Publikationsserver des Leibniz-Zentrums für
Zeithistorische Forschung Potsdam e.V.

Archiv-Version

Manfred Hettling

Bürger, Bürgertum, Bürgerlichkeit

Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 04.09.2015
https://docupedia.de//zg/Hettling_buerger_v1_de_2015

DOI: https://dx.doi.org/10.14765/zzf.dok.2.111.v1

Artikelbild: Bürger, Bürgertum, Bürgerlichkeit

Die bürgerliche Familie – Erfolgsgemeinschaft, Karrierebasis, Zwangskorsett, Gefühlsraum.<br>
Fotograf: Constantin Luck (1889-1915), Düsseldorf: Foto der bügerlichen Maler-Familie Sohn-Rethel, Düsseldorf um 1900 <a rel="nofollow" class="external text" href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sohn-Rethel_Familie_Foto_ca._19… Commons</a> (<a rel="nofollow" class="external text" href="https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de">Public Domain</a>)

„Bürger” ist ein geschichtlicher Grundbegriff, der auf die politische Verfasstheit und Teilhabe zielte und sich seit dem 18. Jahrhundert um soziale und kulturelle Dimensionen erweitert hat. Manfred Hettling untersucht in seinem Beitrag die Begrifflichkeit des „Bürgers”, die soziale Formation des „Bürgertums” sowie das eigene Kulturmodell von „Bürgerlichkeit” und stellt Ansätze, Zugriffe und Verfahren der historischen Bürgertumsforschung bis heute vor.

Bürger, Bürgertum, Bürgerlichkeit

von Manfred Hettling

Ein historischer Grundbegriff

„Bürger“ ist ein Begriff, der sich in seinem definitorischen Kern seit seiner Entstehung in der Antike bis zum Übergang in die Moderne auf die politische Verfasstheit eines Gemeinwesens bezogen hat. Seit dem 18. Jahrhundert wurde in den Bürgerbegriff jedoch eine komplexe Vielzahl politischer, ökonomischer und kultureller Bedingungen integriert. In seinem historischen Ursprungsmoment, dem antiken klassischen Griechenland, beschrieb er die Gemeinschaft der in einer bestimmten Rechtsform in der Stadt Zusammenlebenden: die „Bürgerschaft”, die in und unter einer bestimmten politischen Verfassung lebte. Diese besondere Form des Zusammenlebens zeichnete sich dadurch aus, dass in der „bürgerlichen Gesellschaft” (griechisch koinonίa politikѐ; lateinisch societas civilis) alle berechtigten Mitglieder gleichermaßen regierten und zugleich regiert wurden. Darin unterschied und unterscheidet sich die bürgerliche Gesellschaft von anderen Herrschaftsformen, welche zwischen Herrschenden und Beherrschten kategorial differenzieren.[1] Zeitlich gesehen, liegen die Anfänge des Bürgerbegriffs in der griechischen Antike. Regional gesehen, verbreitete er sich von seinen Anfängen auf der griechischen Halbinsel über Rom und das Römische Reich durch das mittelalterliche Stadtrecht auf die europäischen Städte, im Zuge der frühneuzeitlichen Staatsbildung schließlich auf die entstehenden Nationalstaaten und nach Nordamerika.

Der Begriff „Bürger” ist damit sowohl territorial wie historisch ein geschichtlicher Grundbegriff, der sich in „Alteuropa” entwickelt hat und auf die politische Verfasstheit und politische Teilhabe zielte. Seit dem 18. Jahrhundert hat sich der Begriff dann um soziale und kulturelle Dimensionen erweitert; erst seither kann er zur Selbst- und Fremdbezeichnung für Lebensweisen verwendet werden. Das ermöglichte und ermöglicht bis heute einerseits die Adaptation an immer neue Gegebenheiten, hat aber auch politische und polemische Frontstellungen begünstigt. Auch die Verbreitung der Begrifflichkeit über den „Westen” hinaus kann als Indiz für das fortbestehende Potenzial dienen. Der amerikanische Unabhängigkeitskrieg gegen die britische Herrschaft im 18. Jahrhundert und die Französische Revolution von 1789 akzentuierten die potenziell anti-obrigkeitliche und revolutionäre Dimension des Begriffs. Im japanischen Reformprozess seit dem späten 19. Jahrhundert wiederum konnte das Begriffsfeld zur Herrschaftsmodernisierung und -stabilisierung adaptiert werden.[2]

Für eine Analyse des Phänomens sind daher erstens die Begrifflichkeit des Bürgers und seine semantische Tradition zu untersuchen. Zur Spezifizierung und als diachroner Überblick werden dabei auch die lexikalischen Bestimmungen dessen, was ein Bürger sei, vorgestellt. Erst seit dem späten 18. Jahrhundert kann man dann zweitens von einer Sozialformation Bürgertum sprechen, die sich aus dem Bürgerstand und durch Integration neuer Berufsgruppen gebildet hat. Die Integration dieser unterschiedlichen bürgerlichen Mittelklassen zu einer spezifischen Sozialformation mit tendenziell einem Bewusstsein ihrer selbst, mit Distinktionsstrategien und zugleich osmotischen Grenzen nach oben und unten basierte dabei drittens auch auf einem eigenen Kulturmodell von Bürgerlichkeit.


„Bürger” als historischer Grundbegriff politisch-sozialer Verfasstheit

Für die Analyse von historischen Begriffen bietet sich die Unterscheidung in einen analytischen Zugriff und in die Funktion der Selbst- und Fremdbeschreibung an. Wie bei den Ringen eines Baumes haben sich der Bedeutungsraum der Bürgersemantik und die Grundstrukturen bürgerlicher Verhältnisse erweitert. Man kann, idealtypisch vereinfachend, drei historische Epochen aufzeigen, in denen sich unterschiedliche analytische Dimensionen ausgebildet haben.

Seit der Antike ist der politische Gehalt konstitutiv und unabdingbar. Der Begriff zielt auf eine bestimmte Form politischer Herrschaftsgestaltung, auf eine durch Rechtsprinzipien organisierte Gesellschaft, in der unter sich gleiche Bürger ihre politischen und sozialen Anliegen artikulieren und verfolgen können. [3] In der Antike war der Bürger eindeutig an den begrenzten Herrschaftsbereich der Stadt gebunden, an die griechische polis und die römische civitas. Die Teilhabe an Herrschaft war konstitutiv für den Bürger, es wandelten sich jedoch die Voraussetzungen. Bei Aristoteles ist die Herrschaftsteilhabe des Bürgers in der Polis gebunden an die Herrschaftsausübung im Oikos, im „Haus”, und damit über andere Personen wie Frauen, Kinder, Sklaven, Unfreie, und an die Entbindung von ökonomischer Tätigkeit. Die politische Autonomie des Bürgers beruht damit auch auf einer unterstellten ökonomischen Autarkie.[4] Der antike Polisbürger und der mittelalterliche Stadtbürger sind ebenso wie der moderne citoyen von 1789 oder der „Staatsbürger” des 20. Jahrhunderts nur verschiedene Erscheinungsformen dieses politischen Verhältnisses, das eine ungebrochene Attraktivität besitzt und sich in der Neuzeit weit über den okzidentalen Entstehungsraum hinaus verbreitet hat.

Im Mittelalter erweiterte sich der Bedeutungsgehalt um ökonomische Dimensionen. „Arbeit” wurde nun für den Begriff ebenfalls konstitutiv, weil der Bürger sich – in Abgrenzung zum feudalen Adel – nicht nur durch die bürgerliche Freiheit in der Stadt, sondern ebenso durch seine gewerbliche Tätigkeit definierte.[5] „Bürger” waren in den mittelalterlichen Städten vor allem Kaufleute und Handwerker. Dadurch wurde Arbeit als wirtschaftlich nutzbare Tätigkeit in das Begriffsverständnis positiv integriert. Der städtische Lebensraum des Bürgers war durch den Herrschaftsbezirk der Burg definiert: Wortgeschichtlich gehört „Bürger” zu „Burg” (mittelhochdeutsch burc, borg, burg: als Herrensitz, befestigte Stadt, metonymisch auch als Bewohner derselben gebraucht) als einem räumlich begrenzten, relativ kleinen Herrschaftsraum – vor allem aber nun in Differenz zur ländlichen Gesellschaft mit ihren ganz andersartigen Herrschaftsmustern. Diese mittelhochdeutsche Sprachtradition wurde im Deutschen dominierend, Adaptionen lateinischer Vokabeln spielten keine Rolle.[6] Als „Bürger” wurden jedoch keineswegs alle Bewohner einer Stadt bezeichnet. Der Begriff umfasste weiterhin nur jene Einwohner, die einen besonderen Rechtsstatus besaßen.[7] In der mittelalterlichen Sozialordnung waren Rechte und Pflichten immer ständisch differenziert, sie kamen nur einzelnen, klar voneinander unterschiedenen Teilgruppen zu. Aus dem Recht, Bürger einer Stadt zu sein, erwuchs dann der kollektive Schutz des Stadtverbands für den Einzelnen; es eröffneten sich Erwerbs- und Besitzmöglichkeiten wie die Befähigung zur politischen Teilhabe, in der Regel auch die Pflicht zur Verteidigung.[8]

Und drittens schließlich fasst der moderne Begriff des „Bürgers” seit dem 18. Jahrhundert auch die kulturelle Gestaltung des Zusammenlebens, seine Institutionalisierung und den Bereich der Subjektkonstituierung. Seither erst ist von bürgerlicher Kultur oder Lebensweise zu sprechen.[9]

In der Neuzeit im Kontext des entstehenden Absolutismus und der frühneuzeitlichen Staatsbildung vollzog sich eine Erweiterung der Bürgerbegrifflichkeit. Das spiegelt die Entstehung eines einheitlichen Untertanenverbands unter einer souveränen Zentralgewalt sowie die Ausdifferenzierung der aristotelischen, alle Bereiche umfassenden societas civilis in Staat und „bürgerliche Gesellschaft” (englisch civil society, französisch société civile). Der Bürger war in der politischen Theorie nun nicht mehr Herrschaftsträger in der societas civilis sive res publica, sondern wurde zum „Untertanen” im Staat bzw. zum „Stadtbürger” auf der untergeordneten Lokalebene herabgesetzt.[10] Diese Nivellierung ständischer Unterschiede in der Bindung an den Fürsten war ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur politischen Gleichheit im Staat als – nun – „Staatsbürger”. Die „Verstaatlichung” des Bürgers bezeichnete zuerst den „Untertanen” und verlief parallel zu einer politischen Entwertung (Verlust der Teilhaberechte), die auch den alten stadtbürgerlichen Bezug verdrängte.

Privat und öffentlich – Bürger im Straßenleben.<br />
Gustave Caillebotte, Rue de Paris, temps de pluie, 1877. Quelle: [http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gustave_Caillebotte_-_Jour_de_pluie_%C3%A0_Paris.jpg Wikimedia Commons] / [http://www.artic.edu/aic/collections/artwork/20684 Charles H. and Mary F. S. Worcester Collection, The Art Institute of Chicago] ([https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Licensing#Material_in_the_public_domain public domain]).
Privat und öffentlich – Bürger im Straßenleben.
Gustave Caillebotte, Rue de Paris, temps de pluie, 1877. Quelle: Wikimedia Commons / Charles H. and Mary F. S. Worcester Collection, The Art Institute of Chicago (public domain).


In der französischen Aufklärung fand sich eine polemische Zuspitzung, die den Boden bereitete für die Kontrastierung von bourgeois und citoyen. Ursprünglich synonym im Sinne von Stadtbewohner begannen sich die beiden Termini in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts räumlich (bourgeois als Stadtbewohner, citoyen als Staatsbewohner), sozial (bourgeois als vermögender Städter, der andere beschäftigt; während citoyen die Ökonomie ausblendet) und politisch (der citoyen wurde zum Berechtigten auf der Ebene des Staates) zu trennen. In Deutschland fehlte diese konfrontative Aufladung. Um die Jahrhundertmitte standen Untertan (im Staat) und Bürger (in der societas civilis) ganz selbstverständlich nebeneinander; als Tugenden des Bürgers galten etwa bei Johann Heinrich Gottlob von Justi Gehorsam, Steuermoral, Treue und die Unterordnung des Eigennutzes.[11]

Die Transformation des an der städtischen Herrschaft partizipierenden Bürgers zum untertänigen und damit passiven Staatsbürger verdrängte die Dimension der politischen Teilhabe im Begriff. In der staatsrechtlichen Debatte der Frühen Neuzeit führte das aber langfristig zur Ausstattung des Menschen und Bürgers mit unaufhebbaren Rechten, um den (politisch entmündigten) Einzelnen vor Eingriffen des Staats zu schützen.[12] Seit 1789 und der revolutionären Aufladung des citoyen in Frankreich sowie staatsrechtlich-philosophisch seit Kant stand die rechtlich garantierte Freiheit des Bürgers in der Regel an der ersten Stelle des Staatszwecks, nicht mehr die obrigkeitlich zu fördernde Glückseligkeit. Damit war die politische Dimension wieder eng an den Bürgerbegriff gekoppelt, nun aber auf der Ebene des Staats. Die Auseinandersetzungen um die Wahlrechtsbestimmungen wurden dadurch zu gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen über die ökonomischen (Zensus, Dreiklassenwahlrecht), sozialen (eigener Haushalt, Selbstständigkeit) oder kulturellen (Bildung) Voraussetzungen für die Mitsprache der Einzelnen als Bürger im Staat. Denn ein allgemeines Staatsbürgerrecht schloss einfache rechtliche Ausgrenzungen aus, wie sie im Bürgerrecht seit der Antike selbstverständlich gewesen waren.[13]

Die Semantik von „Bürger” bringt immer auch das Selbstverständnis von Teilen einer Bevölkerung zum Ausdruck. Ob dieser Teil sich eher durch rechtliche, soziale, kulturelle oder politische Kriterien von anderen unterschied – das variiert in der europäischen Tradition wie in der Gegenwart. Bis ins 18. Jahrhundert hinein dominierte in der europäischen Tradition der Bestand an rechtlich-politischen Kriterien innerhalb des Bürgerbegriffs. Seit der Sattelzeit um 1800 hat sich das Begriffsverständnis allmählich vom Recht als zentraler Definitionsachse gelöst. Man denke an das Verblassen des alten Terminus „Bürgerstand” und das Auftreten von neueren Formeln wie „Bürgertum”. Zwar ist diese rechtliche Grundierung auch im Staatsbürgerbegriff noch enthalten, sie ist durch die Verallgemeinerung jedoch in den Hintergrund getreten.[14] Als Fremdbeschreibung und in seiner polemischen Stoßrichtung zielt der Begriff heute nicht mehr primär – wie im 18. und frühen 19. Jahrhundert – auf die Abgrenzung von einer adlig-ständischen Welt. Stattdessen dient er nach innen und nach außen der Abgrenzung von militärisch-heroischen Lebensformen und von Formen des Etatismus und Autoritarismus (meist mit einer Betonung des Begriffs zivil/Zivilgesellschaft). Daneben lebt eine sozialistisch gefärbte Kritik am Bürger als bourgeois und ein Ressentiment gegenüber dem „Bürgerlichen” in der Öffentlichkeit bis heute ungebrochen fort. Als Folge sind in der Bürgerbegrifflichkeit seit dem 18. Jahrhundert die politisch-rechtliche Herrschaftsdimension, ökonomisch-soziale Aspekte sowie kulturelle Identitäts- und Weltdeutungspotenziale zugleich enthalten. Im gesellschaftlichen und politischen Begriffsgebrauch erfolgt jedoch in der Regel eine Konzentration auf einzelne Aspekte und Bereiche – das macht die Bürgerbegrifflichkeit flexibel und mehrdeutig und vielseitig polemisch aufladbar.[15]

Die sich im Zuge der neuzeitlichen Staatsbildung vollziehende Konzentration von Herrschaftsrechten beim Souverän transformierte die Bürger zu Mitgliedern eines Untertanenverbands. Dies ging einher mit einer Nivellierung der geburtsständisch konzipierten und als Rechte fixierten Unterschiede. Die „bürgerliche Gesellschaft” konnte erst danach in der politischen Theorie als das von Herrschaft gelöste System der Bedürfnisse (Hegel) oder als durch die Produktionsverhältnisse geprägte bourgeoise Klassengesellschaft (Marx) gedeutet werden.[16] In vielfacher Hinsicht war die bürgerliche Gesellschaft des 19. Jahrhunderts eine „Übergangsgesellschaft”[17] zwischen fortdauernder ständischer Vergangenheit und der Herausforderung durch die Demokratie.

