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Zeithistorische Forschung Potsdam e.V.

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Lasse Heerten

Menschenrechte und Neue Menschenrechtsgeschichte

Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 31.01.2017
https://docupedia.de//zg/Heerten_menschenrechte_v1_de_2017

DOI: https://dx.doi.org/10.14765/zzf.dok.2.755.v1

Artikelbild: Menschenrechte und Neue Menschenrechtsgeschichte

Declaration of Human Rights (künstlerische Adaption) im UN-Hauptquartier in New York City. Foto: Zack Lee, 26. Juli 2007. Quelle: <a rel="nofollow" class="external text" href="https://www.flickr.com/photos/riacale/1347847390/in/photolist-8DcAsg-5H…;, Lizenz: <a rel="nofollow" class="external text" href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>

Menschenrechte sind zur globalen Leitkategorie aufgestiegen. Die wissenschaftliche Erforschung der Geschichte der Internationalisierung von Rechtsansprüchen haben Historiker/innen erst vor einigen Jahren für sich entdeckt. Lasse Heerten skizziert in seinem Beitrag, dass Menschenrechte als ein semantisch äußerst offenes Vehikel unterschiedliche Ideen transportieren können und kritisch historisiert werden müssen. Zentral sind dabei Fragen nach Emergenz, ambivalenten Effekten und der Vielgestaltigkeit von Menschenrechten im Verlauf der Geschichte.

Menschenrechte und Neue Menschenrechtsgeschichte

von Lasse Heerten

Einleitung

Die Menschenrechte sind allgegenwärtig. Zumindest als Begriff sind sie aus der internationalen Politik heutzutage genauso wenig wegzudenken wie aus der zeithistorischen Forschung.[1] Obwohl sie in den letzten Jahrzehnten zu einem globalen Leitbegriff aufgestiegen sind, den verschiedenste Akteur/innen benutzen, um in den Foren nationaler und internationaler Politik ihre Agenden zu formulieren, haben sich Historiker/innen bis vor wenigen Jahren kaum für die Menschenrechte interessiert. Die Aufgabe, die Geschichte dieser Internationalisierung von Rechtsansprüchen zu schreiben, überließen sie lange Zeit Praktiker/innen der Menschenrechtspolitik und Vertreter/innen anderer Disziplinen, vor allem Philosophen, Politik- und Rechtswissenschaftlern.

Das von der Geschichtswissenschaft lange Zeit verwaiste Feld teilt sich in zwei Stoßrichtungen. Einerseits werden die Menschenrechte – in populären Annahmen, aber auch in der mittlerweile schon älteren Forschung der 1990er- und frühen 2000er-Jahre – als tief in westlichen Werten verwurzelte Erzeugnisse eines Jahrhunderte überspannenden Entwicklungsprozesses gedeutet: An ihrem Anfang stünden die alten Griechen oder die Bibel, die frühneuzeitlichen Freiheitsbegiffe oder die Aufklärung, spätestens aber die Französische Revolution. Paradoxerweise führt diese langsame Reifung nach dieser Lesart zu einer durchaus abrupten „moralischen Revolution” der internationalen Politik in der zweiten Häfte des 20. Jahrhunderts. In teleologische Narrative gekleidet, wird die Idee der Menschenrechte dabei weit in die Vergangenheit zurückprojiziert und trotzdem als Signum unserer Zeit charakterisiert. Oft bewegen sich diese Darstellungen, auch mangels solider empirischer Forschung, in einem von aktuellen politischen Annahmen bestimmten Raum, in dem die Komplexität der Menschenrechtsgeschichte nicht ausreichend Platz findet. Diese wird dabei auf die Erklärungen der UN, insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, als Zielpunkt moralischen Fortschritts ausgerichtet: Allein durch die Setzung von universellen Normen und Rechten sei die Welt demnach in einen besseren Ort verwandelt worden. Nicht frei von hagiografischen Überhöhungen kreisen diese Darstellungen gewöhnlich um Individuen wie Eleanor Roosevelt oder René Cassin, ohne deren heroischen Einsatz diese Errungenschaften unerreichbar geblieben wären.[2]

Die ehemalige First Lady Eleanor Roosevelt betrachtet die englische Fassung der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, 1. November 1949. Fotograf: unbekannt, Quelle: [https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Universal_Declaration_of_Human_Rights?uselang=de#/media/File:Eleanor_Roosevelt_and_Human_Rights_Declaration.jpg Wikimedia Commons]  / [http://www.fdrlibrary.marist.edu/photos.html FDR Presidential Library & Museum], Lizenz: gemeinfrei
Die ehemalige First Lady Eleanor Roosevelt betrachtet die englische Fassung der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, 1. November 1949. Fotograf: unbekannt, Quelle: Wikimedia Commons / FDR Presidential Library & Museum, Lizenz: gemeinfrei


Demgegenüber stehen Autor/innen, die diesem zumindest implizit westlichen Narrativ kritisch gegenüber eingestellt sind. Diese Kritik an der wenig konsequenten Umsetzung der Menschenrechte wird mitunter zu einer Abrechnung mit „dem Westen” per se ausgebaut: In einem selbst wiederum moralistischen Erzählgestus der Enthüllung brandmarken sie die Menschenrechte als leere Rhetorik, die, wenn überhaupt, nur der Scheinheiligkeit der Mächtigen dieser Welt Ausdruck verleihen würde.[3]

In den vergangenen Jahren hat sich die Menschenrechtsgeschichte – insbesondere die zeithistorische Forschung zu den Menschenrechten – jedoch in ein geradezu boomendes Feld verwandelt. Die eingangs skizzierten moralisch aufgeladenen Annahmen über die Menschenrechte wurden – nicht nur, aber auch – nun von Historiker/innen in Frage gestellt. Die Grundlagen der kritischen neueren Forschung zur Menschenrechtsgeschichte hat – neben zwei die Forschung sehr stimulierenden Aufsätzen des britischen Historikers Mark Mazower[4] – insbesondere Kenneth Cmiel gelegt. Der amerikanische Historiker ist jedoch leider zu früh verstorben, um seine Pionierarbeiten zu dem Thema in monografischer Form zum Abschluss zu bringen.[5] Daran angeschlossen hat eine Reihe jüngerer, zumeist deutscher und angelsächsischer Historiker/innen, zuvorderst Jan Eckel, Stefan-Ludwig Hoffmann, Barbara Keys und Samuel Moyn.[6]

Im Folgenden wird dieses neuere, von sehr lebhaft geführten Debatten gekennzeichnete Forschungsfeld in seinen Grundzügen dargestellt. Für diese Bemühungen, die Menschenrechte kritisch zu historisieren, sind drei Tendenzen charakteristisch. Erstens wurde die Frage ihrer Emergenz in den Fokus gerückt: Wann tauchen die Menschenrechte als Begriff, wann als zumindest dem Anspruch nach universell gültige Rechtsnormen auf? Zweitens wurde im Sinne einer kritischen Geschichte der Menschenrechte versucht, ihre ambivalenten Effekte in den Blick zu bekommen: Was sind die genauen politischen Kontexte und Machtverhältnisse, in denen die Idee der Menschenrechte an Bedeutung gewann? In welcher Beziehung stehen die Menschenrechte unserer Zeit zu anderen Modellen von Rechten, was ist ihr Verhältnis zu anderen Universalismen? Drittens wurde die Vielgestaltigkeit der Menschenrechte in der Geschichte herausgearbeitet: Was bedeuteten sie zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen historischen Kontexten?

Einige der Historiker/innen im Feld, prominent etwa der amerikanische Historiker Samuel Moyn, insistieren darauf, dass es zwischen den verschiedenen Menschenrechten in der Geschichte zu unterscheiden gilt. So haben demnach etwa die Menschen- und Bürgerrechte des Revolutionszeitalters nicht mehr viel mit den Naturrechten der Frühen Neuzeit zu tun. Auch sind die Menschenrechte der späten 1940er-Jahre – und erst recht nicht die des späten 20. Jahrhunderts – keine Reinkarnationen der „droits de l'homme”: Ihr Verhältnis zu staatlicher Souveränität hat sich um 180 Grad gedreht. Die „natural rights” und die „rights of man” waren exakt die konkurrierenden Universalismen, die die „human rights” zu überwinden hatten: Letztere richten sich gegen staatliche Souveränität, ihre zwei Vorgänger waren genau in dieser verankert.[7] Mit dieser Lesart wandte sich Moyn gegen die Deutung der amerikanischen Kulturhistorikerin Lynn Hunt, für die die Menschenrechte Resultat der Umwälzungen des Revolutionszeitalters waren, die neue Formen emotionaler Einfühlung, „imagined empathy”, hervorgebracht und in Kampagnen für die Abschaffung von Folter und Sklaverei ihren Ausdruck gefunden hätten. Moyn zufolge war dies jedoch ein anderer, mittlerweile vergangener Idealismus, der mit dem zeitgenössischen Utopismus der Menschenrechte nichts zu tun habe.[8]

Gleichzeitig können die semantischen Spuren der Menschenrechtsidee jedoch bis in das Revolutionszeitalter zurückverfolgt werden, unabhängig von der Frage, was die Sprecher damit benennen wollten. Die Menschenrechte können als ein semantisch äußerst offenes Vehikel unterschiedliche Ideen transportieren und unterschiedlichen politischen Anliegen Ausdruck verleihen. „Human rights, in point of fact, is a remarkably pliable term, perhaps the ultimate empty signifier”, wie Kenneth Cmiel bereits 1999 in einem wegweisenden Aufsatz festgestellt hatte.[9] Es sollte also genau darauf geachtet werden, was historische Akteure meinten, wenn sie von Menschenrechten sprachen. Da die Menschenrechte ein per se polyvalenter Begriff sind, der mit äußerst unterschiedlichen, aber in ihrem Anspruch trotzdem universellen Bedeutungen gefüllt wurde – und auch weiterhin wird –, verbietet sich ein Versuch der Definition. Stattdessen wird im Folgenden dann von „Menschenrechten” oder „Menschenrechtsgeschichte” gesprochen, wenn Zeitgenossen das taten oder Historiker/innen sich in diese Debatten einschalteten. Die „Menschenrechte” waren und sind dabei immer Teil eines ebenso komplexen wie diffusen Konglomerats semantischer Felder, in denen verschiedene andere Rechte – wie etwa „Naturrecht”, „politische” und „soziale” Rechte, ,‚Bürgerrechte", „individuelle” und „kollektive Rechte” – ebenso mit den „Menschenrechten” in Verbindung stehen wie Ideen und Praktiken des „Humanitarismus”, der „Entwicklung” oder verschiedene Formen der Intervention. Mit der gegenseitigen Abgrenzung dieser Begrifflichkeiten befindet man sich aber bereits mitten in der Forschungsdiskussion, die im Folgenden aufgenommen wird.

Auch wenn noch lange kein Konsens über die Periodisierung besteht, wurde in der neueren Forschung zu den Menschenrechten bis dato vor allem auf die Bedeutung von zwei Zeiträumen verwiesen:

- die Jahre während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, in denen etwa mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 Visionen für eine Nachkriegsordnung formuliert wurden;

- die letzten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts, in denen den 1970er-Jahren entscheidende Bedeutung zugemessen wird, da seitdem insbesondere die sich in der internationalen Politik etablierenden nichtstaatlichen Organisationen der Menschenrechtsidee zu einer zuvor unbekannten Popularität verhalfen.

Der folgende Artikel orientiert sich an diesen Periodisierungsvorschlägen. Auf diesem Weg sollen die genannten vorrangigen Diskussionsgegenstände – die Emergenz der Menschenrechte, die Ambivalenzen in ihrer Geschichte sowie ihre semantische Vielgestaltigkeit – in den Blick genommen werden.


