_desc [15.08.2025].
[116] Wolfram Siemann, Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49 zwischen demokratischem Liberalismus und konservativer Reform. Die Bedeutung der Juristendominanz in den Verfassungsverhandlungen des Paulskirchenparlaments, Frankfurt a.M. 1976; Heinrich Best, Die Männer von Bildung und Besitz. Struktur und Handeln parlamentarischer Führungsgruppen in Deutschland und Frankreich 1848/49, Düsseldorf 1990.
[117] Waltraud Sperlich, Journalist mit Mandat. Sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete und ihre Arbeit in der Parteipresse 1867 bis 1918, Düsseldorf 1983.
[118] So zu Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.
[119] In einem Datenbankprojekt der KGParl werden gegenwärtig biografische Informationen zu Abgeordneten der ersten Volkskammern zwischen 1949 und 1963 gesammelt, die als Grundlage für die Untersuchung von Sozialstruktur und Rekrutierungspraxis der parlamentarischen Elite der DDR dienen. Vgl. https://kgparl.de/drittmittelprojekt-mit-elan-und-visionen-die-volkskammerabgeordneten-der-ddr-1947-1963/ [15.08.5.2025).
[120] Frank Bösch, Öffentliche Geheimnisse. Skandale, Politik und Medien in Deutschland und Großbritannien 1880-1914, München 2009, online https://zeitgeschichte-digital.de/doks/frontdoor/deliver/index/docId/698/file/b%c3%b6sch_%c3%b6ffentliche_geheimnisse_2009_de.pdf; ders., Das Private wird politisch. Die Sexualität des Politikers und die Massenmedien des ausgehenden 19. Jahrhunderts, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 52 (2004), S. 781-801, online https://zzf-potsdam.de/sites/default/files/mitarbeiter/PDFs/boesch/2004_das_private_wird_politisch.pdf [beide 15.08.2025].
[121] Richard Sennett, Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität, Frankfurt a.M., 14. Auflage 2004.
[122] Für das Deutsche Kaiserreich führen für die KGParl Lukas Yavari und Matthias Berg entsprechende Studien durch.
[123] Kerstin Burmeister, Die Professionalisierung der Politik am Beispiel des Berufspolitikers im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1993; Christian Jansen, Selbstbewußtes oder gefügiges Parlament? Abgeordnetendiäten und Berufspolitiker in den deutschen Staaten des 19. Jahrhunderts, in: Geschichte und Gesellschaft 25 (1999), S. 33-65.
[124] Remieg Aerts/Carla van Baalen/Henk te Velde/Margit van der Steen/Marie-Luise Recker (Hrsg.) The Ideal of Parliament in Europe since 1800, Cham 2019.
[125] Klaus-Friedrich Arndt, Parlamentarische Geschäftsordnungsautonomie und autonomes Parlamentsrecht, Berlin 1966.
[126] Tobias Kaiser, Parlamentarische Polizeigewalt im europäischen Kontext. Eine politische Kulturgeschichte, Düsseldorf 2023.
[127] Thomas Mergel, Parlamentarische Kultur in der Weimarer Republik. Politische Kommunikation, symbolische Politik und Öffentlichkeit im Reichstag, Düsseldorf ³2010.
[128] Thomas Mergel, Funktionen und Modi des Sprechens in modernen Parlamenten. Historische und systematische Überlegungen, in: Andreas Schulz/Andreas Wirsching (Hrsg.), Parlamentarische Kulturen in Europa. Das Parlament als Kommunikationsraum, Düsseldorf 2012, S. 229-246.
[129] Wolfram Pyta (Hrsg.) Kompromiss. Kultur und Praxis eines parlamentarischen Entscheidungsverfahrens im Europa des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, Düsseldorf 2025.
[130] Hans-Peter Goldberg, Bismarck und seine Gegner. Die politische Rhetorik im kaiserlichen Reichstag, Düsseldorf 1998; Susanne Wein, Antisemitismus im Reichstag. Judenfeindliche Sprache in Politik und Gesellschaft der Weimarer Republik, Frankfurt a.M. 2014.