Nicht mehr rechtliche, sondern soziale Ungleichheit wurde seit der Sattelzeit zum entscheidenden Bestimmungsfaktor für die Stellung in der Gesellschaft. Soziale Unterschiede rückten seit Marx in den Mittelpunkt der Kritik an der bürgerlichen Gesellschaft. Der universalistisch-egalitäre Blick auf den Menschen färbte auf den Bürger ab und setzte jede fortbestehende soziale Ungleichheit unter Legitimationszwang, die leicht zur politischen Mobilisierung gegen die bürgerliche Gesellschaft benutzt werden konnte. Der Übergang von der per se politischen bürgerlichen Gesellschaft der Vormoderne (societas civilis sive res publica) zur nachrevolutionären modernen, ökonomisch determinierten bürgerlichen Gesellschaft veränderte damit den Rahmen für die sprachliche Darstellung des Bürgers wie für seine realgeschichtliche Ausprägung radikal. Offen blieb dabei, wer eigentlich Bürger sei und was den Einzelnen zum Bürger mache. In Deutschland stellte sich das als besonderes Problem heraus, weil alle differenten Bestimmungen immer auf das gleiche Wort angewiesen waren.

Zuletzt noch zur Frage, inwiefern die bürgerliche Gesellschaft auf einer hierarchisch strukturierten Trennung der Geschlechter aufbaute. Als Herrschaftsordnung (societas civilis sive res publica) war die aktive Teilhabe in der bürgerlichen Gesellschaft den Männern vorbehalten.[18] Im 18. Jahrhundert, mit der Erweiterung des Bürgerbegriffs um soziokulturelle Dimensionen, entstanden auch neue Handlungsmöglichkeiten für Frauen in der sich verändernden bürgerlichen Gesellschaft. Zwar blieb ihnen die politische Partizipation in den meisten Ländern bis ins 20. Jahrhundert hinein verwehrt, doch in den kulturellen und sozialen Lebensbereichen wurden Frauen schon lange vorher zu aktiven Bürgerinnen. Ob das herkömmliche Modell der bürgerlichen Gesellschaft deshalb durch die weibliche Emanzipation grundsätzlich in Frage gestellt und überholt wurde oder ein Beispiel für die Wandlungs- und Reformfähigkeit des bürgerlichen Lebensmodells ist, darüber geht die Diskussion bis heute fort.[19]

Bürgerliche Gesellschaft als männliche Herrschaft – Politik, Repräsentation, Gemeinschaftsgefühl.<br />
Foto der Bremer Schaffermahlzeit von 2009, das älteste „Brudermahl“ der Welt, das die Verbindung zwischen Schifffahrt und Kaufleuten symbolisiert. Rathaus Bremen, 13.2.2009, Foto: rudimente. Quelle: [https://www.flickr.com/photos/44041022@N07/4358940833 Flickr]  ([https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/ CC BY-SA 2.0]).
Bürgerliche Gesellschaft als männliche Herrschaft – Politik, Repräsentation, Gemeinschaftsgefühl.
Foto der Bremer Schaffermahlzeit von 2009, das älteste „Brudermahl“ der Welt, das die Verbindung zwischen Schifffahrt und Kaufleuten symbolisiert. Rathaus Bremen, 13.2.2009, Foto: rudimente. Quelle: Flickr (CC BY-SA 2.0).



Der „Bürger” in deutschen Lexika

Anhand von Lexikaeinträgen lassen sich Kernelemente der Bedeutung von „Bürger” ermitteln und diachrone Veränderungen nachzeichnen. Die Lexika des 18. Jahrhunderts konzentrierten sich zur Bestimmung des Bürgers noch ganz auf die ständische Tradition und die stadtbürgerliche Dimension (Bürgerrecht) und unterschieden den Bürger vom Untertanen.[20] Seit der revolutionären Wegscheide um 1800 wurde dann zusätzlich eine egalitäre, auf Rechtsgleichheit zielende Frontstellung gegen den Adel eingenommen, zuerst offensiv, in späteren Ausgaben dann zurückhaltender. Der „Brockhaus” beschrieb 1819 den Bürgerstand zum Teil schon mit modernen Termini, „eine zahlreiche Classe, welche alle Freien unter sich begreift”, betonte aber den Charakter der freien Geburt und war in dieser Hinsicht noch dem alten, traditionellen Verständnis verpflichtet.

Grundlegend wurde die nun vollzogene Integration der Gebildeten.[21] Während sie im 18. Jahrhundert noch als eigener Stand und, innerhalb der Universität, auch unter einer gesonderten Gerichtsbarkeit neben dem Stadtbürgertum standen,[22] wurden die Gebildeten (Professoren, Pastoren, Juristen etc.) nun als Teil der breiter und heterogener geformten „Bürgerlichen” verstanden, zu der im 19. Jahrhundert selbstverständlich auch die Handwerker, Kaufleute und andere mittlere Gewerbeschichten gehörten. Erst seither ist ein Begriff wie „Bildungsbürger” für die Bezeichnung einer bürgerlichen Teilgruppe sinnvoll,[23] wobei nicht übersehen werden darf, dass das Wort selbst nach dem Ersten Weltkrieg entstand und erst nach dem Zweiten Weltkrieg Verbreitung fand.[24]

In der Spätphase des Kaiserreichs wurde der Gegensatz zwischen Proletariat und Bürgertum thematisiert, jedoch eher beiläufig. Der politische Bruch von 1918 fand in den Beschreibungen des Bürgerbegriffs in den Lexika kaum einen nachhaltigen Niederschlag. Er tauchte vor allem in der Verallgemeinerung des Rechtsstatus zum Staatsbürgerrecht auf, das nun deutlicher in den Mittelpunkt rückte, während die ältere, stadtbürgerliche Prägung als historische Vorgeschichte erwähnt wurde. Bemerkenswert ist dabei, dass in dem Moment, als die Rechtsgleichheit auf staatlicher und kommunaler Ebene mit der Weimarer Reichsverfassung 1919 durchgesetzt wurde (Abschaffung der Klassen- und Zensuswahlrechte auf Gemeinde- und Länderebene), nicht der Bezug zum Rechtsstatus aufgewertet, sondern nun in den Lexika erstmals auf die „kulturelle Eigenart” verwiesen wurde, um das Spezifische des als „Stand” beschriebenen „Bürgertums” zu definieren.[25] Die Nivellierung rechtlicher Bestimmungen und die Distinktion nach kulturellen Qualitäten verliefen damit parallel und verweisen auf die konstitutive Dialektik von Gleichheit und Differenz in der bürgerlichen Gesellschaft.

In den im Nationalsozialismus erstellten Lexika wurde zwar weiterhin die Rechtsstellung einer Person zur Gemeinde oder zum Staat als Definitionskern des Bürgers erwähnt, zugleich aber kritisiert, dass sich „Staatsbürger und Volksgenosse” voneinander entfernt hätten und die organische Zugehörigkeit des Bürgers zum „Volk” verdrängt worden sei. Auch deshalb müsste, so die politisch-normative Setzung, die bürgerliche „Lebensform” in der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft überwunden werden.[26]

In der DDR wurde nicht mehr zwischen Bürger und Einwohner unterschieden. „Bürger im heutigen Recht (auch als Staats-Bürger bezeichnet) sind die Einwohner einer Gemeinde oder eines Staates”, hieß es 1972 in „Meyers Neues Lexikon. Als „sozialistische Bürgerrechte” wurde die Trias von politischen Rechten, persönlicher Freiheit und Persönlichkeitsentwicklung nach individuellen Fähigkeiten, frei von Unterdrückung und wirtschaftlicher Abhängigkeit, aufgeführt. Diese seien in der DDR realisiert worden durch die Beschränkung des Privateigentums und die Aufhebung der „Herrschaft des Monopolkapitals”.[27] Damit wurde zugleich ein Kernelement der bürgerlichen Gesellschaft, das Privateigentum, definitorisch ins Gegenteil verkehrt, indem seine Aufhebung als Bedingung für die Durchsetzung der Freiheit der Person und Entwicklung der Persönlichkeit gedeutet wurde. Durch die politische Bestimmung des Bürgers über die Bürgerrechte (ohne die Eigentumsrechte) blendete man in der DDR die soziale Dimension des Bürgers aus.[28]

In der Bundesrepublik erwies sich die Gesellschaftsschicht Bürgertum als „schwer abgrenzbar”, wie der „Brockhaus” 1952 klagte.[29] Die herkömmlichen Bestimmungsmerkmale wie städtischer Wohnsitz, Haus- und Grundbesitz, wirtschaftliche Selbstständigkeit, Ausübung bestimmter Berufe, höhere Schulbildung seien überwiegend nicht mehr kennzeichnend für das Bürgertum. Sozial gesehen, stelle das Bürgertum ein breites und in sich heterogenes Konglomerat von mittleren Schichten dar und sei als „Mittelstand” anzusehen. Der Begriff „Bürgertum” wäre aber dennoch gerechtfertigt, denn lebendig erhalten hätten sich ein spezifischer Lebensstil, eine Geisteshaltung und ein Standesethos, die man als bürgerlich bezeichnen könne und die sich im Wohnen, in der Kleidung, in den Umgangsformen, im Familienleben, in Bildung und Kultur manifestierten. Dem Ende der Adenauerzeit oder dem antibürgerlichen Furor der aufkommenden Protestbewegung mag es geschuldet sein, dass die optimistische Schlusspassage im Artikel des Jahres 1952, die ein Überleben des bürgerlichen Lebensstils prognostizierte, 1967 abgeschwächt wurde: Das bürgerliche Ethos werde sich nicht „völlig vernichten” lassen, lautete nun die Prognose. Zu Zeiten der sozialliberalen Regierung (1977) hieß es dann in einem um die historischen Erläuterungen radikal gekürzten Artikel, die historische Bedeutung des Bürgertums als fortschrittlicher politischer Kraft sei im 19. Jahrhundert an die Arbeiterschaft übergegangen, doch der bürgerliche Lebensstil habe weiterhin Bestand und wirke als Lebensnorm und Aufstiegsziel fort.[30]

In den zuletzt erschienenen Ausgaben verschwamm das Bild des Bürgers zunehmend. Einerseits wurde die alte politische Aufladung reproduziert, etwa im Verweis auf die „Tradition des emanzipatorisch-revolutionären Bürgertums”, in der auch die modernen Gegenbewegungen der Alternativkultur stünden.[31] Damit verbunden wurde andrerseits ein sozialhistorisch reduziertes Verständnis von Bürgertum, indem dieses als „Gesellschaftsschicht” beschrieben wurde. Die Artikel blenden dabei mehrere Probleme aus, die sich ergeben, wenn „Bürgertum” auf die soziale Dimension reduziert wird. Erstens lässt das die quantitativ viel größere Anzahl an mittleren Existenzen orts- und definitionslos werden, da diese weder Arbeiter noch Bauern noch Adlige sind. Zweitens kann der Verweis auf den materiellen Besitz als zentrales Definitions- und Differenzierungskriterium nur normativ behauptet, aber nicht empirisch belegt werden. Und drittens rekurriert der Verweis auf die bürgerliche Lebensweise als Integrationsklammer auf Phänomene, die mindestens so heterogen sind wie die sozialen Merkmale der Bürger.


„Bürgertum” als soziale Formation

Der Begriff „Bürgertum” ist erst im 19. Jahrhundert in Konkurrenz zum älteren Standesbegriff entstanden und zielte ursprünglich eher auf gemeinsame ideelle oder politische Eigenschaften als auf eine soziostrukturelle Einheit. In der Gegenwart wird er jedoch vor allem als Sammelbegriff für eine Agglomeration, als Kollektivsingular, für verschiedene soziale Formationen mittlerer Schichten verstanden. Eine klare Definition des „Bürgertums” erweist sich auch deshalb als schwierig, da schon die Frühgeschichte die Verschränkung und schwierige Differenzierung von sozio-ökonomischen und kulturellen Dimensionen zeigt. Im Deutschen entstand der Begriff gerade nicht aus der politischen-sozialen Strategie heraus, Gesellschaft in Klassenkategorien zu verstehen und zu beschreiben, „sondern als Ausdruck der Weigerung, die Gesellschaft in Begriffen von „Klasse” wahrzunehmen".[32] Dieser Spannung unterliegen auch alle späteren Bemühungen, das Bürgertum sozialhistorisch zu bestimmen. Auch die moderne Sozialgeschichte konnte diesen Widerspruch zwischen Begriff und Realität, aller theoretischen und definitorischen Anstrengungen zum Trotz, nicht auflösen.

Die historische Forschung hat bei der Bestimmung des Bürgertums zwei Fragen zu beantworten. Welche sozialen Segmente werden gemeinhin als Bürgertum verstanden, und, schwieriger zu klären, was bindet die sozialgeschichtlich definierten und unterschiedenen bürgerlichen Teilgruppen zu einer gemeinsamen Sozialformation Bürgertum zusammen? Mit anderen Worten: Was macht die Gemeinsamkeit als Bürgertum aus, und worin unterscheidet sich diese Sozialformation von anderen?

