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Jan C. Behrends

Diktatur: Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth

Version: 2.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 20.12.2016
https://docupedia.de//zg/Behrends_diktatur_v2_de_2016

DOI: https://dx.doi.org/10.14765/zzf.dok.2.754.v2

Artikelbild: Diktatur: Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth

Stalin-Poster von Nina Nikolaevna Vatolina: „Danke unserem lieben Stalin für die glückliche Kindheit!” - Moskau/Leningrad 1939, Quelle <a rel="nofollow" class="external text" href="http://www.russianposter.ru">russianposter.ru</a&gt; © mit freundlicher Genehmigung

Der Begriff Diktatur stammt aus dem römischen Staatsrecht, wo er die temporäre Herrschaft eines Diktators bezeichnete, der zur Verteidigung der Republik über dem Gesetz stand. Diese klassische Bedeutung wurde im 20. Jahrhundert vielfach überformt; der moderne Diktaturbegriff entstand als Eigen- und Fremdbezeichnung für die kommunistische, faschistische und nationalsozialistische Herrschaft. Der Artikel unseres Autoren Jan C. Behrends rekonstruiert die Geschichte des Begriffs im 20. Jahrhundert mit einem Schwerpunkt auf den russischen und deutschen Fall und blickt abschließend auf die zeithistorische Forschung der Gegenwart.

Diktatur: Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth

von Jan C. Behrends

In der römischen Republik bezeichnete die Diktatur (lat. dictatura) eine Institution des Staatsrechts: Der Senat verlieh einem Diktator in Zeiten des Notstands temporär außerordentliche Autorität, um die staatliche Ordnung zu verteidigen und wiederherzustellen. Diese klassische Bedeutung wurde im 20. Jahrhundert vielfach überformt; Diktatur wurde zu einem schillernden Begriff, dessen semantisches Feld sowohl positive Erwartungen als auch moralische Verdammung umfassen konnte. Der moderne Diktaturbegriff entstand als Eigen- und Fremdbezeichnung für die kommunistische, faschistische und nationalsozialistische Herrschaft; seine Sattelzeit war die Epoche Lenins, Hitlers und Stalins. In der zeithistorischen Forschung firmiert Diktatur als Oberbegriff für verschiedenste Formen autoritärer bis totaler Herrschaft, die sich auf Gewalt gründen, die auf Attribute des parlamentarischen Rechtsstaats wie freie Wahlen oder Gewaltenteilung verzichten und in der ein dictator perpetuus gesetzlich unbeschränkt Macht ausübt. Die politische Sprache der Gegenwart verwendet Diktatur und Demokratie als „asymmetrische Gegenbegriffe" (Reinhart Koselleck). Dieser Artikel rekonstruiert die Geschichte des Begriffs im 20. Jahrhundert mit einem Schwerpunkt auf den russischen und deutschen Fall und blickt abschließend auf die zeithistorische Forschung und die hybriden Regime der Gegenwart.


Klassische Bedeutung und Umrisse einer Begriffsgeschichte

Der Begriff Diktatur stammt aus dem römischen Staatsrecht, wo er die temporäre Herrschaft eines Diktators bezeichnete, der zur Verteidigung der Republik über dem Gesetz stand.[1] Ziel der römischen Diktatur war die Bewahrung oder Wiederherstellung der republikanischen Verfassung mit den Mitteln des Ausnahmezustands. Seit der Antike wurde die Diktatur daher als ein Instrumentarium zur Verteidigung des Rechts begriffen. Im 20. Jahrhundert kam es zu einer Renaissance und zu einem Bedeutungswandel des Begriffs, die dessen klassische Bedeutung nun antiquiert erscheinen lässt. Nur noch selten wird der verfassungskonforme Ausnahmezustand als Diktatur bezeichnet.[2]

Seit der russischen Oktoberrevolution entwickelte sich Diktatur vielmehr zum Gegenbegriff zur liberal-demokratischen Demokratie und bezeichnet nun die häufig revolutionäre, rechtlich nicht gebundene, zeitlich unbegrenzte, auf Gewalt gestützte Herrschaft eines Einzelnen oder einer kleinen Gruppe unter Beseitigung der Gewaltenteilung, der Freiheitsrechte und der Gleichheit der Bürger sowie ihrer allgemeinen politischen Rechte. Moderne Diktaturen sind in der Regel von einem Dualismus zwischen revolutionärer Bewegung und traditioneller Staatlichkeit geprägt. In den politischen Kämpfen zu Beginn des 20. Jahrhunderts war Diktatur ein schillernder Begriff, dessen Semantik zwischen utopischen Erwartungen und moralischer Verdammung oszillierte. Spätestens seit dem Ende des Kalten Kriegs verengte sich seine Bedeutung zu einer Bezeichnung für verschiedene Ausprägungen illegitimer Gewaltherrschaft. Damit hat sich der Begriff, wie Carl Schmitt bereits 1921 konstatierte, seines klassischen Bedeutungskerns entledigt, denn eine Diktatur, „die sich nicht abhängig macht von dem einer normativen Vorstellung entsprechenden, aber konkret herbeizuführenden Erfolg, die demnach nicht den Zweck hat, sich selbst überflüssig zu machen, ist ein beliebiger Despotismus".[3]

Im Gegensatz zur pejorativen Aufladung des Begriffs in der Gegenwart überwog in der Frühen Neuzeit, der Aufklärung und im 19. Jahrhundert eine positive Vorstellung von konstitutioneller Diktatur, die sich eng an das römische Vorbild anlehnte.[4] Illegitime Herrschaft wurde hingegen traditionell als Tyrannis oder Despotie bezeichnet. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts blieb dieser antiquierte Diktaturbegriff dominant, und bis in die Gegenwart spielt er in der Debatte um Notstandsverfassungen eine Rolle.[5] Historisch ist der Bedeutungswandel des Begriffs eng mit dem Ende legitimer Herrschaft und der Krise von Staatlichkeit in Europa verbunden: Als die Jakobiner während der Französischen Revolution ihre Terrorherrschaft errichteten, kehrte der Diktaturbegriff in die politische Sprache zurück, und Napoleon Bonaparte, der militärische Usurpator an der Macht, lässt sich zugleich als der erste moderne Diktator interpretieren.[6] Schließlich ebnete die Übernahme des Begriffs durch die sozialistische Bewegung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts den Weg zu seiner gegenwärtigen Bedeutung. Karl Marx und Friedrich Engels entwickelten die Idee einer „Diktatur des Proletariats", die in eine staatsfreie kommunistische Zukunft führen sollte. Damit etablierten sie einerseits die Vorstellung, eine Diktatur könne auch von einem Kollektiv ausgeübt werden, und sie formulierten andererseits die Utopie, dass es mit Hilfe einer Diktatur gelingen könnte, der Zwangsanstalt des Staats zu entkommen.[7] Damit revitalisierte der Marxismus die aus der Aufklärung stammende Vision einer rationalen Diktatur, die freilich im revolutionären Russland, wie Carl Schmitt 1923 herausstrich, unter dem Vorzeichen irrationaler Gewaltanwendung realisiert wurde.[8]


Der Diktaturbegriff im Zeichen der Russischen Revolution

Die Russische Revolution steht am Beginn unseres Verständnisses diktatorischer Herrschaft. Zugleich setzte sie neue Maßstäbe in der Anwendung politischen Terrors und staatlicher Massen gewalt. Sie war ebenso sehr politisches wie auch geistesgeschichtliches Ereignis und bedeutete, dass in der Debatte über Staatlichkeit nun stets die bolschewistische Macht in Russland mitgedacht wurde.[9] Das Verhältnis der Bolschewiki zum Staat hatte Vladimir I. Lenin kurze Zeit vor der Machtübernahme seiner Partei in „Staat und Revolution" niedergelegt. Lenin erklärte, Parlament und politische Rechte der Staatsbürger seien nicht mehr als die Fassade einer Diktatur der Bourgeoisie. Zur Beseitigung dieser Knechtschaft forderte er die Übernahme des bürgerlichen Staates und die Errichtung der Diktatur des Proletariats, die er als „mit niemand geteilte und sich unmittelbar auf die bewaffnete Gewalt der Massen stützenden Macht" definierte.[10] Diese bringe zugleich „Demokratismus für die Armen" und „eine Reihe von Freiheitsbeschränkungen" für die Unterdrücker, deren Widerstand mit Gewalt gebrochen werde.[11] Seine Diktatur war somit eine Ordnung der Gewalt und Ungleichheit. Lenin entwickelte im russischen Bürgerkrieg seine Vorstellung einer Diktatur, die er 1918 als die „dauernde Staatsform einer ganzen Epoche" bezeichnete. Der russische Revolutionsführer erklärte, der „Sinn der proletarischen Diktatur besteht im permanenten Kriegszustand gegen die Bourgeoisie. Es ist also ganz klar, daß alle, die über Gewalttaten der Kommunisten schreien, vollkommen vergessen, was eigentlich Diktatur heißt. Die Revolution selbst ist ein Akt der ‚rohen Gewalt'. Das Wort Diktatur bedeutet in allen Sprachen nichts anderes als Gewaltregime. Wichtig ist hier der Klasseninhalt der Gewalt."[12] Doch noch im selben Jahr distanzierte er sich von der Vorstellung der Klassen herrschaft und erklärte die Diktatur eines Einzelnen für ebenso legitim; solche unbeschränkten Vollmachten stünden in keinem Widerspruch zu den Grundprinzipien der Sowjetmacht.[13]