Nach den Weltkriegen: Die Genese einer neuen internationalen Ordnung

Die Nachkriegszeit wird häufig als Moment des Durchbruchs der Menschenrechte zu einem neuen Leitbegriff der internationalen Politik interpretiert.[10] Insbesondere in Reaktion auf den Holocaust wurden demnach im Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes verabschiedet, ein Jahr später das Genfer Abkommen und wiederum ein weiteres Jahr darauf die Europäische Menschenrechtskonvention ausgearbeitet.[11] Auf diesem vermeintlich soliden Fundament fußend, gewann die Menschenrechtsidee als Ideal einer neuen, friedlichen, internationalen Ordnung eine Strahlkraft, die bis heute nicht verblasst ist. Diese Erklärungen waren, wenn man etwa Michael Ignatieff folgen will, Ausdruck einer Revolution moralischen Denkens.[12]

Diese Annahmen hat die neuere historische Forschung zu den Menschenrechten in einigen Punkten relativiert. Historiker wie Samuel Moyn zweifeln an, dass die Menschenrechtserklärungen der frühen Nachkriegsjahre den Durchbruch der Menschenrechtsidee zu einer politischen Leitkategorie markieren. Zudem wird nun gezeigt, dass die Erklärungen keine unmittelbare Reaktion auf den Holocaust waren. Als Teil eines konservativen Programms des Wiederaufbaus des in Trümmern liegenden Europas waren sie demnach auch eher Reaktionen auf Diktatur und Weltkrieg, wie Marco Duranti gezeigt hat.[13] Mark Mazower zufolge müssen sie als Abwendung vom Völkerbund und dem Minderheitenrechtsregime der Zwischenkriegszeit interpretiert werden.[14] Der Beginn des Kalten Kriegs besiegelte das frühzeitige Ende des kurzen Moments, in dem die Menschenrechte überhaupt ein internationales Thema darstellten. (2.1) Zudem waren die individuellen Menschenrechte eine Antwort der Imperialmächte auf den Antikolonialismus, dem kollektive Rechte eine deutlich wirksamere Waffe geboten hätten. Die Kolonien Europas erlangten in den Folgejahren reihenweise ihre Unabhängigkeit. Im Menschenrechtsprogramm der UN fanden sie ein von den Großmächten verwaistes Forum der Entfaltung, das Diplomaten aus postkolonialen Staaten für sich nutzen konnten (2.2).

Der kurze Menschenrechtsmoment nach Ende des Zweiten Weltkriegs

Die Hinwendung zu den Menschenrechten in den späten 1940er-Jahren ist ohne die katastrophischen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs, von faschistischer Diktatur und Vernichtungsimperialismus nicht denkbar. Die Menschenrechte sind als konservatives, christliches Programm in Antwort auf die totalitären Regime der 1930er- und 1940er-Jahre in die internationale Politik eingeführt worden. Wie Samuel Moyn argumentiert, war insbesondere der christliche Personalismus einer der Kanäle, über den Menschenrechtsideen in das europäische Denken Eingang fanden. Dies schlug sich etwa in der Idee von der „Würde des Menschen” nieder, deren gesteigerter Wirkmacht im ersten Artikel des Grundgesetzes der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland Ausdruck verliehen wurde. Auch wenn spätere Apologeten der Menschenrechte ihnen das Siegel liberaler Politik verliehen, waren sie Teil eines „re-recasting of bourgeois Europe”, wie Moyn in Anlehnung an Charles Maier formuliert.[15] Trotz einer gewissen Popularisierung der Menschenrechte in den 1940er-Jahren erzielte diese Idee keine Massenwirkung; eine von größeren sozialen Gruppen getragene Menschenrechtsbewegung wurde nicht begründet. Im Vergleich zu der Situation in den 1970er- oder 1990er-Jahren blieb die öffentliche Wirkung der Menschenrechtsidee marginal, wie die Forschung festhält.[16]

Der Menschenrechtsmoment des Nachkriegs war zudem keine Reaktion auf den Holocaust.[17] Dieser Umstand sollte nicht überraschen: Die Forschung zur Erinnerung an den Holocaust hat deutlich gezeigt, dass die breite gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Massenmord an den Juden Europas erst zeitlich versetzt begann, mit zunehmender Intensität erst seit den 1960er-Jahren.[18] Die empirische Grundlage für die Behauptung eines Zusammenhangs von der Etablierung des internationalen Menschenrechtsregimes und dem nationalsozialistischen Genozid ist folglich sehr dünn. In den Verhandlungen zur Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte etwa fehlen Bezugnahmen auf den nationalsozialistischen Genozid. Die Zeitgenossen verstanden so auch die einen Tag nach der Menschenrechtserklärung verabschiedete Völkermord-Konvention der UN als ein von dem Projekt individueller Menschenrechte zu unterscheidendes Vorhaben. Die Konvention war das Ergebnis der Lobbyarbeit des Einzelkämpfers Raphael Lemkin. Der polnisch-jüdische Völkerrechtler verstand „Genozid” als eine komplexe Kategorie, die nicht auf rassistisch motivierte Verbrechen beschränkt werden sollte, sondern für die der kulturelle Genozid zentral war. Lemkins Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen war daher auch nicht Auschwitz, sondern der deutsche Überfall auf Polen und die damit einhergehende rassistisch-imperiale deutsche Herrschaft.[19] Selbst wenn man die Völkermord-Konvention – tendenziell anachronistisch – als Teil des Menschenrechtsmoments der 1940er-Jahre würde deuten wollen, wäre die Rolle des Holocaust also nicht so zentral, wie häufig angenommen wird.[20]

Im kalten Klima der internationalen Politik nach Ende des Zweiten Weltkriegs waren die Überlebenschancen der Menschenrechtsidee gering, wie etwa Moyn oder Eckel betonen.[21] Zwar war der Weltkrieg vorbei. Jedoch schloss sich daran der nächste Weltkonflikt, der knapp ein halbes Jahrhundert andauern sollte, fast nahtlos an. Die globale Konfrontation der beiden Blöcke im Kalten Krieg zementierte die Nachkriegsordnung und besiegelte das Ende des kurzen Moments, in dem die Menschenrechte überhaupt ein Thema der internationalen Politik waren. In einem Feld, das insbesondere durch die sich in den Nachkriegsjahren schnell verändernden politischen Konfliktlagen bestimmt wurde, konnten diese Ideen keine tiefen Wurzeln schlagen. Für die Sowjetunion und die antikoloniale Bewegung des globalen Südens spielten kollektivistische Ideale eine größere Rolle als individuelle Menschenrechte. Federführend in der Ausformulierung der neuen Menschenrechtsideen waren die westlichen Mächte und ihre Verbündeten, für die individuelle Rechte so etwas wie der kleinste gemeinsame Nenner idealistischer Rhetorik waren. Die Menschenrechte wurden zur universalistischen Sprache der UN-Erklärungen, gerade weil die Großmächte die Gefahr, dass sie weitreichende Konsequenzen zeitigen könnten, als gering einschätzten.[22]

Universell waren die Menschenrechte nur in ihrer Rhetorik; die Instrumentarien ihrer Anwendung blieben äußerst begrenzt. Die Hinwendung zu den Menschenrechten muss auch als Abkehr vom Regime der Minderheitenrechte des Völkerbunds verstanden werden, wie Mark Mazower betont. Dies war zwar nicht universell, aber die Möglichkeiten der politischen Implementation machten es zu einem gefährlichen Werkzeug, das am Vorabend des Zweiten Weltkriegs die Vordenker einer internationalen Friedensordnung wie ein Bumerang eingeholt hatte, als sich etwa das „Dritte Reich” auf das Selbstbestimmungsrecht der „Volksdeutschen” in den osteuropäischen Nachbarstaaten berief. Das von der neugegründeten zwischenstaatlichen Organisation angestimmte Hohelied der individuellen Rechte war somit gleichzeitig ein Abgesang auf die kollektiven Rechte der Zwischenkriegszeit.[23]

Trotz dieser verschiedenen Einwände hat Michael P. Bradley noch einmal die Bedeutung der 1940er-Jahre stark gemacht. Bradley versucht einen Weg zu finden, eine transnationale Menschenrechtsgeschichte zu schreiben, die sich nicht zuvorderst auf die Suche nach Momenten des „Durchbruchs” und dem damit verbundenen Beginn der zeitgenössischen „Ära” der Menschenrechte begibt. Denn „what human rights were understood to be by actors in the historical moment was always a considerably messier process, one that linear narratives can obscure”.[24] Im amerikanischen Kontext, auf den Bradley sich innerhalb eines globalen Rahmens bezieht, sei die entscheidende Revolution moralischer Imagination jedoch schon vorher passiert. Zwar sei der Begriff der Menschenrechte dabei nicht sonderlich wichtig gewesen, doch habe der sozialdokumentarische Fotojournalismus der 1930er-Jahre versucht, „the suffering of strangers” sichtbar zu machen, um so empathische Verbindungen zwischen den fotografierten Subjekten und ihren Betrachter/innen zu erzeugen.[25]

Angeknüpft wurde daran in der Nachkriegszeit, als Visionen für eine bessere Welt und neue globale Ordnung in der Fotografie ein Leitmedium fanden. Die UN, die Weltgesundheitsorganisation und andere humanitäre Organisationen inszenierten ihre Arbeit in Krisenregionen – zuvorderst dem vom Weltkrieg erschütterten Europa – vermehrt mithilfe von Fotografien und Filmen. Diese Repräsentationen der Hilfsempfänger als „Opfer” waren nicht frei von Ambivalenzen, konnten sie doch deren Agency untergraben. Die Intention dahinter war jedoch zumindest in Teilen die Erzeugung von Empathie mit Menschen in Krisensituationen.[26] Ähnliche Bilder gingen in der Nachkriegszeit zudem in großen Fotoausstellungen um die Welt, die zum Teil die sozialdokumentarische Fotografie der Zwischenkriegszeit weiter popularisierten. Ein wichtiges Beispiel ist die vom luxemburgisch-amerikanischen Fotografen Edward Steichen konzipierte Ausstellung The Family of Man. Hier wurde die „Menschheit” als zusammengehörig imaginiert, und dies für Menschen rund um den Erdball erfahrbar gemacht. Die Ausstellung wurde 1955 im Museum of Modern Art in New York eröffnet und zog im folgenden Jahrzehnt weltweit über neun Millionen Besucher/innen in Amerika, Europa, Asien und Afrika an – und machte dabei auch in Moskau Station.[27]

Titelseite des Katalogs der Ausstellung „Family of Man“. Fotograf: Dinales, 7. November 2013. Quelle: [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/84/Front_page_of_exhibition_%22The_Family_of_Man%22_catalog.jpg Wikimedia Commons], Lizenz: [http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/ CC BY-SA 3.0]
Titelseite des Katalogs der Ausstellung „Family of Man“. Fotograf: Dinales, 7. November 2013. Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0


Neuere historiografische Ansätze, die das kulturell Imaginäre der Menschenrechte und des Humanitarismus ausloten, wie etwa von Bradley oder Stefan-Ludwig Hoffmann, sind für die weitere Forschung richtungsweisend, da visuelle Quellen in der Menschenrechtsgeschichte – trotz der Betonung der Bedeutung von Medienkampagnen – bisher kaum eine Rolle spielen, auch trotz vielfältiger Anregungen aus den visual cultural studies.[28]

Menschenrechte und Dekolonisation

Der Zusammenhang von Dekolonisation und Menschenrechten war in den letzten Jahren Gegenstand einer lebhaften Forschungsdiskussion, die sich im Kern um die Frage dreht: War die Dekolonisation eine Menschenrechtsbewegung? Diese Debatte hängt direkt damit zusammen, wie man das Verhältnis vom Recht auf Selbstbestimmung und den Menschenrechten einschätzt. Die Idee der Selbstbestimmung hat eine längere Tradition, die nicht nur auf Woodrow Wilson, sondern vor allem auch auf Wladimir Iljitsch Lenin verweist.[29] Ihre große Stunde schlug jedoch in den 1940er-Jahren als Teil einer moralischen Vision für eine Welt nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Im August 1941 trafen sich der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premierminister Winston Churchill auf der USS Augusta vor der Küste Neufundlands, um alliierte Ziele für die Nachkriegsordnung zu definieren. Dass die Anerkennung des Rechts auf Selbstbestimmung einen Kernpunkt ihrer gemeinsamen Erklärung, der Atlantic Charter, bildete, provozierte ein globales Echo – insbesondere auch in den Kolonien rund um den Erdball, wo die in das Ende des Weltkriegs gesetzten Erwartungen durch die Hoffnung auf ein Ende der Kolonialimperien beschwingt wurden.[30]