Die erste Frage lässt sich nur scheinbar leicht beantworten. Im 18. Jahrhundert entstand in der erodierenden Ständeordnung eine Vielzahl neuer Berufsgruppen. Durch bestimmte Ressourcen, vor allem Wissen, fachspezifische Kompetenzen, ein besonderes Arbeitsverständnis, die Verwendung von Besitz für gewerbliche Tätigkeiten, auch durch die Bereitschaft zum Konsumverzicht, wuchsen ihnen genuine Aufgabenbereiche und dadurch Einkommens- und Verdienstmöglichkeiten zu. Jenseits der alten ständischen Sozial- und Herrschaftsordnung gelang der soziale Aufstieg früher als der politische. Blickt man auf ihre Funktionen, kann man sie als „neue Bürgerliche” bezeichnen, obwohl sie nicht selten, aber keineswegs in der Regel, auch das städtische Bürgerrecht besessen haben dürften.[33] So unterschiedlich Bildungsstand und Besitzverhältnisse zwischen ihnen waren, so bestand doch die Gemeinsamkeit ex negativo darin, weder ständischer Herrschaftsträger (vereinfacht gesagt, Adliger), besitzender bzw. besitzloser Bauer noch abhängig beschäftigt zu sein.[34]

Die Sozialgeschichte hat immer wieder versucht, dieses Konglomerat analytisch zu fassen. Man kann das Problem mit einer Formulierung von Rainer Lepsius skizzieren, der konstatierte, Bürgertum bezeichne üblicherweise „eine Reihe heterogener Berufsgruppen, deren Abgrenzung durch Ausschluß jener erfolgt, die nicht dazu gehören: Adel, Klerus, Bauern und Arbeiter. Was dann übrig bleibt, ist das Bürgertum.”[35] Definitorisch bleibt das Problem indes, dass die Kriterien für das Nicht-Dazugehören unterschiedlich sind, denn was hätten etwa Adel und Arbeiter gemeinsam? Jede Kategorisierung bürgerlicher Teilgruppen mündet schließlich in die Addition zweier divergenter Merkmale: zum einen die wirtschaftliche Selbstständigkeit städtischer Schichten, was das breite Spektrum von selbstständigen Handwerkern, Kaufleuten, Händlern, Unternehmern unterschiedlichster Art, Kapitalrentnern und auch freien Berufen einschließt, zum andern die Fachqualifikation von Beamten und Angestellten,[36] die typischerweise, wie die freien Berufe, akademisch gebildet, jedoch nicht selbstständig waren. In dieser sehr verbreiteten Additivbestimmung von Besitz und Bildung sind jedoch mehrere gravierende Probleme enthalten. Denn Landbesitz wird hier nicht als bürgerliche Besitzform verstanden,[37] und Bildung ist nicht mit Fachqualifikation gleichzusetzen; zu unterscheiden wären deshalb akademische und nichtakademische Qualifikationen. Auch die gerade in Deutschland besonders ausgeprägte Staatsnähe der Beamten wirft immer wieder die Frage auf, ob und in welchem Maße Beamte in Deutschland auch zum Bürgertum zu rechnen wären – und was das für unser Verständnis von Bürgertum heißt.[38]

Je detaillierter und präziser die sozialhistorischen Beschreibungen und Klassifikationen vorgenommen werden, desto schwieriger wird es, das Bürgerliche an diesen Teilgruppen zu benennen. In der historischen Forschung ist man der Herausforderung der Definition oft ausgewichen, indem man von Ensembles von Berufsgruppen gesprochen und einzelne Segmente der bürgerlichen Sozialformation im Rückgriff auf Max Weber als Besitz-, Erwerbs- und soziale Klassen unterschieden hat.[39] Das war im Einzelfall erfolgreich. Doch ist das Ausgangsziel des Bielefelder Sonderforschungsbereichs letztlich gescheitert, Bürgertum als „Klasse” zu analysieren. Positiver gewendet, stellt es ein Ergebnis jenes Großprojekts dar, an Stelle des Klassencharakters des Bürgertums seine Heterogenität hervorgehoben und in Teilen analysiert zu haben. Klasse steht deshalb in den Bürgertumsstudien neben anderen Kategorien wie Konfession, Kultur, Herrschaft oder Stadt. Nicht zuletzt können damit ideologische Postulierungen eines vermeintlichen bürgerlichen Klassenstandpunkts empirisch widerlegt werden.[40]

Die Forschung hat sich oft auf ein unscharf bestimmtes Spektrum an Besitz- und Erwerbsklassen und auf Klassenlagen konzentriert, oft im Rahmen von Lokalstudien. Nicht zuletzt entdeckte man dabei die auch im 19. Jahrhundert lange Zeit fortbestehende Bedeutung des Stadtbürgerrechts und der jeweiligen Traditionen. Eine der einflussreichsten Stadtstudien entstand außerhalb der Großprojekte zur bürgerlichen Oberschicht in Basel und verband innovative sozial- und kulturgeschichtliche Analysen.[41] In der Bundesrepublik prägten die mit analogen Fragen arbeitenden Studien des von Lothar Gall geleiteten Projekts das Bild von „Bürgertum und Stadt” im 19. Jahrhundert. Hier wurde jeweils der oft langdauernde und zähe Übergang vom Stadtbürgertum zum modernen Bürgertum analysiert.[42] Kontrastierend hierzu entstand zugleich eine Reihe von Arbeiten zu einzelnen Berufsgruppen. Wirtschaftsbürgerliche und bildungsbürgerliche Teilgruppen wurden untersucht, ohne dass dabei besonders nach den Kohäsionsbedigungen des „Bürgertums” insgesamt gefragt wurde.[43] Davon hat sich die Konzeption des Frankfurter Bürgertumsprojekts dezidiert abgegrenzt. Bürgertum wurde hier explizit nicht als modernes, sondern als „Übergangsphänomen” zur Moderne verstanden. Analysiert werden sollte das Bürgertum nicht als „Konstrukt abstrakter Schichtenanalysen”, sondern als „Realkollektive” in den jeweils untersuchten Städten, mit einem besonderen Augenmerk auf Gemeinsamkeiten und Unterschieden.[44] Soziale Klassenbildung – im Weberschen Sinne der inter- und intragenerationelle Wechsel zwischen Klassenlagen – ist bis heute in der deutschen Bürgertumsforschung insgesamt deutlich weniger erforscht worden. Die Dichte der Studien zu den Teilformationen ist dabei sehr unterschiedlich. Je nach unterstellter historisch-politischer Relevanz schienen Unternehmer eher von nationaler Bedeutung zu sein als Handwerker; nach Quellenlage und auch nach dem Grad an Binnenformierung mit einer eigenständigen Interessenpolitik liegen mehr oder weniger Studien vor.[45] Zugleich ist die Tendenz festzustellen, den Begriff Bürgertum inzwischen im Plural zu verwenden und von der Vielfalt der verschiedenen „Bürgertümer” zu sprechen.[46] Diese sprachliche Neuschöpfung verbirgt aber das nicht gelöste Definitionsproblem nur begrenzt. Denn die plurale Ausdifferenzierung setzt ja ein konstituierendes Merkmal der Gemeinsamkeit – einen Singular – voraus.

Hinzuweisen ist auf drei Merkmale für historische Längsschnittanalysen des Bürgertums, die bisher wenig thematisiert worden sind. Ohne die Berücksichtigung dieser Bedingungen und ihrer Einflüsse auf die Ausbildung bürgerlicher Mittelklassen transportieren diachrone Studien verkürzende Sichtweisen und münden schnell in Verfallsinterpretationen, bei denen eine mehr unterstellte als empirisch zu belegende Einheitlichkeit und kulturelle Konformität eines Bürgertums im 19. Jahrhundert nahegelegt wird, die dann erodiert sei.[47] Vorzuziehen – und bisher Mangelware – sind jedoch historische Analysen, die sich dem Formwandel des Bürgertums vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart zuwenden.

Erstens: Sucht man eine soziale und ökonomische Gemeinsamkeit des Bürgertums im 19. Jahrhundert, so findet man diese als quantitative Ausprägung, nicht jedoch als trennscharfes Definitionskriterium, im Merkmal der ökonomischen Selbstständigkeit. Die Mehrheit der Bürgerlichen im 19. Jahrhundert führte eine Existenz und bildete eine Lebensweise aus, die auf wirtschaftlicher Selbstständigkeit und einer darin verankerten Lebensweise von Selbstverantwortung, individueller Risikogestaltung und Wertschätzung von Freiheit und Leistung basierte. Was jeweils mit „Mehrheit” gemeint ist, ist nur im Rahmen von Lokalstudien halbwegs anschaulich anzugeben.[48] In den Stadtstudien zum 19. Jahrhundert tritt in den sozialstrukturellen Analysen in der Regel hervor, dass der „Kaufmann” der verbreitetste Sozialtypus war. Das ist leicht verständlich, wenn man sich bewusst macht, dass darunter nicht nur der hanseatische Übersee- und Großkaufmann à la Thomas Buddenbrook zu verstehen ist, sondern es sich in der Regel um oft zwar wohlhabende, selten aber exorbitant reiche Geschäftsleute gehandelt hat und sich gewerbliche Tätigkeiten der Produktion und des Handels gerade im Textilsektor vielfach vermischten. Insofern stellte der – wirtschaftlich selbstständige, meist lokal verankerte, durchaus besitzende, aber nicht per se reiche – „Kaufmann” den Durchschnittstypus des (städtischen) Bürgers im 19. Jahrhundert dar.[49]

Die Bildungsbürger waren im Vergleich zum Kaufmann zahlenmäßig klar in der Minderzahl, jedoch deutungsmächtiger und „selbstdarstellungsaktiver”. Nur leicht übertrieben könnte man so manche bildungsbürgerliche Selbstinszenierung als Habitus und Protestrhetorik gegen diese Stabilität und Saturiertheit des wirtschaftlich Selbstständigen deuten. Man denke nur an Goethes „Wilhelm Meister” oder Stifters „Nachsommer”, welche die Lebenserzählung des Bildungsbürgers mit dem Satz beginnen lassen, „mein Vater war ein Kaufmann” – um dann einen Lebensgang jenseits der kaufmännischen Belange und Zwänge zu entfalten, in dem in einem umfassenden Sinne das Spektrum des in der bürgerlichen Welt Möglichen geordnet und geregelt ausgebreitet wird.

Darauf zielte auch Lothar Galls klassisches Argument der „klassenlosen Bürgergesellschaft ‚mittlerer’ Existenzen”, das bei ihm aber zuerst weniger sozialhistorisch gedacht war, sondern auf den Erwartungshorizont der bürgerlichen Liberalen im Vormärz zielte. Eine vorindustriell, berufsständisch strukturierte Mittelstandsgesellschaft habe erwartet, durch soziale Reform und politische Emanzipation dieser Bürgergesellschaft zur allgemeinen Verbreitung verhelfen zu können. Als vorindustrielle und vorrevolutionäre Bewegung sei dieses Bürgertum dann seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in ein zumindest äußerst ambivalentes Verhältnis zur industriellen Moderne geraten – mit langfristigen Folgen.

Zweitens: Betrachtet man die soziale Zusammensetzung der Bürgerlichen hat sich diese quantitative Vorherrschaft der wirtschaftlich Selbstständigen seit dem späten 19. Jahrhundert verloren. Mit der Hochindustrialisierung begann der unaufhaltsame Aufstieg der Angestellten (und Beamten), der sich nach dem Zweiten Weltkrieg beschleunigte und in seiner Wirkung noch verstärkt wurde durch den parallelen Rückgang der Arbeiter unter den Erwerbstätigen. Zwar ist die Kategorie Angestellter inzwischen so allgemein geworden, dass sie im Grunde nichtssagend bleibt, doch differenzieren die Gegenwartserhebungen in der Regel nicht weiter. Diese sozialstrukturelle Verallgemeinerung des Angestellten ist sehr viel leichter quantitativ zu beschreiben als in ihren sozialpsychischen Auswirkungen zu erfassen.[50]

Dieser Veränderung hat sich jede langfristig ausgerichtete Analyse des Bürgertums im 20. Jahrhundert zu stellen. Denn zum einen nahm dadurch die Heterogenität innerhalb der herkömmlichen bürgerlichen Berufsgruppen zu, wodurch sich die Frage verschärft, was denn die Gemeinsamkeit eines unterstellten Bürgertums konstituiert. Vor allem aber besteht die Mehrheit bürgerlicher Berufsgruppen im 20. Jahrhundert aus Angestellten und Beamten, und damit aus Personen, die wirtschaftlich nicht selbstständig agieren. Die Auswirkungen dieser sozialen Verschiebung auf einen klassischen Leitbegriff des bürgerlichen Wertehaushalts wie persönliche Selbstständigkeit zu untersuchen, steht bisher noch aus.

Nicht nur am Schreibtisch – die Vielfalt kaufmännischer Tätigkeiten.<br />
Foto: Renate und Roger Rössing. Ankunft von Händlern am Hauptbahnhof Leipzig, zwischen dem 2. und 7. September 1951. Quelle: [http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fotothek_df_roe-neg_0006176_002_Ankunft_von_H%C3%A4ndlern_am_Hauptbahnhof.jpg Wikimedia Commons] / [http://www.deutschefotothek.de/ Deutsche Fotothek] df_roe-neg_0006176_002 ([https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en CC BY-SA 3.0 DE]).
Nicht nur am Schreibtisch – die Vielfalt kaufmännischer Tätigkeiten.
Foto: Renate und Roger Rössing. Ankunft von Händlern am Hauptbahnhof Leipzig, zwischen dem 2. und 7. September 1951. Quelle: Wikimedia Commons / Deutsche Fotothek df_roe-neg_0006176_002 (CC BY-SA 3.0 DE).


Ein Teil der Forschung versucht diesem Problem zu begegnen, indem Bürgertum tendenziell als Elitenphänomen definiert und darauf reduziert wird.[51] Dabei wird dann Bürgertum, explizit oder implizit, häufig als wie immer definiertes „Großbürgertum” und damit als Ensemble von Besitzenden und (angestellten) Inhabern von Leitungspositionen verstanden.[52] Für das 20. Jahrhundert und insbesondere für die Zeit nach 1945 gibt es bisher kaum sozialhistorisch angelegte Arbeiten zum Bürgertum, stattdessen haben Fragen zum Lebensstil, zu Milieus, zum Wertewandel im Mittelpunkt gestanden.[53] Dabei findet sich in historisch angelegten Arbeiten eher eine langfristige Perspektive, die bürgerliche Kultur seit dem frühen 19. Jahrhundert analysiert und dann die Zeit seit 1945 eher knapp integriert.[54] Studien, die explizit auf die Zeit der Bundesrepublik konzentriert sind, versuchen erst seit einiger Zeit intensiver, nach der Bürgerlichkeit von Lebensstilelementen, Verhaltensweisen und bestimmten Wertorientierungen zu fragen. Insbesondere die Abgrenzung erweist sich dabei als konzeptionelle Herausforderung. Denn spezifisch adlige, bäuerliche oder auch proletarische Lebensformen lassen sich in der Gegenwart kaum noch definieren bzw. als gesellschaftlich prägend verstehen. Der Trend der neuen Arbeiten geht dahin, einzelne Verhaltenselemente als „bürgerlich” zu deklarieren und zu untersuchen.