Eine emphatische Begrüßung der Gewaltherrschaft findet sich in Nikolai Bucharins „Programm der Kommunisten" von 1918. Lenins Mitstreiter definierte die proletarische Diktatur als „eiserne Macht, eine Macht, die kein Erbarmen mit ihren Feinden hat". Dabei bekannte er sich zur Gewalt als Mittel zur Umgestaltung der Gesellschaft: „[…] die Oktoberrevolution bedeutet die Vergewaltigung der Bourgeoisie durch die Arbeiter, die Bauern und die Soldaten", um dann zu dem Schluss zu kommen, diese Gewalt sei „nicht nur nicht schlecht – diese Gewalt ist heilig".[14] Den revolutionären Staat beschrieb er als „eine Organisation der Gewalt, aber der Gewalt über die Bourgeoisie; ein Mittel zur Abwehr der Bourgeoisie und deren endgültiger Vernichtung". Selbst nach dem weltweiten Sieg über die Bourgeoisie werde sich, so prognostizierte Bucharin, der proletarische Staat weiter der „Gewalt und des Zwanges" bedienen.[15]

Aus diesen Selbstbeschreibungen der Russischen Revolution spricht ein Verständnis von Diktatur, das auf den terreur zurückverwies, diesen jedoch an Radikalität übertraf. Charakteristisch waren nun die unbegrenzte Dauer der Diktatur, die Legitimität revolutionärer Gewalt, ein ideologisch getriebener Gestaltungswille, der die Vernichtung politischer Gegner einschloss, und die Rechtfertigung persönlicher Diktatur. Damit hatten die Bolschewiki die Vorstellungen von Marx und Engels radikalisiert und den Realitäten des erbarmungslosen Überlebenskampfes im Bürgerkrieg angepasst.

Die Herrschaft der Bolschewiki fand eine breite internationale Resonanz, die hier nicht im Detail nachgezeichnet werden kann. Neben der Empörung und der Angst gab es weit über das linksradikale Lager hinaus Faszination und Begeisterung für das kommunistische Projekt und seine antiliberale Stoßrichtung.[16] Gerade aus den Reihen der sozialistischen Bewegung setzte jedoch früh eine Kritik an der kommunistischen Diktatur ein. Karl Kautsky sprach den Bolschewiki seit 1918 marxistische Legitimität ab und prangerte ihre Methoden an: „Erschießen – das ist das A und O der kommunistischen Regierungsweisheit geworden."[17] Der deutsche Sozialist unterschied sich von den russischen Revolutionären dadurch, dass er ihren Glauben an den progressiven Charakter der Gewalt nicht teilte: „Die Erbsünde des Bolschewismus ist seine Verdrängung der Demokratie durch die Regierungsform der Diktatur, die einen Sinn nur hat als unumschränkte Gewaltherrschaft einer Person oder einer kleinen, fest zusammenhaltenden Organisation."[18] Kautsky erkannte in Russland nicht die Diktatur einer Klasse, sondern die Selbstermächtigung einer kleinen Gruppe. Er verstand den Sozialismus hingegen als Teil einer Humanisierung der Gesellschaft und kritisierte die Diktatur der Bolschewiki als Rückschritt „zu nichts anderem als zur Methode des vorbürgerlichen barbarischen Faustrechts".[19]

Wie Karl Kautsky kritisierte der Staatsrechtler Hans Kelsen die kommunistische Herrschaft in Russland. Er beschrieb 1920 das bolschewistische Regime als aristokratische Staatsform, da es bestimmte politische und soziale Gruppen privilegiere.[20] Carl Schmitt hingegen interpretierte 1923 die bolschewistische Herrschaft als Auswuchs moderner Irrationalitätsphilosophie und vermutete, dass „der Marxismus auf russischem Boden so hemmungslos aufgetreten [ist], weil hier das proletarische Denken von allen Bindungen westeuropäischer Tradition und allen den moralischen und Bildungsvorstellungen, in denen Marx und Engels noch ganz selbstverständlich lebten, endgültig gelöst war".[21] Im Jahre 1930 resümierte schließlich Karl Kautsky, in Russland herrsche weiterhin „krasseste Willkür", und benannte den Unterschied zur Französischen Revolution: Die Bolschewiki hätten Diktatur und Terror auch im Frieden aufrechterhalten.[22] Waldemar Gurian, russischer Emigrant und in Deutschland ausgebildeter Jurist, verwandte 1931 einen Begriff, der bis in die Gegenwart Bestand hat. Er charakterisierte das Regime als „allmächtigen Parteistaat", der kein anderes Ziel kenne als „die Machtbehauptung der bolschewistischen Partei". Gurian sprach nicht von einer Diktatur, sondern vom totalen Staat, denn „die Macht der herrschenden Partei ist unbegrenzt; sie fällt im bolschewistischen Regime mit dem Rechte überhaupt zusammen".[23]

Unter der Herrschaft Stalins trat der Diktaturbegriff in der UdSSR seit den 1930er-Jahren in den Hintergrund.[24] Dazu trugen nach 1933 auch außenpolitische Rücksichtnahmen wie die Volksfrontstrategie der Komintern bei; zudem hatte Moskau 1935 mit der Dimitrow'schen Faschismusdefinition, die von der „offenen, terroristischen Diktatur der reaktionärsten, chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals" sprach, den politischen Gegner als Diktatur gegeißelt und dem Begriff damit einen negativen Klang gegeben.[25] Stalin nutzte den Oktroi einer neuen Verfassung im Dezember 1936 dazu, ein neues sowjetisches Staatsverständnis zu formulieren, das sich nunmehr auf die Integration der Massen und die Fiktion einer volonté générale Soviétique stützte. Der Diktator betonte nun im Unterschied zu Lenin die Gleichheit sowjetischer Bürger und die Garantie ihrer politischen Rechte. Er beschrieb die UdSSR als widerspruchsfreie Gesellschaft; dies mache die politische Gleichheit möglich, aber auch konkurrierende Parteien überflüssig.[26] Damit änderte sich zwar die Selbstbeschreibung der kommunistischen Herrschaft in Russland, doch ihre Realität, die sich in den Massentötungen des „Großen Terrors" von 1937/38 manifestierte, blieb unverändert. Wie andere Gewaltherrscher des 20. Jahrhunderts versuchte auch die Stalin'sche Sowjetunion, von einer demokratischen Aura zu profitieren und die repressive Realität zu verschleiern.


Der Diktaturbegriff im deutschen Kontext und die Genese einer vergleichenden Diktaturlehre

Der Ausnahmezustand, der in Deutschland seit Kriegsbeginn 1914 bis zum Beginn der 1920er-Jahre herrschte, befeuerte auch hier das Interesse am Begriff und Instrument der Diktatur. Dabei drehte sich die Auseinandersetzung bald um die Weimarer Verfassung, bald um die Rezeption des italienischen Faschismus und des Bolschewismus und schließlich um die Charakterisierung der nationalsozialistischen Herrschaft. Der Nationalökonom Alfred Weber konstatierte 1925, dass „an die Stelle der früheren Kontrapunktik zwischen Demokratie und Legitimismus innenpolitisch eine neue getreten ist, die zwischen demokratischen Majoritätsprinzipien und ganz bewussten Minoritäts- und Gewalttendenzen, teils proletarischer, teils national-fascistischer Art".[27] Nach dem Ersten Weltkrieg ersetzte der Gegensatz zwischen Demokratie und Diktatur den Verfassungskonflikt zwischen Monarchie und Demokratie, der das 19. Jahrhundert bestimmt hatte.