[131] Jörg Feuchter/Johannes Helmrath (Hrsg.), Parlamentarische Kulturen vom Mittelalter bis in die Moderne. Reden – Räume – Bilder, Düsseldorf 2013; Theo Jung, Die Politik des Schweigens und die Herrschaft der Debatte im Europa des langen 19. Jahrhunderts, Düsseldorf 2025.
[132] Frankfurter Nationalversammlung: Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der Deutschen Constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main. 3. 1848, www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10814057?page=5 Verhandlungen des Deutschen Reichstags und seiner Vorläufer, www.reichstagsprotokolle.de/ [beide 15.08.2025].
[133] Deutscher Bundestag: Plenarprotokolle, www.bundestag.de/protokolle [15.08.2025].
[134] Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages. Sitzungsprotokolle 1949-1982, verschiedene Bearbeiter, Düsseldorf 1998-2017; Der Bundestagsausschuss für Verteidigung 1952-1956, verschiedene Bearbeiter, Düsseldorf 2006-2017.
[135] Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien e.V. (KGParl), Online-Edition der Protokolle der Fraktionen des Deutschen Bundestags, https://www.fraktionsprotokolle.de/index.html [15.08.2025].
[136] Bettina Tüffers, Die 10. Volkskammer der DDR. Ein Parlament im Umbruch. Selbstwahrnehmung, Selbstparlamentarisierung, Selbstauflösung, Düsseldorf 2016, online https://kgparl.de/wp-content/uploads/2016/03/die-10.-volkskammer-der-ddr_ein-parlament-im-umbruch.pdf [15.08.2025]; dies., Fernsehaufnahmen als historische Quelle. Die Live-Übertragung der Sitzungen der 10. Volkskammer der DDR, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 70 (2020), Heft 5/6, S. 298-314.
[137] Hugo Coniez/Pierre Michon, Servir les assemblées. Histoire et dictionnaire de l´administration parlementaire française de 1789 à la fin du XXe siècle, 2 Bde., Paris 2020.
[138] Gerhard Hahn, Die Reichstagsbibliothek zu Berlin – ein Spiegel deutscher Geschichte, Düsseldorf 1997.
[139] Dieter Langewiesche, Reich, Nation, Föderation. Deutschland und Europa, München 2008.
[140] Oliver Haardt, Bismarcks ewiger Bund. Eine neue Geschichte des Deutschen Kaiserreichs, Darmstadt 2020.
[141] Celia Applegate, A Nation of Provincials. The German Idea of Heimat, Berkeley 1990.
[142] Hagen Schulze, Otto Braun oder Preußens demokratische Sendung. Eine Biographie, Frankfurt a.M. 1977.
[143] Immer noch grundlegend: Karl Dietrich Bracher, Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie zum Problem des Machtverfalls in der Demokratie, 5. Aufl., Düsseldorf 1984.
[144] Siehe hierzu und zum Folgenden: Siegfried Weichlein, Föderalismus und Demokratie in der Bundesrepublik, Stuttgart 2019.
[145] So etwa Florian Meinel, Vertrauensfrage. Zur Krise des heutigen Parlamentarismus, München 2019, S. 27.
[146] Michael Gehler, Zeitgeschichte im dynamischen Mehrebenensystem. Zwischen Regionalisierung, Nationalstaat, Europäisierung, internationaler Arena und Globalisierung, Bochum 2001.
[147] Kiran Klaus Patel, Projekt Europa. Eine kritische Geschichte, München 2018, Zitat S. 169; Silke Mende, Das „demokratische Europa“ seit 1970. Zeithistorische Perspektiven auf den Zusammenhang von Demokratie, Parlamentarisierung und Europäisierung als Forschungsfeld, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 5/6 (2020), S. 315-329.
[148] Paul Lukas Hähnel, Europäisierung(en) des Deutschen Bundestags, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 73 (2022), Heft 11/12, S. 613-641.
[149] Zum europäischen Parlament vgl. Ines Soldwisch, Das Europäische Parlament 1979-2004. Inszenierung, Selbst(er)findung und politisches Handeln der Abgeordneten, Stuttgart 2021.