Eine Rückbindung an eine besondere bürgerliche Sozialformation wird dabei aber nur noch selten unternommen.[55] Die soziologische Lebensstilforschung hat deshalb eine Pluralität von unterschiedlichen Milieus und Lebensstilen definiert, empirisch analysiert und beschrieben. Das ist zeitdiagnostisch zwar interessant, bleibt aber oft auch sehr zeitverhaftet.[56] In den letzten Jahren werden sowohl sozialstrukturelle als auch -ökonomische Analysen intensiver verfolgt, dabei steht oft die Frage nach der materiellen bzw. kulturellen Persistenz oder Gefährdung der Mittelschicht im Mittelpunkt,[57] jüngst insbesondere auch Protestartikulationen der bürgerlichen Mittelschichten, man denke an das Schlagwort des „Wutbürgers”.[58]

Drittens: Zugleich hat sich seit dem späten 19. Jahrhundert auch der Aufstieg und Ausbau des Wohlfahrtsstaats vollzogen, der insbesondere für abhängig Beschäftigte ein Netz von staatlichen bzw. staatlich regulierten Sicherungssystemen geschaffen hat. Jede langfristig angelegte Analyse des Bürgertums muss deshalb diese sozialstrukturellen Verschiebungen und den parallelen Aufbau staatlicher Sicherungssysteme berücksichtigen. Zukünftige Analysen des Bürgertums oder von „Mittelklassen” im internationalen Vergleich sollten daher systematisch nach den Charakteristika des jeweiligen Typus des Wohlfahrtsstaats für die Ausprägung und das Selbstverständnis der Mittelklassen in den einzelnen Ländern fragen.[59] Denn gerade die Mittelschichten haben, historisch gesehen, den Ausbau vorangetrieben[60] und gehörten, materiell gesehen, vielfach zu den Gewinnern des Sozialstaats.[61] Wie haben, so könnte man untersuchen, die Varianten des Wohlfahrtsstaats, das liberale Modell mit der Ausrichtung auf private Vorsorge und marktgeregelte Sicherungssysteme, das konservative Modell mit dem Schwerpunkt auf staatlichen Sozialversicherungssystemen und das sozialdemokratische mit seinen Grundsätzen von Universalität und Egalität, die Formierung der Mittelklassen im 20. Jahrhundert beeinflusst?[62]


„Bürgerlichkeit” als kulturelles Muster

Was aber bindet diese unterschiedlichen Elemente zur sozialen Einheit Bürgertum zusammen? Welche Vergesellschaftungsprozesse fügen diese divergenten Mittelklassen zu sozialen Einheiten zusammen? Derartige Vergesellschaftungsvorgänge gründen auf Interessen und Wertorientierungen, die handlungsleitend werden.[63] Man kann durchaus zu Recht fragen, ob die historischen Forschungen zum Bürgertum wirklich einen analytischen Begriff dieser Sozialformation entwickelt und damit gearbeitet haben, oder ob sie sich in der Regel nicht schlicht auf deskriptive Beschreibungen und additive Aggregierungen von Mittelschichten stützten. Das ist im deutschen Kontext umso verführerischer, weil der historisch gewachsene, jedoch vor allem auf den Rechtsstatus bezogene Bürgerbegriff eine Einheitlichkeit suggeriert.[64]

Die historische Bürgertumsforschung in Deutschland hat relativ früh, als sich Versuche als unlösbar erwiesen, Bürgertum als Klasse zu definieren,[65] nach Kultur als einem möglichen integrierenden Bezugssystem gefragt: Hat eine gemeinsame Kultur diese „heterogenen Berufsgruppen” mit unterschiedlichen Klassenlagen zu einer Handlungseinheit integriert? Es wurde und wird oft versucht, einen Kanon von Kultur und Lebensführung zu bestimmen, durch den die verschiedenen Teilgruppen ihre bürgerliche Gemeinsamkeit erlangten und repräsentierten. Benannt werden dann individuelle Leistung, Arbeit und Arbeitsethos, Neigung zu rationaler Lebensführung, Selbstständigkeit, Selbstorganisation, Bildung, ästhetisches Verhältnis zur Hochkultur, ein Familienideal, symbolische Alltagsformen (Tischsitten, Kleidung, Konventionen) etc. – und „vielleicht” auch politische Werte wie ein „Minimum an liberalen Tugenden”.[66]

Offener und weiter gefasst waren andere Angebote, Bürgerlichkeit theoretisch zu bestimmen, die sich auf bürgerliche „Kulturmuster” ausrichteten, Bürgerlichkeit als „kulturellen Habitus” zu analysieren versuchten und konkrete soziale Handlungskontexte in den Mittelpunkt der Betrachtung stellten. Anregungen hierzu kamen eher von außerhalb der Geschichtswissenschaft, so z.B. aus der Volkskunde. Wolfgang Kaschuba hat vorgeschlagen, „Bürgerlichkeit” in benenn- und unterscheidbaren gesellschaftlichen Situationen und Figurationen, in konkreten sozialen Handlungskontexten zu suchen und zu analysieren; Hermann Bausinger plädierte dafür, bürgerliche Kultur als einen Verhaltensstil, als „ein bis in die Alltäglichkeit hineinreichendes Zusammenspiel von Normen und Formen” zu verstehen und hat das in beeindruckenden Beispielen illustriert, aber nicht konzeptionell vertieft.[67]

Es ist bisher jedoch nicht gelungen, eine derart in sich konsistente und sozial heterogene Teile wirklich integrierende „bürgerliche Kultur” historisch zu beschreiben und nachzuweisen. Das mag auch einem Erfolg des bürgerlichen Modells geschuldet sein, in der „fortschreitenden Demokratisierung” der materiellen (und vieler immateriellen) Kulturleistungen.[68] Man denke etwa an das romantische Liebesideal oder allgemeiner an die Emotionalisierung der Familie, an den Stellenwert der Erziehung, an das Freizeitverhalten, an die Wertschätzung von Individualität.[69] Gewiss sind auch Verhaltensweisen außerbürgerlicher Kreise in das Verhaltensspektrum der bürgerlichen Moderne übernommen worden, doch ist die Prägekraft der historischen Erscheinungsformen des bürgerlichen Lebens auch im 21. Jahrhundert nicht zu übersehen. Man kann es so verallgemeinern: Je mehr Bürgertum historisch und zeitdiagnostisch als sozio-ökonomische Elite mit einer klaren, umfassenden Distinktionskultur verstanden wird, desto schwieriger wird es, von einer Kontinuität von Bürgerlichkeit in der Gegenwart zu sprechen. Je mehr man jedoch Bürgerlichkeit als Resultat gesellschaftlicher Kommunikation über Grundfragen des Zusammenlebens versteht, desto universalistischer und offener wird das Kulturmodell und desto leichter ist es, Bürgerlichkeit in diachroner Perspektive und in der Gegenwart zu entdecken.[70]

Um bürgerliche Kultur zu analysieren, gibt es unterschiedliche Verfahren. Das eine orientiert sich an sozialen „Verhaltensnormen und Handlungsweisen”.[71] Damit können dann sowohl Erscheinungen und Funktionen untersucht werden, die eine Distinktion von anderen Gruppen ermöglichen: vom Opernbesuch über die Kleidung bis zum demonstrativen Konsum (die moderne, bereits universalisierte Form wäre etwa das jeweilige Handymodell). In den Blick geraten aber auch jene Verhaltens- und Ausdrucksformen, die in den letzten zwei Jahrhunderten beeindruckende Verallgemeinerungen erfahren haben, angefangen von der Geselligkeit im Verein, über das Freizeitverhalten, bis hin zur Wohnkultur.

Davon zu unterscheiden ist ein anderer Zugriff, der Bürgerlichkeit als eigenes Kulturmodell versteht, das sich als Orientierungsraum und -rahmen für ein Leben in der gesellschaftlichen Unübersichtlichkeit der Moderne beschreiben lässt. Dabei rekurriert Bürgerlichkeit gerade nicht auf einen gemeinsamen Werteraum einer auch durch andere Faktoren integrierten sozialen Formation.[72] Darin liegt ein grundlegender Unterschied zum Adel, der sich in der Vormoderne idealiter durch ständische Rechte, seine Herrschaftsstellung und -funktion sowie durch Besitz über Boden, in manchen Regionen auch über Personen, von anderen Segmenten der Gesellschaft unterschied und auch eine spezifische Kultur entwickelte. Auch das Proletariat, getragen durch die Klassenlage, bildete gemeinsame kulturelle Ausdrucksformen (Proletarität) aus. Bürgerlichkeit als Kulturmodell war und ist demgegenüber offener, weil es nicht standes- oder klassenspezifisch konzipiert ist, sondern als übergreifender Ordnungsentwurf, der individuelle Integrationszugänge anbot und als normativer Rahmen für die gesamte Gesellschaft gedacht war. Die bürgerliche Gesellschaft war dementsprechend das Ordnungsmuster der nach rechtlichen Prinzipien geregelten Gesamtheit aller Teilgruppen.[73] Als Ordnungsmodell ist Bürgerlichkeit politisch gekennzeichnet durch den rechtlich regulierten Raum zur Selbstverwaltung, in dem auch unterschiedliche Interessenslagen konkurrieren können, aber keine direkte Herrschaft von Personen über Personen vorgesehen ist. Ökonomisch zeichnet sich Bürgerlichkeit durch das Recht auf Eigentum an Boden und Produktionsmitteln aus, kulturell durch eine Pluralisierung der Identitätsbezüge und die Privilegierung individueller Gestaltungsoptionen. Die „bürgerliche Gesellschaft” ist damit eine Zielutopie, die jedoch durchaus unterschiedliche politische Ordnungen ermöglicht.[74]

Außerdem war das neuzeitliche Kulturmodell Bürgerlichkeit in seinem Potenzial für Lebensweise und Lebensführung offener und ambivalenter als die vormodernen „bürgerlichen Tugenden”. Eine Gemeinsamkeit des bürgerlichen Lebensmodells, das für konkrete Lebenslagen eindeutige Antworten und Verhaltensangebote bereitstellte, ist schon auf Grund der Heterogenität der Lebenslagen der Bürgerlichen unmöglich. Denn historisch gesehen bildeten sich diese in der erodierenden ständischen Ordnung des Ancien Régime und verfügten nur über die Gemeinsamkeit, durch spezifische Funktionen, durch Bildung, durch besondere Kompetenzen Marktchancen nutzen zu können – innere Gemeinsamkeiten waren ihnen nicht zu eigen.

Geht man von der Erosion der Ständegesellschaft als fundamentalem Bezugsproblem aus, das einen neuen Reflexions- und Handlungsrahmen hervorbrachte, kann „Bürgerlichkeit” funktionalistisch als Antwort auf diese neuartigen Problemlagen verstanden werden. Den „Bürgerlichen” stellten sich neue Fragen und Herausforderungen zuerst und am radikalsten, da sie am wenigsten auf traditionelle Verhaltensweisen, Wertorientierungen und kulturelle Deutungen zurückgreifen konnten.[75] Auch waren sie auf Grund ihrer ständischen Unbehaustheit am offensten für neue Modelle von Lebensführung, Sinngestaltung und kultureller Normierung, denn ihnen gingen die herkömmlichen ständischen Rollen- und Verhaltensmuster ab.[76] Eine derartige funktionalistische Perspektive eröffnet zugleich die Möglichkeit, diachron vergleichend fragen zu können: Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen, um eine individuelle Lebensgestaltung in gesellschaftlicher Selbstregulierung realisieren zu können? Haben sich die Herausforderungen dafür zwischen den Problemlagen in den Anfängen der nachständisch und säkular verfassten Welt, wie sie sich um 1800 entwickelt hat, und den Zeiten einer industriellen Moderne im späten 19. Jahrhundert sowie nun in einer globalisierten und vernetzten Postmoderne prinzipiell gewandelt? Bürgerlichkeit entstand, als sich die neuen Funktionsträger in der sich auflösenden Ständegesellschaft über ihre Stellung verständigten. Ihr liegt damit „nicht eine strukturelle Homogenität, sondern eine kulturelle Kommunität zugrunde”, so Friedrich Tenbruck.[77] In diesem kommunikativen Raum, den Bürgerlichkeit bildete, vollzog sich seit dem 18. Jahrhundert die innergesellschaftliche Verständigung über die Herausforderungen der Lebensgestaltung und über die Versprechungen und Zumutungen von Individualität; Sinnfragen wurden nun nicht mehr primär im religiösen Raum beantwortet, sondern auf der Bühne, im Roman, im mündlichen Gespräch, der „Geselligkeit” der gleichermaßen davon Betroffenen.

Zwei Elemente sind dabei für die Bestimmung von Bürgerlichkeit grundlegend.[78] Zum einen ist der bürgerliche Werteraum weder abgeschlossen noch homogen. Bürgerlichkeit bietet kein fest etabliertes und stringent aufeinander bezogenes Gebäude von Ideen und Werten, auch fehlt eine zentrale Institution, die die Reinheit der Lehre überwacht und Abweichungen sanktioniert. Dennoch aber besteht auch Bürgerlichkeit als kulturelles System aus einem Set an Werten und Leitideen, die jedoch fragmentierter, vielfältiger und auch widersprüchlicher sind als ein hierarchisch geordnetes Lehr- und Ordnungssystem. Das Arsenal an Werten erweist sich dabei als äußerst flexibel und kann an unterschiedliche Kontexte angepasst werden.[79] „Bürgerlichkeit” als Set von Werten und Kulturmustern leitet den Einzelnen für die Gestaltung seiner Lebensführung nicht durch eindeutige Handlungsvorgaben an.

Will man dieses Konglomerat ordnen, bietet sich die Bildung von Gegensatzpaaren an, die alternative Orientierungen darstellen. Bürgerlichkeit kann mit diesen polaren Wertorientierungen beschrieben werden, die Handeln und Sinnhaftigkeit nicht eindeutig präformieren und gerade nicht als sich ausschließende Alternativen dienen. Sie stellen stattdessen ideelle Bezugspunkte möglicher Lebensführungen dar – sie geben diese nicht strikt vor. Dominante und wichtige Begriffspaare sind dann etwa Besitz und Bildung (oder materielles versus geistiges Interesse), Eigeninteresse und Gemeinwohlorientierung, (zweckfreie) Kreativität und (zweckgebundene) Rationalität und Nützlichkeit, Emotion und Vernunft sowie Leistung bzw. Arbeit versus Muße. Mit diesen polaren Werten, die sich weiter ergänzen ließen, können sowohl idealtypische Charakteristika eines bürgerlichen Lebens als auch von „Bürgerlichkeit” beschrieben werden. Aus der Orientierung an diesen Dimensionen formt sich das Ideal des Bürgers, dem alle Teilgruppen – trotz ihrer unterschiedlichen Abweichungen in der Realität – verpflichtet waren und sind.[80] Deshalb stellen die populären Dichotomien, etwa die literarisch oft thematisierte Gegenüberstellung von Bürger und Künstler, keine Alternativen dar, sondern bringen gerade die heterogene Vielfalt und Verschränkung des bürgerlichen Kosmos zum Ausdruck.

Zum andern umfasst Bürgerlichkeit auch den Prozess der individuellen Aneignung der mehr oder weniger erfolgreich gelingenden Internalisierung und Umsetzung von Werten in Handlungen.[81] Das Lernen von sozialen Praktiken ist individualisiert – im Unterschied etwa zur adligen Sozialisation geht es nicht ausschließlich um die Einübung von ständisch spezifizierten Konventionen und einer standesgemäßen Haltung, sondern um individuelle Eigenständigkeit innerhalb sozial geformter Rahmungen. Derartige Lernprozesse, die gelingen oder scheitern können, werden immer dann besonders sichtbar, wenn neue kulturelle Deutungen vermittelt werden. So war die Entwicklung des neuhumanistischen Bildungsideals um 1800 die adäquate gesellschaftliche Antwort auf das Problem, die nun erforderlichen individuellen Aneignungsprozesse einerseits offen und flexibel gestalten zu können, sie andrerseits aber zugleich auch zu institutionalisieren und es dem Einzelnen dadurch zu ermöglichen, in den offenen Herausforderungen der bürgerlichen Gesellschaft bestehen zu können. Nicht die Bildungsgüter und das Bildungswissen – eben nicht die Inhalte – sind das Spezifische des neuhumanistischen Bildungsideals, sondern der Prozess der Aneignung, der kreativen Ausformung als Verarbeitung.[82] Das bedingt eine Ausrichtung auf das Allgemeine, auf die Komplexität und Vielheit des Lebens.

Bürgerlichkeit als „Mittel der Selbstverständigung der einzelnen wie der Verständigung aller”, so hat Friedrich Tenbruck ihre Funktion beschrieben und das Reflexive betont, das bestimmender sei als der jeweilige Inhalt.[83] In dieser Funktion der kommunikativen Thematisierung von Problemen ist die ungebrochene Attraktivität und zugleich die Offenheit des Kulturmodells Bürgerlichkeit angelegt. Über alle Krisen und Herausforderungen von außen wie von innen hat es sich als Medium der Verständigung erstaunlich anpassungsfähig erwiesen.