Die noch aus der Monarchie stammende Vorstellung, dass die Erklärung des Ausnahmezustands ein Vorrecht der Exekutive sei, fand sich auch in der Weimarer Reichsverfassung: Um die staatliche Ordnung zu bewahren, konnte der Reichspräsident nach Artikel 48 mit Notverordnungen regieren. Dies entsprach der klassischen Vorstellung von einer befristeten Diktatur, deren Auftrag es sein sollte, die Herrschaft des Rechts zu suspendieren, um sie wiederherzustellen. Dem Reichspräsidenten kam hier, wie Carl Schmitt 1931 formulierte, die Rolle des „Hüters der Verfassung" zu.[28] Bereits 1921 hatte Schmitt in seiner historischen Untersuchung des Diktaturbegriffs die Unterscheidung zwischen kommissarischer und souveräner Diktatur eingeführt, die bereits über die Weimarer Verfassung von 1919 hinauswies. Schmitt entwickelte die These, dass in der modernen Geschichte Diktaturen nicht nur konstituierten, sondern konstituierenden Charakter annähmen: „Die souveräne Diktatur sieht nun in der ganzen bestehenden Ordnung den Zustand, den sie durch ihre Aktion beseitigen will. Sie suspendiert nicht eine bestehende Verfassung kraft eines in dieser begründeten, also verfassungsmäßigen Rechtes, sondern sucht einen Zustand zu schaffen, um eine Verfassung zu ermöglichen, die sie als wahre Verfassung ansieht. Sie beruft sich also nicht auf eine bestehende, sondern auf eine herbeizuführende Verfassung."[29] Zwar müsse sich auch die souveräne Diktatur auf eine höhere Instanz berufen – wie Gott, das Volk oder die Geschichte –, doch sei sie im Unterschied zur kommissarischen Diktatur letztlich juristisch nicht zu fassen, und ihr Handlungshorizont unterliege keinen normativen Beschränkungen. Damit erfasste Schmitt zwar den totalen Gestaltungsanspruch moderner Diktaturen, er blieb jedoch zugleich hinter der Realität seiner Gegenwart in einigen Punkten zurück: Weder erfasste Schmitt, dass die moderne Diktatur nach permanenter Macht strebt, noch widmete er sich ihrem personalen Charakter.

Im politischen Spektrum Weimars versuchten sowohl die radikale Linke als auch die Rechte, eine Diktatur zu errichten. Während die KPD sich dem sowjetischen Vorbild bald unterordnete, kursierten auf der Rechten verschiedenste Ordnungsvorstellungen, von denen die Nationalsozialisten nur eine Spielart antiliberalen Denkens darstellten.[30] In seiner Selbstbeschreibung der nationalsozialistischen Bewegung und ihrer Ziele vermied Adolf Hitler den Diktaturbegriff. Seine Ausführungen in „Mein Kampf" widmeten sich mehr den „rassischen" Grundlagen einer zukünftigen Ordnung als ihrer Form.[31] Aus seiner Ablehnung der parlamentarischen Demokratie machte er keinen Hehl, doch Hitlers Vorstellungen über den zukünftigen Staat blieben vage: Sie kreisten um die Begriffe „Persönlichkeit" und „Führerschaft". Dabei betonte er die „absolute Autorität" einzelner Führer und erklärte unter Hinweis auf die NSDAP und seine Person, dass die „Bewegung" den „kommenden Staat schon in sich selbst trägt".[32]

Die Geschichte der Weimarer Republik nach 1930 verdeutlicht, dass die Instrumente der konstitutionellen Diktatur auch „die gerade gegenteilige Wirkung", nämlich die Zerstörung der liberalen Ordnung, nach sich ziehen konnten.[33] Es bestand die Tendenz, nicht mehr nur die Krise, sondern das Ende des liberalen Staats zu postulieren: Carl Schmitt beobachtete, durchaus affirmativ, bereits 1931 eine europäische „Wendung zum totalen Staat", einer Ordnung, in der die Grenze zwischen Staat und Gesellschaft verschwinden werde, die jedoch allein staatliche Einheit und Souveränität wiederherstellen könne.[34] In der Wirklichkeit der Weimarer Republik ebneten die mit Notverordnungen regierenden Kabinette und der „Preußenschlag" bereits seit 1932 den Weg in die Diktatur.

Obwohl die Machtübernahme durch die NSDAP von Einschüchterung, Terror und Gewalt begleitet wurde, vermieden die Nationalsozialisten eine Apotheose von Diktatur und Gewalt, wie sie Russland in den Jahren des Bürgerkriegs gekennzeichnet hatte. Vielmehr waren sie darauf bedacht, den legalen Schein zu wahren: Die „nationale Revolution" erhielt einen gemäßigten Anstrich. In der nationalsozialistischen Staatswissenschaft wurde nach 1933 zwar eingeräumt, dass die parlamentarische Demokratie in Deutschland beendet sei, doch prominente Vertreter des Fachs wie Ernst Rudolf Huber erklärten unter Rückbezug auf den römischen Diktaturbegriff, warum das „Dritte Reich" so nicht zu fassen sei: Huber nannte Hitler keinen Diktator, doch er umschrieb seine Stellung als diktatorisch: Der „Führer" sei „in der letzten Entscheidung unabhängig und von jeder Kontrolle frei" und „befindet in voller Unabhängigkeit über die Ziele, Methoden und Grundentscheidungen der Politik". Auch das Ende der Gewaltenteilung strich er heraus: „Das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches ist Träger der gesamten Staatsgewalt, die im neuen Staat wieder eine unteilbare und umfassende Gewalt geworden ist."[35] Schließlich legitimierte Huber den neuen Staat nicht aus seiner Verfasstheit, sondern aus der Geschichte: „Die Autorität des Führers, sein verbindliches Ansehen und seine bezwingende Macht […] geht aus dem Dienst an der Idee des Volkes hervor. Sie legitimiert sich daran, dass der Führer die dem Volk gestellte geschichtliche Aufgabe erfüllt. Der Führerstaat ist deshalb weder Absolutismus noch Diktatur […]. Die Diktatur ist eine vorübergehende Ausnahmeregelung, die der Wiederherstellung der normalen Ordnung dient. Der Führerstaat aber ist eine endgültige und normale Staatsform, kein Ausnahmezustand."[36] Nach Huber überwand der „völkische Führerstaat" die Antithese von Demokratie und Diktatur. Tatsächlich gilt, was Karl-Dietrich Bracher 1969 formulierte: „[…] das Dritte Reich blieb von Anfang bis Ende Herrschaft durch Ausnahmegesetzgebung, die sich an keine Verfassungseinschränkung gebunden hielt."[37]

Für zahlreiche Zeitgenossen stand der Diktaturcharakter der nationalsozialistischen Herrschaft von Beginn an außer Frage. Allerdings vollzogen sie erst allmählich die Ablösung vom klassischen Diktaturbegriff. So entstand die Vorstellung, dass die Diktatur des 20. Jahrhunderts eine Form von Staatlichkeit darstelle, die mit den Vorstellungen des 19. Jahrhunderts nicht mehr zu fassen sei. Zugleich erwachte seit 1933 das Interesse am Vergleich zwischen Bolschewismus, Faschismus und Nationalsozialismus. Im Lager der Exilanten und in den Kreisen der Dissidenten und Häretiker, die mit einer radikalen Bewegung gebrochen hatten, entfaltete sich eine Debatte, die den Diktaturbegriff neu prägte. Im Unterschied zur Selbstbeschreibung der Kommunisten und Nationalsozialisten, die sich als politische Antipoden definierten, betonten diese Denker die Nähe, ja die Wahlverwandtschaft zwischen den Regimen.


Die Diktatur zwischen Leviathan und Behemoth: von der Gegenwartsanalyse zum Gegenstand der Zeitgeschichte

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzte die Diktatur den Staat voraus; sie bedeutete Staatlichkeit im Ausnahmezustand. Im Zeichen des Stalinismus und des Nationalsozialismus schwand diese Gewissheit, und die Beobachter der europäischen Diktaturen begannen, diese Herrschaftsform als etwas zu begreifen, dass sich mit den traditionellen Vorstellungen von Staatlichkeit nicht fassen ließ. So entstanden Versuche, die Diktatur als totalen Staat – Leviathan – oder auch als Unstaat – Behemoth – zu fassen.