Diese Hoffnungen wurden jedoch nach 1945 schnell enttäuscht. Die europäischen Kolonialmächte befürchteten, dass kollektive Menschenrechte – wie das Recht auf Selbstbestimmung – Instrumente bieten würden, die gegen sie eingesetzt werden könnten.[31] Folglich wendeten sie sich den individuellen Menschenrechten zu – dies war auch ein amerikanisches Zugeständnis an die von den Kriegsjahren gebeutelten westeuropäischen Nationen. Die USA hatten sich etwa in ihrer Kriegspropaganda noch wiederholt auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker berufen. Nach dem erfolgreich beendeten Krieg strich nicht nur London, sondern auch Washington dieses kollektive Recht zugunsten realpolitischer Erwägungen von der Agenda.[32] Entgegen der in den Kriegsjahren geschürten Hoffnungen, dass die von den Kolonien abverlangten Opfer mit einem Mehr an Rechten für die Kolonisierten, vielleicht sogar mit der Unabhängigkeit belohnt würden, initiierten die imperialen Metropolen nach Kriegsende eine „zweite Kolonialisierung”.[33] Im Zuge der sogenannten Entwicklungspolitik sollten die Kolonien modernisiert und wirtschaftlich besser nutzbar gemacht werden. Vom Recht der Völker auf Selbstbestimmung war nun nicht mehr die Rede. Wie etwa Mark Mazower gezeigt hat, ist auch die Gründung der UN deshalb nicht als Abkehr, sondern als Erbe des kolonialen Liberalismus des Völkerbunds zu betrachten.[34] Dass die Kolonisierten in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg dennoch in vielen Fällen staatliche Unabhängigkeit erlangten, hatte auch Folgen für das Menschenrechtsprogramm der Vereinten Nationen (UN). Die verbliebenen Weltmächte USA und Sowjetunion dominierten die Politik der UN im Sicherheitsrat, überließen aber den kleineren Mitgliedsnationen das Feld in als weniger wichtig betrachteten Organen wie der Menschenrechtskommission. In dieser Vernachlässigung drückt sich die nachrangige Priorität aus, die die globalen Mächte zu dieser Zeit der Menschenrechtspolitik einräumten. Diplomaten der „Dritten Welt” nutzten jedoch die Spielräume, die ihnen so eröffnet wurden. Insbesondere wurde dem Recht auf Selbstbestimmung größere Bedeutung verliehen. Dieses von den Alliierten zuvor fallengelassene Prinzip setzten sie nun sogar an die Spitze der Agenda als das „erste Menschenrecht”, wie etwa Roland Burke betont.[35]

Die Frage, ob der Antikolonialismus eine Menschenrechtsbewegung im heutigen Sinne war, ist in der Forschung umstritten.[36] Sein primäres Ziel war die Herstellung postkolonialer staatlicher Souveränität. Für Samuel Moyn etwa folgt daraus, dass es sich dabei nicht um Menschenrechte im heutigen Sinne gehandelt habe: Die Rechtsrhetorik des Antikolonialismus habe auf die klassischen „rights of man” in der Tradition der Französischen Revolution gezielt, in der Menschen- und Bürgerrechte direkt aufeinander bezogen waren. Für Moyn jedoch haben weder die Naturrechte der Frühen Neuzeit noch die Rechtserklärungen der atlantischen Revolutionen des 18. Jahrhunderts mit den heutigen Menschenrechten viel gemein – was auch für die Dekolonisation gilt. Die Liaison des Nationalstaats mit seinen Bürgern habe auch deren Rechte hervorgebracht; ohne den modernen Staat seien die Rechte des Individuums nicht denkbar, denn dieser träte historisch als ihr Garant in Erscheinung. Eben solche Staaten habe die antikoloniale Bewegung errichten wollen. Deshalb sei das Prinzip nationalstaatlicher Souveränität in der UN weitgehend unangetastet geblieben und das rhetorisch universelle Recht auf Selbstbestimmung in der Praxis auf antikoloniale Unabhängigkeitserklärungen beschränkt worden.[37] Zwar sei durch die Aufnahme der gerade unabhängig gewordenen ehemaligen Kolonien die UN im Allgemeinen und das Menschenrechtsprogramm im Besonderen runderneuert worden. Die zwischenstaatliche Organisation sei jedoch weiterhin eine Versammlung von Nationalstaaten geblieben, die ihre Souveränität nicht so einfach hätten einschränken lassen wollen.[38]

Zuletzt haben sich zunehmend ausgewogenere Stimmen in diese Debatte eingeschaltet, die den Zusammenhang zwischen Dekolonisation und Menschenrechten jenseits eines Entweder-Oder auszuloten versuchen. So plädiert etwa Talbot C. Imlay für ein Modell konkurrierender Rechtsideen im Zeitalter der Dekolonisation. Dabei seien in Bezugnahme auf nationale Rechte, Minderheiten- und Menschenrechte verschiedene Vorstellungen des Verhältnisses von nationaler Souveränität und den Rechten der Bevölkerung austariert worden.[39]


Nach den Revolutionen: Die Menschenrechte seit den 1970er-Jahren

In der neueren Menschenrechtsgeschichte werden die 1970er-Jahre häufig als Jahrzehnt des Durchbruchs der Menschenrechte zu einem globalen Leitbegriff interpretiert.[40] In den folgenden Dekaden stiegen die Menschenrechte endgültig zur „lingua franca des weltweiten moralischen Denkens” auf.[41] Entscheidend dafür waren zum einen die weitreichenden politischen Umwälzungen der 1960er-Jahre, die mit der „kulturellen Revolution” von 1968 in Verbindung zu bringen sind. Diese Ereignisse setzten einen Prozess in Gang, der etablierten Politikformen und politischen sowie sozialen Utopien Legitimität entzog. Das äußerte sich sowohl in einer Transformation des politischen Denkens und in einem Aktivismus insbesondere der westlichen Linken nach 1968, aber auch in einer Krise der christlichen Kirchen. (3.1) Zum anderen eröffnete die Auflösung der kolonialen Imperien Europas internationale Konstellationen, die den Menschenrechten neue politische Bindekraft verliehen. In der postkolonialen globalen Ordnung gerieten die Staaten der „Dritten Welt” in neuartiger Form in den Blick westlicher Aktivisten und Politiker. (3.2) Das Ende des Kalten Kriegs bedeutete für den Menschenrechtsidealismus einen weiteren Schub. In den veränderten politischen Konstellationen der 1990er-Jahre wurden sie, wie Stefan-Ludwig Hoffmann argumentiert, zu einer doxa, einer der gesellschaftlichen Überzeugungen, die als verinnerlichte, evidente Ordnung stillschweigend vorausgesetzt werden und den Raum des Denkbaren und Sagbaren umgrenzen.[42] Die Menschenrechte wurden so zu einer fast unvermeidlichen politischen Legitimationsformel für humanitäre wie militärische Interventionen. (3.3)

Das Ende der Utopien und die Menschenrechte in der internationalen Politik seit den 1970er-Jahren

Die Proteste der neuen Linken waren im Mai 1968 als politische und sozioökonomische Revolution gescheitert. Seit Ende der 1960er-Jahre verlor das Ziel der politischen Revolution immer mehr an Attraktivität: Sozialismus, Marxismus und antikolonialer Befreiungskampf hatten nicht zu der von ihren Anhängern erhofften besseren Welt geführt.[43] Für die westliche Linke war nicht nur die Revolution in den eigenen Gesellschaften gescheitert. Die verstärkt einsetzende Rezeption der Verbrechen des Stalinismus, angeschoben durch die Übersetzungen von Alexander Solschenizyns „Archipel Gulag”, machten (nun auch vielen linken Intellektuellen) deutlich, dass im Mutterland der sozialistischen Revolution auf die Massenerhebung der Massenterror gefolgt war.[44] Darüber hinaus mussten westliche Aktivisten mitansehen, wie sich zahlreiche Politiker der „Dritten Welt” – lange Zeit die Hoffnungsträger einer „neuen Linken” – nach der Unabhängigkeit in Autokraten und Diktatoren verwandelten. In der desilluisionierten Linken verlor die Utopie der politischen Revolution in der Folge dramatisch an Strahlkraft.[45] Der einflussreichen Interpretation Samuel Moyns zufolge, schlug genau in dem historischen Moment, als im Laufe der 1970er-Jahre andere Formeln der Verbesserung der Welt, wie der Sozialismus oder der Antikolonialismus, stark an Glaubwürdigkeit und Bindekraft verloren hatten, die Stunde der Menschenrechte: Als moralische Alternative zu stärker politisierenden Programmen der Heilsverkündung wurden sie zur letzten vitalen Utopie.[46]

Nicht nur der Sozialismus war in den 1960er-Jahren in der Krise. Dieselbe Erfahrung machten auch die christlichen Kirchen. Gemessen sowohl an öffentlichen Diskussionen als auch an den sonntäglichen Besucherzahlen verzeichneten die Kirchen in der Dekade einen Einbruch an Zuspruch, der wohl als die einschneidendste Zäsur in ihrer Geschichte seit der Reformation zu betrachten ist.[47] In dieser Krisensituation „verweltlichten” sich die Kirchen und schalteten sich vermehrt in politische Diskussionen ein.[48] Der Zusammenbruch war vor allem diskursiver Natur: Individuen griffen in der Gestaltung ihrer Identität seit den 1960er-Jahren deutlich weniger auf christliche Narrative und Deutungsrahmen zurück.[49]

Dagegen boten nun die Menschenrechte eine universelle moralische Sprache, die zwar über christliche Prinzipien hinauswies, die Christen jedoch trotzdem für sich beanspruchen konnten und die ihnen Gehör im öffentlichen Raum verhieß.[50] Zudem konnte dabei an Traditionen des christlichen Internationalismus angeknüpft werden. Dessen Wurzeln reichen teilweise in die kolonialen Kontexte der globalen Expansion des Christentums zurück. Deutlich wird dies etwa bei der Rolle, die Missionare in der globalen Kampagne zugunsten des Sezessionsstaats Biafra während des nigerianischen Bürgerkriegs (1967-1970) gespielt haben. Die Hungersnot, die das Leben inbesondere der Zivilbevölkerung Biafras bedrohte, wurde auch durch die Bemühungen katholischer Missionare, die in der Sezessionsrepublik tätig waren und ihre globalen Kontakte zur Erzeugung internationaler Aufmerksamkeit für die humanitäre Krise nutzten, zum Gegenstand einer internationalen Protest- und Medienkampagne.[51] Gleichzeitig konnten die Menschenrechte in dieser Situation für diejenigen, die sich von den christlichen Kirchen abwandten, zur säkularen Ersatzutopie werden, die ihrem Handeln Sinn verlieh – ganz ähnlich wie für vom Glauben abgefallene ehemalige Revolutionäre. In diesem von Historiker/innen noch vernachlässigten Feld hat die Forschung bereits gezeigt, dass das Aufblühen von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International tief in einem religiösen Nährboden wurzelte.[52] Das Florieren des Glaubensartikels Menschenrechte seit den 1970er-Jahren könnte in ähnliche Zusammenhänge gerückt werden wie das von New Age-Religionen im selben Zeitraum.

Ausgehend von ihren Keimzellen in Nordamerika und Nordwesteuropa konstituierte sich in dem Jahrzehnt nach 1968 der neueren Forschung zufolge erstmals eine internationale Menschenrechtsbewegung. Aktivist/innen in den vielerorts entstehenden und expandierenden Menschenrechts-Nichtregierungsorganisationen erfanden einen „postpopulist reform style tailor made for the information age”, wie Kenneth Cmiel schreibt.[53] Gerade das Beispiel von Amnesty International machte Schule. Die Organisation versuchte, im Namen individueller von Menschenrechtsverletzungen Betroffener direkten Druck auf die Regierung der Opfer auszuüben – etwa durch das massenhafte Versenden von Briefen.[54] Die Effektivität dieser Politikformen sei für den Aufstieg der Menschenrechte jedoch nicht ausschlaggebend gewesen, wie etwa Moyn argumentiert. Ohne die politischen Krisen und Konflikte der 1960er- und 1970er-Jahre wäre der Aufstieg der Menschenrechte zur „letzten Utopie” nicht denkbar: Hier hätten sich Räume geöffnet, in denen die Menschenrechte als „post-revolutionärer Idealismus” (Jan Eckel) etabliert werden konnten.[55] Sie boten eine neue universelle Sprache, mit der die Anliegen unterschiedlichster Gruppen ausgedrückt werden konnten.