Krise des Bürgertums und globale Expansion von „middle classes” seit dem 20. Jahrhundert?

In seiner „Verwandlung der Welt” hat Jürgen Osterhammel dargelegt, dass der europäische Kolonialismus keineswegs den Boden für eine aufgeklärte Bürgerlichkeit in den kolonisierten Gesellschaften bereitete. Er betont stattdessen die Krise des europäischen Bürgertums in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, die seit 1945 in eine „gewaltige Expansion von Mittelklassengesellschaften” übergegangen sei.[84] Diese Entwicklung ist sicherlich seit den 1980er-Jahren nach der kapitalistischen Öffnung in China unter Deng Xiaoping, nach dem Zusammenbruch des Sozialismus im sowjetischen Imperium und nach dem weitgehenden Verschwinden staatssozialistischer Regime in Asien und Afrika zu einem globalen Phänomen geworden. Dieser Befund dürfte auf der faktischen, gewissermaßen phänomenologischen Ebene unstrittig sein. Schwieriger gestalten sich jedoch die historische Bewertung und die Beantwortung der Frage, ob ein historischer Begriff von Bürgertum und Bürgerlichkeit für die Analyse dieses globalen Trends anregend sein könnte.

Zuerst einmal sollte man sich in Erinnerung rufen, dass auch in den westlichen Gesellschaften seit 1945 eine quantitative Expansion von Mittelschichten – der englische Terminus middle classes ist durch den Klassenbegriff präziser – zu beobachten ist. Der Rückgang an Industriearbeitern und ländlichen Erwerbstätigen, der Anstieg der Angestellten, von akademischen Berufen und neuen und alten Dienstleistungstätigkeiten hat die Mittelklassen oft zum zahlenmäßig größten Gesellschaftssegment werden lassen. Definitorisch stellt sich dabei nur das Problem, dass es keine allgemein akzeptierten Kriterien dafür gibt, wie „Mittelklassen” nach oben und unten sinnvoll abzugrenzen sind. Fragt man nach der subjektiven Wahrnehmung in westlichen Gesellschaften, so verorten sich in den letzten Jahren etwa 50 % der Bevölkerung der USA, 60 % der Deutschen und bis zu 90 % der Japaner (in den 1980er-Jahren, aktuell ist der Anteil etwas niedriger) in der „Mitte”, was man aber nicht ohne weiteres mit einem Selbstbild als „Bürger” gleichsetzen kann.[85] In den nichtwestlichen Gesellschaften dürften diese Anteile zum Teil deutlich geringer sein, doch liegen hierzu keine Erhebungen vor. Sozialwissenschaftliche Erhebungen bestimmen Mittelklassen jedoch in aller Regel durch die Höhe des Einkommens. Gravierender und wichtiger sind jedoch die Differenzen zwischen Mittelklassen in den Industrie- und den Schwellenländern. Mittelklassen in den Schwellenländern sind viel mehr gefährdet durch Risiken von Krankheit und Arbeitslosigkeit, da es zumeist keine staatlichen Sicherungssysteme gibt. Da in der Regel die Zugehörigkeit zur Mittelklasse nur nach der Einkommenshöhe entschieden wird, fallen Kriterien wie Selbstständigkeit, Leitungsbefugnis etc. weg. Angesichts einer in der Regel noch sehr zahlreichen und sehr armen Landbevölkerung qualifizieren dann schon einfache Dienstleistungstätigkeiten in den urbanen Agglomerationen (Wachmann, Schaffner, einfache Bürotätigkeiten etc.) für eine Zurechnung zur Mittelklasse. Doch differieren die Erhebungen zur Größe der Mittelklassen massiv, die Schätzungen schwanken um viele hundert Millionen.[86] Auf jeden Fall könnte eine Analyse gegenwärtiger Mittelklassen im globalen Vergleich von den konzeptionellen und theoretischen Angeboten der historischen Forschung zum Bürgertum profitieren. Zwei analytische Potenziale dürften sich als hilfreich erweisen für die Untersuchung von Mittelklassen in Schwellenländern. Man kann sogar argumentieren, dass es sinnvoller wäre, die aktuellen Mittelklassen in den emerging markets mit den sich formierenden bürgerlichen Schichten im 19. Jahrhundert zu vergleichen als mit den bürgerlichen Mittelschichten in den heutigen Industrieländern, deren Lebensweise sich auch auf jahrzehntelang gewachsene Vermögensbestände und auf umfassende staatliche Sicherungssysteme stützt. Über alle regionalen Unterschiede hinweg dürften hier strukturelle Gemeinsamkeiten auf den divergenten Wegen in die Moderne liegen, von China über Indien und den Nahen Osten bis nach Afrika und Lateinamerika.[87]

Für Vergleiche sollten die Definitionskriterien und die daraus resultierende Beschreibung von Sozialformationen genau differenziert werden. Historisch gesehen kann man drei Dimensionen unterscheiden: eine ökonomische, eine politische und eine soziokulturelle. Die unter spezifisch ökonomischen Interessenslagen gefassten „bürgerlichen” Mittelklassen sind in sich heterogen strukturiert: Groß- und Kleinbürger, Unternehmer, Finanziers, Handwerker, Ladenbesitzer etc. Politische Interessenslagen, gebildet durch die Gemeinsamkeit politischer Partizipationsrechte, definieren den klassischen „Bürger” der alten societas civilis sive res publica. Die soziokulturelle Dimension verweist dagegen auf die „positive oder negative Privilegierung in der sozialen Schätzung”. Diese gründet meist auf einer spezifischen Lebensführungsart und auf Lebensformen sowie auf besonderen Prestigewerten (Abstammungs- oder Berufsprestige) und manifestiert sich in gemeinsamen Heirats- und Verkehrskreisen – so die klassische Webersche Definition.[88] Das Besondere des westlichen Bürgertums besteht nun eben darin, dass sich in der Neuzeit alle drei Dimensionen in der Konstituierung bürgerlicher Mittelklassen amalgamiert haben. Das westliche, europäisch-nordamerikanische Bürgertum basiert damit auf dem Zusammenwirken dieser heterogenen Bedingungsfaktoren; sie haben sich in unterschiedlichem Ausmaße und in verschiedenen Konstellationen zu jeweiligen national geprägten Mustern entwickelt.

Deshalb ist es unverzichtbar, nicht nur die Strukturdimensionen ökonomischer, politischer und kultureller Art zu bestimmen, nach denen sich Mittelklassen bilden, sondern auch nach spezifischen Vergesellschaftungsprozessen zu fragen, welche diese heterogenen Mittelklassen möglicherweise – nicht zwangsläufig – zu sozialen Einheiten und damit potenziell auch zu Handlungseinheiten „an und für sich” integrierten. Diese Vergesellschaftungen gründen auf Interessen und Wertorientierungen.[89] Nur wenn derartige Vergesellschaftungsprozesse sich vollziehen, kann man von Mittelklassen als einer Formation sprechen, die gemeinsame Identitätslagen ausbildet, sich dessen bewusst ist und potenziell auch zu einer politischen Handlungsformation werden könnte.

Blickt man vor diesem Hintergrund auf die aktuelle Situation und die Forschung zu den globalen Mittelklassen, so steigt zweifellos die Zahl derjenigen Einwohner in fast allen Ländern des Globus, die über bestimmte Quantitäten an Eigentum verfügen.[90] Hierbei handelt es sich nicht um eine aufstrebende Bourgeoisie, aber um ein kontinuierlich wachsendes Bevölkerungssegment mit spezifischen Interessenslagen und Wertbedürfnissen, das sich weder in Formen traditioneller agrarischer Produktions- und Lebensverhältnisse bewegt noch mit einer Industriearbeiterschaft zu vergleichen wäre. Denn die Interessen dieser Menschen – quantitativ dominieren hier besonders kleine Selbstständige und meist einfache Angestellte in Dienstleistungen – zielen auf Besitz- und Vertragssicherung und damit vor allem auf Rechtssicherheit. Mehrheitlich basieren ihre Interessenslagen auch auf Wissen und damit auf Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Nicht zuletzt entstehen hier Bedürfnisse für die Weitergabe von Besitz, Kompetenz und Statuspositionen an die eigenen Kinder, die über die Möglichkeiten und Verfahren von Besitzübertragung in ländlichen Gesellschaften mittels Vererbung von Grund und Boden weit hinausgreifen. Zu fragen wird deshalb in Zukunft sein, inwiefern es innerhalb einzelner Staaten bzw. Staatenregionen zu einer Vergesellschaftung dieser Mittelklassen kommt und inwiefern sich allmählich Bedürfnisse, Interessenslagen, kulturelle Ausdrucksformen und Wertorientierungen über nationale und kontinentale Grenzen hinweg angleichen. Denn nur dann könnte man von global middle classes als möglichem Substrat einer „Weltbürgergesellschaft” sprechen. Zurzeit dürften die ökonomischen, kulturellen und politischen Unterschiede deutlich überwiegen und eher differenzierend wirken.[91]

Für eine global vergleichende Untersuchung dieser kontinuierlich und zügig zunehmenden Mittelklassen sollte man sich nicht nur auf die Erfassung und Beschreibung von Einkommens- und Vermögenszuständen sowie von Lebensstilphänomenen – vor allem den Konsum – konzentrieren.[92] Diese lassen sich zwar am einfachsten systematisieren und vergleichen, doch können damit nur Gemeinsamkeiten im äußeren Erscheinungsbild bilanziert werden. Konzentriert man die Fragestellung auf spezifische Muster von Lebensführung (im Weberschen Sinne), geraten auch andere Dimensionen ins Blickfeld. So wäre zu fragen, welche Möglichkeiten und gegebenenfalls Erwartungen es hinsichtlich der Chancen auf politische Selbstständigkeit und Partizipation gibt; inwiefern Bildung als eigene Sphäre der Aneignung von Weltwissen geschätzt wird und darin über Ausbildung und bloß beruflich und ökonomisch verwertbares Wissen hinausgreift; inwiefern sich die Familie als emotionaler Binnenraum bewährt oder herausbildet, sie jedoch keine dominante Orientierungsformation darstellt wie etwa der Clan oder die Sippe; inwiefern sich Urbanität als Lebensform und eine Pluralität von Wertbezügen herausbilden. Nur auf der Grundlage derartiger Gemeinsamkeiten der Lebensführung, die hier nur exemplarisch und keineswegs vollständig benannt werden können, dürften sich diese heterogenen Mittelklassen potenziell auch als gemeinsame gesellschaftliche Formation wahrnehmen lassen.

Das Erscheinungsbild und der jeweilige Binnencharakter dieser Mittelklassen werden dabei von verschiedenen Faktoren und nationalen Gegebenheiten beeinflusst. Neben der Frage der wirtschaftlichen Ordnung – vereinfacht gesagt: der Durchdringung durch kapitalistische Marktverhältnisse – dürften sich fünf weitere Bereiche, so meine Hypothese, als besonders prägend erweisen:

a) Welche institutionellen und rechtlichen Gegebenheiten werden durch den Staat ermöglicht? Hierbei sind vor allem das Rechts- und Bildungssystem zu nennen, denn sie tangieren zentrale Interessens- und Wertbereiche von Mittelklassen. Mittels eines funktionierenden Rechtssystems werden Eigentums- und Vertragsfreiheit gesichert, qualifizierte Bildungsinstitutionen sind die unverzichtbare Voraussetzung für leistungsorientierte Aufstiegschancen.

b) Inwiefern gibt es Möglichkeiten zur politischen Teilhabe durch Selbstverwaltung? Interessensartikulationen und -durchsetzungen sind an Institutionen gebunden, die Vergesellschaftungen von Gruppen befördern und die regulierte Selbstregulierung von Bedürfnissen ermöglichen. Die oft unterschätzten Formen lokaler Selbstverwaltung bilden hierfür das zentrale Handlungsfeld. In vielen Regionen, in denen die wealth middle classes quantitativ immens expandieren, bleiben indes die Möglichkeiten für Erfahrungen in der politischen Selbstverwaltung sehr limitiert.[93]

c) Welche Klassenposition nehmen die Mittelklassen in den unterschiedlichen Ländern ein? Die europäische Tradition der gesellschaftlichen „Mitte” und dadurch auch des Selbstbildes der politischen und sozialen Grundkonstellationen der Mittelklassen ist bestimmt durch die ambivalente Frontstellung nach oben und das Distinktionsbemühen nach unten. In den meisten Regionen, in denen in der Gegenwart die neuen Mittelklassen expandieren, lässt sich daher fragen, ob es derartige Frontstellungen nach oben gibt? Was bestimmt sie? Sind es kapitalistische Großeigentümer, politische Eliten in Staat oder Militär oder Funktionärsschichten in Parteien? Und welche Distinktionsziele und -herausforderungen bestehen nach unten?

d) Welche Bedeutung für die Formierung von Mittelklassen kommt der Tatsache zu, dass heutzutage – vielleicht mit Ausnahmen in einzelnen muslimischen Gesellschaften – Frauen ebenfalls ökonomisch und politisch aktive Mitglieder derselben sind. Sie können Kapital und Produktionsmittel besitzen, Qualifikationen und Bildungspatente erwerben und politische Führungsrollen übernehmen.

e) Schließlich sollte die altbekannte und selten explizit erörterte Gretchenfrage nach dem Stellenwert von Religion gestellt werden. Max Weber hat das weichenstellende Potenzial des Protestantismus in den Mittelpunkt gestellt, Bernhard Groethuysen umgekehrt die Distanzierung von religiösen Vorgaben als Voraussetzung für die Genese einer bürgerlichen Lebensanschauung betont.[94] Im Anschluss wäre deshalb zu fragen, welche Auswirkungen die spezifischen Sozialisationsmuster und Werteordnungen zeitigen, die im Konfuzianismus, im Hinduismus, im Islam, in den verschiedenen Ausformungen des Christentums in Afrika und Lateinamerika bestehen.