Die Kernjahre der europäischen Katastrophe zwischen der Mitte der 1930er-Jahre bis zu Stalins Tod bilden den Zeitraum, in dem sich eine neue Diktaturlehre entfaltete. Sie entstand als Reaktion auf Nationalsozialismus und Stalinismus und lässt sich deshalb als Teil einer liberal-demokratischen Selbstvergewisserung in Zeiten der Tyrannei interpretieren. Bereits in den dreißiger Jahren, zu einer Zeit, als sich die Sowjetunion und das nationalsozialistische Deutschland eine internationale Propagandaschlacht lieferten, begann das Nachdenken über die Ähnlichkeit der europäischen Gewaltregime. Nach 1933 mehrten sich die Stimmen, die weniger die politische Opposition zwischen dem nationalsozialistischen Deutschland und der UdSSR betonten, sondern auf strukturelle Ähnlichkeiten verwiesen. Dabei spielten wiederum Kritiker aus dem linken Spektrum eine zentrale Rolle. So bezeichnete der Austromarxist Otto Bauer die Sowjetunion in den 1930er-Jahren als „totalitäre Diktatur des kommunistischen Einparteienstaates", und Karl Kautsky zog Vergleiche zwischen Nationalsozialismus und der Herrschaft Stalins.[38] Im Jahre 1935 veröffentlichte der frühere Kominternfunktionär Boris Souvarine in Frankreich seine Stalinbiografie, die durch eine Innenanalyse der bolschewistischen Macht besticht. Er nannte Stalin einen Diktator, bezeichnete die Parteiherrschaft als terroristische Diktatur und sprach auch von der Herrschaft eines Klüngels um Stalin. Damit gehörte er zu den Ersten, die staatsauflösende Tendenzen benannten und erklärten, dass die moderne Diktatur auf informellen Bedingungen beruhe.[39] Zugleich betonte Souvarine, wie sehr die Herrschaft Stalins im Kontext russischer Geschichte zu verstehen sei.[40]

Der französische Philosoph und Historiker Élie Halévy mied in den dreißiger Jahren zwar den Diktaturbegriff, den er für nicht adäquat hielt, doch zugleich wagte er sich auf das Feld des Vergleichs. Er erkannte 1938 rückblickend: „L'ère des tyrannies date du mois août 1914." Als Merkmale dieser Regime, die im Weltkrieg entstanden waren, nannte er die „étatisation extrěmement étendue de tous les moyens de production" und die „étatisation de la pensée […]". Im Kriegskommunismus der Bolschewiki meinte er einen faschistischen Zug zu erkennen, und die Herrschaft Mussolinis und Hitlers interpretierte er als „imitation directe des méthodes russes de gouvernement".[41] Den Ursprung dieser modernen Tyrannis machte er in Russland aus: „C'est le sovietisme, avec la dictature, ou la tyrannie, du parti communiste, qui a été ici l'inventeur." Für den kommenden Krieg fürchtete er die weitere Ausbreitung totaler Herrschaft: „Et si la guerre recommence, et si les démocraties sont condamnées à adopter, pour se sauver de la destruction, un régime totalitaire, n'y aura-t-il pas généralisation de la tyrannie, renforcement et propagation de cette forme de gouvernement?"[42]

Die deutsche Emigration trieb in den dreißiger Jahren die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus voran – ohne dabei freilich das Russland Stalins gänzlich aus dem Auge zu verlieren.[43] Der Russlandexperte Waldemar Gurian beschwor bereits 1935 im Schweizer Exil die Ähnlichkeit der Regime und erklärte, Lenin sei ein Bruder Hitlers.[44] Für ihn zeugten beide Ideologien von der Krise der europäischen Zivilisation. Gurian betonte den antiliberalen Kern moderner Diktaturen, ihre Obsession mit nationaler Einheit, die ständig beschworen und inszeniert werde und im Führerkult ihren eigentlichen Ausdruck finde.

Aus sozialistischer Perspektive konzentrierten sich Ernst Fraenkel und Franz Neumann auf das „Dritte Reich"; Fraenkel bedauerte jedoch im Vorwort des „Doppelstaats", dass er nur qualifiziert sei, über Deutschland zu schreiben, und hoffte 1942 auf eine zukünftige „vergleichende Lehre der Diktatur".[45] Seine Analyse nationalsozialistischer Staatlichkeit begann er mit den Worten: „Die Verfassung des Dritten Reiches ist der Belagerungszustand."[46] Begrifflich blieb Fraenkel der Lehre Carl Schmitts verhaftet. Er argumentierte, dass es den Nationalsozialisten gelungen sei, die kommissarische Diktatur des Ermächtigungsgesetzes in eine souveräne „verfassungswidrige dauernde Diktatur […] umzuwandeln".[47] Grundsätzlich erkannte er einen „rationalen Kern" im „irrationalen Gehäuse" der nationalsozialistischen Herrschaft und führte die Unterscheidung zwischen dem rechtlich basierten „Normenstaat" und dem nationalsozialistischen „Maßnahmenstaat" ein.[48] Zugleich realisierte er, wohin die Dynamiken der nationalsozialistischen Herrschaft zielten: „Der Ausbau und die Handhabung dieser souveränen Diktatur ist die Funktion des Maßnahmenstaates."[49]

Ernst Fraenkels vormaliger Berliner Sozius, Franz Neumann, veröffentlichte 1942 und 1944 in erweiterter Form im amerikanischen Exil eine noch radikalere Deutung des Nationalsozialismus. Er nannte – in Anlehnung an Thomas Hobbes und die jüdische Eschatologie – die nationalsozialistische Herrschaft einen Behemoth und erklärte, der totale Staat sei in Wirklichkeit ein Unstaat: Er verfüge weder über eine politische Theorie noch über Staatlichkeit im eigentlichen Sinne, er sei deshalb auch kein Doppelstaat.[50] Neumann benannte Führer, Partei, Wehrmacht und Staat als konkurrierende Autoritäten, die zueinander in einem ungeordneten Verhältnis stünden, wobei die letzten drei sich dem Primat des Diktators zu beugen hätten. Er betonte, dass sich der Kern nationalsozialistischer Herrschaft mit rationalen Modellen nicht fassen ließe. Auch Neumann setzte sich mit Carl Schmitt und der nationalsozialistischen Staatslehre auseinander; freilich betonte er, dass es ihnen nicht gelungen sei, eine neue Ordnung zu begründen: „[…] tatsächlich gibt es außer der charismatischen Führergewalt keine Autorität […]".[51] Die Apologeten des entgrenzten Staats hatten moderne Staatlichkeit zerstört.

Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich die Auseinandersetzung mit den europäischen Diktaturen fort. Besonders im frühen Kalten Krieg entstanden einflussreiche Deutungen. Hannah Arendt sowie Carl Joachim Friedrich und Zbigniew Brzeziński etablierten ihre Modelle totaler Herrschaft, die auf dem Vergleich zwischen Stalinismus und Nationalsozialismus fußten. Hannah Arendt mied in „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft", zuerst 1951 in New York erschienen, den Begriff Diktatur und betonte in Anlehnung an Franz Neumann die Bewegungsförmigkeit totaler Herrschaft. Sie plädierte dagegen, „an das Phänomen der totalen Herrschaft die alten Kategorien der Bürokratie, der Tyrannis, oder Diktatur anzulegen […]", bezeichnete jedoch den Machthaber als „totalitären Diktator".[52] Die Folge dieser Herrschaft sei die Atomisierung des Individuums und seine Unterwerfung durch den Terror des Regimes: „Totalitäre Herrschaft wird wahrhaft total in dem Augenblick – und sie pflegt sich dieser Leistung auch immer gebührend zu rühmen –, wenn sie das privat-gesellschaftliche Leben der ihr unterworfenen in das eiserne Band des Terrors spannt."[53]

Im Unterschied zu Arendt betonten Carl J. Friedrich und Zbigniew K. Brzeziński die modernen und rationalen Elemente des Stalinismus und Nationalsozialismus. Beide verwandten explizit den Begriff der totalitären Diktatur, um das auch nach ihrer Ansicht neue Phänomen zu fassen: „Totalitarian dictatorship may, in a preliminary characterization, be called an autocracy based upon modern technology and mass legitimation."[54] Für sie waren die Diktaturen des 20. Jahrhunderts moderne Autokratien, an deren Beginn revolutionäre Gewalt stehe. Sie definierten die totalitäre Diktatur als Erscheinung sui generis, als Ausdruck einer Krise europäischer Staatlichkeit, und vertraten die These, dass sie sich stärker ähnelten als unterschieden. Da es sinnvoll sei, sie vergleichend zu behandeln, entwickelten sie einen Kriterienkatalog, der eine Ideologie, eine Staatspartei, den Terror, ein Kommunikationsmonopol, ein Waffenmonopol und eine geplante Wirtschaft umfasste. In Abgrenzung zu Neumann und Arendt stellt diese politikwissenschaftliche Deutung eine Rationalisierung diktatorischer Herrschaft dar; es war der Versuch, einen Idealtyp zu beschreiben.

Dabei zeigte Carl Joachim Friedrich 1966 in seinem Beitrag zur vergleichenden Enzyklopädie „Sowjetsystem und demokratische Gesellschaft", dass er sich durchaus über die Fallstricke einer solchen Begriffsbildung bewusst war.[55] Er erklärte hier, dass Diktaturen verschiedenste Formen annehmen könnten. In Abgrenzung zur Schmitt'schen Begriffsbildung zog Friedrich es vor, konstitutionelle und nicht-konstitutionelle Diktaturen zu unterscheiden.[56] Dabei bezeichnete er Notstandsdiktaturen als legitim, gab jedoch zu bedenken, dass auch westliche Demokratien nicht hinreichend gegen den Missbrauch ihrer Notstandsgesetze abgesichert seien.[57] Auch nicht-konstitutionelle Diktaturen verstand Friedrich nicht in jedem Fall als totalitär; es sei nur dann sinnvoll, von totalitärer Diktatur zu sprechen, wenn der Anspruch einer gewaltsamen Umgestaltung der Gesellschaft durch eine revolutionäre Bewegung verfolgt werde. Militärdiktaturen, wie etwa in Lateinamerika, seien daher zwar illegitim, aber nicht totalitär. Wie Schmitt 1921 so beklagte auch Friedrich noch 1966, dass der Begriff Diktatur deshalb fragwürdig geworden sei, da mit ihm nun primär dauerhafte Herrschaftsformen bezeichnet würden – eine Entwicklung, die er allerdings selbst befördert hatte.