[150] Dominik Geppert, The Power of History. British and German Views of the European, National and Imperial Past, in: Contemporary European History 28 (Februar 2019), S. 14-18, online https://www.cambridge.org/core/services/aop-cambridge-core/content/view/8292685287C2BDE0C38840F4E37C96B1/S096077731800070Xa.pdf/the-power-of-history-british-and-german-views-of-the-european-national-and-imperial-past.pdf [15.08.2025].
[151] Siehe hierzu das Themenheft „Havarie Europa“: Mittelweg 36, Heft 1, Februar/März 2022.
[152] So das Argument von Frank Schorkopf, Die unentschiedene Macht. Verfassungsgeschichte der Europäischen Union, 1948-2007, Göttingen 2023.
[153] So die Position von Wolfram Kaiser, Shaping European Union. The European Parliament ans Institutional Reform 1979-1989, Brüssel 2018. Für eine dezidiert positive Lesart der europäischen Integrationsgeschichte siehe auch Wilfried Loth, Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte, Frankfurt a.M. 2014.
[154] Ulrich Haltern, Was bedeutet Souveränität?, Tübingen 2007.
[155] Siehe etwa den Literaturbericht von Kristin Eichhorn, Krise der Demokratie – Diagnosen, Ursachen und Auswege, in: Jahrbuch Extremismus & Demokratie 31 (2019), S. 247-265, online https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748904991.pdf?download_full_pdf=1&page=0 [15.08.2025]; oder auch: Aus Politik und Zeitgeschichte 66 (2016), Heft 40-42 zum Thema „Repräsentation in der Krise?“, online https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/APuZ_2016-40-42_online.pdf [15.05.2025].
[156] Dominik Geppert/Andreas Wirsching, Krise der Repräsentation? Eine Gegenwartsbestimmung des Parlamentarismus aus historischer Perspektive, in: Biefang/Geppert/Recker/Wirsching (Hrsg.), Parlamentarismus in Deutschland, S. 417-430.
[157] Morten Reitmayer, Populismus als Untersuchungsfeld der Zeitgeschichte. Ein kritischer Forschungsbericht, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 69 (2021), S. 573-606.
[158] Chantal Mouffe, Für einen linken Populismus, Berlin 2018.
[159] Hans-Christof Kraus, Parlamentarismuskritik, Antiparlamentarismus und Modelle alternativer Repräsentation, in: Andreas Biefang u. a. (Hrsg.), Parlamentarismus in Deutschland, S. 145–173.
[160] Wolfram Pyta (Hrsg.), Kompromiss.
[161] Geppert/Wirsching, Krise der Repräsentation?, in: Biefang/Geppert/Recker/Wirsching (Hrsg.), Parlamentarismus in Deutschland.
Cyril Benoît/Olivier Rozenberg (Hrsg.), Handbook of Parliamentary Studies. Interdisciplinary Approaches to Legislatures, Cheltenham 2020
Andreas Biefang/Dominik Geppert/Marie-Luise Recker/Andreas Wirsching (Hrsg.), Parlamentarismus in Deutschland von 1815 bis zur Gegenwart. Historische Perspektiven auf die repräsentative Demokratie, Düsseldorf 2022
Jean Garrigues (Hrsg.), Histoire du Parlement de 1789 à nos jours, Paris 2007
Clyve Jones (Hrsg.), A Short History of Parliament. England, Great Britain, The United Kingdom, Ireland & Scotland, Woodbridge 2009
Marie-Luise Recker, Parlamentarismus in der Bewährung. Der Deutsche Bundestag 1949-2020, Düsseldorf 2021, https://kgparl.de/wp-content/uploads/2021/09/parlamentarismus-in-der-bewaehrung_der-deutsche-bundestag-1949-2020.pdf
Frank Schorkopf, Die unentschiedene Macht. Verfassungsgeschichte der Europäischen Union, 1948-2007, Göttingen 2023
Copyright © 2025 - Lizenz:
Dieser Text wird veröffentlicht unter der Lizenz „Creative Commons CC
BY-NC-ND 4.0“. Eine Nutzung ist für nicht-kommerzielle Zwecke in unveränderter Form
unter Angabe des Autors bzw. der Autorin und der Quelle zulässig. Im Artikel enthaltene
Abbildungen und andere Materialien werden von dieser Lizenz nicht erfasst. Detaillierte
Angaben zu dieser Lizenz finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de
.