Mittelklassen sollte man nicht auf ein globales enrichissez-vous reduzieren. Damit reproduziert man die sozioökonomische Verengung, die seit der Marxschen Kritik an der Bourgeoisie (nicht am Bürgertum!) so prominent geworden und so irreführend gewirkt hat. Die Bedürfnisse nach Rechtssicherheit, politischer Stabilität, kultureller Vielfalt und individueller Entfaltung sind älter, reichen tiefer, binden intensiver zusammen – und erweisen sich auch jenseits ihres historischen Ursprungsorts im alten Europa als attraktiv. Inwiefern aus dem Anwachsen von Mittelklassen soziale Einheiten werden, die auch als solche politisch gestalterische Kraft entwickeln können, das wird sich erst noch zeigen. Es lohnt jedenfalls die Untersuchung. Auch deshalb ist die Bürgerthematik ungebrochen aktuell. [95]


English Version: Manfred Hettling, Bürger, Bürgertum, Bürgerlichkeit (english version), Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 08.06.2016, translated by Paula Bradish


Empfohlene Literatur zum Thema

Budde, Gunilla (Hrsg.), Bürgertum nach dem bürgerlichen Zeitalter: Leitbilder und Praxis seit 1945, Göttingen 2010: Vandenhoeck & Ruprecht 
Eibl, Karl, Die Entstehung der Poesie, Frankfurt am Main [u.a.] 1995: Insel-Verl 
Hettling, Manfred / Hoffmann, Stefan-Ludwig (Hrsg.), Der bürgerliche Wertehimmel: Innenansichten des 19. Jahrhunderts, Göttingen 2000: Vandenhoeck & Ruprecht 
Hettling, Manfred (Hrsg.), Bürgertum nach 1945, Hamburg 2005: Hamburger Edition 
Schulz, Andreas, Lebenswelt und Kultur des Bürgertums im 19. und 20. Jahrhundert, Berlin München Boston, Mass 2014: De Gruyter Oldenbourg 
Schäfer, Michael, Geschichte des Bürgertums: eine Einführung, Köln Weimar Wien 2009: Böhlau 
Zitation
Manfred Hettling, Bürger, Bürgertum, Bürgerlichkeit, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 4.9.2015, URL: http://docupedia.de/zg/Hettling_buerger_v1_de_2015

Versionen: 1.0 1.0

Nutzungsbedingungen für diesen Artikel

Copyright (c) 2023 Clio-online e.V. und Autor, alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk entstand im Rahmen des Clio-online Projekts „Docupedia-Zeitgeschichte“ und darf vervielfältigt und veröffentlicht werden, sofern die Einwilligung der Rechteinhaber vorliegt. Bitte kontaktieren Sie: <redaktion@docupedia.de>