Aufgrund der Erfahrung des Bolschewismus, Faschismus und Nationalsozialismus festigte sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die negative Konnotation des Diktaturbegriffs. Wohl auch deshalb wurde er von den kommunistischen Regimen in ihrer Selbstbeschreibung nun weitgehend gemieden. An seine Stelle traten Begriffe wie „Volksdemokratie" in Osteuropa oder „Volksstaat" in der Sowjetunion. Zugleich entstand eine weitere Welle von Emigrantenliteratur, die sich jedoch in der Regel weniger systematisch mit den Regimen auseinandersetzte. Der jugoslawische Kommunist Milovan Djilas sprach in seiner „neuen Klasse" nicht von der Diktatur, sondern von der „totalitären Tyrannei" der Herrschenden. Auch er betonte die starke Stellung des Machthabers, wenn er eingestand, „daß eine konstante Tendenz besteht, die oligarchische in eine persönliche Diktatur umzuwandeln".[58] Zugleich bestätigte Djilas die anderen Renegaten und Beobachter, wenn er aus seiner jugoslawischen Erfahrung vom Primat der persönlichen Beziehungen und der Leere der Institutionen berichtete. Aus der Innensicht trug auch Titos Herrschaft die Züge des Behemoth. In der Öffentlichkeit der kommunistischen Parteistaaten trat der Begriff Diktatur in den 1960er-Jahren weiter in den Hintergrund. Im Arkanum der Macht, vor den Wächtern des Regimes, verwandte ihn jedoch noch 1975 Stasi-Chef Erich Mielke, der sein Ministerium als „spezielles Organ der Diktatur des Proletariats" bezeichnete.[59]


Der Diktaturbegriff in Gegenwart und Zeitgeschichte

In der politischen Sprache der Gegenwart bezeichnet der Begriff Diktatur in der Regel nicht mehr den Ausnahmezustand, das Belagerungs- oder Kriegsrecht, sondern eine auf Dauer angelegte Herrschaftsform, die sich auf Gewalt stützt, auf eine liberal-demokratische Legitimation durch Wahlen verzichtet und bei der ein autokratisches Machtzentrum – der Diktator – zu benennen ist. Diktatur ist der asymmetrische Gegenbegriff zu Demokratie. Moderne Diktaturen sind zudem ein zentraler Gegenstand zeithistorischer Forschung. Der Begriff Diktatur ist hingegen aufgrund der oben beschriebenen Entkoppelung von seiner ursprünglichen Bedeutung unscharf und daher für die Forschung nur von begrenzter Bedeutung. Er dient mehr der politischen Kennzeichnung, denn der historischen Analyse.

In der klassischen Sowjetologie des Kalten Kriegs wurde der Diktaturbegriff bereits unhinterfragt für die Sowjetunion verwendet.[60] Auch in der Forschung zum Nationalsozialismus und, insbesondere nach der deutschen Einheit, in der DDR-Geschichte spielt der Begriff eine wichtige Rolle. In der Regel verwendet ihn die Forschung als Synonym für eine autokratische Gewaltherrschaft und ist an den begriffshistorischen Implikationen kaum interessiert. Während die klassische Diktaturgeschichte sich an der Herrschaftsform abarbeitete und somit Politikgeschichte schrieb, geraten in der gegenwärtigen Geschichtsschreibung stärker die „durchherrschte Gesellschaft" (Alf Lüdtke) und der Alltag unter der Diktatur in den Blick.

In den vergangenen Jahren wandte sich die Forschung auch den Akteuren selbst, insbesondere den Tätern zu, ihren Gewaltpraktiken und den Massentötungen. Sie fragte nach den Dynamiken der Gewaltherrschaft, aber auch nach den Grenzen der Diktatur.[61] Die emotionale und seelische Verfassung der Subjekte in der Diktatur sind von der Kulturgeschichte ebenso untersucht worden wie die Legitimationsstrategien der Herrschenden, ihre Inszenierungen totaler Macht und ihre Feste.[62] Die neuere Forschung differenziert zwischen verschiedenen Formen der Diktatur: Neben den klassischen Begriff der totalitären Diktatur traten solche Begriffsbildungen wie etwa moderne Diktatur, Mobilisierungsdiktatur, staatssozialistische Diktatur, Fürsorgediktatur oder Konsensdiktatur.[63]

In Deutschland blieb lange strittig, ob der Vergleich des Nationalsozialismus mit anderen Gewaltherrschaften legitim sei. Im Historikerstreit betonten die Gegner Ernst Noltes die Singularität der nationalsozialistischen Herrschaft und ihrer Verbrechen.[64] Mittlerweile hat sich die vergleichende Diktaturforschung jedoch als Forschungsfeld etabliert und liefert wichtige Bausteine zum Verständnis der modernen europäischen Geschichte.[65] Zunehmend treten dabei auch Fragen der Verflechtung zwischen den Diktaturen des 20. Jahrhunderts – insbesondere zwischen Stalinismus und Nationalsozialismus – in den Fokus.[66] In globalhistorischer Perspektive zeigt sich zudem, dass die modernen Diktaturen Europas in anderen Kontinenten ihre Nachahmer fanden und finden. Während die Politikwissenschaft mehrere Wellen der Demokratisierung seit den 1960er-Jahren beschrieben hat, ist zugleich zu konstatieren, dass sich Diktaturen lange Zeit an der Macht halten können und in der Regel erst dann abgelöst werden, wenn sie im Krieg besiegt werden oder der Diktator die Unterstützung der Eliten und des Gewaltapparats verliert.[67] In China 1989, im Iran 2008 und in vielen anderen Fällen konnten sich Diktaturen durch Gewaltanwendung gegen oppositionelle Bewegungen und Volksaufstände an der Macht behaupten. Die Selbstaufgabe der kommunistischen Herrschaft im sowjetischen Imperium zwischen 1989/91 bildet eine historische Ausnahme; auch hier standen jedoch die Mittel bereit, die jeglichen Protest hätten zerschlagen können.[68] Es gilt: Ihr Gewaltapparat ist die Herrschaftssicherung der Diktatoren.

Die Vielfalt autoritärer Regime war ein Signum des 20. Jahrhunderts und kennzeichnet noch die Gegenwart. Neben Stalinismus, Faschismus und Nationalsozialismus finden sich zahlreiche Untertypen und auch neue Formen autokratischer Herrschaft. Im sowjetischen Imperium begegneten wir dem Paradox einer Militärdiktatur des Generals Jaruzelski im Kontinuum der kommunistischen Diktatur im Polen der Nachkriegszeit. Seit 1979 herrscht die islamische Diktatur im Iran mit dem erklärten Ziel eines Gottesstaats, eines neuen Regimetyps, der sich mit dem Islamismus auf eine internationale revolutionäre Bewegung stützt. Im Rahmen der Entkolonisierung entstanden seit den 1960er-Jahren zahlreiche, zumeist konventionelle oder von europäischen Typen abgeleitete diktatorische Regime, die häufig über Jahrzehnte stabil blieben und doch – wie zuletzt der „arabische Frühling" 2011 zeigte – ein Legitimationsproblem haben. Die aufstrebende Macht des 21. Jahrhunderts, China, trägt die Last einer totalitären Vergangenheit und ist ein Hybrid zwischen kommunistischem Parteistaat und liberaler Wirtschaft.[69] Das Fortbestehen der kommunistischen Parteiherrschaft in Peking, die seit Ende der 1980er-Jahre mit einer Politik der Integration in den Weltmarkt gekoppelt wurde, wirft die Frage nach einem alternativen Typ der Diktatur auf, der sich in vieler Hinsicht von der klassischen Prägung durch Stalin und Mao unterscheidet. Die chinesische Entwicklung lässt viele der Gewissheiten über moderne Diktaturen fragwürdig erscheinen, die noch zu Ende des 20. Jahrhunderts galten.[70] China zeigt, dass autoritäre und gewaltsame Modernisierung mittelfristig zu wirtschaftlichen Erfolgen und nationaler Machtentfaltung führen können. Der Preis, den die weitgehend rechtlose chinesische Bevölkerung unter der Parteiherrschaft zahlt, ist jedoch weiterhin hoch.