Gleichzeitig schien diese neue Form der Politik ganz konkrete Stellschrauben zur Verbesserung im Kleinen anzubieten. In einem Zeitalter gescheiterter Utopien erlaubte die pragmatische Utopie der Menschenrechte neue, zuvor kaum denkbare, politische Koalitionen, etwa zwischen der Linken und den Kirchen, die, trotz unterschiedlicher Perspektiven, die Menschenrechte als geteilte Sprache zur Kritik an autoritären Regimes für sich entdeckten.[56] Als ein Idealismus mittlerer Reichweite, der sich konkreten Problemen widmete, schien diese neue Politikform einen Ausweg aus der Sackgasse festgefahrener politischer Frontverläufe zu bieten. Trotzdem sei, so etwa Moyn und Eckel, das Programm utopisch gewesen: Ziel war eine bessere Welt, in der die Rechte eines jeden Einzelnen garantiert würden. Die realen Effekte der Menschenrechtskampagnen waren für den Erfolg der Menschenrechtsidee demnach vielleicht auch gar nicht so entscheidend. Mindestens genauso wichtig war, dass dieses Engagement dem Leben der Aktivist/innen in einem Zeitalter gescheiterter Utopien wieder einen Sinn verlieh.[57]

Die Idee der Menschenrechte wurde – popularisiert durch eine kulturelle Revolution von unten – nun auch für nationalstaatliche Regierungen zunehmend attraktiv.[58] Der demokratische US-Präsident Jimmy Carter wurde zum ersten Schwergewicht der internationalen Politik, der die Menschenrechte zu einem vorrangigen Prinzip der Außenpolitik erklärte. Erstmals wurde das Einhalten der Menschenrechte zur Bedingung bei der Erteilung von Entwicklungshilfe an Staaten der „Dritten Welt” erklärt, auch wenn diese Linie durch realpolitische Erwägungen in der globalen Konfrontation des Kalten Kriegs teilweise aufgeweicht wurde.[59] In der Krisensituation der Post-Vietnam-Ära wurden die universellen, individuellen Menschenrechte zu einer Sprache, anhand derer die amerikanische Mission in der Welt neu formuliert werden konnte.[60] Gerade gewählte Vertreter – zuvorderst Präsidenten – bedienten sich derartiger Rhetorik. Bereits im Präsidentschaftswahlkampf 1968 verkündete das Kampagnenteam Richard Nixons angesichts der Hungersnot in der Sezessionsrepublik Biafra: „Genocide is what is taking place right now – and starvation is the grim reaper.”[61] Zehn Jahre später bezeichnete Jimmy Carter das Khmer Rouge-Regime in Kambodscha, das mehr als eine Million Menschen der eigenen Bevölkerung umgebracht hatte, als „the worst violator of human rights in the world today”.[62] Aufgrund der Bedenken im Außenministerium blieben die konkreten politischen Maßnahmen jedoch begrenzt: Während des Biafrakriegs nahmen die USA Rücksicht auf die Interessen Großbritanniens – die ehemalige Kolonialmacht unterstützte das nigerianische Regime in Lagos –, und im Fall Kambodschas wollte man die Annäherung an China, das die Khmer Rouge unterstützte, nicht aufs Spiel setzen.[63]

Trotz ihrer schillernden rhetorischen Kraft blieb die konkrete diplomatische Wirkmacht der Menschenrechte also häufig stark beschränkt. Neu war jedoch – wie etwa die Kritik an der chilenischen Junta um Pinochet nach dem Putsch 1973 zeigt –, dass Staaten, die Teil der „globalen Gemeinschaft” sein wollten, insbesondere wenn sie sich als demokratisch legitime Vertreter ihrer Bevölkerung verstanden, sich mit zunehmend stärkerer internationaler Beobachtung und Kritik konfrontiert sahen.[64] Ähnliches gilt auch für das südafrikanische Apartheidsregime, das nun, durch internationale Menschenrechtskampagnen denunziert, zum immer stärker isolierten Pariastaat der internationalen Gemeinschaft wurde. Das weiße Minderheitsregime in Pretoria rief Proteste und Boykotts hervor, so zum Beispiel in Jamaika, das der antikolonialen Bewegung nahe stand.[65] Südafrikanische Exilanten hatten als Initiatoren einzelner Kampagnen häufig Schlüsselrollen inne.[66] Angesichts der langen Geschichte der Anti-Apartheid-Bewegung, in der sich nicht nur stärkere und schwächere Phasen aneinanderreihen, sondern die Aktivitäten auch komplett unterschiedliche Chronologien in den jeweiligen Ländern aufweisen, sind diese Proteste eher ein Beispiel für die Diskontinuitäten in der Menschenrechtsgeschichte. Entscheidend für das Ende der Apartheid waren wohl weniger internationale Menschenrechtsproteste – die das Regime bereits seit Jahrzehnten ausgesessen hatte –, sondern der Zusammenbruch der Sowjetunion, mit dem das Regime seinen Status als antikommunistisches Bollwerk im westlichen Lager verlor.[67]

Menschenrechte, neuer Humanitarismus und das Ende der Imperien

Der Zusammenhang von westlicher Machtausübung und der Rhetorik der Menschenrechte wurde schon lange, etwa aus der Perspektive der postcolonial studies, kontrovers diskutiert.[68] Die Umbrüche in der Geschichte der Menschenrechte in den 1970er-Jahren lassen sich anhand der Entwicklung der Dekolonisation gut verdeutlichen. Denn die Stunde individueller Menschenrechte in den Beziehungen zwischen globalem Norden und Süden kam erst nach der Auflösung der europäischen Imperien. Nun klagten westliche Regierungen und Aktivist/innen die Einhaltung von Menschenrechten in nicht-westlichen Staaten ein. Sie meinten damit aber etwas ganz anderes als die Intellektuellen und Aktivist/innen des Antikolonialismus zuvor: Das Recht auf Selbstbestimmung spielte nun eine weniger bedeutende Rolle.[69] Die Menschenrechte wurden in dieser historischen Konstellation zu der moralischen Norm, als die wir sie im Grunde bis heute verstehen: Ein gegen staatliche Souveränität gerichtetes Programm universeller Rechte, die nicht durch Zugehörigkeit zu einer Nation garantiert werden sollen, sondern durch ein transnationales Rechtsregime. Genau in dem historischen Moment, in dem die Dekolonisation weitgehend abgeschlossen und damit das Prinzip nationalstaatlicher Souveränität globalisiert, sogar universalisiert worden war,[70] wurde dieses Prinzip durch das entstehende transnationale Menschenrechtsregime gleichzeitig wieder in Frage gestellt: Die Menschenrechte richten sich vor allem gegen die Souveränität von Nationalstaaten, die ihre Machtfülle zum Nachteil ihrer eigenen Bevölkerung einsetzen.

Im Falle Biafras etwa lässt sich erkennen, wie nicht nur Menschenrechte und Humanitarismus für zahlreiche Akteure aufeinander bezogen waren, sondern auch welche Rolle Holocaust-Erinnerung und -Vergleich dabei spielten. Die Hungersnot wurde auch deshalb zu einem globalen Protest- und Medienereignis, da sich zahlreiche Zeitgenossen von den Bildern aus Biafra an die Fotografien der Befreiung der Konzentrationslager 1945 erinnert fühlten: Biafra wurde zu einem „afrikanischen Auschwitz”.[71] Insgesamt kreierten die Repräsentationen derartiger postkolonialer Krisen neue Bildwelten, die gerade für den neuen Humanitarismus seit der Gründung von Médecins Sans Frontières (MSF) im Anschluss an Biafra charakteristisch wurden. Menschenrechtsideale diffundierten als Teil eines semantischen Felds von Moralpolitik und Humanitarismus in breitere Teile der Bevölkerung.

Mit dem Konzert für Bangladesch, das Ravi Shankar und der Ex-Beatle George Harrison 1971 im New Yorker Madison Square Garden für das ein Jahr zuvor von einem verheerenden Zyklon heimgesuchte Ostpakistan organisierten, das sich nun in einem blutigen Unabhängigkeitskrieg befand, wurden große Benefizpopkonzerte zu einem neuen Genre humanitärer Events.[72] Insbesondere die Live Aid-Konzerte, die 1985 parallel in London und Philadelphia stattfanden und zu Spenden für humanitäre Hilfe für Afrika, insbesondere zur Bekämpfung der Hungersnot in Äthiopien unter der marxistischen Militärregierung Mengistus, aufriefen, entwickelten sich zu globalen Medienereignissen.[73] Auch wenn komplexere wirtschaftliche Zusammenhänge oder Fragen nach dem kolonialen Erbe dabei zumeist ausgeblendet wurden, waren westliche Zeitgenossen zunehmend davon überzeugt, insbesondere Afrika, dem „Sorgenkind” der globalen Gemeinschaft, helfen zu müssen.[74]

Der von der Dekolonisation geprägten UN kam anfangs nur eine Nebenrolle in der Hinwendung zu den Menschenrechten in der internationalen Politik zu. Die zwischenstaatliche Organisation musste umgangen werden, wenn individuelle Rechte zu einem wirksamen Mittel der Einschränkung exzessiver Machtausübung einzelner Staaten werden sollten, wie vor allem Moyn betont. Denn die Dekolonisation hatte das Prinzip nationalstaatlicher Souveränität zu einem sakrosankten, universellen Prinzip erhoben.[75] Diese neue Menschenrechtspolitik stand so von vornherein in enger Verbindung mit dem expandierenden Sektor der Nichtregierungsorganisationen (Non-governmental organizations, NGOs). Deren Bedeutung ist nicht nur in der internationalen Politik seit den 1970er-Jahren immens gewachsen.[76] In einigen postkolonialen Staaten haben diese Organisationen ganze Bereiche der staatlichen Verwaltungs- und Regierungsarbeit übernommen. Die Souveränität der postkolonialen Staaten im globalen Süden wird also nicht nur auf dem Höhenkamm politisch-moralischer Rhetorik, sondern auch „on the ground” fundamental transformiert.[77]

Auffällig ist jedoch, dass das Wirken humanitärer Organisationen von der Arbeit der Menschenrechts-NGOs wie Amnesty International in der Forschung häufig strikt unterschieden wird. In einer charakteristischen Wendung schreibt Moyn, der Durchbruch der Menschenrechte „occurred in striking autonomy from humanitarian concern, particularly for global suffering”. Dieses Projekt habe erst nach Ende des Kalten Kriegs an Bedeutung gewonnen.[78] Die Perspektive, Menschenrechte als Erfindung der 1970er-Jahre zu betrachten, führt zu einer scharfen Trennung gegenüber der Geschichte des humanitären Aktivismus, etwa des Abolitionismus oder der Interventionen in der Kolonialzeit. Diese Entwicklung kann in Teilen als eine Reaktion auf die Darstellung Hunts verstanden werden, die die Entstehung der Menschenrechte als Resultat der Genese einer revolutionär neuen, um empathische Einfühlung kreisende Gefühlsordnung des späten 18. Jahrhunderts erklärt.[79] Dabei sind die Menschenrechte, Hunts Kritikern zufolge, zu einem vom weiteren Feld des Humanitarismus kaum unterscheidbaren Gegenstand geworden.[80] In der Folge wurde diese Unterscheidung, etwa bei Eckel, Keys oder Moyn, jedoch wiederum so scharf konturiert, dass die Ähnlichkeiten zwischen Menschenrechten und Humanitarismus weitgehend verloren gegangen sind.[81]