Anmerkungen

    1. Manfred Riedel, „Bürger, Staatsbürger, Bürgertum“, in: Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart Koselleck (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 1, Stuttgart 1972, S. 672-725, hier S. 673. Informativ und illustrativ zugleich für die athenische Demokratie und die Rolle des Bürgers: Christian Meier, Die Entstehung des Politischen bei den Griechen, Frankfurt 1980; ders., Athen. Ein Neubeginn der Weltgeschichte, Berlin 1993; zur Demokratie als Verfassungsordnung: Angela Pabst, Die athenische Demokratie, München 2003.
    2. Vgl. Beispiele aus dem asiatischen Kontext bei Jürgen Osterhammel, Die Verwandlung der Welt: Eine Geschichte des 19. Jahrhunderts, München 2009, S. 1099; Margrit Pernau, Bürger mit Turban. Muslime in Delhi im 19. Jahrhundert, Göttingen 2008; Manfred Hettling/Tino Schölz (Hrsg.), Bürger und shimin. Wortfelder, Begriffstraditionen und Übersetzungsprozesse im Deutschen und Japanischen, München 2014.
    3. Riedel, Bürger, ist nach wie vor der beste Überblick über die Geschichte des Begriffs seit der Antike, er endet jedoch mit der Darstellung in der Mitte des 19. Jahrhunderts; für sprachliche Entwicklungen im 19. Jahrhundert vgl. Willibald Steinmetz, Die schwierige Selbstbehauptung des deutschen Bürgertums. Begriffsgeschichtliche Bemerkungen in sozialhistorischer Absicht, in: Rainer Wimmer (Hrsg.), Das 19. Jahrhundert. Sprachgeschichtliche Wurzeln des heutigen Deutsch, Berlin 1991, S. 12-40.
    4. Doch waren die politisch berechtigten Bürger im klassischen Athen keineswegs nur Rentiers oder Grundherren; die finanzielle Vergütung von politischen Funktionen und besonders der bezahlte Militärdienst als Ruderer auf den Schiffen des attischen Seebundes ermöglichten es auch besitzlosen Bürgern, sich politisch und eben vor allem militärisch am Gemeinwesen zu beteiligen.
    5. Zum vormodernen Bürgerrecht: Reinhart Koselleck/Klaus Schreiner (Hrsg.), Bürgerschaft. Rezeption und Innovation der Begrifflichkeit vom Hohen Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, Stuttgart 1994; Ulrich Meier, Mensch und Bürger. Die Stadt im Denken spätmittelalterlicher Theologen, Philosophen und Juristen, München 1994; zur frühneuzeitlichen Sozialtheorie vgl. Crawford B. Macpherson, Die politische Theorie des Besitzindividualismus. Von Hobbes bis Locke, Frankfurt a.M. 1967.
    6. Im Englischen und Französischen haben sich im Unterschied hierzu mehrere Begriffe entwickelt, einerseits Modifikationen des lateinischen civitas (im Französischen citoyen, im Englischen citizen), aber auch gleichsam modernisierte Worte in Anlehnung an das neue Definitionsprinzip des Herrschaftsbezirks „Burg“, im Französischen bourgeois, im Englischen burgher.
    7. Vgl. Koselleck/Schreiner, Bürgerschaft.
    8. Erinnert sei nur daran, dass der Begriff „Spießbürger“ ursprünglich völlig unpolemisch nur ein ärmeres Segment der städtischen Bürger bezeichnete. In Hamburg etwa gab es zwei Arten des Bürgerrechts: Für das größere waren ein einmaliger Betrag von 150 Mark und der Besitz einer Muskete erforderlich, für das kleinere eine geringe Summe und der Besitz einer Hellebarde, eines „Spießes“, der für die allen auferlegten militärischen Dienste zur Verteidigung der Stadt benutzt werden musste. Vgl. Percy Ernst Schramm, Neun Generationen 1648-1948, 2 Bde., Göttingen 1963, hier Bd. 1, S. 106.
    9. Vgl. zur Entstehungskonstellation im frühen 18. Jahrhundert: Wolfram Mauser, Konzepte aufgeklärter Lebensführung. Literarische Kultur im frühmodernen Deutschland, Würzburg 2000, S. 7-49; zur Herausbildung der bürgerlichen Kultur als Antwort auf das Problem der sich auflösenden Ständeordnung: Karl Eibl, Die Entstehung der Poesie, Frankfurt a.M. 1995; für das 19. Jahrhundert: Manfred Hettling/Stefan-Ludwig Hoffmann (Hrsg.), Der bürgerliche Wertehimmel. Innenansichten des 19. Jahrhunderts, Göttingen 2000. Das oft diskutierte Schema von Marshall, das die Entstehung von Bürgerrechten im 18. Jahrhundert von politischen im 19. und von sozial(staatlich)en Rechten im 20. Jahrhundert diachron typologisiert, ist auf die staatliche Sphäre und die Situation des 20. Jahrhunderts konzentriert. In ihm bleibt ausgespart, dass die vormoderne societas civilis sive res publica ebenso politische wie soziale Rechte kannte: Thomas H. Marshall, Bürgerrechte und soziale Klassen. Zur Soziologie des Wohlfartsstaates, Frankfurt a.M. 1992 (zuerst: Citizenship and Social Class, Cambridge 1950).
    10. Michael Stolleis, Untertan – Bürger – Staatsbürger. Bemerkungen zur juristischen Terminologie im späten 18. Jahrhundert, in: Rudolf Vierhaus (Hrsg.), Bürger und Bürgerlichkeit im Zeitalter der Aufklärung, Heidelberg 1981, S. 65-99.
    11. Johann Heinrich Gottlob von Justi, Der Grundriss einer guten Regierung, Frankfurt 1759; vgl. dazu Horst Dreitzel, Absolutismus und ständische Verfassung in Deutschland. Ein Beitrag zu Kontinuität und Diskontinuität der politischen Theorie in der Frühen Neuzeit, Mainz 1992, S. 100-120.
    12. Der „Bürger“ als Mitglied eines verfassten Gemeinwesens wurde nun zunehmend vom Begriff des „Menschen“ unterschieden, der naturrechtlich definiert wurde und die rechtlich-politischen Grenzziehungen, die im Bürgerbegriff enthalten sind, negierte und immer auch kritisch thematisieren konnte. Deshalb auch entstand die Formulierung der Bürger- und Menschenrechte, die staatsrechtliche wie naturrechtliche Bezüge verband.
    13. Vgl. zu den komplexen Debatten und Regelungen von Staatsbürgerschaft, nicht nur in Deutschland, und der sich im 19. Jahrhundert überall vollziehenden Überlagerung dieser Frage mit nationalen Grenzziehungen: Dieter Gosewinkel, Einbürgern und Ausschließen. Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 2001; Vito Gironda, Die Politik der Staatsbürgerschaft. Italien und Deutschland im Vergleich 1800-1914, Göttingen 2010; Andreas Fahrmeir, Citizens and Aliens. Foreigners and the Law in Britain and the German States 1789-1870, New York 2000; Regula Argast, Staatsbürgerschaft und Nation. Ausschließung und Integration in der Schweiz 1848-1933, Göttingen 2007; Benno Gammerl, Untertanen, Staatsbürger und Andere. Der Umgang mit ethnischer Heterogenität im Britischen Weltreich und im Habsburgerreich 1867-1918, Göttingen 2010.
    14. Sichtbar bleibt die rechtliche Bedingung etwa in der Frage der Gestaltung der rechtlich-politischen Zugangschancen für Minderheiten, dazu exemplarisch: Gosewinkel, Einbürgern und Ausschließen; Gironda, Staatsbürgerschaft. – Eine explizite Abkehr von der rechtlichen Fundierung ist im Nationalsozialismus zu finden, der nicht nur die Bürgersemantik ablehnte und stattdessen den Volksbegriff ins Zentrum rückte, sondern zugleich vermeintlich überindividuelle „rassische“ und völkische Kriterien über rechtliche Normen stellte.
    15. Eine Vielzahl von Arbeiten hat die bürgerliche Gesellschaft und insbesondere die Geschichte des Bürgertums in Kategorien von Aufstieg und Verfall beschrieben; vgl. exemplarisch: Kocka (Hrsg.), Bürger und Bürgerlichkeit; Gunilla Budde, Blütezeit des Bürgertums. Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert, Darmstadt 2009. Exemplarisch und wirkungsmächtig für den Verfall des Bürgertums seit der Jahrhundertwende: Hans Mommsen, Die Auflösung des Bürgertums seit dem späten 19. Jahrhundert, in: Kocka (Hrsg.), Bürger, S. 288-315; mehr die ideelle Ausweglosigkeit betonend: Herfried Münkler, Der Erste Weltkrieg und das Ende der bürgerlichen Welt, Halle 2015. Eine konzeptionelle Alternative bietet der Begriff „Formwandel“ (oder „Gestaltwandel“), der in der Bürgertumsforschung zuerst von Klaus Tenfelde, eher beiläufig, bei der Skizzierung möglicher Forschungsfelder für das 20. Jahrhundert, doch mit einer deutlichen Kritik an einer vereinfachenden sozialhistorischen Perspektive, vorgeschlagen wurde. Siehe Klaus Tenfelde, Stadt und Bürgertum im 20. Jahrhundert, in: ders./Hans-Ulrich Wehler (Hrsg.), Wege zur Geschichte des Bürgertums, Göttingen 1994, S. 317-353, hier S. 320, 337. Zu „Bürgerlichkeit“ als einem epochenübergreifenden theoretischen Kultur- und Handlungsmodell vgl. Manfred Hettling, Bürgerliche Kultur – Bürgerlichkeit als kulturelles System, in: Peter Lundgreen (Hrsg.), Sozial- und Kulturgeschichte des Bürgertums, Göttingen 2000, S. 319-339; ebenfalls die epochenübergreifende Wirkungsmacht betonend, aber mit anderer Akzentsetzung: Joachim Fischer, Wie sich das Bürgertum in Form hält, München 2010; als Überblick über die Literatur: Andreas Schulz, Lebenswelt und Kultur des Bürgertums im 19. und 20. Jahrhundert, München 2005; Budde, Blütezeit.
    16. Vgl. Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 189-208, hg. v. Horst D. Brandt, Hamburg 2013; Karl Marx, Deutsche Ideologie „Bourgeoisgesellschaft“, in: Marx-Engels-Werke, Berlin 1978, S. 178; vgl. Manfred Riedel, „Gesellschaft, bürgerliche“, in: Brunner/Conze/Koselleck (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 719-800.
    17. Reinhart Koselleck u.a., Drei bürgerliche Welten? Zur vergleichenden Semantik der bürgerlichen Gesellschaft in Deutschland, England und Frankreich, in: Hans-Jürgen Puhle (Hrsg.), Bürger in der Gesellschaft der Neuzeit, Göttingen 1991, S. 14-58, hier S. 20.
    18. Frauen konnten nur in Ausnahmefällen – etwa unter bestimmten Voraussetzungen als Witwe, wenn sie ein Geschäft weiterführten – in bestimmte, sonst Männern vorbehaltene Positionen einrücken; vgl. Andrea Löther, Unpolitische Bürger. Frauen und Partizipation in der vormodernen politischen Philosophie, in: Koselleck/Schreiner (Hrsg.), Bürgerschaft, S. 239-273.
    19. Vgl. Gisela Bock, Frauen in der europäischen Geschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 2000; Ute Frevert (Hrsg.), Bürgerinnen und Bürger. Geschlechterverhältnisse im 19. Jahrhundert, Göttingen 1988. An Studien hervorzuheben sind einerseits für die unterschiedlichen Rollen- und Handlungsmodelle von Männern und Frauen innerhalb bürgerlicher Familien: Leonore Davidoff/Catherine Hall, Family Fortunes. Men and Women of the English Middle Class, 1780-1850, Chicago 1987; analog für deutsche Beispiele: Rebekka Habermas, Frauen und Männer des Bürgertums. Eine Familiengeschichte (1750-1850), Göttingen 2000; besonders zu den Möglichkeiten neuer Erwerbstätigkeiten im 20. Jahrhundert: Claudia Huerkamp, Bildungsbürgerinnen. Frauen im Studium und in akademischen Berufen 1900-1945, Göttingen 1995; Gunilla Budde (Hrsg.) Frauen arbeiten. Weibliche Erwerbstätigkeit in Ost- und Westdeutschland nach 1945, Göttingen 1997; dies., Frauen der Intelligenz. Akademikerinnen in der DDR 1945 bis 1975, Göttingen 2003.
    20. Artikel „Bürger“, in: Jablonski, Allgemeines Lexikon, Bd. 1, Königsberg 1721, Sp. 117 (in den späteren Ausgaben von 1748 und 1767 bleibt der Eintrag inhaltlich unverändert); Artikel „Bürger“, in: Johann Heinrich Zedler, Großes vollständiges Universal-Lexikon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 4, Halle 1733, S. 1875-78, hier S. 1876.
    21. Artikel „Bürgerstand“, in: Brockhaus, Bd. 1, Leipzig, 5. Aufl. 1819, S. 205f.
    22. Zu den Gebildeten des 18. Jahrhunderts, für die der Begriff Bildungsbürger irreführend wäre, siehe Rudolf Vierhaus, Umrisse einer Sozialgeschichte der Gebildeten in Deutschland, in: ders. (Hrsg.), Deutschland im 18. Jahrhundert, Göttingen 1987, S. 167-182; Heinrich Bosse, Gelehrte und Gebildete – die Kinder des 1. Standes, in: Das achtzehnte Jahrhundert 32 (2008), S. 13-37.
    23. Vgl. Conze/Kocka (Hrsg.), Bildungsbürgertum, Bd. 1; Reinhart Koselleck (Hrsg.), Bildungsbürgertum im 19. Jahrhundert, Bd. 2: Bildungsgüter und Bildungswissen, Stuttgart 1990; Rainer M. Lepsius (Hrsg.), Bildungsbürgertum im 19. Jahrhundert, Bd. 3: Lebensführung und ständische Vergesellschaftung, Stuttgart 1992; Kocka (Hrsg.), Bildungsbürgertum, Bd. 4.
    24. Siehe Ulrich Engelhardt, „Bildungsbürgertum“. Begriffs- und Dogmengeschichte eines Etiketts, Stuttgart 1986, S. 189. Die Wortentwicklung verlief von Gelehrte/Gebildete bzw. Gelehrtenstand im 18. Jahrhundert über gebildete Stände/Klassen (um 1800) und gebildeter Mittelstand (Vormärz), dem gebildeten Bürgertum (zweite Hälfte 19. Jh.) zum Bildungsbürgertum im 20. Jahrhundert; ebd. Zum Wort „Wirtschaftsbürger“ fehlt eine vergleichbare Studie, auch das ist eher eine nachfolgende Wortschöpfung, deren Anfänge jedoch früher liegen. Durch die Marxsche Kritik und Polemik am „Bourgeois“ stand das Wort seit dem 19. Jahrhundert im Mittelpunkt intensiver Diskussionen über das Wesen der bürgerlichen Gesellschaft. Die Debatte über den „Geist des Kapitalismus“ um 1900 ist nur eine davon. Siehe auch Werner Sombart, Der Bourgeois, München 1923. Er zielt jedoch auf die „Geistesgeschichte des modernen Wirtschaftsmenschen“ und eine Analyse des Kapitalismus, nicht auf eine Begriffs- oder Sozialgeschichte des Wirtschaftsbürgers.
    25. Artikel „Bürgertum“, in: Brockhaus, Bd. 3, Leipzig, 15. Aufl. 1929, S. 530.
    26. Artikel „Bürger, Bürgertum“, in: Meyers Lexikon, Bd. 2, Leipzig, 8. Aufl. 1937, S. 304-306. Auch in den nationalsozialistischen Lexika wird der Kulturbegriff definitorisch verwendet: „An Stelle der überkommenen bürgerlichen Kultur erstrebt der Nationalsozialismus eine völkische Kultur, deren Grundlage das rassebedingte deutsche Volkstum ist“, Artikel „Bürgertum“, in: Der neue Brockhaus, Bd. 1, Leipzig, 2. Aufl. 1941, S. 414.
    27. Artikel „Bürger“, in: Meyers Neues Lexikon, Bd. 2, Leipzig 1972, S. 663f.
    28. Zur Realgeschichte bürgerlicher Randgruppen in der DDR vgl. Thomas Großbölting, SED-Diktatur und Gesellschaft. Bürgertum, Bürgerlichkeit und Entbürgerlichung in Magdeburg und Halle, Halle 2001; Anna-Sabine Ernst, Erbe und Hypothek. (Alltags-)Kulturelle Leitbilder in der SBZ/DDR 1945-1961, in: Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat (Hrsg.), Kultur und Kulturträger in der DDR, Bonn 1993, S. 9-72; Christoph Kleßmann, Relikte des Bildungsbürgertums in der DDR, in: Hartmut Kaelble/Jürgen Kocka/Hartmut Zwahr (Hrsg.), Sozialgeschichte der DDR, Stuttgart 1994, S. 254-270.
    29. Artikel „Bürgertum“, in: Brockhaus, Bd. 2, Wiesbaden, 16. Aufl. 1952, S. 461-463, hier S. 461, daraus auch das Folgende. Vgl. auch Hans Freyer, Bürgertum, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, Bd. 2, Stuttgart 1959, S. 453-457; inhaltlich ähnlich zum „Brockhaus“-Eintrag.
    30. Artikel „Bürgertum“, in: Brockhaus, Bd. 3, Wiesbaden, 17. Aufl. 1967, S. 497-500; Artikel „Bürgertum“, in: Brockhaus, Bd. 2, Wiesbaden, 18. Aufl. 1978, S. 401. Artikel „Bürgertum“, in: Meyers Neues Lexikon, Bd. 5, Mannheim, 9. Aufl. 1972, S. 155-58 ist näher an der historischen Forschung angelegt als der „Brockhaus“. In der beurteilenden Wertung sind die Unterschiede jedoch gering.
    31. Artikel „Bürgertum“, in: Meyers Lexikon online (18.2.2009; der Meyer ist seit März 2009, der Brockhaus seit Januar 2014 nicht mehr im Internet zugänglich).
    32. Koselleck u.a., Drei bürgerliche Welten?, S. 27.
    33. Diese neubürgerliche Schicht setzte sich zusammen aus „Verwaltungsbeamten und Theologen, Professoren und Hauslehrern, Gelehrten und Hofmeistern, Syndici und Magistratsjuristen, Richtern und Landschaftskonsulenten, Anwälten und Notaren, Ärzten und Apothekern, Ingenieuren und Domänenpächtern, Schriftstellern und Journalisten, Offizieren und Leitern staatlicher Betriebe, [...] Unternehmern [...], die Verlage und Manufakturen, Protofabriken und Banken betrieben“, und aus dem ebenso großen wie unspezifischen Segment der vom Handel Lebenden, die sich „Kaufmann“ nannten. Zit. nach Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 1: Vom Feudalismus des Alten Reiches bis zur defensiven Modernisierung der Reformära 1700-1815, München 1987, S. 204. In dieser so illustrativen wie detaillierten Auflistung fehlen die „Kaufleute“, die quantitativ zweifellos die größte Gruppe dieser Bürgerlichen darstellen, jedoch am wenigsten als neu zu klassifizieren sind. In den Definitionsmerkmalen und im Selbstverständnis gehören sie indes sicherlich zu den außerhalb der herkömmlichen Ständeordnung stehenden Funktionsträgern.
    34. Diese Eigenschaft, nicht adlig zu sein und auch nicht durch das städtische Bürgerrecht zusammengehalten zu werden, ist schon früh von Percy Ernst Schramm in einer knappen Skizze präzise diagnostiziert worden, in der er auch auf die Missverständlichkeit der Bezeichnung als „Bürgerliche“ hinwies. Percy Ernst Schramm, Hamburg, Deutschland und die Welt. Leistung und Grenzen hanseatischen Bürgertums in der Zeit zwischen Napoleon und I. und Bismarck, München 1943, S. 35-38. Die historische Bürgertumsforschung hat das jedoch weitgehend ignoriert.
    35. Rainer M. Lepsius, Zur Soziologie des Bürgertums und der Bürgerlichkeit, in: Kocka (Hrsg.), Bürger und Bürgerlichkeit, S. 79-100, hier S. 79.
    36. Ebd.
    37. Das ist nur aus der Tradition der deutschen Agrarverfassung und ländlichen Herrschaftsordnung zu verstehen. In anderen Ländern wie etwa der Schweiz, den skandinavischen Ländern, aber auch den nordamerikanischen Staaten bestand keine derartig scharfe Trennung zwischen Landbesitzenden und städtischen Besitzenden.
    38. Vgl. Stefan Brakensiek, Staatliche Amtsträger und städtische Bürger, in: Lundgreen (Hrsg.), Sozial- und Kulturgeschichte, S. 138-172, der betont, dass sich ein spezifisch bürgerliches Bewusstsein gerade gegen einen zunehmenden Etatismus um 1800 entwickelt habe (S. 172).
    39. Man kann das an den beiden großen Überblickswerken zur Geschichte des 19. Jahrhunderts verdeutlichen: Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1800-1866, München 1983, S. 271, schließt seine Darlegung zur bürgerlichen Gesellschaft mit dem Fazit, es habe sich eine „sehr differenzierte und stark zerklüftete Berufs- und Klassengesellschaft mit manchen ständischen Überhängen“ herausgebildet. In der Konzeption genuin sozialgeschichtlich gestaltet ist Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, 5 Bde., München 1987-2008. Auch hier dominiert die Ausdifferenzierung und Pluralisierung der bürgerlichen Formationen. Es beginnt mit der Setzung, dass „Bürgertum“ einen „völlig amorphen Begriff“ bzw. „undifferenziert gebrauchten Sammelbegriff“ darstelle (I, S. 203; II, S. 174). Doch werden dann die Sozialformationen der „Bürgerlichen“, die „Besitz- und Erwerbsklassen“ der einzelnen Teilformationen jeweils nur differenziert und nacheinander beschrieben (III, S. 112), schließlich der Begriff selbst pluralisiert zu „Bürgertümern“; ders., Deutsches Bürgertum nach 1945: Exitus oder Phönix aus der Asche?, in: Geschichte und Gesellschaft 27 (2001), S. 617-634, hier S. 619.