Außerdem zeigte sich nach dem Umbruch von 1989/91, dass die Annahme, nun stünde ein globaler Siegeszug liberaler Ordnungen bevor, falsch war. Francis Fukuyamas These vom Ende der Geschichte hat sich nicht bestätigt.[71] Stattdessen zeigt sich, wie sehr das Erbe der Diktaturen auch das 21. Jahrhundert prägt.[72] Im post-sowjetischen Raum hat sich – mit der Ausnahme der baltischen Staaten – keine stabile demokratische Ordnung etabliert. Russland ist ein hybrides Regime, das von Vladimir Putin autokratisch regiert wird.[73] Auch Belarus und die Staaten Zentralasiens werden von Machthabern regiert, die nicht in freien Wahlen legitimiert wurden. Unabhängige Institutionen existieren hier nicht. In der Regel spielen informelle Netzwerke eine gewichtige Rolle in der Politik; demokratische Partizipation wird nur inszeniert.[74] Die Öffentlichkeit wird – wie in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts – von zensierten Massenmedien dominiert, die mit ihren Narrativen ein anti-aufklärerisches Programm entwerfen.[75] Gewaltpraktiken in Politik und Wirtschaft, die in der Diktatur entstanden, spielen weiterhin eine wichtige Rolle und formen die Gesellschaft.[76] Eine Ausnahme bilden Georgien und die Ukraine, die in den vergangenen Jahren versucht haben, das Erbe der Diktatur zu überwinden und eine rechtsstaatliche Ordnung aufzubauen.[77] Doch auch dort sind die Widerstände gegen eine liberale Entwicklung stark. Selbst in Mittel- und Osteuropa, wo sich in den 1990er-Jahren Verfassungsstaaten etablierten, kam es seit den 2000er-Jahren u.a. in Ungarn und Polen zu autoritären Entwicklungen.[78]

Diese Phänomene haben insbesondere in der Politikwissenschaft eine Debatte angestoßen, wie sich diese Herrschaftsformen begrifflich fassen lassen. Dabei zeigt sich, dass der Diktaturbegriff in der Forschung zur Gegenwart kaum noch eine Rolle spielt. Er ist in das 20. Jahrhundert verdammt. An seine Stelle treten Klassifizierungen wie „hybride" oder auch „autoritäre" Regime, die in weiten Teilen der Welt gegenwärtig das politische Leben prägen.[79] Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die moderne Diktatur ein langes Nachleben hat und Gesellschaften nachhaltig prägt. Der politische Konflikt in Europa wird im 21. Jahrhundert vom Gegensatz zwischen liberalen und autoritären Ordnungen geprägt. Trotz seiner weitgehenden Abwesenheit hat der Diktaturbegriff in seiner klassischen Form kaum an Brisanz für die Gegenwartsanalyse eingebüßt. Dies gilt insbesondere für die Frage der Legitimität konstitutioneller Diktatur in liberalen Gesellschaften: Der französische Umbruch des Jahres 1958 und die Rolle de Gaulles werfen hier ähnliche Fragen auf wie das Handeln Helmut Schmidts im „deutschen Herbst" 1977 oder die imperiale Präsidentschaft George W. Bushs nach dem 11. September 2001. Gerade in Zeiten des Terrors gilt es, über den Ausnahmezustand nachzudenken. Nach den Erfahrungen mit den europäischen Diktaturen des 20. Jahrhunderts bleibt nämlich für freie Gesellschaften die Frage, wie gesellschaftliche Ordnung in Ausnahmesituationen beschaffen sein soll. Gilt die Annahme im Sinne der positivistischen Schule Hans Kelsens, dass die Verfassung mit ihren verbrieften Rechten jederzeit und für jedermann gültig bleibt, oder bestätigen die letzten Jahrzehnte nicht vielmehr die Position der Schmittschen Schule, dass sich die Stärke von Verfassungsordnungen erst im Ausnahmezustand zeigt und dass das Recht auch mit außergesetzlichen Mitteln zu verteidigen ist („Not kennt kein Gebot")?


English Version: Jan C. Behrends, Dictatorship: Modern Tyranny Between Leviathan and Behemoth, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 14.03.2017, translated by David Burnett


Empfohlene Literatur zum Thema

Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, Totalitarismus, 6. Auflage. Piper, 1998 [1951], ISBN 9783492210324.

Ernst Fraenkel, Der Doppelstaat, 2. Auflage. Europäische Verlags-Anstalt, Hamburg 2001 [1940], ISBN 9783434505044.

Carl J. Friedrich, Zbigniew K. Brzezinski, Totalitarian Dictatorship and Autocracy, 2. Auflage. Harvard University Press, Cambridge, Mass. 1965 [1956], ISBN 9780674895652.

Gustav E. Kafka, Art. „Diktatur“, in: Görres Gesellschaft (Hrsg.), Staatslexikon: Recht. Wirtschaft. Gesellschaft.. 6. Auflage. Bd. 2, Herder, Freiburg i. B. 1957, S. 907-11.

Franz Neumann, Behemoth. Struktur und Praxis des Nationalsozialismus, 1933-1944, 5. Auflage. Fischer, Frankfurt a. M. 2004 [1944], ISBN 9783596243068.

Ernst Nolte, Art. „Diktatur“, in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. 5. Auflage. Bd. 1, Klett-Cotta, Stuttgart 1972, S. 900-24.

Carl Schmitt, Die Diktatur. Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf, 7. Auflage. Duncker & Humblot, Berlin 2006 [1921], ISBN 9783428079407.

Zitation
Jan C. Behrends, Diktatur: Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth, Version: 2.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 20.12.2016, URL: http://docupedia.de/zg/Behrends_diktatur_v2_de_2016