Es stellt sich aber die Frage, ob eine solch trennscharfe Unterscheidung sinnvoll ist. Für Organisationen wie etwa Médecins Sans Frontières gehören Menschenrechtspolitik und Humanitarismus untrennbar zusammen. Der Fokus ihrer Rhetorik und Praxis liegt dabei zwar auf den Rechten von Individuen, die Tradition der Gruppenrechte wirkt jedoch trotzdem fort. Teil des humanitären Engagements ist der Einsatz für individuelle Rechte wie auch für den Erhalt der Rechte von Gruppen, die sich von Genoziden oder humanitären Katastrophen bedroht sehen. In Teilen der neueren Forschung zu diesen Organisationen, ihrem politischen Wirken und den intellektuellen Kontexten ihrer Genese wird folglich auch weniger scharf zwischen Humanitarismus und Menschenrechten unterschieden.[82] Auch für eine „klassische” Menschenrechtsorganisation wie Amnesty International waren Bezugnahmen auf humanitäre Kampagnen interessant, etwa die Erinnerung an den Abolitionismus, an die die Organisation in der „Campaign for the Abolition of Torture” rhetorisch anknüpfte.[83] Menschenrechte und humanitäres Denken waren in den 1970er-Jahren folglich nicht fein säuberlich voneinander getrennt. Ein Modell der Menschenrechtsgeschichte, das die semantische Offenheit dieses Begriffs in seinem Zusammenspiel mit anderen Begriffen, Ideen und Praktiken ernst nimmt, könnte auch die Bedeutung des 18. und 19. Jahrhunderts für die Zeitgeschichte wieder fruchtbarer machen, gerade um Kontinuitäten zwischen kolonialen Zivilisierungsmissionen und postkolonialem Humanitarismus sichtbar werden zu lassen.[84]

Die Menschenrechte und das Ende des Kalten Kriegs

Der Aufstieg der Menschenrechte zu einem Leitbegriff der internationalen Politik muss zumindest teilweise im Kontext der Ost-West-Konfrontation gesehen werden. Entscheidende Bedeutung wird in der Forschung den Konferenzen über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) beigemessen. Sie wurden mit dem Ziel ins Leben gerufen, durch blockübergreifende Bemühungen gemeinsame Grundlinien einer europäischen Sicherheitspolitik zu definieren. Die in der selbstverpflichtenden Erklärung der sogenannten Helsinki-Schlussakte eingefügte Passage über die Einhaltung der Menschenrechte hatte bei den unterzeichnenden Mächten zwar während der Konferenz nicht besonders viel Aufmerksamkeit hervorgerufen. Sie wurde jedoch zum Bezugspunkt eines transnationalen Netzwerks von Menschenrechtsorganisationen, zuvorderst Helsinki Watch, die die Einhaltung der Menschenrechte in der Sowjetunion und ihren Satellitenstaaten einforderten.[85]

Die Lesart, den Zusammenbruch der Sowjetunion zumindest in ihren Implikationen zu einem Resultat der Menschenrechtsrevolution der 1970er-Jahre zu erklären, zäumt einer Intervention Stefan-Ludwig Hoffmanns zufolge jedoch das Pferd von hinten auf: Die Hinwendung zu den Menschenrechten sei erst ein Ergebnis der Konflikte der 1980er- und 1990er-Jahre gewesen – und nicht andersherum. Die osteuropäischen Dissident/innen könnten nicht als Protagonisten einer post-nationalen Konstellation im Sinne Jürgen Habermas' verstanden werden.[86] Ganz im Gegenteil sei ihr Aktivismus ein auf Staatsbürgerschaft fokussiertes Programm im Zuge der Rückkehr der Nationalgeschichte gewesen. Die Überwindung des sowjetischen Empires erscheint so als der entscheidende Kontext, in den diese Geschichte einzufügen ist – eine post-imperiale, aber durch und durch nationale Konstellation. In der westlichen Rezeption der Dissidenz wurde allerdings dieser Unterschied durch die sich neu konstituierende Sprache universeller Menschenrechte absorbiert und diese Kampagnen somit tendenziell dekontextualisiert.[87] Die ebenfalls sehr starken Traditionen eines genuin sozialistischen Menschenrechtsdiskurses wurden in der Folge ebenfalls verdrängt.[88]

Auch das nach dem scheinbaren Sieg von Kapitalismus und Liberalismus proklamierte „Ende der Geschichte” (Francis Fukuyama) bedeutet keineswegs, dass die Menschenrechte nun als Signum einer erfolgreich herbeigeführten moralischen Revolution galten. Allerdings feierten sie, im vermeintlichen Zeitalter von Weltinnenpolitik, ihren endgültigen Durchbruch zu einer globalen Leitkategorie, zu einer doxa des westlichen politischen Denkens.[89] Als hegemoniale Sprache der Moral diffundierten sie in die verschiedensten Verästelungen der nun vielbeschworenen globalen Zivilgesellschaft. Insbesondere die USA, das letzte verbliebene Imperium, formulieren in der Sprache der Menschenrechte, von Demokratie und good governance ihre globalen Hegemonieansprüche.[90] Assistiert wird ihnen dabei nicht nur von verbündeten Regierungen, sondern von einer Reihe von Think Tanks und regierungsnahen NGOs sowie internationalen Organisationen – auch der UN –, die mittlerweile einen ebenso schwer überschaubaren wie etablierten Sektor der internationalen Politik darstellen.[91]

Die zentrale Bedeutung der Menschenrechte für das Völkerrecht und verbundene Felder wie das humanitäre Kriegsrecht erscheint heute selbstverständlich. Jedoch haben sich Jurist/innen dem Themenfeld erst zugewandt, nachdem sich eine internationale Bewegung formierte, die sich der Menschenrechte als Sprache globaler Moralität bediente. Vor allem für amerikanische Völkerrechtler/innen trifft das seit den 1970er-Jahren vermehrt zu.[92] In den 1990er-Jahren wurden diese Bemühungen weiter intensiviert, was sich etwa in der Arbeit des 1998 geschaffenen Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, den juristischen Bemühungen um eine „Transitional Justice” in Staaten mit massenhaften Menschenrechtsverletzungen wie in Ruanda, Kambodscha oder Südafrika oder auch in der Arbeit der Menschenrechtsforensik, der Exhumierung von Massengräbern, zeigt.[93] In all diesen Feldern ist das Konzept der Menschenrechte mit der Aufarbeitung von Genoziden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit äußerst eng verzahnt. Dieser Prozess ging mit dem massiven Bedeutungsanstieg des Holocaust für die Erinnerungskultur in zahlreichen westlichen Ländern in den 1990er-Jahren einher.

Genocide Memorial Center Kigali, Ruanda: Fotografien individueller Opfer, Fotograf: Adam Jones, 25. Juli 2012. Quelle: [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e4/Panorama_of_Photos_of_Genocide_Victims_-_Genocide_Memorial_Center_-_Kigali_-_Rwanda.jpg Wikimedia Commons], Lizenz: [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/ CC BY-SA 3.0]
Genocide Memorial Center Kigali, Ruanda: Fotografien individueller Opfer, Fotograf: Adam Jones, 25. Juli 2012. Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0


Die Historiker/innen der Menschenrechte haben sich bisher kaum den 1980er- und 1990er-Jahren zugewandt, was auch mit der Sperrfrist der Archivalien zu tun hat. Die im doppelten Sinne post-koloniale Situation nach Ende des Kalten Kriegs, die dem Ende der europäischen kolonialen Imperien folgte, erscheint jedoch als äußerst interessanter Konnex zur weiteren Erforschung der Menschenrechte in der jüngsten Geschichte. Der postkommunistische Balkan als Schauplatz ethnischer Konflikte wurde zum Laboratorium von Formen humanitärer Governance, die für neue Menschenrechtsinterventionen charakteristisch sind.[94] Auch die UN wandte sich der Rhetorik der individuellen Menschenrechte seitdem ganz entschieden zu, insbesondere während der Amtszeit Kofi Annans als Generalsekretär der „Weltregierung”. Dieser Prozess manifestierte sich in zahlreichen Resolutionen, in die vor allem die Formel der R2P, „Responsibility to Protect” oder „Schutzverantwortung”, Einlass gefunden hat, aber auch in der Politik der Weltorganisation in verschiedenen Krisen und Konflikten.[95] Im Rekurs auf die Idee der Menschenrechte wurde das Verhältnis von Humanitarismus und Politik in den vergangenen Jahrzehnten neu ausgehandelt. Hilfeleistungen für die notleidende Bevölkerung in Staaten während humanitärer Krisen wurden nun mit einer Liste politischer Forderungen verknüpft. Diese neue Rhetorik politisierte die humanitäre Arbeit zusehends und erleichterte ihre Liaison mit dem militärischen Interventionismus der globalen Ordnung nach Ende des Kalten Kriegs. Die Folgen sind auf dem Balkan ebenso spürbar wie in Zentralafrika, Afghanistan oder dem Irak. Militärische Eingriffe werden nun nicht mehr als „gerechte Kriege” (Michael Walzer) geführt, sondern als humanitäre Interventionen im Namen der Menschenrechte.[96]

Als Legitimationsformel für militärische Interventionen zeitigten die Menschenrechte zunehmend ambivalente Effekte. Das Pendel zwischen Interventionismus und einer ablehnenden Haltung gegenüber solchen „Abenteuern” schlug dabei innerhalb weniger Jahre in unterschiedliche Richtungen aus. Die fehlgeschlagene UN-Mission im somalischen Bürgerkrieg ab 1992 ließ die internationale Gemeinschaft in den folgenden Jahren bei Interventionsfragen zögern. Das betraf insbesondere die USA: Traumatisch waren die Bilder von toten amerikanischen Soldaten, die nach der verlorenen Schlacht von Mogadishu 1993 von Milizen durch die Straßen der somalischen Hauptstadt gezogen wurden. Als ein Jahr später ruandische Hutu zu Hundertausenden Tutsi und Hutu, die sich nicht an den Tötungen beteiligten, umbrachten, waren es auch die Lehren aus Somalia, die gegen eine Intervention sprachen.[97] Die Jugoslawien-Kriege, die nicht „fernab” in Afrika, sondern direkt vor der Haustür der Europäischen Gemeinschaft geführt wurden, änderten diese Einstellung. Allerdings zogen sich die blutigen Bürgerkriege in den jugoslawischen Nachfolgestaaten sowie die serbische Belagerung Sarajewos, wo noch 1984 die Olympischen Winterspiele ausgetragen worden waren, bereits seit Jahren hin. Es waren vor allem die Massaker an Tausenden bosnischer Muslime nach der serbischen Eroberung der UN-Schutzzone in Srebrenica, die ein Umdenken herbeiführten. Die internationalen Bemühungen wurden intensiviert, und innerhalb weniger Monate beendeten NATO-Truppen die Belagerung Sarajewos und zwangen die bosnischen Serben an den Verhandlungstisch. Der Völkermord in Ruanda und die erfolgreiche Intervention im Bosnienkrieg 1995 befeuerten einen neuen Interventionismus, der u.a. 1999 in der Bombardierung Serbiens durch die NATO im Kosovo-Krieg Ausdruck fand.[98]

Die Lehren aus Ruanda und Srebrenica wurden zudem zunehmend mit denen aus dem Holocaust vermengt. Die Erinnerung an die Ermordung der europäischen Juden erlangte in den 1990er-Jahren einen höheren Stellenwert als jemals zuvor und wurde Teil einer neuen moralpolitischen Imagination, die um das Ideal der Menschenrechte ebenso kreiste wie um das Credo des „Nie wieder Auschwitz”. Es stellt sich daher die Frage, wie utopisch die Menschenrechte eigentlich sind, verlangen sie doch nach der Verhinderung von Katastrophen auf potenziell allen Teilen des Erdballs, aber immer im zeitlichen Hier und Jetzt, wie Stefan-Ludwig Hoffmann beobachtet.[99] Zudem zeigen sich hier auch die ambivalenten Effekte der Holocaust-Erinnerung, die unsere Wahrnehmung von katastrophaler Gewalt in anderen Erdteilen so stark formiert, dass letztere vor allem wahrgenommen wird, wenn sie an die genozidale Gewalt der Nazis erinnert.[100] Die Kriege im Kongo, die seit Mitte der 1990er-Jahre bis ins neue Jahrtausend geführt wurden, verschlossen sich in ihrer Komplexität mit einer unüberschaubaren Vielzahl von Kriegsparteien einer solchen Opfer-Täter-Optik. Folglich blieben sie weitgehend unbeachtet, obwohl sie mehr Opfer forderten als irgendein anderer Konflikt auf der Erde seit 1945.[101] Hier zeigt sich abermals, dass die in der Forschung häufig getrennten Felder von Humanitarismus, Genozid und Menschenrechten spätestens in der historischen Situation nach Ende des Kalten Kriegs eng miteinander verflochten sind. Ein geweiteter historiografischer Blick könnte auch die Ära nach Ende des Kalten Kriegs neu betrachten, ist sie doch in vielerlei Beziehung mit als humanitär beschriebenen Interventionspraktiken in anderen postkolonialen, aber auch kolonialen Räumen vergleichbar.[102]