    40. Vgl. Jürgen Kocka, Bürgertum und bürgerliche Gesellschaft im 19. Jahrhundert. Europäische Entwicklungen und deutsche Eigenarten, in: ders./Ute Frevert (Hrsg.), Bürgertum im 19. Jahrhundert. Deutschland im europäischen Vergleich, Bd. 1, München 1988, S. 11-76. Ausschlaggebend für einen Zusammenhalt der heterogenen Teile seien deshalb, so Kocka, andere Faktoren gewesen, etwa soziale Frontstellungen nach außen oder die bürgerliche Kultur.
    41. Philipp Sarasin, Stadt der Bürger. Bürgerliche Macht und städtische Gesellschaft, Basel 1846-1914, 2. Aufl., Göttingen 1997.
    42. Den besten Zugang zu den leitenden Forschungsfragen des Frankfurter Projekts bietet Lothar Gall (Hrsg.), Stadt und Bürgertum im Übergang von der traditionalen zur modernen Gesellschaft, München 1993; vergleichbar zu den Frankfurter Arbeiten ist: Hans-Walter Schmuhl, Die Herren der Stadt. Bürgerliche Eliten und städtische Selbstverwaltung in Nürnberg und Braunschweig vom 18. Jahrhundert bis 1918, Gießen 1998.
    43. Relativ dicht ist die Literatur zu den Wirtschaftsbürgern: Rudolf Boch, Grenzenloses Wachstum. Das rheinische Wirtschaftsbürgertum und seine Industrialisierungsdebatte 1814-1857, Göttingen 1991; Nadja Stulz-Herrnstadt, Berliner Bürgertum im 18. und 19. Jahrhundert. Unternehmerkarrieren und Migration. Familien und Verkehrskreise in der Hauptstadt Brandenburg-Preussens, Berlin 2002; Christof Biggeleben, Das „Bollwerk des Bürgertums“. Die Berliner Kaufmannschaft 1870-1920, München 2006; Morten Reitmayer, Bankiers im Kaiserreich. Sozialprofil und Habitus der deutschen Hochfinanz, Göttingen 1999; Dolores L. Augustine, Patricians and Parvenus. Wealth and High Society in Wilhelmine Germany, Oxford 1994; Ulrich S. Soénius, Wirtschaftsbürgertum im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Die Familie Scheidt in Kettwig 1848-1925, Köln 2000. Eine eigenständige und umfassende Analyse des Kaufmanns als bei weitem wichtigster Teilgruppe des Bürgertums im 19. Jahrhundert steht indes bis heute noch aus. Dünn ist die Literatur zum 20. Jahrhundert: Dieter Ziegler (Hrsg.), Großbürger und Unternehmer. Die deutsche Wirtschaftselite im 20. Jahrhundert, Göttingen 2000. Zu bildungsbürgerlichen Gruppen und Angestellten gibt es Einzelstudien; besonders hervorzuheben sind: Christina von Hodenberg, Die Partei der Unparteiischen. Der Liberalismus der preußischen Richterschaft, 1815-1848/49, Göttingen 1996; Stefan Brakensiek, Fürstendiener – Staatsbeamte – Bürger. Amtsführung und Lebenswelt der Ortsbeamten in niederhessischen Kleinstädten (1750-1830), Göttingen 1999. Weiter zu nennen sind für die technisch-wirtschaftlichen Akademiker: Eckhard Bolenz, Vom Baubeamten zum freiberuflichen Architekten. Technische Berufe im Bauwesen (Preußen/Deutschland 1799-1931), Frankfurt a.M.1991; Heike Franz, Zwischen Markt und Profession. Betriebswirte in Deutschland im Spannungsfeld von Bildungs- und Wirtschaftsbürgertum (1900-1945), Göttingen 1998. Auch zum Kleinbürgertum gibt es erstaunlich wenige Studien, bemerkenswert deshalb Sigrid Amedick, Männer am Schienenstrang. Sozialgeschichte der unteren bayerischen Eisenbahnbeamten 1844-1914, Stuttgart 1997; Bernd Holtwick, Der zerstrittene Berufsstand. Handwerker und ihre Organisationen in Ostwestfalen-Lippe (1929-1953), Paderborn 2000.
    44. Lothar Gall (Hrsg.), Stadt und Bürgertum im Übergang von der traditionalen zur modernen Gesellschaft, München 1993; S. 2f.; als erweiterte Bilanz des Frankfurter Projekts vgl. Schulz, Lebenswelt.
    45. Als Überblick am besten geeignet: Thomas Mergel, Die Bürgertumsforschung nach 15 Jahren, in: Archiv für Sozialgeschichte 41 (2001), S. 515-538; sowie vor allem Michael Schäfer, Geschichte des Bürgertums. Eine Einführung, Köln 2009.
    46. Vgl. etwa Peter Lundgreen, Fragestellungen und Forschungsgeschichte des Sonderforschungsbereichs zur Geschichte des Bürgertums, in: ders., Sozial- und Kulturgeschichte, S. 13-39, hier S. 24; Hans-Ulrich Wehler, Deutsches Bürgertum nach 1945: Exitus oder Phönix aus der Asche? in: Geschichte und Gesellschaft 27 (2001), S. 617-34, hier S. 420f.
    47. Mommsen, Auflösung; Budde, Blütezeit.
    48. Siehe zum Beispiel die Zahlen zu Breslau in den 1870er-Jahren, wo die Mehrheit der männlichen Erwerbstätigen mit bürgerlichen Berufen selbständig war; Manfred Hettling, Politische Bürgerlichkeit. Der Bürger zwischen Individualität und Vergesellschaftung in Deutschland und der Schweiz von 1860 bis 1918, Göttingen 1999, S. 51f.
    49. Siehe Lothar Gall, Liberalismus und „bürgerliche Gesellschaft“. Zu Charakter und Entwicklung der liberalen Bewegung in Deutschland, in: Historische Zeitschrift 220 (1975), S. 324-356, einer der einflussreichsten Aufsätze zur Bürgertumsgeschichte des 19. Jahrhunderts. Aber erst die Bände des Frankfurter Projekts unter Leitung von Lothar Gall erforschten in den Lokalstudien dann die Sozialgeschichte des Bürgertums; vgl. aus der Reihe „Stadt und Bürgertum“ vor allem Andreas Schulz, Vormundschaft und Protektion. Eliten und Bürger in Bremen 1750-1880, München 2001; Gisela Mettele, Bürgertum in Köln. Gemeinsinn und freie Association, Köln 1998; Ralf Roth, Stadt und Bürgertum in Frankfurt am Main. Ein besonderer Weg von der ständischen zur modernen Bürgerschaft 1760-1914, Frankfurt a.M. 1996.
    50. Zwar blieb der Anteil der gewerblich Selbstständigen an den Erwerbstätigen insgesamt wohl relativ konstant, er lag und liegt bei etwa 10 %. Die vorliegenden Zahlen täuschen aber, weil auch die landwirtschaftlich Selbstständigen mit erfasst worden sind. Von einem Drittel der Erwerbstätigen reduzierte sich der Anteil der Selbstständigen auf inzwischen etwa 12 %, parallel stieg der Anteil der Angestellten von etwa 7 % (1882) auf heute (2008) 61 %. Auch der Anteil der Arbeiter ging von 1881 bis 2008 ebenfalls zurück, von 57 % auf 27 %; vgl. Rainer Geißler, Die Sozialstruktur Deutschlands. Aktuelle Entwicklungen und theoretische Erklärungsmodelle, Bonn 2010, S. 17 (Grafik), online unter http://library.fes.de/pdf-files/wiso/07619.pdf; Heinz Sahner, Sozialstruktur und Lebenslagen in der Bundesrepublik Deutschland, in: Oscar W. Gabriel/Everhard Holtmann (Hrsg.), Handbuch politisches System der Bundesrepublik Deutschland, München 1995, S. 43-90 (Zahlen bis 1993).
    51. Sarasin, Stadt der Bürger; Schäfer, Geschichte des Bürgertums, der von „Kernbürgertum“ spricht (S. 128).
    52. So etwa die Tendenz bei Michael Hartmann, Der Mythos von den Leistungseliten. Spitzenkarrieren und soziale Herkunft in Wirtschaft, Politik, Justiz und Wissenschaft, Frankfurt a.M. 2002; auch wenn er von „Großbürgertum“ spricht.
    53. Eine Arbeit wie von Michael Schäfer, Bürgertum in der Krise. Städtische Mittelklassen in Edinburgh und Leipzig 1890 bis 1930, Göttingen 2003, gibt es für spätere Phasen bisher nicht. Zum Wertewandel: Bernhard Dietz/Christopher Neumaier/Andreas Rödder (Hrsg.), Gab es den Wertewandel? Neue Forschungen zum gesellschaftlich-kulturellen Wandel seit den 1960er Jahren, München 2014.
    54. Einen guten derartigen Überblick bietet Schulz, Lebenswelt. Auch Ursula A. J. Becher, Geschichte des modernen Lebensstils. Essen – Wohnen – Freizeit – Reisen, München 1990, ist für Fragen des bürgerlichen Lebensstils hilfreich.
    55. Vgl. etwa die einzelnen Beiträge in Gunilla Budde/Eckart Conze/Cornelia Rauh (Hrsg.), Bürgertum nach dem bürgerlichen Zeitalter. Leitbilder und Praxis seit 1945. Göttingen 2010; zu west- und ostdeutschen Unterschieden hinsichtlich der Persistenz bürgerlicher Prägungen vgl. Cornelia Rauh, Bürgerliche Kontinuitäten? Ein Vergleich deutsch-deutscher Selbstbilder und Realitäten seit 1945, in: Historische Zeitschrift 287 (2008), S. 341-362.
    56. Vgl. u.a. Hans-Peter Müller, Sozialstruktur und Lebensstile, Frankfurt a.M. 1992; Michael Vester u.a. (Hrsg.), Soziale Milieus im gesellschaftlichen Strukturwandel, Frankfurt a.M. 2001; Jörg Rössel/Gunnar Otte (Hrsg.), Lebensstilforschung, Wiesbaden 2011 (KZfSS Sonderheft).
    57. Vgl. exemplarisch u.a. Steffen Mau, Lebenschancen. Wohin driftet die Mittelschicht?, Frankfurt a.M. 2012; Olaf Groh-Samberg u.a., Investieren in den Status. Der voraussetzungsvolle Lebensführungsmodus der Mittelschichten, in: Leviathan 42 (2014), S. 219-247.
    58. Franz Walter u.a. (Hrsg.), Die neue Macht der Bürger. Was motiviert die Protestbewegungen?, Reinbek 2013.
    59. Ansätze hierzu etwa bei dem Versuch, die Auswirkungen der wohlfahrtsstaatlichen Regelungen auf die Mittelschichten zu analysieren: Dagmar Hilpert, Wohlfahrtsstaat der Mittelschichten? Sozialpolitik und gesellschaftlicher Wandel in der Bundesrepublik Deutschland (1949-1975), Göttingen 2012, die relativ ausführlich vergleichende Ausblicke auf Großbritannien, Frankreich und Schweden unternimmt.
    60. So die klassische These von Peter Baldwin, The Politics of Social Solidarity. Class Bases of the European Welfare State, 1875-1975, Cambridge 1990.
    61. Vgl. Hilpert, Wohlfahrtsstaat.
    62. Gøsta Esping-Andersen, The Three Worlds of Welfare Capitalism, Cambridge 1990.
    63. Lepsius, Soziologie des Bürgertums, S. 80; ergänzend wäre auch nach der Rolle von besonderen Handlungen und Ritualen zu fragen, die bei der Formierung von heterogenen Mittelklassen zu einer spezifischen Sozialformation von Bedeutung sind.
    64. Hier setzte das Bürgertumsprojekt von Lothar Gall an, das sich auf das Stadtbürgertum und damit auf das Bürgerrecht als konstituierenden Faktor bezog: Lothar Gall, Bürgertum in Deutschland, Berlin 1989.
    65. Jürgen Kocka, Bürgertum und Bürgerlichkeit als Probleme der deutschen Geschichte vom späten 18. Jahrhundert zum frühen 20. Jahrhundert, in: ders. (Hrsg.), Bürger und Bürgerlichkeit, S. 21-63, hier S. 42f. („kein Stand, keine Klasse – eine Kultur?“).
    66. Paradigmatisch und oft aufgegriffen: Kocka, Bürgertum und bürgerliche Gesellschaft, in. ders./Frevert (Hrsg.), Bürgertum im 19. Jahrhundert, S. 11-76, hier S. 27f.; positiver Rekurs darauf etwa bei Budde, Blütezeit; kritisch etwa Nina Verheyen, Unter Druck. Die Entstehung individuellen Leistungsstrebens um 1900, in: Merkur 66 (2012), H. 756, S. 382-390.
    67. Wolfgang Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit nach 1800. Kultur als symbolische Praxis, in: Kocka (Hrsg.), Bürgertum und bürgerliche Gesellschaft, Bd. 3, S. 9-44, hier S. 10, 15, 19; Hermann Bausinger, Bürgerlichkeit und Kultur, in: Kocka (Hrsg.), Bürger und Bürgerlichkeit, S. 121-142 (Zitat S. 122), sowie den Kommentar von Thomas Nipperdey, ebd. S. 143-148.
    68. Schulz, Lebenswelt, S. 3.
    69. Vgl. als Beispiele u.a.: Gunilla Budde, Auf dem Weg ins Bürgerleben. Kindheit und Erziehung in deutschen und englischen Bürgerfamilien, Göttingen 1994; Christiane Eisenberg, „English Sports“ und deutsche Bürger. Eine Gesellschaftsgeschichte 1800-1939, Paderborn 1999; Gudrun M. König, Eine Kulturgeschichte des Spaziergangs. Spuren einer bürgerlichen Praktik 1780-1850, Köln 1996.
    70. Pointiert vertritt Joachim Fischer die These einer Aktualität des bürgerlichen Modells in der Gegenwart, ja einer Verbürgerlichung der Weltgesellschaft schlechthin: Wie sich das Bürgertum in Form hält? Springe 2012. Für die Distinktionsthese vgl. Karl-Siegbert Rehberg, „Neue Bürgerlichkeit“ zwischen Kanonsehnsucht und Unterschichten-Abwehr, in: Heinz Bude (Hrsg.), Bürgerlichkeit ohne Bürgertum. In welchem Land leben wir?, München 2010, S. 56-70; weitere Beispiele hierfür bei Budde/Conze/Rauh (Hrsg.), Bürgertum.
    71. Dieter Hein/Andreas Schulz (Hrsg.), Bürgerkultur im 19. Jahrhundert. Bildung, Kunst und Lebenswelt, München 1996, S. 10, 13; andere Beispiele bei Ueli Gyr (Hrsg.), Soll und Haben. Alltag und Lebensformen bürgerlicher Kultur, Zürich 1995.
    72. Es sei nicht verschwiegen, dass der Autor diesen Zugriff bevorzugt; vgl. Hettling, Bürgerliche Kultur.
    73. Vgl. zur Theorietradition: Manfred Riedel, Bürgerliche Gesellschaft. Eine Kategorie der klassischen Politik und des modernen Naturrechts, hrsg. v. Harald Seubert, Stuttgart 2011.
    74. Hans-Ulrich Wehler hat diese Zielutopie prägnant beschrieben, verengt sie jedoch politisch meines Erachtens zu sehr auf die liberale Version. Diese bildet seit dem 19. Jahrhundert zwar eine zentrale Ausgestaltung, jedoch nicht die einzig mögliche: Hans-Ulrich Wehler, Die Zielutopie der „Bürgerlichen Gesellschaft“ und die „Zivilgesellschaft“ heute, in: Lundgreen, Sozial- und Kulturgeschichte des Bürgertums, S. 85-92.
    75. Trotz der unbestrittenen Gemengelage von bürgerlichen und adligen Verkehrskreisen gerade in der Sattelzeit kam den bürgerlichen Vertretern in diesem Prozess die entscheidende Rolle zu.
    76. Die „Sekundärtugenden“’ konnten nicht als Ersatz dafür dienen, weil sie nie als umfassendes Verhaltensmodell konzipiert und vermittelt wurden. Vgl. Paul Münch (Hrsg.), Ordnung, Fleiß und Sparsamkeit. Texte und Dokumente zur Entstehung der „bürgerlichen Tugenden“, München 1984.
    77. Friedrich H. Tenbruck, Bürgerliche Kultur, in: ders., Die kulturellen Grundlagen der Gesellschaft, Opladen 1989, S. 251-72, hier S. 251.
    78. Hettling, Bürgerliche Kultur; angeregt durch Eibl, Poesie; Tenbruck, Kultur.
    79. Damit bietet Bürgerlichkeit ein Spektrum an Antworten auf ähnlich vielfältige Fragen, wie es auch in den klassischen Religionen zu finden ist.
    80. Ausführlicher dazu Manfred Hettling/Stefan-Ludwig Hoffmann, Der bürgerliche Wertehimmel. Zum Problem individueller Lebensführung im 19. Jahrhundert, in: Geschichte und Gesellschaft 23 (1997), S. 333-360.
    81. Beispiele hierfür in Hettling/Hoffmann, Wertehimmel, etwa mit der Umsetzung der Ideale der Selbstständigkeit in die individuelle Lebensführung, der Freundschaft in der Logengeselligkeit, der Treue in den persönlichen Beziehungen.
    82. Zur Bedeutung von Bildung nach wie vor am besten Reinhart Koselleck, Einleitung - Zur anthropolgischen und semantischen Struktur der Bildung, in: derr. Hg., Bildungsbürgertum im 19. Jh., II: Bildungsgüter und Bildungswissen, Stuttgart 1990, 11-46.
    83. Tenbruck, Bürgerliche Kultur , in: ders., Grundlagen, S. 253.
    84. Osterhammel, Verwandlung, S. 1103.
    85. Vgl. Anat Shenker-Osorio, Why Americans all Believe they Are Middle Class”. A Taxonomy of how we Talk about Class and Wealth in the United States Today, in: The Atlantic, August 1, 2013, www.theatlantic.com/politics/archive/2013/08/why-americans-all-believe-they-are-middle-class/278240/; Datenreport 2008. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2008, S. 178, online unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Datenreport/Downloads/Datenreport2008.pdf?__blob=publicationFile; Annette Schad-Seifert, Japans Abschied von der Mittelschicht, in: Peter Backhaus (Hrsg.), Japanstudien 19: Familienangelegenheiten, München 2007, S. 105-128, hier S. 106, online unter http://www.dijtokyo.org/doc/JS19_SchadSeifert.pdf.
    86. Silvia Popp, Die neue globale Mittelschicht, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 64 (2014), Nr. 49, S. 30-37, hier S. 33, online unter http://www.bpb.de/apuz/196711/die-neue-globale-mittelschicht?p=all.
    87. Vgl. Hsin-Huang Michael Hsiao (Hrsg.), Chinese Middle Classes. Taiwan, Hong Kong, Macao and China, London 2014; Margrit Pernau, Bürger mit Turban. Muslime in Delhi im 19. Jahrhundert, Göttingen 2008; Keith David Watenpaugh, Being Modern in the Middle East. Revolution, Nationalism, Colonialism, and the Arab Middle Class, Princeton 2006; Michael O. West, The Rise of the African Middle Class. Colonial Zimbabwe, 1898-1965, Bloomington 2002; Francesca Castellani/Gwenn Parent, Being „Middle-Class” in Latin America, 2011 (OECD Development Centre, Working Paper 305), online unter http://www.oecd-ilibrary.org/docserver/download/5kg3jcdx4jlx.pdf?expires=1439796346&id=id&accname=guest&checksum=7AF70712BEBEAF3DF232334926CFCC88.
    88. Max Weber, Wirtschaftsgeschichte. Abriß der universalen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Berlin 1923, S. 270f.; ders., Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Aufl., Tübingen 1980, S. 179.
    89. Der Begriff der „Vergesellschaftung von Mittelklassen“ geht zurück auf M. Rainer Lepsius, Zur Soziologie des Bürgertums und der Bürgerlichkeit, in: Kocka (Hrsg.), Bürger und Bürgerlichkeit, S. 79-100, hier S. 80.
    90. Erhebungen wie der „Global Wealth Report“ der Allianz definieren als Angehörige einer „Vermögensmittelklasse“ (wealth middle class) jene, deren Kapitalbesitz im Bereich zwischen 30 und 180 % des globalen Mittelwerts an Vermögenswert pro Kopf (17.700 Euro im Jahr 2013) liegt. Seit 2000 habe es 65 Millionen Absteiger aus den vermögenderen Schichten gegeben, aber 491 Millionen Aufsteiger, so die Studie. Insgesamt sei inzwischen fast eine Milliarde Menschen weltweit dieser wealth middle class zuzurechnen. Signifikant sind dabei die regionalen Unterschiede: Seit dem Jahr 2000 hat sich der Bevölkerungsanteil dieser mittleren Besitzenden in Lateinamerika verdoppelt, in Osteuropa verdreifacht, in Asien versiebenfacht. Um 2000 lebten 60 % der Angehörigen dieser Vermögensmittelklassen in Nordamerika/Europa, heute sind es nur noch 30 %. Allianz Global Wealth Report 2014, S. 13f., https://www.allianz.com/v_1411376188000/media/economic_research/publications/specials/de/AGWR14d.pdf.
    91. Man sollte auch die Unterschiede dieser Mittelklassen in Schwellenländern innerhalb der nationalen Grenzen nicht unterschätzen. Es gibt zum einen eine Mehrheit von „vulnerablen Mittelklassen“, die etwa bei Arbeitslosigkeit sehr schnell ins Bodenlose fallen oder aufs Land zurück müssen, und es gibt die „urban sichtbaren“ Mittelklassen, die sich einem globalen Lifestyle deutlich mehr annähern; „vulnerabel“ und „urban sichtbar“ als Unterscheidung bei Popp, Mittelschicht.
    92. Beispiele sozialanthropologischer Beschreibungen etwa bei Carla Freeman/Rachel Heiman/Mark Liechty (Hrsg.), The Global Middle Classes. Theorizing through Ethnography, Santa Fe 2012.
    93. Vgl. z.B. die einzelnen Studien zu den „chinesischen“ Mittelklassen in China und Taiwan von Hsiao (Hrsg.), Chinese Middle Classes, vor allem S. 10 und S. 234-248; die betonen, dass es zwar eine Präferenz für bestimmte politische Werte gebe, jedoch kaum Handlungsmöglichkeiten jenseits von Partei und Staat zur Verfügung stünden.
    94. Max Weber, Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie (zuerst: 1920-21), 3 Bde., Tübingen 1988; Bernhard Groethuysen, Die Entstehung der bürgerlichen Welt- und Lebensanschauung in Frankreich (zuerst: 1927), 2 Bde., Frankfurt a.M. 1978.
    95. Marx reduziert den Bürger einerseits auf den Bourgeois, definiert ihn damit durch seine „Klasse“ und kann dadurch zugleich den Staatsbürger positiv deuten, weil er darin seiner Klassenbedingtheit enthoben wird; Riedel, Bürger, S. 716-719.