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Anmerkungen

    1. Ich danke Stephanie Karmann (ZZF) und Sabine Weber (ZZF) für ihre Hilfe bei den Recherchen und Stefan Ludwig Hoffmann (UC Berkeley), den Kolleginnen und Kollegen der Abt. I des ZZF sowie den Gutachtern für ihre Hinweise zu diesem Text.
    2. Gustav E. Kafka, Art. „Diktatur“, in: Görres Gesellschaft (Hrsg.), Staatslexikon: Recht. Wirtschaft. Gesellschaft. Sechste, völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Zweiter Band, Freiburg i.B. 1958, S. 907-911. Siehe auch Art. „Diktatur“, in: Brockhaus. Enzyklopädie in 30 Bänden, 21. Auflage, Bd. 7, Leipzig 2005, S. 26-27.
    3. Carl Schmitt, Die Diktatur. Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf [1921], Berlin 72006, S. XVII.
    4. Zum begriffsgeschichtlichen Kontext zwischen Aufklärung und 19. Jahrhundert siehe Ernst Nolte, Art. „Diktatur“ (1966), in: Otto Brunner u.a. (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1, Stuttgart 1972, S. 900-924. Siehe auch Hans Boldt, Art. „Ausnahmezustand, neccessitas publica, Belagerungszustand, Kriegszustand, Staatsnotstand, Staatsnotrecht“, in: ebd., S. 343-376, und Dieter Groh, Art. „Cäsarismus“, in: ebd., S. 726-771.
    5. Vgl. beispielsweise: Art. „Diktator“, in: Meyers Konversations-Lexikon. Dritte, gänzlich umgearbeitete Auflage, Fünfter Band, Leipzig 1875, S. 470; Art. „Diktator“, in: Ėncikopedičeskij slovar‘, izd. Brokgauz-Efron, Tom Xa, St. Peterburg 1893, S. 602; Art. „Diktator“, in: Meyers Lexikon, Siebente Auflage, Dritter Band, Leipzig 1925, S. 797; Art. „Dictator“, in: Encyclopædia Britannica. Fourteenth Edition, Volume 7, London 1929/31, S. 337-338.
    6. So beispielsweise bei Schmitt, Die Diktatur, S. XIV. Zur Debatte über Napoleon siehe auch Groh, Cäsarismus, S. 732-748.
    7. Hans Kelsen, Sozialismus und Staat. Eine Untersuchung der politischen Theorie des Marxismus, Leipzig 1920, S. 29-58.
    8. Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus [1923], Berlin 81996, S. 63-90.
    9. Siehe hierzu James Ryan, Lenin’s Terror. The Ideological Origins of Early Soviet State Violence, London 2012. Zur kommunistischen Bewegung siehe als Überblick: Silvio Pons, The Global Revolution. A History of International Communism, 1917-1991, Oxford 2014.
    10. W.I. Lenin, Staat und Revolution. Die Lehre des Marxismus vom Staat und die Aufgaben des Proletariats in der Revolution [1917], in: ders., Werke, Band 25, Berlin (Ost) 1960, S. 393-507, Zitat S. 416. Zur Entwicklung der bolschewistischen Staatsvorstellung vgl. Leszek Kolakowski, Die Hauptströmungen des Marxismus. Entstehung. Geschichte. Zerfall. Zweiter Band, München 1981, S. 523-576. Der emphatische Gewaltbegriff der Bolschewiki geht weniger auf Marx als auf Sorel und die Traditionen der russischen revolutionären Bewegung zurück. Vgl. Georges Sorel, Über die Gewalt [1906], Frankfurt a.M. 1981. Vgl. zum sowjetischen Selbstverständnis auch zusammenfassend: Art. „Diktatura“, in: Bol’šaja Sovetskaja Ėnciklopedija, tom 22, Moskau 1935, S. 325-326.
    11. Lenin, Staat und Revolution, S. 475.
    12. Lenins Thesen über die soziale Revolution zitiert nach: Karl Kautsky, Die Diktatur des Proletariats, Wien 1918, S. 61.
    13. W. I. Lenin, Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht [1918], in: ders., Werke, Band 27, Berlin (Ost) 1960, S. 225-268, Zitat S. 259.
    14. N.[ikolaj] Bucharin, Programm der Kommunisten (Bolschewiki), Bern-Belp 1918, S. 20-21.
    15. Ebd., S. 23, 25. Hervorhebungen des Verfassers.
    16. Gerd Koenen/Lew Kopelew (Hrsg.), Deutschland und die russische Revolution, 1917-1924, München 1998; Gerd Koenen, Der Russland-Komplex. Die Deutschen und der Osten, 1900-1945, München 2005; zur Synthese von Bolschewismus und jakobinischer Tradition in Frankreich und Europa: François Furet, Das Ende der Illusion. Der Kommunismus im 20. Jahrhundert, München 1998, S. 87-172. Siehe auch Michael David-Fox, Showcasing the Great Experiment. Cultural Diplomacy and Western Visitors to the Soviet Union, Oxford 2011.
    17. Karl Kautsky, Terrorismus und Kommunismus. Ein Beitrag zur Naturgeschichte der Revolution, Berlin 1919, S. 120. Vgl. auch die Entgegnungen Lenins und Trotzkis auf Kautsky: W.I. Lenin, Die proletarische Revolution und der Renegat Kautsky [1918], in: ders., Werke, Band 28, Berlin (Ost) 1959, S. 225-327; L.[ev] Trotzki, Terrorismus und Kommunismus. Anti-Kautsky, Hamburg 1920.
    18. Kautsky, Terrorismus und Kommunismus, S. 140.
    19. Ebd., S. 152.
    20. Kelsen, Sozialismus und Staat, S. 104-128.
    21. Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage, S. 77.
    22. Karl Kautsky, Der Bolschewismus in der Sackgasse, Berlin 1930, S. 85, 94-95. Zur Kritik europäischer Intellektueller an der postrevolutionären Herrschaft der Bolschewiki siehe auch Furet, Das Ende der Illusion, S. 144-164. Siehe auch Arthur Rosenberg, Geschichte des Bolschewismus. Von Marx bis zur Gegenwart, Berlin 1932 und ders., Demokratie und Sozialismus, Amsterdam 1938.
    23. Waldemar Gurian, Der Bolschewismus. Einführung in seine Geschichte und Lehre, Freiburg i.B. 1931, S. 69-70.
    24. Direkt nach Lenins Tod hatte Stalin der Partei noch in seiner Grabrede das Gelöbnis abgenommen, „die Diktatur des Proletariats zu schützen und zu festigen“. J.W. Stalin, Zum Tode Lenins. Rede auf dem II. Sowjetkongreß der UdSSR, 26.1.1924, in: ders., Werke, Band 6, Berlin (Ost) 1952, S. 41-46, Zitat S. 43. Bereits Stalins Definition der Diktatur des Proletariats von 1926 ist gemäßigter als die Ausführungen Lenins und Bucharins. Vgl. J.W. Stalin, Zu den Fragen des Leninismus, in: ders., Werke, Band 8, Berlin (Ost) 1952, S. 12-81, besonders S. 19-27.
    25. Vgl. Georgi Dimitroff, Die Offensive des Faschismus und die Aufgaben der Kommunistischen Internationale, 2. August 1935, in: ders., Ausgewählte Schriften, Berlin (Ost) 1958, S. 523-625. In der faschistischen Selbstbeschreibung spielt der Begriff Diktatur hingegen kaum eine Rolle; Mussolini sprach vom „starken und ethischen Staat“. Vgl. Benito Mussolini, Die Lehre des Faschismus, Florenz 1935. In seinem Gespräch mit Emil Ludwig bezog sich Mussolini lediglich auf die römische Diktatur. Siehe auch Mussolinis Gespräche mit Emil Ludwig, Berlin 1932, S. 134. Giovanni Gentile definierte Mussolinis Italien als „Volksstaat und in diesem Sinne ausgesprochen demokratischer Staat“. Giovanni Gentile, Grundlagen des Faschismus, Köln 1936, S. 43. Als Kritik der faschistischen Diktatur immer noch lesenswert: Hermann Heller, Rechtsstaat oder Diktatur?, Tübingen 1930.
    26. J.W. Stalin, Über den Entwurf der Verfassung der Union der SSR. Bericht auf dem außerordentlichen VIII. Sowjetkongreß der UdSSR, 25.11.1936, in: ders., Werke, Band 14, Dortmund 1976, S. 57-90.
    27. Alfred Weber, Die Krise des europäischen Staatsgedankens, Berlin 1925, S. 120-121.
    28. Carl Schmitt, Der Hüter der Verfassung [1931], Berlin 41996. Zu Souveränität und Ausnahmezustand siehe auch ders., Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität [1922], Berlin 92009.
    29. Schmitt, Die Diktatur, S. 134. Vgl. auch ders., Art. „Diktatur“, in: Hermann Sacher (Hrsg.), Staatslexikon, fünfte von Grund aus neubearbeitete Auflage, Erster Band, Freiburg i.B. 1926, S. 1448-1453.
    30. Kurt Sontheimer, Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik, München 1962; Stefan Breuer, Anatomie der Konservativen Revolution, Darmstadt 1996.
    31. Adolf Hitler, Mein Kampf. Zweiter Band: Die nationalsozialistische Bewegung [1927], München 1936, S. 425-487.
    32. Ebd., S. 503.
    33. Karl-Dietrich Bracher, Die deutsche Diktatur. Entstehung, Struktur, Folgen des Nationalsozialismus [1969], Köln 1993, S. 212. Franz von Papen zog es vor, als Ziel seines autoritären Umbaus vom „neuen Staat“ zu sprechen.
    34. Carl Schmitt, Die Wendung zum totalen Staat [1931], in: ders., Positionen und Begriffe. Im Kampf mit Weimar – Genf – Versailles 1923-1939 [1941], Berlin 31994, S. 166-178.
    35. Ernst Rudolf Huber, Das Staatsoberhaupt des Dritten Reiches, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft 95 (1934), S. 202-229, Zitate S. 211-212. Vgl. aus nationalsozialistischer Perspektive auch Ernst Forsthoff, Der totale Staat, Hamburg 1933; Carl Schmitt, Staat, Bewegung, Volk. Die Dreigliederung der politischen Einheit, Hamburg 1933; Otto Koellreuther, Der deutsche Führerstaat, Tübingen 1934; Gottfried Neeße, Führergewalt. Die Entwicklung der hoheitlichen Gewalt im Deutschen Reiche, Tübingen 1940. Als zeitgenössische Kritik der nationalsozialistischen Staatslehre vgl. Franz Neumann, Behemoth. Struktur und Praxis des Nationalsozialismus, 1933-1944 [1944], Frankfurt a.M. 2005, S. 63-89.