Schluss

Die jüngere historische Forschung hat einiges dazu beigetragen, den Blick auf die von Krisen und Konflikten, von Deutungskämpfen und Bedeutungswandel bestimmte Geschichte der Menschenrechte zu schärfen. Dass die Historiker/innen die Menschenrechte in ihrer historischen Kontingenz betrachten, hat nicht nur Folgen für die Suche nach den „Ursprüngen” oder dem Moment des „Durchbruchs”, um die sich die Forschungsdiskussionen bislang weitgehend drehten.[103] Das bedeutet ebenfalls, dass die Menschenrechte keine doxa oder „letzte Utopie” bleiben müssen: In einem veränderten politischen Klima könnte auch ihre Strahlkraft verblassen. Dass die Historiker/innen in den letzten Jahren begonnen haben, die Geschichte der Menschenrechte zu schreiben, muss nicht allein als Zeichen ihrer gewachsenen Bedeutung in unserer zeitgenössischen Weltordnung gesehen werden, je nach Lesart beginnend mit den 1970er-Jahren oder dem Ende des Kalten Kriegs. Möglicherweise ist ihre Entdeckung als Thema historischer Forschung auch ein Zeichen dafür, dass die Menschenrechte ihren Zenit bereits überschritten haben. Denn erst in der Rückschau lassen sich politische Prozesse und Ideen historisieren. Die Diskussionen über die Bedeutung der Menschenrechte in einer globalisierten Welt sind nicht spurlos an ihnen vorübergegangen. So lassen sich z.B. politiktheoretische Einordnungen im Vergleich zu Darstellungen der frühen 2000er-Jahre durch eine zunehmende Distanz charakterisieren.[104] Die Geschichte der universellen Menschenrechte ist gezeichnet von Brüchen, Zäsuren und Diskontinuitäten. Auch diese Erkenntnis kann helfen, einen sinnvollen Umgang mit den Menschenrechten in unserer heutigen Welt zu ermöglichen.



Empfohlene Literatur zum Thema

Cmiel, Kenneth, The Emergence of Human Rights Politics in the United States, in: Journal of American History 86, 3, 1999, S. 1231-1250 
Eckel, Jan / Moyn, Samuel (Hrsg.), Moral für die Welt? Menschenrechtspolitik in den 1970er Jahren, Göttingen 2012: Vandenhoeck & Ruprecht 
Eckel, Jan, Die Ambivalenz des Guten: Menschenrechte in der internationalen Politik seit den 1940ern, Göttingen [u.a.] 2014: Vandenhoeck & Ruprecht 
Hoffmann, Stefan-Ludwig (Hrsg.), Moralpolitik: Geschichte der Menschenrechte im 20. Jahrhundert, Göttingen 2010: Wallstein-Verl. 
Hunt, Lynn, Inventing Human Rights: A History, New York 2007: Norton 
Moyn, Samuel, The Last Utopia: Human Rights in History, Cambridge, Mass. 2010: Belknap Press of Harvard Univ. Press 
Zitation
Lasse Heerten, Menschenrechte und Neue Menschenrechtsgeschichte, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 31.1.2017, URL: http://docupedia.de/zg/Heerten_menschenrechte_v1_de_2017