    36. Huber, Das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches, S. 229.
    37. Bracher, Die deutsche Diktatur, S. 232.
    38. Furet, Das Ende der Illusion, S. 210-212.
    39. Boris Souvarine, Staline. Aperçu historique du bolchévisme, Paris 1935.
    40. In dieser Charakterisierung Stalins folgt ihm 1949 Isaac Deutscher in seiner ausgewogeneren und immer noch lesenswerten Biografie. Vgl. Isaac Deutscher, Stalin. Eine politische Biographie [1949], Berlin (Ost) 1990. Deutscher stammte wie Souvarine aus dem Russischen Reich und interpretierte den Stalinismus mitsamt seiner Herrschaftsmethode als Geschöpf dieser Kultur.
    41. Elie Halévy, L’Ère des tyrannies. Études sur le socialisme et la guerre, Paris 1938, S. 214-215.
    42. Ebd., S. 223, 225.
    43. Auf einige Tendenzen des Exils, wie etwa die Erneuerung des Liberalismus vor dem Hintergrund der Diktaturerfahrung, gehe ich nicht ein, da sie keine wesentlichen Erkenntnisse über die Diktatur als Begriff und Herrschaftspraxis versprechen. Vgl. Friedrich von Hayek, The Road to Serfdom [1944]. Text and Documents. The Definite Edition, Chicago, Ill. 2007; Karl R. Popper, The Open Society and its Enemies, 2 Vols., London 1945.
    44. Waldemar Gurian, Bolschewismus als Weltgefahr, Luzern 1935.
    45. Ernst Fraenkel, Einleitung zur amerikanischen Ausgabe (1942), in: ders., Der Doppelstaat. Zweite durchgesehene Ausgabe. Herausgegeben und eingeleitet von Alexander von Brünneck [1974], Hamburg 2001, S. 52.
    46. Ernst Fraenkel, Der Doppelstaat [1942], zweite durchgesehene deutsche Ausgabe, Hamburg 2001, S. 55.
    47. Fraenkel, Der Doppelstaat, S. 56.
    48. Ebd., S. 257.
    49. Ebd., S. 57.
    50. Neumann, Behemoth, S. 531-550.
    51. Ebd., S. 543.
    52. Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, Totalitarismus [1951], München 61998, Zitate S. 854, 857.
    53. Ebd., S. 975.
    54. Carl J. Friedrich/Zbigniew K. Brzezinski, Totalitarian Dictatorship and Autocracy [1956]. Second Edition, Revised by Carl J. Friedrich, Cambridge, Mass. 1965, S. 4.
    55. Vgl. Carl J. Friedrich, Art. „Diktatur“, in: C. D. Kernig (Hrsg.), Sowjetsystem und demokratische Gesellschaft. Eine vergleichende Enzyklopädie, Band 1, Freiburg 1966, S. 1240-1259.
    56. Ähnlich wie Kafka, Diktatur.
    57. Vgl. hierzu auch die Kontroverse über die bundesdeutschen Notstandsgesetze in den 1960er-Jahren, die einen Passus enthalten, der den Staatsbürgern das Recht zum Widerstand gegen eine Aushebelung der Verfassung einräumt, d.h. das Recht, gegen den Übergang von der kommissarischen zur souveränen Diktatur einzuschreiten. Vgl. Boris Spernol, Notstand der Demokratie. Der Protest gegen die Notstandsgesetze und die Frage der NS-Vergangenheit, Essen 2008.
    58. Milovan Djilas, Die neue Klasse. Eine Analyse des kommunistischen Systems, München 1957, S. 109.
    59. Erich Mielke, Mit hoher Verantwortung für den zuverlässigen Schutz des Sozialismus [1975], zitiert in: Jens Gieseke, Die DDR-Staatssicherheit. Schild und Schwert der Partei, Bonn 2001, S. 6.
    60. Vgl. bspw. Merle Fainsod, How Russia is Ruled [1953], Cambridge, Mass. 21963, S. 131-175.
    61. Vgl. bspw. Ulrich Herbert, Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft, 1903-1989, Bonn 1996; Christopher R. Browning, Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizeibataillon 101 und die „Endlösung“ in Polen, Reinbek bei Hamburg 1996; Michael Wildt, Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg 2002; Jörg Baberowski, Verbrannte Erde. Stalins Herrschaft der Gewalt, München 2012; Sheila Fitzpatrick, Everyday Stalinism. Ordinary Life in Extraordinary Times: Soviet Russia in the 1930s, Oxford 1999; Richard Bessel/Ralf Jessen (Hrsg.), Die Grenzen der Diktatur. Staat und Gesellschaft in der DDR, Göttingen 1996; Thomas Lindenberger (Hrsg.), Herrschaft und Eigen-Sinn in der Diktatur. Studien zur Gesellschaftsgeschichte der DDR, Köln 1999.
    62. Vgl. bspw. Peter Reichel, Der schöne Schein des Dritten Reiches. Faszination und Gewalt des Faschismus, München 1991; Jochen Hellbeck, Revolution on my Mind. Writing a Diary under Stalin, Cambridge, Mass. 2006; Malte Rolf, Das sowjetische Massenfest, Hamburg 2006; Jan C. Behrends, Die erfundene Freundschaft. Propaganda für die Sowjetunion in Polen und in der DDR, Köln 2006.
    63. sup>Siehe etwa Jürgen Kocka, Die DDR – eine moderne Diktatur? Überlegungen zur Begriffswahl, in: Michael Grüttner u.a. (Hrsg.), Geschichte und Emanzipation, Frankfurt a.M. 1999, S. 540-550; Konrad H. Jarausch, Fürsorgediktatur, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 11.2.2010, https://docupedia.de/zg/F.C3.BCrsorgediktatur?oldid=75514; Martin Sabrow, Der Konkurs der Konsensdiktatur. Überlegungen zum inneren Zerfall aus kulturgeschichtlicher Perspektive, in: Konrad H. Jarausch/Martin Sabrow (Hrsg.), Wege in den Untergang. Der innere Zerfall der DDR, Göttingen 1999, S. 83-116.
    64. sup>Klaus Große Kracht, Die zankende Zunft. Geschichtskontroversen in Deutschland nach 1945, Göttingen 2005, S. 91-114 sowie ders., Debatte: Der Historikerstreit, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 11.1.2010, https://docupedia.de/zg/Historikerstreit?oldid=75521.
    65. Vgl. mit zahlreichen weiterführenden Hinweisen: Ian Kershaw/Moshe Lewin (Hrsg.), Stalinism and Nazism. Dictatorships in Comparison, Cambridge 1997; Detlev Schmiechen-Ackermann, Diktaturen im Vergleich, Darmstadt 2002; Jörg Baberowski/Anselm Doering Manteuffel, Ordnung durch Terror. Gewaltexzesse und Vernichtung im nationalsozialistischen und stalinistischen Imperium, Bonn 2006; Paul Corner (Hrsg.), Popular Opinion in Totalitarian Regime. Fascism, Nazism, Communism, Oxford 2009 und insbesondere Michael Geyer/Sheila Fitzpatrick (Hrsg), Beyond Totalitarianism. Stalinism and Nazism Compared, Cambridge, UK 2009; Stefan Plaggenborg: Ordnung und Gewalt. Kemalismus, Faschismus, Sozialismus, München 2012.
    66. Vgl. Timothy Snyder, Bloodlands. Europe between Hitler and Stalin, New York 2010.
    67. sup> Samuel P. Huntington, The Third Wave. Democratization in the Late Twentieth Century, Norman, OK 1991.
    68. sup>Stephen Kotkin, Uncivil Society. 1989 and the Implosion of the Communist Establishment, New York 2009; Martin Sabrow (Hrsg.), 1989 und die Rolle der Gewalt, Göttingen 2012.
    69. Zum kommunistischen China siehe bspw. Andrew G. Walder: China under Mao. A Revolution Derailed, Cambridge, Mass. 2015; Ezra F. Vogel, Deng Xiaoping and the Transformation of China, Cambridge, Mass. 2015.
    70. Siehe in vergleichender Perspektive Perry Anderson, Two Revolutions. Rough Notes, in: New Left Review 61 (2010), S. 59-96.
    71. Francis Fukuyama, The End of History and the Last Man, London 1992.
    72. Mark R. Beissinger/Stephen Kotkin (Hrsg.), Historical Legacies of Communism in Russia and Eastern Europe, Cambridge, UK 2014.
    73. Lilia Shevtsova, Russia – Lost in Transition. The Yeltsin and Putin Legacies, Washington, DC 2007; Vladimir Gel’man, Authoritarian Russia. Analyzing Post-Soviet Regime Changes, Pittsburgh, PA 2015.
    74. Andrew Wilson, Virtual Politics. Faking Democracy in the Post-Soviet World, New Haven, Conn. 2005; Alena V. Ledeneva, How Russia Really Works. The Informal Practices that Shaped Post-Soviet Politics and Business, Ithaca, NY 2006.
    75. Peter Pomerantsev, Nothing is True and Everything is Possible: The Surreal Heart of the New Russia, New York 2014; Ulrich Schmid, Technologien der Seele: Vom Verfertigen der Wahrheit in der russischen Gegenwartskultur, Berlin 2015.
    76. Vadim Volkov, Violent Entrepreneurs: The Use of Force in the Making of Russian Capitalism, Ithaca, NY 2002; Svetlana Stephenson, Gangs of Russia. From the Streets to the Corridors of Power, Ithaca, NY 2015.
    77. Andrew Wilson, Ukraine Crisis: What it Means for the West, New Haven, Conn. 2014.
    78. Bálint Magyar, Post-Communist Mafia State. The Case of Hungary, Budapest 2016.
    79. Siehe bspw. Steven Levitsky/Lucan A. Way, Competitive Authoritarianism. Hybrid Regimes after the Cold War, Cambridge, UK 2010; Larry Diamond/Marc F. Plattner/Christopher Walker (Hrsg.), Authoritarianism Goes Global. The Challenge to Democracy, Baltimore, MD 2016.