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Anmerkungen

    1. Für Hinweise, Kritik und die ebenso enge wie fruchtbare Begleitung dieses Artikels während seiner Entstehung danke ich Stefan-Ludwig Hoffmann ganz besonders.
    2. Vgl. etwa Marc Agi, René Cassin, Prix Nobel de la Paix (1887-1976): Père de la Déclaration universelle des droits de l’homme, Paris 1998; Elizabeth Borgwardt, A New Deal for the World. America’s Vision for Human Rights, Cambridge, MA, 2005; J. Herman Burgers, The Road to San Francisco. The Revival of the Human Rights Idea in the 20th Century, in: Human Rights Quarterly 14 (1992), Nr. 4, S. 447-477, online unter http://humanrightsinitiative.ucdavis.edu/files/2012/10/burgerroadtosf.pdf; Mary Ann Glendon, A World Made New. Eleanor Roosevelt and the Universal Declaration of Human Rights, New York 2001; Paul Gordon Lauren, The Evolution of International Human Rights, Philadelphia 2003, sowie aus der neueren Literatur Jay Winter/Antoine Prost, René Cassin and Human Rights. From the Great War to the Universal Declaration, New York 2013. Auch die sonst anregende Darstellung von Lynn Hunt, Inventing Human Rights. A History, London 2007, ist nicht frei von diesen Argumentationsmustern. Kirsten Sellars fasst in ihrem Buch dieses Narrativ ironisch als „The Rise and Rise of Human Rights“ (Stroud 2002) zusammen.
    3. Vgl. etwa die trotzdem durchaus anregende Kritik bei Makau Mutua, Human Rights. A Political and Cultural Critique, Philadelphia 2002, und aus der neueren historischen Forschung Fabian Klose, Menschenrechte im Schatten kolonialer Gewalt. Die Dekolonisierungskriege in Kenia und Algerien 1945-1962, München 2009.
    4. Mark Mazower, The Strange Triumph of Human Rights, 1933-1950, in: The Historical Journal 47 (2004), Nr. 2, S. 379-398, online unter http://faculty.washington.edu/aosanloo/anthro323-lsj321/HRTriumph.pdf; ders. An international Civilization? Empire, Internationalism and the Crisis of the Mid-Twentieth Century, in: International Affairs 82 (2006), Nr. 3, S. 553-566, online unter http://www.mwmt.co.uk/documents/MWML2005_Mazower.pdf.
    5. Kenneth Cmiel, The Emergence of Human Rights Politics in the United States, in: The Journal of American History 86 (1999), H. 3, S. 1231-1250, online unter https://clas.uiowa.edu/sites/clas.uiowa.edu.history/files/'The%20Emergence%20of%20Human%20Rights%20Politics'%20JAH%20Dec99.pdf; ders., Human Rights, Freedom of Information, and the Origins of Third-World Solidarity, in: Mark Philip Bradley/Patrice Petro (Hrsg.), Truth Claims. Representation and Human Rights, New Brunswick 2002, S. 107-130; ders., The Recent History of Human Rights, in: American Historical Review 109 (2004), H. 1, S. 117-135.
    6. Zu den wichtigsten Ergebnissen der neueren Forschung: Jan Eckel, Die Ambivalenz des Guten: Menschenrechte in der internationalen Politik seit den 1940ern, Göttingen 2014; ders., Utopie der Moral, Kalkül der Macht. Menschenrechte in der globalen Politik seit 1945, in: Archiv für Sozialgeschichte 49 (2009), S. 437-484; ders./Samuel Moyn (Hrsg.), Moral für die Welt? Menschenrechtspolitik in den 1970er Jahren, Göttingen 2012; Central European History 44 (2011), H. 1: Human Rights, Utopias, and Gender in Twentieth-Century Europe, hg. v. Atina Grossmann and Carola Sachse; Stefan-Ludwig Hoffmann (Hrsg.), Moralpolitik. Geschichte der Menschenrechte im 20. Jahrhundert, Göttingen 2010; ders., Human Rights in the Twentieth Century, New York 2011; Geschichte und Gesellschaft 38 (2012), H. 4: Neue Menschenrechtsgeschichte, hg. v. Stefan-Ludwig Hoffmann; ders., Human Rights. A Short History, Princeton (i.E.); ders., Human Rights and History, in: Past and Present 232 (2016), S. 279-310; Akira Iriye u.a. (Hrsg.), The Human Rights Revolution. An International History, New York 2012; Humanity 3 (2012), H. 3: Dossier on Social Rights and Human Rights in the Twentieth Century, hg. v. Malgorzata Mazurek u.a.; Barbara J. Keys, Reclaiming American Virtue: The Human Rights Revolution of the 1970s, Cambridge, Ms. 2014; Samuel Moyn, The Last Utopia. Human Rights in History, Cambridge, Ms./London 2010; ders., Human Rights and the Uses of History, London 2014.
    7. Moyn, Last Utopia.
    8. Hunt, Inventing und Samuel Moyn, On the Genealogy of Morals, in, ders., Uses, S. 1-18.
    9. Cmiel, Emergence of Human Rights, hier S. 1248.
    10. Vgl. aus der neueren Literatur insbesondere Jay Winter, Dreams of Peace and Freedom: Utopian Moments in the Twentieth Century, New Haven/London 2006, Kap. 4, sowie die Hinweise in Fußnote 2.
    11. Verschiedene Versionen des Arguments, dass die Menschenrechte in Reaktion auf den Holocaust propagiert wurden, liefern: Daniel Levy/Natan Sznaider, Erinnerung im globalen Zeitalter. Der Holocaust, Frankfurt a.M. 2007 (zuerst 2001) und Samantha Power, „A Problem from Hell“. America and the Age of Genocide, London 2003. Für die Erklärungen http://legal.un.org/avl/ha/cppcg/cppcg.html; http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf; https://www.icrc.org/applic/ihl/ihl.nsf/vwTreaties1949.xsp; http://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdf.
    12. Michael Ignatieff, Die Politik der Menschenrechte, Hamburg 2002 (zuerst engl.: Human Rights as Politics and Idolatry, Princeton 2001).
    13. Vgl. hierzu demnächst Marco Duranti, The Conservative Human Rights Revolution. European Identity, Transnational Politics, and the Origins of the European Convention, Oxford (i.E.).
    14. Mazower, Strange Triumph.
    15. Moyn, Last Utopia, S. 78; ders., Personalismus, Gemeinschaft und die Ursprünge der Menschenrechte, in: Hoffmann (Hrsg.), Moralpolitik, S. 63-91, ders., Christian Human Rights, Philadelphia 2015.Vgl. zudem allgemein zum Einfluss der Christdemokratie auf das Nachkriegseuropa: Wolfram Kaiser, Christian Democracy and the Origins of European Union, Cambridge 2007.
    16. Vgl. vor allem Moyn, Last Utopia, S. 44-83.
    17. Vgl. etwa Samuel Moyn, The Intersection with Holocaust Memory, in: ders., Human Rights, S. 87-97.
    18. Samuel Moyn, A Holocaust Controversy. The Treblinka Affair in Postwar France, Waltham, MA 2005; Peter Novick, The Holocaust in American Life, Boston 1999 und Annette Wieviorka, L’ère du témoin, Paris 1998.
    19. A. Dirk Moses, Raphael Lemkin, Culture, and the Concept of Genocide, in: Donald Bloxham/A. Dirk Moses (Hrsg.), The Oxford Handbook of Genocide Studies, Oxford 2010, S. 19-41; Mira Siegelberg, Unofficial Men, Efficient Civil Servants. Raphael Lemkin in the History of International Law, in: Journal of Genocide Research 15 (2013), S. 297-316.
    20. Marco Duranti, Conservative Human Rights Revolution; ders., The Holocaust, the Legacy of 1789 and the Birth of International Human Rights Law. Revisiting the Foundation Myth, in: Journal of Genocide Research 14 (2012), S. 159-186; ders., Curbing Labour’s Totalitarian Temptation. European Human Rights Law and British Postwar Politics, in: Humanity. An International Journal of Human Rights, Humanitarianism, and Development 3 (2012), Nr. 3, S. 361-383.
    21. Moyn, Last Utopia, Kap. 2.
    22. Mazower, Strange Triumph.
    23. Ebd. sowie zum NS und dem Recht auf Selbstbestimmung Jörg Fisch, Adolf Hitler und das Selbstbestimmungsrecht der Völker, in: Historische Zeitschrift (HZ) 290 (2010), H. 1, S. 93-118.
    24. Mark Philip Bradley, American Vernaculars. The United States and the Global Human Rights Imagination, in: Diplomatic History 38 (2014), Nr. 1, S. 1-21, Zitat auf S. 4.
    25. Ebd., S. 9. Vgl. zum sozialdokumentarischen Fotojournalismus der 1930er-Jahre zudem Ian Jeffrey, Der Lauf des Lebens. Von Hoffnung und Leid, in: Michel Frizot (Hrsg.), Neue Geschichte der Fotografie, Köln 1998, S. 514-526 sowie allgemein Annette Vowinckel, Agenten der Bilder. Fotografisches Handeln im 20. Jahrhundert, Göttingen 2016.
    26. Vgl. Silvia Salvatici, Sights of Benevolence. UNRRA’s Recipients Portrayed, in: Heide Fehrenbach/Davide Rodogno (Hrsg.), Humanitarian Photography. A History, Cambridge 2015, S. 200-222; Davide Rodogno/Thomas David, All the World Loves a Picture. The World Health Organization’s Visual Politics, 1948-1973, in: ebd., S. 223-248.
    27. Stefan-Ludwig Hoffmann, Gazing at Ruins. German Defeat as Visual Experience, in: Journal of Modern European History 9 (2011), Nr. 3, S. 328-350. Zur Family of Man: Roland Barthes, Die große Familie der Menschen, in: ders., Mythen des Alltags, Frankfurt a.M. 1964, S. 16-19; Monique Berlier, The Family of Man. Readings of an Exhibition, in: Bonnie Brennen/Hanno Hardt (Hrsg.), Picturing the Past. Media, History, and Photography, Chicago 1999, S. 206-241; Susan Sontag, On Photography, London 1978; Blake Stimson, The Pivot of the World. Photography and its Nation, Cambridge 2006.
    28. Etwa die Arbeiten Sharon Sliwinskis könnten in den Geschichtswissenschaften noch fruchtbarer rezipiert werden. Sharon Sliwinski, Human Rights in Camera, Chicago/London 2011. Vgl. jedoch jetzt Fehrenbach/Rodogno (Hrsg.), Humanitarian Photography.
    29. Jörg Fisch, Das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die Domestizierung einer Illusion, München 2010; Erez Manela, The Wilsonian Moment. Self-Determination and the International Origins of Anticolonial Nationalism, Oxford 2007.
    30. Etwa in Nigeria wurde die Atlantic Charter optimistisch begrüßt. Bonny Ibhawoh, Imperialism and Human Rights. Colonial Discourses of Rights and Liberties in African History, Albany, NY 2007, S. 151-152. Vgl. allgemein zudem Brad Simpson, The United States and the Curious History of Self-Determination, in: Diplomatic History 36 (2012), H. 4, S. 675-694.
    31. A.W. Brian Simpson, Human Rights and the End of Empire. Britain and the Genesis of the European Convention, Oxford 2001.
    32. Simpson, United States
    33. Michael Crowder, The Second World War. Prelude to Decolonization, in: ders. (Hrsg.), The Cambridge History of Africa, Vol. 8: From c. 1940 to 1975, Cambridge 1984, S. 8-51, Zitat S. 28.
    34. Mark Mazower, No Enchanted Palace. The End of Empire and the Ideological Origins of the United Nations, Princeton 2009. Vgl. auch Saul Dubow, Smuts, the United Nations and the Rhetoric of Race and Rights, in: Journal of Contemporary History 43 (2008), S. 45-74.
    35. Roland Burke, Decolonization and the Evolution of International Human Rights, Philadelphia 2010.
    36. Die Kritik richtete sich u.a. an Burke, aber auch an Roger Maul, Menschenrechte, Sozialpolitik und Dekolonisation. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) 1940-1970, Essen 2007 und Klose, Menschenrechte im Schatten.
    37. Mikulas Fabry, Recognizing States. International Society and the Establishment of New States since 1776, Oxford, 2010, Kap. 5.
    38. Hier und insgesamt zu diesem Abschnitt vor allem Moyn, The Last Utopia, S. 84-119. Als Forschungsbericht entlang dieser Argumentationslinie zudem: Jan Eckel, Human Rights and Decolonization. New Perspectives and Open Questions, in: Humanity 1, 2014, http://www.humanityjournal.org/humanity-volume-1-issue-1/human-rights-and-decolonization-new-perspectives-and-open-questions.
    39. Talbot C. Imlay, International Socialism and Decolonization during the 1950s. Competing Rights and the Postcolonial Order, in: The American Historical Review 118 (2013), S. 1105-1132. In anderen jüngeren Beiträgen wird ähnlich argumentiert. Vgl. etwa Andreas Eckert, Afrikanische Nationalisten und die Frage der Menschenrechte von den 1940er bis zu den 1970er Jahren, in: Hoffmann (Hrsg.), Moralpolitik, S. 312-336; Lasse Heerten, The Biafran War and Postcolonial Humanitarianism. Spectacles of Suffering, Cambridge (i.E.), hier vor allem Kap. 2; Steven L.B. Jensen, The Making of International Human Rights. The 1960s, Decolonization, and the Reconstruction of Global Values, Cambridge 2016; Bradley R. Simpson, Self-Determination, Human Rights, and the End of Empire in the 1970s, in: Humanity 4 (2013), S. 239-260, online unter http://humanityjournal.org/issue4-2/self-determination-human-rights-and-the-end-of-empire-in-the-1970s/; Meredith Terretta, „We Had Been Fooled into Thinking that the UN Watches over the Entire World“. Human Rights, UN Trust Territories and Africa’s Decolonization, in: Human Rights Quarterly 34 (2012), S. 329-360; dies., From Below and to the Left? Human Rights and Liberation Politics in Africa’s Postcolonial Age, in: Journal of World History 24 (2013), S. 389-416.
    40. Vgl. etwa zahlreiche Beiträge in Eckel/Moyn (Hrsg.), Moral für die Welt.
    41. Ignatieff, Politik der Menschenrechte, S. 74. Vgl. hier auch Cmiel, Emergence, hier vor allem S. 1248.
    42. Zum Konzept der Menschenrechte als doxa: Stefan-Ludwig Hoffmann, Einführung. Zur Genealogie der Menschenrechte, in: ders. (Hrsg.), Moralpolitik, S. 7-37.
    43. Zu den Verbindungen zwischen der Neuen Linken und der „Dritten Welt“ insbesondere Christoph Kalter, Die Entdeckung der Dritten Welt. Dekolonisierung und neue radikale Linke in Frankreich, Frankfurt/New York 2011. Vgl. zudem allg. zur Bedeutung der „Dritten Welt“ in der internationalen Politik: Jürgen Dinkel, „Dritte Welt“ – Geschichte und Semantiken, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 6.10.2014, http://docupedia.de/zg/Dritte_Welt.
    44. Michael S. Christofferson, French Intellectuals against the Left: The Antitotalitarian Moment of the 1970s, New York 2004; Michael S. Robert Horvath, „The Solzhenitsyn Effect”: East European Dissidents and the Demise of the Revolutionary Privilege, in: Human Rights Quarterly 29 (2007), H. 4, S. 879-907.
    45. Vgl. Julian Bourg, From Revolution to Ethics. May 1968 and Contemporary French Thought, Montreal 2007; Sunil Khilnani, Arguing Revolution: The Intellectual Left in Postwar France, New Haven 1993; Camille Robcis, May '68 and the Ethical Turn in French Thought, in: Modern Intellectual History 11 (2014), Nr. 1, S. 267-277; Kristin Ross, May ‘68 and its Afterlives, Chicago 2002, S. 158-169; Richard Wolin, From the Death of Man to Human Rights: The Paradigm Change in French Intellectual Life, in: Mark Bevir u.a. (Hrsg.), Histories of Postmodernism, New York 2007.
    46. Moyn, Last Utopia. Vgl. auch Eckel, Ambivalenz.
    47. Hugh McLeod, The Religious Crisis of the 1960s, New York/Oxford 2008.
    48. Zu der Hinwendung der christlichen Kirchen zur „weltlichen“ Politik vgl. etwa Klaus Fitschen u.a. (Hrsg.), Die Politisierung des Protestantismus. Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland während der 1960er und 70er Jahre, Göttingen 2011 und Claudia Lepp, Zwischen Konfrontation und Kooperation. Kirchen und soziale Bewegungen in der Bundesrepublik (1950-1983), in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 7 (2010), H. 3, http://www.zeithistorische-forschungen.de/3-2010/id=4585, Druckausgabe S. 364-385.
    49. Callum Brown, The Death of Christian Britain. Understanding Secularisation 1800-2000, London 2001.
    50. Die historische Forschung hat hier noch einige Arbeit zu verrichten, vgl. aber Christian Albers, Der ÖRK und die Menschenrechte im Kontext von Kaltem Krieg und Dekolonisierung, in: Katharina Kunter/Annegreth Schilling (Hrsg.), Globalisierung der Kirchen. Der Ökumenische Rat der Kirchen und die Entdeckung der Dritten Welt in den 1960er und 1970er Jahren, Göttingen 2014, S. 189-216.
    51. Heerten, Biafran War, hier vor allem Kap. 3 und 7.
    52. Tom Buchanan, „The Truth Will Set You Free”. The Making of Amnesty International, in: Journal of Contemporary History 37 (2002), H. 4, S. 575-597, online unter https://www2.warwick.ac.uk/fac/arts/history/ecc/events/writingrights/workshopprogramme/readingmaterials/buchanan_on_amnestys_early_years.pdf; Stephen Hopgood, Keepers of the Flame: Understanding Amnesty International, Ithaca, NY 2006.
    53. Kenneth Cmiel, The Emergence of Human Rights Politics in the United States, in: The Journal of American History 86 (1999), H. 3, S. 1231-1250, hier S. 1239, online unter https://clas.uiowa.edu/sites/clas.uiowa.edu.history/files/'The%20Emergence%20of%20Human%20Rights%20Politics'%20JAH%20Dec99.pdf.
    54. Zu AI: Tom Buchanan, Amnesty International in Crisis, 1966-7, in: Twentieth Century British History 15 (2004), H. 3, S. 267-289; ders., „Truth Will Set You Free” und Jan Eckel, The International League for the Rights of Man, Amnesty International, and the Changing Fate of Human Rights Activism from the 1940s through the 1970s, in: Humanity 4 (2013), S. 183-214. Vgl. ferner allgemein: Dominique Clement, Canada's Rights Revolution. Social Movement and Social Change 1937-1982, Vancouver 2008; Matthew Hilton, Prosperity for All. Consumer Activism in the Era of Globalization, Ithaca 2009; Akira Iriye, Global Community. The Role of International Organizations in the Making of the Contemporary World, Berkeley 2002; Margaret E. Keck/Kathryn Sikkink, Activists beyond Borders. Advocacy Networks in International Politics, Ithaca/London 1998; Jean Quataert, Advocating Dignity. Human Rights Mobilizations and Global Politics, Philadelphia 2009.
    55. Eckel, Ambivalenz, S. 415. Vgl. allg. zu dieser Argumentation Moyn, Last Utopia.
    56. Eckel, Ambivalenz, S. 585. Die Traditionen des linken Katholizismus relativieren den Befund, dass es sich dabei um historisch neuartige Koalitionen handelte jedoch zumindest teilweise. Vgl. dazu etwa Gerd-Rainer Horn/Emmanuel Gerard (Hrsg.), Left Catholicism. Catholics and Society in Western Europe at the Point of Liberation 1943-1955, Leuven 2001.
    57. Das sind die Argumente von Moyn, Last Utopia und auch Eckel, Ambivalenz.
    58. Als kulturhistorische Kontextualisierung der wachsenden Popularität der Menschenrechtsidee in den USA zudem Bradley, American Vernaculars.
    59. Daniel Sargent, A Superpower Transformed. The Remaking of American Foreign Relations in the 1970s, Oxford 2014, betont jedoch auch die Aktivitäten der Regierung Nixon im Menschenrechtsfeld.
    60. Michael Cotey Morgan, The Seventies and the Rebirth of Human Rights, in: Ferguson u.a. (Hrsg.), The Shock of the Global, S. 237-250; Jan Eckel, Die Menschenrechtspolitik Jimmy Carters im internationalen Kontext, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 66 (2015), Nr. 1/2, S. 5-24; Keys, Reclaiming American Virtue.
    61. Nixon for President Committee, „News Release“, September 10, 1968 (SCPC Clearing House for Nigeria / Biafra Information Records, 1968-1970, DG 168, Box 5), 1-2. Vgl. Heerten, Biafran War, Kap. 7.
    62. Zit. in Kenton Clymer, Jimmy Carter, Human Rights, and Cambodia, in: Diplomatic History 27 (2003), Nr. 2, S. 245-278, hier S. 246.
    63. Zu Biafra vgl. Heerten, Biafran War, Kap. 8; Sargent, Superpower, Kap. 3. Zu Kambodscha: Clymer, Jimmy Carter; Sarah B. Snyder, Bringing the Transnational In. Writing Human Rights into the International History of the Cold War, in: Diplomacy & Statecraft 24 (2013), Nr. 1, online unter http://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/09592296.2013.762885?scroll=top&needAccess=true.
    64. Hoffmann, Einleitung, S. 31. Zur Chile-Kampagne zudem Jan Eckel, „Unter der Lupe“. Die internationale Menschenrechtskampagne gegen Chile in den siebziger Jahren, in: Hoffmann (Hrsg.), Moralpolitik, S. 368-396.
    65. Steven L.B. Jensen, Embedded or Exceptional? Apartheid and the International Politics of Racial Discrimination, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 13 (2016), H. 2, http://www.zeithistorische-forschungen.de/2-2016/id=5364, Druckausgabe S. 314-323.
    66. Simon Stevens, Warum Südafrika? Die Politik des britischen Anti-Apartheid-Aktivismus in den langen 1970er Jahren, in: Eckel/ Moyn (Hrsg.), Moral, S. 316-342, online unter http://www.zeithistorische-forschungen.de/sites/default/files/medien/material/2016-2/Stevens_2012.pdf.
    67. Jan Eckel, Verschlungene Wege zum Ende der Apartheid. Südafrika in der internationalen Menschenrechtspolitik 1945-1994, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 13 (2016), H. 2, http://www.zeithistorische-forschungen.de/2-2016/id=5362, Druckausgabe S. 306-313.
    68. Vgl. etwa Mutua, Human Rights.
    69. Der Biafra-Krieg stand etwa genau an der Schnittstelle dieses Wandels. Vgl. Lasse Heerten, Die Dystopie postkolonialer Katastrophen. Das Recht auf Selbstbestimmung, der biafranische Sezessionskrieg und die Menschenrechte, in: Eckel/Moyn (Hrsg.), Moral für die Welt?, S. 68-99.
    70. Vgl. dazu John D. Kelly/Martha Kaplan, Represented Communities. Fiji and World Decolonization, Chicago 2001.
    71. Lasse Heerten, A wie Auschwitz, B wie Biafra. Der Bürgerkrieg in Nigeria (1967-1970) und die Universalisierung des Holocaust, in: Zeithistorische Forschungen 8 (2011), Nr. 3, http://www.zeithistorische-forschungen.de/3-2011/id=4516, Druckausgabe: S. 394-413.
    72. Zum Bangladesch-Krieg und seinen internationalen und humanitären Dimensionen: A. Dirk Moses, Die Vereinten Nationen, humanitäres Engagement und die Menschenrechte. Kriegsverbrecher- und Völkermordprozesse gegen pakistanische Soldaten in Bangladesch, 1971-1974, in: Hoffmann (Hrsg.), Moralpolitik, S. 337-367; Srinath Raghavan, 1971. A Global History of the Creation of Bangladesh, Cambridge, MA 2013; Sargent, Superpower, S. 80-91.
    73. Eleanor Davey, Famine, Aid, and Ideology. The Political Activism of Médecins sans Frontières in the 1980s, in: French Historical Studies 34, Nr. 3 (2011), S. 529-558; Peter Gill, Famine and Foreigners. Ethiopia Since Live Aid, Oxford 2010; Hoffmann, Einleitung, S. 30-31.
    74. Heerten, Biafran War.
    75. Moyn, Last Utopia, hier vor allem Kap. 5.
    76. John Boli/George M. Thomas (Hrsg.), Constructing World Culture. International Nongovernmental Organizations since 1875, Stanford, CA, 1999; Iriye, Global Community.
    77. Gregory Mann, From Empires to NGOs in the West African Sahel. The Road to Nongovernmentality, Cambridge, 2015.
    78. Moyn, Last Utopia, S. 219, 220.
    79. Hunt, Inventing.
    80. Moyn, Genealogy.
    81. Vgl. hier auch Barnett, Empire of Humanity, S. 16, und Eckel, Ambivalenz, S. 244-248.
    82. Vgl. etwa Eleanor Davey, Idealism beyond Borders. The French Revolutionary Left and the Rise of Humanitarianism 1954-1988, Cambridge 2015; Marie-Luce Desgrandchamps, Revenir sur le mythe fondateur de Médecins Sans Frontières: les relations entre les médecins français et le CICR pendant la guerre du Biafra (1967-1970), in: Relations internationales 146 (2011), Nr. 2, S. 95-108; Renée Fox, Doctors without Borders. Humanitarian Quests, impossible Dreams of Médecins Sans Frontières, Baltimore 2014; Michal Givoni, Holocaust Memories and Cosmopolitan Practices: Humanitarian Witnessing between Emergencies and the Catastrophe, in: Amos Goldberg/Haim Hazan (Hrsg.), Marking Evil. Holocaust Memory in the Global Age, Oxford, 2015, S. 121-145; Michal Givoni, Humanitarian Governance and Ethical Cultivation. Médecins sans Frontières and the Advent of the Expert-Witness, in: Millenium 40 (2011), S. 43-63, online unter http://mil.sagepub.com/content/early/2011/05/07/0305829811406037.full.pdf; Heerten, Biafran War; ders., Dystopie; Kevin O’Sullivan, Humanitarian Encounters: Biafra, NGOs and Imaginings of the Third World in Britain and Ireland, 1967-70, in: Journal of Genocide Research 16 (2014), Nr. 2-3, S. 299-315; Peter Redfield, Life in Crisis. The Ethical Journey of Doctors Without Borders, Berkeley 2013; Bertrand Taithe, Reinventing (French) Universalism: Religion, Humanitarianism and the ‚French Doctors’, in: Modern & Contemporary France 12 (2004), No. 2, S. 147-158.
    83. Amnesty International (Hrsg.), Conference for the Abolition of Torture. Paris 10-11 December 1973. Final Report, London 1973.
    84. Vgl. Alice L. Conklin, A Mission to Civilize. The Republican Idea of Empire in France and West Africa, 1895-1930, Stanford 1997; dies., Colonialism and Human Rights, A Contradiction in Terms? The Case of France and West Africa, 1895-1914, in: American Historical Review 103 (1998), Nr. 2, S. 419-442; Bronwen Everill/Josiah Kaplan (Hrsg.), The History and Practice of Humanitarian Intervention and Aid in Africa, Basingstoke 2013; Kevin Grant, A Civilised Savagery. Britain and the New Slaveries in Africa, 1884-1926, New York 2005; Abigail Green, Humanitarianism in Nineteenth-Century Context. Religious, Gendered, National, in: Historical Journal 57 (2014), S. 1157-1175; Heerten, Biafran War; Fabian Klose (Hrsg.), The Emergence of Humanitarian Intervention. Ideas and Practice from the Nineteenth Century to the Present, Cambridge 2016; Thomas W. Laqueur, Bodies, Details, and the Humanitarian Narrative, in: Lynn Hunt (Hrsg.), The New Cultural History, Berkeley 1989, S. 176-204; ders., Mourning, Pity, and the Work of Narrative in the Making of „Humanity“, in: Richard Ashby Wilson/Richard D. Brown (Hrsg.), Humanitarianism and Suffering. The Mobilization of Empathy, Cambridge 2009; Davide Rodogno, Against Massacre. Humanitarian Interventions in the Ottoman Empire, 1815-1914. The Emergence of a European Concept and International Practice, Princeton 2012.
    85. Die beste Studie über das Helsinki-Netzwerk ist von Sarah B. Snyder, Human Rights Activism and the End of the Cold War, New York 2011.
    86. Stefan-Ludwig Hoffmann, Human Rights and History, in: Past and Present 232 (2016) H. 1, S. 279-310 und bald ders., Human Rights. A Short History, Princeton (i.E.). Vgl. Jürgen Habermas, Die postnationale Konstellation. Politische Essays, Frankfurt a.M. 1998.
    87. Michal Kopeček, Human Rights Facing a National Past: Dissident „Civic Patriotism“ and the Return of History in East Central Europe, 1968-1989, in: Geschichte und Gesellschaft 38 (2012), H. 4, S. 573-602. Vgl. insbesondere auch Agnes Arndt, Rote Bürger. Eine Milieu- und Beziehungsgeschichte linker Dissidenz in Polen (1956-1976), Göttingen 2014.
    88. Vgl. zu Menschenrechtstraditionen im Kommunismus: Ned Richardson-Little, „Erkämpft das Menschenrecht“: Sozialismus und Menschenrechte in der DDR, in: Eckel/Moyn (Hrsg.) Moral für die Welt?, S. 120-143; Benjamin Nathans, Die Entzauberung des Sozialismus – Sowjetische Dissidenten, Menschenrechte und neue globale Moralität, in: ebd., S. 100-119; ders., Soviet Rights-Talk in the Post-Stalin Era, in: Hoffmann (Hrsg.), Human Rights in the Twentieth Century, S. 166-190.
    89. Hoffmann, Einleitung, S. 35; ders., Human Rights and History.
    90. Die Bedeutung der USA für die Geschichte internationaler Ordnung und der Menschenrechte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wird betont von Mark Mazower, Governing the World. The History of an Idea, London 2012.
    91. Nicolas Guilhot, The Democracy Makers. Human Rights and International Order, New York 2005.
    92. Moyn, Last Utopia, S. 176-211.
    93. Vgl. zur Bedeutung der Menschenrechtsforensik demnächst die Dissertation von Peggy O’Donnell, University of California at Berkeley.
    94. Mariella Pandolfi, Laboratory of Intervention. The Humanitarian Governance of the Postcommunist Balkan Territories, in: Mary-Jo DelVecchio Good u.a. (Hrsg.), Postcolonial Disorders, Berkeley 2008. Vgl. allgemein: Didier Fassin, Humanitarian Reason. A Moral History of the Present, Berkeley 2012; Didier Fassin/Mariella Pandolfi (Hrsg.), Contemporary States of Emergency. The Politics of Military and Humanitarian Interventions, New York 2010.
    95. Tim Allen/David Styan, A Right to Interfere? Bernard Kouchner and the New Humanitarianism, in: Journal of International Development 12 (2000), S. 825-842; Anne Orford, International Authority and the Responsibility to Protect, Cambridge 2011.
    96. Michael Barnett, Empire of Humanity. A History of Humanitarianism, Ithaca/London 2011; David Rieff, A Bed for the Night. Humanitarianism in Crisis, London 2002.
    97. Stephen Wertheim, A Solution from Hell. The United States and the Rise of Humanitarian Interventionism, 1991-2003, in: Journal of Genocide Research 12 (2010), Nr. 3-4, S. 149-172, online unter http://www.columbia.edu/~saw2156/SolutionfromHell.pdf.
    98. Wertheim, Solution; Mazower, Governing, Kap. 13. Vgl. als Quelle zudem Power, Problem from Hell.
    99. Hoffmann, Human Rights and History.
    100. Heerten, A wie Auschwitz.
    101. Gérard Prunier, Africa’s World War. Congo, the Rwandan Genocide, and the Making of Continental Catastrophe, Oxford 2009.
    102. Vgl. Heerten, Biafran War; Hoffmann, Human Rights; Pandolfi, Laboratory und Fassin/Pandolfi, Contemporary States.
    103. Ähnliches gilt für die neuere Forschung zur Geschichte des Humanitarismus. Vgl. nur aus der neuesten Literatur: Bruno Cabanes, The Great War and the Origins of Humanitarianism, 1918-1924, New York 2014; Alan Lester/Fae Dussart, Colonization and the Origins of Humanitarian Governance. Protecting Aborigines across the Nineteenth-Century British Empire, Cambridge 2014; Peter Stamatov, The Origins of Global Humanitarianism. Religion, Empires, and Advocacy, New York 2014. Michael Barnetts Synthese ist ebenfalls damit befasst, die Ursprünge des modernen Humanitarismus zu identifizieren. Barnett, Empire of Humanity.
    104. Stephen Hopgood, The Endtimes of Human Rights, Ithaca, NY 2013.